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            "content": "Landtag Brandenburg                              Drucksache 6/4962 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1992 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/4800 Unterbringung von Flüchtlingen aus Berlin im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Land Berlin hat Probleme bei der adäqua- ten Unterbringung von Flüchtlingen in seiner Stadt. Im Land Brandenburg stehen zu Zeit, Mitte 2016, Flüchtlingsunterkünfte leer und verursachen Leerstandkosten. In dieser Situation verhandelt die Brandenburgische Landesregierung laut eigener Aus- kunft mit dem Land Berlin über die Unterbringung von Berliner Asylsuchenden im Land Brandenburg. Das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg berichte u. a. am 9.6.2016 in der Pressemitteilung „Keine Schwerpunktunterbringung von Tschetschenen in der Erstaufnahme in Wünsdorf / Nr. 039/2016“ über die „ge- planten Unterbringungen von bis zu 1.000 Asylbewerbern aus Berlin im Land Bran- denburg“. Frage 1: Seit wann und von wem werden die Verhandlungen über die Unterbringung von in Berlin antragstellenden Asylsuchenden im Land Brandenburg geführt? zu Frage 1: Auf Bitte des Regierenden Bürgermeisters von Berlin mit Schreiben vom 21.01.2016 an den Ministerpräsidenten wurden seit Februar 2016 entsprechende Verhandlungen der Chefs aus Staats- bzw. Senatskanzlei über Möglichkeiten der Unterbringung von Berlin zugewiesenen Asylsuchenden auf Basis eines Verwal- tungsabkommens nach § 45 Abs. 2 Asylgesetz geführt. Ende Mai 2016 haben sich der Ministerpräsident und der Regierende Bürgermeister von Berlin im Ergebnis über die Eckpunkte für den Abschluss eines entsprechenden Abkommens verständigt. Sodann wurde das MIK beauftragt, unter Beteiligung der betroffenen Ressorts mit Berlin die Verwaltungsvereinbarung federführend auszuhandeln. Innerhalb des MIK hat das für Ausländerangelegenheiten zuständige Fachreferat die Federführung. Frage 2: Wie viele in Berlin antragstellende Asylsuchende sollen im Land Branden- burg untergebracht werden? Datum des Eingangs: 24.08.2016 / Ausgegeben: 29.08.2016",
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            "content": "zu Frage 2: Es sollen bis zu 995 Berlin zugewiesene Asylsuchende in Brandenburg untergebracht werden. Frage 3: Was sind die Streitpunkte in den Verhandlungen zur Unterbringung von in Berlin antragstellenden Asylsuchenden im Land Brandenburg? zu Frage 3: Die Verhandlungen bestanden bisher in der Arbeit am Vereinbarungstext und dem Austausch überarbeiteter Formulierungen nach Abstimmung mit den be- troffenen Ressorts. Es besteht insbesondere noch Klärungsbedarf zur Beschulung von Kindern im schulpflichtigen Alter und zur Gesundheitsversorgung. Inzwischen ist ein erster Termin im August für Verhandlungen über noch offene Fragen anberaumt worden. Frage 4: Wie lange sollen die jeweiligen in Berlin antragstellenden Asylsuchenden im Land Brandenburg untergebracht werden? Was passiert mit den Asylsuchenden nach Ablauf dieser Zeit? zu Frage 4: Der Aufenthalt soll unmittelbar vor der Zustellung bzw. Aushändigung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, spätestens jedoch nach sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Registrierung im Land Berlin enden. Die Asylsuchenden kehren dann nach Berlin zurück. Frage 5: In welchen Unterkünften werden die in Berlin antragstellenden Asylsuchen- den im Land Brandenburg untergebracht? zu Frage 5: Es ist vorgesehen, hierfür die Außenstelle Wünsdorf der Erstaufnahme- einrichtung des Landes Brandenburg zu nutzen. Frage 6: Wie viele in Berlin antragstellende Asylsuchende werden in der Erstauf- nahmeeinrichtung in Wünsdorf untergebracht? zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 7: Wird seitens des Landes Brandenburg darauf bestanden, dass in Berlin an- tragstellende Asylsuchende nicht nur aus einer Bevölkerungsgruppe in den jeweili- gen Unterkünften untergebracht werden, sondern ein „Mix“, um von Beginn an eine mögliche Abschottung, die Bildung von Subkulturen und als Folge die Verschlechte- rung der Integrationsbedingungen zu vermeiden? Welche Prinzipien und Grundsätze hat dazu die Brandenburger Landesregierung? zu Frage 7: Da der Standort familiengerecht ausgebaut wurde, ist aus Sicht der Landesregierung kein Ausschluss bestimmter Personenkreise vorgesehen. Welchen Herkunftsländern die Asylsuchenden angehören, richtet sich nach der Bearbeitungszuständigkeit der Außenstelle Berlin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Frage 8: Ist beabsichtigt vor allem Familien der in Berlin antragstellenden Asylbe- werber im Land Brandenburg unterzubringen? zu Frage 8: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.",
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