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"content": "BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/2208 22. Wahlperiode 24.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (fraktionslos (FDP)) vom 16.11.20 und Antwort des Senats Betr.: Keine Toleranz gegenüber islamistischer Intoleranz in Hamburg! Einleitung für die Fragen: Die Herausforderung des radikalisierten Islams ist nach wie vor allgegenwär tig. Allein in Hamburg leben 740 Salafisten, die eine ultrakonservative Ausle gung des Korans über Rechtsstaat und Grundgesetz stellen. Neben acht vom Verfassungsschutz beobachteten islamistischen Gefährdern sitzen bereits fünf radikalislamistische Häftlinge rechtskräftig verurteilt in Hamburger Gefängnissen. Um der Gefahr des radikalisierten Islams vorzubeugen, müs sen wir die muslimische Community dazu animieren, sich noch stärker für Demokratie und Menschenrechte zu engagieren und Freiheitsrechte zu ach ten. Nur so gelingt eine nachhaltige Integration und Resozialisierung derjeni gen, die für radikalislamistisches Gedankengut empfänglich sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Islam-Staatsvertrags in Bezug auf die Themen Bildung und Hochschulbildung? Antwort zu Frage 1: Die in den Verträgen und Vereinbarungen von 2012/2013 mit den islamischen Gemein schaften Islamische Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. (DITIB-Nord), Schura Hamburg e.V. – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) vereinbarte kon zeptionelle „Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle“ in den Bereichen Schulpraxis, Didaktik, Rahmenpläne, Lehrerbildung und -zulassung sowie dem institu tionellen Rahmen ist durch die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe erfolgreich abgeschlos sen worden. Die Umsetzung in den Schulen wird vorbereitet – im Übrigen siehe Drs. 21/19583. Frage 2: Welche Meinungsverschiedenheiten bestehen zwischen dem Senat und den beteiligten Parteien, insbesondere dem Schura Hamburg e.V. – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem DITIB, bezüglich der Zielsetzung die Bildung und Hochschulbildung betreffend? Antwort zu Frage 2: In die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle sind neben den islamischen Religionsgemeinschaften DITIB-Nord, Schura Hamburg e.V. – Rat der islamischen Ge meinschaften und dem VIKZ die evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland, die alevitische Gemeinde und die jüdische Gemeinde einbezogen; die katholische Kir che prüft derzeit in einem Modellprojekt die Möglichkeit ihrer Mitwirkung. Bisher haben sich dabei keine substanziellen Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten",
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"content": "Drucksache 22/2208 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Parteien bezüglich der Zielsetzung die Bildung betreffend ergeben, siehe auch Drs. 21/17599. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke steht mit den islamischen Religionsgemeinschaften und der Universität Hamburg (UHH) in Bezug auf die Umsetzung des Abschnittes Hochschulausbildung des Vertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Nord, Schura Hamburg e.V. – Rat der islamischen Gemeinschaften und dem VIKZ in einem regelmäßigen Austausch. An der UHH werden zur Sicherstellung des „Religionsunterrichts für alle“ zusätzliche Profes suren eingerichtet. Die Ausschreibungen der Professuren seitens der UHH sind im Juni 2020 erfolgt, die Verfahren laufen derzeit noch. Im Übrigen siehe Drs. 22/219. Frage 3: Wie ist der Stand der Ausbildung für Imame in Hamburg? Antwort zu Frage 3: Siehe Drs. 21/18432. Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob integrativen Aktivitäten der Vertrags partner, insbesondere des Schura und des Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH), im Zeitraum zwischen November 2019 und November 2020 stattgefunden haben? Frage 5: Wenn Frage 5 bejaht werden kann, wann und in welcher Form? Bitte getrennt auflisten. Antwort zu Fragen 4 und 5: Vertreterinnen und Vertreter der Schura beteiligten sich intensiv an der Weiterentwick lung des Religionsunterrichts für alle. In den dafür etablierten Gremien, die die rechtli che Verantwortlichkeit gemäß Artikel 7 Absatz 3 GG widerspiegeln, arbeitete die Schura eng mit den anderen beteiligten Religionsgemeinschaften und mit der für Bildung zuständigen Behörde zusammen. Eine Mitwirkung von Mitgliedern des IZH fand in die sen Gremien nicht statt. Die Koordinierungsstelle und Lotsenberatung der Schura berät die Mitgliedsgemeinden und einzelne Ratsuchende zu den in Hamburg verfügbaren Hilfsangeboten des Regel systems sowie zu kulturellen, weltanschaulichen oder islamisch-theologischen Fragen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere auch integrative Aktivitäten organi siert, unterstützt und begleitet. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fördert zudem das Bezirksamt Hamburg-Mitte folgende integrative Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs, der Nachbarschaftsangebote und-hilfe sowie der gesellschaftli chen und politischen Diskussionen: Tabelle Zeit Projekt Schura-Mitglied 06.05. bis Mädchengruppe Jugendforum Muslimischer Familien-Verein 31.12.2019 Kids Masjid Rahma e.V. 06.08. bis Interreligiöser Kinderchor Der Islamische Bund e.V. 31.12.2019 06.05. bis Netzwerk muslimischer Islamische Gemeinde Ham 31.12.2019 Akademiker burg – Centrum-Moschee e.V. 22.03. bis Islamische Gemeinde Gesichtsschutzmasken 30.06.2019 Wilhelmsburg e.V. 03.04. bis Engagierte Menschen in Nord Sport Sohbet 31.12.2020 deutschland e.V. (E.M.I.N e.V.) 29.01. bis Mädchengruppe Jugendforum Muslimischer Familien-Verein 31.12.2020 Kids Masjid Rahma e.V. 29.01. bis Ramadan Pavillon Livestream Der Islamische Bund e.V. 26.04.2020 29.01. bis Islamische Gemeinde Ham St. Georg Talks 31.12.2020 burg – Centrum-Moschee e.V. 2",
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"content": "Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/2208 Frage 6: Ist dem Senat bekannt, wann die fünf radikalislamistischen Häftlinge aus der Haft entlassen werden? Antwort zu Frage 6: Ja, wobei der Zeitpunkt der Haftentlassung abhängig vom jeweiligen Haftverlauf ist. Frage 7: Wie gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Häftlinge zu resozialisieren? Frage 8: Bietet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde spezielle Angebote für die Resozialisierung radikalislamistischer Gefährder an? Antwort zu Fragen 7 und 8: Siehe Drs. 22/1323, 21/18972, 21/18219, 21/16254 und 21/15598. Frage 9: Wenn Frage 7 bejaht werden kann, finden diese Resozialisierungs programme in Zusammenarbeit mit der muslimischen Community statt? Antwort zu Frage 9: Den Gefangenen stehen regelmäßige Gesprächsangebote der muslimischen religiösen Betreuung zur Verfügung, die von Hamburger Trägern im Sinne der Anfrage durchge führt werden. Im Übrigen siehe Drs. 22/1323 und 22/14. Frage 10: Orientiert sich der Senat an dem in Osnabrück praktiziertem Modell? Frage 11: Wie viele Ausbildungsplätze stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für in Hamburg tätige Imame zur Verfügung und wie hat sich diese Zahl seit Einführung der Ausbildung in Hamburg verändert? Frage 12: Welche Mittel stellt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für die Ausbildung in Hamburg tätiger Imame bereit? Antwort zu Fragen 10, 11 und 12: Siehe Drs. 21/18432. 3",
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