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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde mit Vorlage des Leitbildentwurfs der Eindruck erweckt, dass in Umset- zung des Landtagesbeschlusses vom 17. Dezember 2014, im Rahmen einer umfas- senden Funktionalreform, die zu übertragenden Aufgaben benannt und Aussagen zum Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen getroffen werden, wenn sich die Lan- desregierung gleichzeitig nicht in der Lage sieht, für die von ihr im eigenen Leitbild- entwurf aufgelisteten Aufgaben die Ausgaben des Haushaltsjahr 2014 zu beziffern? Frage 2: Wie möchte die Landesregierung einen breiten öffentlichen Dialog zu einer umfas- senden Funktionalreform führen, wenn sie sich nicht in der Lage sieht, Fragen nach der Höhe der dem Land 2014 entstandenen Kosten für die mit der Öffentlichkeit zu diskutierenden Aufgaben zu beantworten, und zugleich im Leitbildentwurf die mögli- che Aufgabenübertragung auf die Kommunen unter den Vorbehalt gestellt ist, dass eine Kommunalisierung der Aufgaben für das Land nicht zu höheren Kosten als 2014 führen darf? zu den Fragen 1 und 2: Wie bereits in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage 934 im Einzelnen ausgeführt, hat die Landesregierung in dem Leitbildentwurf ihre Vorschläge für die Übertragung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene gemacht, welche nunmehr Gegenstand eines breiten öffentlichen Dialogs sind. Die Liste der Vorschläge ist nicht abschlie- ßend und kann erweitert werden. Bezüglich einzelner Aufgaben bedarf es erkennbar auch noch der Präzisierung, die im breiten öffentlichen Dialog und parallel auch in den im Landtag stattfindenden Anhörungen zu den Aufgabenübertragungen erfolgt. Die Anhörungen dauern bis Anfang des nächsten Jahres. Im Rahmen des Dialoges geht es zum einen darum, inwieweit die Übertragung einer konkreten Aufgabe zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei gleichzeitigem Erhalt der fach- lichen Erledigungsqualität und insbesondere zu einem „Mehr“ an Gestaltungsmög- lichkeiten für die politisch Verantwortlichen vor Ort führt. Zum anderen wird mittels einer Gesamtbetrachtung insgesamt geprüft werden, ob die vorgeschlagenen Aufga- benübertragungen in Summe unter Berücksichtigung von Gebühreneinnahmen nicht zu höheren Ausgaben des Landes als im Jahr 2014 führen. Soweit die Landesregie- rung bereits Ausgabenreduzierungen und Stelleneinsparungen für die betroffenen Bereiche beschlossen hat, wird dies bei der Berechnung des Gesamtaufwandes mit berücksichtigt, d. h. in Abzug gebracht.",
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