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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/311 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 62 des Abgeordneten Péter Vida fraktionslos Drucksache 6/123 Wiederinbetriebnahme der Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf Wortlaut der Kleinen Anfrage 62 vom 17.11.2014: Es mehren sich Beschwerden seitens der Bevölkerung des Landkreises Spree-Neiße, dass die Wieder- inbetriebnahme der Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf (Gemeinde Hornow-Wadelsdorf) unter nicht nach- vollziehbaren Umständen erfolgt sei. Nach hier vorliegenden Erkenntnissen wurde die Anlage am 01.06.2013 durch einen Investor erworben. Im April 2013 wurde dazu durch das Amt Döbern-Land das etwaige Vorkaufsrecht der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf dem Investor gegenüber nicht genutzt. Eine Information gegenüber der Gemeinde ist nicht erfolgt. Bauantrag bei der Kreisverwaltung Spree-Neiße wurde am 31.07.2014 gestellt, wobei eine Inbetrieb- nahme bis 15.11.2014 zu erfolgen hatte, um die Bestandsschutzprivilegierung zu nutzen. Diese Inbe- triebnahme kann nur unter Berücksichtigung sämtlicher immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgen. Um das gemeindliche Einvernehmen kurzfristig herzustellen, wurde unter Umgehung der üblichen Be- kanntmachungsfristen ein Beschluss der Gemeindevertretung ohne vorherige Anhörung des Ortsbeira- tes erwirkt. Zahlreichen Gemeindevertretern wurde dabei vorgegeben, sie seien zur Beschlussfassung verpflichtet, weil die Entscheidung zur Erteilung der Baugenehmigung quasi schon gefallen sei. Am 06.10.2014 ist der Bevölkerung bekannt geworden, dass auf der Baustelle der Ferkelzuchtanlage gebaut wird, obwohl es keine Baugenehmigung gab. Am 07.10.2014 wurde dazu eine Beschwerde an die Kreisverwaltung eingereicht, worauf am 15.10.2014 ein Baustopp mit der Anordnung des sofortigen Vollzuges verhängt wurde. Trotz Baustopps seien jedoch weiterhin genehmigungspflichtige Arbeiten durchgeführt worden. Wiederholt sind Anzeigen samt Fotodokumentation an die Kreisverwaltung ge- sendet und die Polizei informiert worden. Ein Einschreiten der Kreisverwaltung ist bis heute nicht erfolgt. Bei einem Vororttermin der Kreisverwaltung am 21.10.2014 wurde gegenüber der Bürgerschaft erklärt, dass die Anlage nicht genehmigungsfähig sei, weil es keine Gülleabnahmeverträge gebe, da die umlie- genden Flächen hierfür nicht in Betracht kommen. Des Weiteren kann auf der betriebszugehörigen Flä- che nicht der geforderte hälftige Anbau von Futtermitteln realisiert werden. Datum des Eingangs: 17.12.2014 / Ausgegeben: 22.12.2014",
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"content": "Dennoch wurde am 29.10.2014 - und somit kurz vor Fristablauf - überraschend die Baugenehmigung erteilt. Die Kreisverwaltung bezieht den Standpunkt, dass das LUGV die entsprechenden Problemgebie- te (Gülle, Futter) zu prüfen habe. Das LUGV hingegen verweist auf die Verpflichtung der Kreisverwal- tung zur umfassenden Prüfung. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die Vorgänge im Zusammenhang mit den Bauarbeiten an der Fer- kelzuchtanlage Wadelsdorf bekannt? 2. Wurden die für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf geltenden planungsrechtlichen und immissi- onsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten? 3. Wurde das gemeindliche Einvernehmen rechtmäßig erteilt? 4. Gilt für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf Bestandschutz? 5. Wurde durch die Kreisverwaltung bei der Baugenehmigung das zu diesem Zeitpunkt geltende Baurecht eingehalten? 6. Gilt für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf Bestandschutz, auch wenn die Anlage durch eine womöglich rechtswidrig erteilte Baugenehmigung vor Ablauf der Frist wieder in Betrieb genom- men wurde? 7. Ist angesichts der oben geschilderten Vorgänge die Wiederaufnahme des Betriebes der Ferkel- zuchtanlage Wadelsdorf rechtmäßig? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbrau- cherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Landesregierung die Vorgänge im Zusammenhang mit den Bauarbeiten an der Ferkel- zuchtanlage Wadelsdorf bekannt? zu Frage 1: Ja. Frage 2: Wurden die für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf geltenden planungsrechtlichen und immissi- onsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten? Frage 3: Wurde das gemeindliche Einvernehmen rechtmäßig erteilt? Zu Frage 2 und 3: Die Gemeinde Hornow-Wadelsdorf hat im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren für die Ferkel- zuchtanlage ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuches erteilt und keine bau-",
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"content": "planungsrechtlichen Bedenken gegen das Vorhaben geltend gemacht. Die zuständige untere Bauauf- sichtsbehörde hat dem zuständigen Ressort der Landesregierung mitgeteilt, dass sie die Erklärung des Einvernehmens geprüft hat und dass das Einvernehmen der Gemeinde rechtmäßig erteilt wurde. Die für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf geltenden immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen wur- den eingehalten. Frage 4: Gilt für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf Bestandschutz? Zu Frage 4: Für die im Jahr 1991 als Altanlage nach § 67 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) angezeigte Anlage ist der immissionsschutzrechtliche Bestandsschutz bislang nicht erloschen. Immissionsschutz- rechtlich erlischt der Bestandsschutz erst dann, wenn eine Anlage während eines Zeitraums von mehr als drei Jahren nicht mehr betrieben wurde. Mit der Ausstallung der letzten Tiere am 15.11.2011 und der durch eine Vor-Ort-Besichtigung durch das LUGV festgestellten Wiedereinstallung am 13.11.2014 mit Tieren in einem sanierten Stall ist diese Frist noch nicht überschritten, so dass der Be- standsschutz nicht erloschen ist. Frage 5: Wurde durch die Kreisverwaltung bei der Baugenehmigung das zu diesem Zeitpunkt geltende Baurecht eingehalten? Zu Frage 5: Die untere Bauaufsichtsbehörde teilte mit, dass das zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigun- gen zu prüfende öffentliche Baurecht eingehalten worden ist. Frage 6: Gilt für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf Bestandschutz, auch wenn die Anlage durch eine womöglich rechtswidrig erteilte Baugenehmigung vor Ablauf der Frist wieder in Betrieb genommen wurde? Zu Frage 6: Für die Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf gilt weiterhin immissionsschutzrechtlicher Bestandsschutz im Rahmen des angezeigten Betriebsumfangs. Frage 7: Ist angesichts der oben geschilderten Vorgänge die Wiederaufnahme des Betriebes der Ferkelzuchtan- lage Wadelsdorf rechtmäßig? Zu Frage 7: Ja. Siehe auch Antwort zu Frage 4.",
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