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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8347 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3310 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8125 Chill out e.V. Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Verein Chill out e.V. mit Sitz in Potsdam wurde vor ca. 20 Jahren von Studenten gegründet. „Wir sind eine kleine engagierte Gruppe von Menschen, die den Chill out e.V. dabei unterstützt, sich für das Entstehen einer risiko-, rausch- & konsumkompetenten Gesellschaft einzusetzen.“, so die Selbstdarstellung des Vereins auf seiner Internetseite. Der Chill out e.V. besteht aus der Fachstelle Konsum- kompetenz, der Fachberatung für die Jugendsozialarbeit der Jugendämter und der Über- regionalen Suchtpräventionsfachstelle West-Brandenburg, die sich als Regionale Koordi- nierungs- und Vernetzungsstelle für Suchtprävention versteht. Der Verein sieht seinen Auf- trag nicht in der klassischen Drogenarbeit, sondern im „akzeptierenden und humanen Um- gang mit Substanzen.“ Gelernt werden soll laut Verein der verantwortungsbewusste Um- gang mit Drogen jeglicher Art. Er sieht seinen Schwerpunkt in der Suchtprävention und berät junge und alte Menschen zu Süchten jeglicher Art wie u.a. Alkohol-, Drogen-, aber auch Medienkonsum und Spielsucht. Der Verein besteht vornehmlich aus freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern und Beratern. Er ist überwiegend städtisch finanziert, erhält aber keine institutionelle Förderung von der Stadtverwaltung Potsdam. Der Chill out e.V. ist eine vom Landesjugendamt (LJA) anerkannte Beratungsinstitution für freie und öffentliche Träger und agiert landesweit. Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung das Präventions- und Beratungskonzept des Potsdamer Vereins Chill out e.V.? zu Frage 1: Für die Landesregierung sind die Überregionale Suchtpräventionsfachstelle (ÜSPF) West-Brandenburg und die Fachberatung für die Jugendsozialarbeit der Jugend- ämter von Bedeutung. Soweit die Überregionale Suchtpräventionsfachstelle betroffen ist, basiert das Konzept des Chill out e.V. auf aktuellen Erkenntnissen der Präventionsfor- schung und entspricht den fachlichen Standards und den Förderzielen und Aufgaben der Richtlinie des MASGF über die Gewährung von Zuwendungen an Überregionale Sucht- präventionsfachstellen (ÜSPF) sowie an eine Zentralstelle Suchtprävention im Land Bran- denburg vom 19. Dezember 2016. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der Präventions- und Beratungs- arbeit des Vereins? Eingegangen: 06.03.2018 / Ausgegeben: 12.03.2018",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8347 zu Frage 2: Die Arbeit der vom Land Brandenburg geförderten Überregionalen Suchtprä- ventionsfachstelle ist gebunden an die Förderrichtlinie des MASGF über die Gewährung von Zuwendungen an Überregionale Suchtpräventionsfachstellen (ÜSPF) sowie an eine Zentralstelle Suchtprävention im Land Brandenburg vom 19. Dezember 2016 . Der Träger erstellt im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens jährlich einen Sach- bericht zur Arbeit der Überregionalen Suchtpräventionsfachstelle, der durch das Landes- amt für Soziales und Versorgung (LASV) (als Bewilligungsbehörde) und durch das Ministe- rium für Gesundheit geprüft wird. Demnach werden die für die Arbeit gewährten Mittel für die Erfüllung des Auftrags sachgemäß und in hoher Qualität verwendet. Darüber hinaus wird die Fachlichkeit der Arbeit durch regelmäßige Arbeitstreffen der Über- regionalen Suchtpräventionsfachstellen mit der Zentralstelle für Suchtprävention der Bran- denburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (BLS) und dem Ministerium für Gesund- heit sowie durch die Mitwirkung im Landesarbeitskreis Suchtprävention der Landessucht- konferenz (LSK) abgesichert. Frage 3: Welche Vorteile/ Nachteile sieht die Landesregierung in der akzeptierenden ge- genüber der klassischen Drogenarbeit? zu Frage 3: Der zentrale Vorteil der akzeptierenden Drogenarbeit besteht darin, dass sonst nicht erreichbare Zielgruppen angesprochen und erreicht werden und eine Inanspruch- nahme von psychosozialen Hilfen erfolgen kann. Diese Grundannahmen der akzeptieren- den Drogenarbeit sind seit langem zu großen Teilen auch in der klassischen Drogenhilfe etabliert. Sofern Akzeptanz die Unterstützung auch bei individuellen Zielsetzungen wie Wunsch nach Reduktion von Substanzkonsum und Abstinenz nicht ausschließt, bildet sie eine wichtige Basis in der Drogenarbeit. Eine akzeptierende, nicht-moralisierende Grund- haltung gegenüber Drogengebrauchern und -gebraucherinnen gilt inzwischen auch bei allen wichtigen Fachverbänden der Drogen- und Suchthilfe (Fachverband Drogen- und Rauschmittel (fdr), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)) als Standard der moder- nen, wirksamen Drogenarbeit und Suchthilfe. Nachteile werden nicht gesehen. Frage 4: Wie schätzt die Landesregierung die personelle und die finanzielle Ausstattung des Chill out e.V. ein? zu Frage 4: Nach Auskunft des Vereins werden insgesamt neun professionelle Fachkräfte beschäftigt. Zum Teil werden diese durch Praktikantinnen und Praktikanten unterstützt. Die Anleitung und fachliche Begleitung der ehrenamtlich tätigen jungen Menschen, die unter dem Dach des Vereins agieren, gehört ebenso zur Aufgabe der Fachkräfte wie die Sicher- stellung von Qualität durch Dokumentation und Evaluation der eigenen Arbeit. Hierunter fällt auch die vom Land geförderte halbe Vollzeitkraft der Überregionalen Sucht- präventionsfachstelle. Zur Auskömmlichkeit in personeller und finanzieller Hinsicht kann nur für diesen Teilbereich wie folgt Stellung genommen werden: Die notwendigen Personalausgaben und die damit verbundenen anteiligen Sachausgaben werden zu 100 % vom Land getragen. Damit ist die Auskömmlichkeit für diesen Bereich entsprechend den Sachberichten vom Chill out e.V. gegeben. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8347 Frage 5: Welche Landesprogramme/ Landesinitiativen setzt der Chill out e.V. aktuell im Auftrag der Landesregierung um? zu Frage 5: Ebenso wie die anderen Überregionalen Suchtpräventionsfachstellen werden in Kooperation mit der Zentralstelle für Suchtprävention der Brandenburgischen Landes- stelle für Suchtfragen landesweite Projekte durchgeführt, der Schüler-Nichtraucherwettbe- werb “Be Smart - Don’t Start” und das Projekt “Jugendschutz und Alkohol”. Frage 6: Im Jahr 2008 übernahm der Chill out e.V. eine der fünf Überregionalen Suchtprä- ventionsfachstellen. Finanzmittel welcher Höhe erhielt der Chill out e.V. Potsdam von der Landesregierung in den Jahren 2008 - 2017 für diese Aufgabe (bitte jährliche Angaben)? zu Frage 6: Für diese Aufgabe erhielt der Chill out e.V. Potsdam folgende Finanzmittel: Jahr Finanzmittel in € 2008 13.608,00 2009 17.957,00 2010 20.299,00 2011 20.672,68 2012 28.353,78 2013 29.250,00 2014 29.100,00 2015 29.250,00 2016 29.250,00 2017 29.250,00 Frage 7: Inwiefern erhält der Chill out e.V. darüber hinaus eine Förderung oder eine finan- zielle Projektunterstützung vom Land? zu Frage 7: Über die Förderung der Überregionalen Suchtpräventionsfachstelle hinaus erhält der Chill out e.V. gegenwärtig keine weitere Förderung oder finanzielle Projektunter- stützung. Frage 8: „Wir vertreten den Bereich und die Anliegen der Suchtprävention gegenüber Ver- waltung und Politik“, so der Verein auf seiner Website. 1. Welchen Stellenwert hat der Chill out e.V. für die Landesregierung? 2. Inwiefern und in welchem Umfang wird die Landesregierung vom Chill out e.V. be- raten? zu Frage 8: 1.Der Chill out e.V. ist einer von fünf freien Trägern der Überregionalen Suchtpräventions- fachstellen im Land Brandenburg. Erfahrungen, Fachkenntnisse und Anliegen dieser freien Träger werden in regelmäßige Arbeitstreffen der Überregionalen Suchtpräventionsfachstel- len mit der Zentralstelle für Suchtprävention der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. und dem Ministerium für Gesundheit sowie durch die Mitwirkung im Lan- desarbeitskreis Suchtprävention der Landessuchtkonferenz (LSK) erörtert und gehen in fachliche Konzeptionen ein. Der Wert besteht darin, dass auf diese Weise die Erkenntnis- se der Arbeit vor Ort in die Tätigkeit der Landesregierung einfließen. -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/8347 2. Über die unter der Antwort zu Frage 8 Punkt 1 gemachten Angaben erfolgt keine wei- tergehende Beratung. Frage 9: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Brandenburgischen Lan- desstelle für Suchtfragen e.V. und dem Chill out e.V. seit der Verabschiedung des Leitbil- des zur Suchtprävention des Landes im Jahr 2012? zu Frage 9: Der Chill out e.V. ist Mitglied im Landesarbeitskreis Suchtprävention der Lan- dessuchtkonferenz und im Arbeitskreis der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstel- len, die von der BLS koordiniert werden. Das Netzwerk der Überregionalen Suchtpräven- tionsfachstellen trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Arbeits- und Klausurtreffen mit der Zentralstelle für Suchtprävention der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen, um die gemeinsame suchtpräventive Arbeit im Land zu beraten und zu entwickeln. -4-",
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