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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Stratmann (CDU), eingegangen am 27. 8. 1996\n\nBetr.: Studiengebühren für Zweitstudium\n\nIm Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung von Studiengebühren, die, bezo-\ngen auf ein Erststudium, einhellig abgelehnt werden, findet sich eine solche strikte Ablelı-\nnung, bezogen auf ein Zweitstudium, offensichtlich nicht. So hat die bildungspolitische Spre-\ncherin der SPD-Bundestagsftaktion, Edelgard Bulmahn erklärt, sie halte Studiengebühren für\nein Zweitstudium für zulässig (vgl. „rb“, 18. 7. 1996).\n\nVor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:\n\n1. Wie viele Studenten gehen in Niedersachsen einem Zweitstudium nach?\n\n2. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, Studiengebühren für ein Zweitstudium einzuführen?\nWelche Gebührenhöhe hält die Landesregierung für angemessen und durchsetzbar?\n\n3. Teilt sie die Auffassung, daß die Zahl der Studenten, die einem Zweitstudium nachgehen,\nnach Einführung von Studiengebühren drastisch sinken wird?\n\n4. Wenn ja, wo legen nach Auffassung der Landesregierung die Gründe dafür?\n\n5. Wie hoch ist zur Zeit in Niedersachsen die Zahl der Studienabbrecher, und wie schlüsselt\nsich diese Zahl, bezogen auf bisher absolvierte Semester, auf?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 30. 8. 1996 - 11/722 - 591)\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministenum Hannover, den 18. 10. 1996\nfür Wissenschaft und Kultur\n— 401 - 01 420/5 -\n\nIn Niedersachsen ist die Erhebung von Gebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnah-\nme von Lehrangeboten (Studiengebühren) mangels einer entsprechenden gesetzlichen Er-\nmächtigungsgrundlage grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Erhebung von\nStudiengebühren für ein Zweitstudium. Lediglich für die Teilnahme an einem Weiterbil-\ndungsstudium, von Gasthörerinnen und Gasthörern sowie von Studierenden, die das 60.\nLebensjahr vollendet haben, sollen die Hochschulen gemäß $ 81 NHG Gebühren oder Ent-\ngelte erheben; dabei kann es sich auch um Studiengebühren handeln.\n\nDrucksache 13 / 2324",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode , Drucksache 13/2324\n\nFi u en \\ ä — —\n\nIn Niedersachsen soll auch zukünftig der Erwerb eines Studienabschlusses, der der berufli-\nchen Qualifizierung und Existenzsicherung dient, gebührenftei bleiben. Auch ein Zweitstu-\ndium, sei es als zweites grundständiges Studium, als Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder\nPromotionsstudium dient regelmäßig diesem Zweck. Anders verhält es sich bei den in g81\nNHG normierten Ausnahmetatbeständen: Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht für\nStudiengänge eingeschrieben und verfolgen daher auch keinen Studienabschluß. Studierende,\ndie das 60. Lebensjahr vollendet haben, studieren meist nicht mehr zum Zwecke der berufli-\nchen Qualifizierung, jedenfalls nicht zur beruflichen Existenzsicherung, Das Weiterbildungs-\nstudium, das vornehmlich für Fach- und Führungskräfte angeboten wird, wird rcgelmäßig\naus einer gesicherten beruflichen Position heraus und häufig auch im Interesse und finanziert\nvon den jeweiligen Arbeitgebern betrieben.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZul:\n\nIm Wintersemester 1994/95 waren insgesamt 10980 deutsche Studierende!) an den nieder-\nsächsischen Hochschulen immatrikuliert, die bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen @\nhaben, davon\n\n10243 an Universitäten\n177 an künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschulen\n555 an Fachhochschulen.\n\nInsgesamt betrug die Zahl der deutschen Studierenden im Wintersemester 1994/95 147915.\nDer Anteil der deutschen Studierenden mit einer bereits bestandenen Abschlußprüfung lag\nsomit bei 7,4 % (Universitäten 8,8 %, künstlerisch-wissenschaftliche Hochschulen 9,8%,\nFachhochschulen 1,8 %).\n\nVon den insgesamt 10 980 deutschen Studierenden waren\n\n4461 für ein Zweitstudium,\n1569 für ein Aufbaustudium,\n1612 für ein Ergänzungs- bzw. Zusatzstudium,\n3205 mit dem Ziel der Promotion und\n133 für einen sonstigen Abschluß\n\neingeschrieben.\n\nEs wird davon ausgegangen, daß — bedingt durch technische Schwierigkeiten beim Anlaufen\neiner neuen Statistik — die Zahl der Studierenden mit bereits abgelegter Abschlußprüfung\ntatsächlich etwas höher ist als in der Statistik abgebildet.\n\n \n\nZu 2:\n\nEs bestehen derzeit keinerlei Absichten, Studiengebühren für ein Zweitstudium einzuführen.\n\nZu 3 und 4;\n\nAuf die Vorbemerkung und die Antwort zu 2 wird hingewiesen.\n\nZu 5:\n\nDie amtliche Statistik ermittelt keine Daten über Studienabbrecher. Es kann jedoch auf von\nder IHIS GmbH auf anderem Wege ermittelte Daten über den Studienabbruch zurückgegrif-\n\n» Die Angaben beziehen sich nur auf deutsche Studierende. Die amtliche Statistik sieht eine Auswertung, die die\nausländischen Studierenden in einem Zweitstudium einbezieht, nicht vor, weil ein sinnvoller Vergleich zwischen\nPrüfungen im Ausland und den Prüfungen, mit denen in Deutschland ein (Erst-)Studium erfulgreich abge-\nschlossen wird, nicht möglich ist.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2324\n\nnn 1 77777777777779,777778477778\n\nfen werden: HIS hat auf der Grundlage bundesweit repräsentativer Umfragen bei Studienan-\nfängern, Studierenden und Exmatrikulierten Angaben über den Studienabbruch und seine\nBegleitumstände gewonnen. Durch Verknüpfung dieser Daten mit solchen der amtlichen\nStatistik konnten Angaben über den Umfang des Studienabbruchs errechnet werden. Die\nErmittlung länderspezifischer Studienabbruchquoten erweist sich dabei als praktisch unmäg-\nlich wegen der Ungenauigkeiten, die Hochschulwechselbewegungen der Studierenden über\nLandesgrenzen verursachen. Die bundesweiten Daten über Studienabbruchyuoten ermögli-\nchen jedoch unter der Annahme, daß landesspezifische Abweichungen von diesen Quoten\nsich in Grenzen halten, näherungsweise länderspezifische Aussagen.\n\nDie bundesweiten Studienabbruchquoten von ca. 19 % bei Studienanfängern an Fachhach-\nschulen (ohne diejenigen der Verwaltung) sowie von ca. 30 % bei Studienanfängern an Uni-\nversitäten vorausgesetzt, ist für Niedersachsen auf der Basis der Studienanfängerzahlen in\nden Studienjahren 1992 bis 1994 von jährlich zwischen 5000 und 6000 Studienabbrechern\nauszugehen.\n\nVon den Studienabbrechern verlassen das Hochschulsystem\n\n— 30 % im oder im Anschluß an das 1. Studienjahr,\n\n— 20 % im oder im Anschluß an das 2. Studienjahr,\n\n- 17 % im oder im Anschluß an das 3. Studienjahr,\n\n- 10 % im oder im Anschluß an das 4. Studienjahr,\n\n— 6% im oder im Anschluß an das 5. Studienjahr,\n\n- 8% im oder im Anschluß an das 6. und 7. Studienjahr und\n—- 9% später.\n\nDamit studieren drei Zehntel der Studienabbrecher zwei Semester oder weniger bis zum\nStudienabbruch, die Hälfte aller Studienabbrecher hat bis zum Ende des vierten Hlochschul-\nsemesters das Hochschulsystem wieder verlassen. Weniger als ein Viertel befindet sich nach\ndem achten Semester noch im Studium, also zu einem Zeitpunkt, zu dem es möglich ist, das\nExamen zu absolvieren.\n\nSchuchardt\n\n(Ausgegeben am 5. 11. 1996) 3",
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