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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/7211 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2866 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion), Rainer Genilke (CDU-Fraktion), Andre- as Gliese (CDU-Fraktion) und Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7017 Landesstraßen im Landkreis Oder-Spree Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landespla- nung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Brandenburg verfügt über ein umfangreiches Netz an Landesstraßen. Angesichts ausbleibender Investitionen in die landeseigene Stra- ßeninfrastruktur verschlechtert sich der Zustand dieser Straßen jedoch immer mehr. Hier- von sind in besonderer Weise die Straßen des Grünen Netzes betroffen. 1. Wie viele und welche Landesstraßen im Landkreis Oder-Spree sind dem Grundnetz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 1: Das Straßennetzkonzept 2008 wurde als Runderlass des Ministeriums für Inf- rastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4 – Nr. 1/2010 – vom 19.02.2010 im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 24 vom 23. Juni 2010 veröffentlicht. Bestandteil des Runderlasses ist als Anlage 2 eine Straßenkarte, in der die Netzzuordnung dargestellt ist. Der Runderlass kann auf der Internetseite des LS unter http://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.242194.de eingesehen werden. Im Landkreis Oder-Spree sind 16 Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 161 km dem Grundnetz zugeordnet. 2. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilome- terangabe pro ZEB-Zustandsnote)? zu Frage 2: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grundnetzes wurde im Jahr 2014 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grundnetz im Land Brandenburg ist in Anlage 1 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen liegt nicht vor. 3. Wie viele und welche Landesstraßen im Landkreis Oder-Spree sind dem Grünen Netz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 3: Zur Netzzuordnung siehe Antwort auf Frage 1. 30 Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 328 km im Landkreis Oder-Spree gehören zum Grünen Netz. Eingegangen: 18.08.2017 / Ausgegeben: 23.08.2017",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/7211 4. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilome- terangabe pro ZEB-Zustandsnote)? zu Frage 4: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grünen Netzes wurde im Jahr 2015 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grüne Netz im Land Brandenburg ist in Anlage 2 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen erfolgte nicht. 5. Bei wie vielen Kilometern an welchen Landesstraßen im Landkreis Oder-Spree handelt es sich um Alleen? zu Frage 5: Im Landkreis Oder-Spree befinden sich an 85,2 km Landesstraßen außerorts Alleen (Stand 2014). Bzgl. der Alleelängen liegt eine Unterscheidung in verschiedene Net- ze der Landesstraßen nicht vor. 6. Wie viele Brückenbauwerke befinden sich an welchen Landesstraßen im Landkreis O- der-Spree? zu Frage 6: Im Landkreis Oder-Spree gibt es 59 Brückenbauwerke im Zuge von Landes- straßen. 7. Welche Zustandsnoten weisen diese Brückenbauwerke auf? zu Frage 7: Die Brückenbauwerke weisen Zustandsnoten zwischen 1,0 bis 3,8 auf. 8. Für welche Landesstraßen im Landkreis Oder-Spree plant die Landesregierung eine (vollständige oder abschnittsweise) grundhafte Sanierung? zu Frage 8: Die Gesamtübersicht zu Bauvorhaben des Jahres 2017 an Bundesfern- und Landesstraßen kann auf der Internetseite des LS unter folgendem Link eingesehen wer- den: http://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.433076.de Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Bauprogramme abgestimmt und zu Beginn des jeweiligen Jahres bekannt gegeben. 9. Welche Landesstraßen im Landkreis Oder-Spree wurden in welcher Länge laut dem Netzkonzept für das Landesstraßennetz in Brandenburg aus dem Jahr 2010 als abstu- fungsrelevant identifiziert? 10. Beabsichtigt oder plant die Landesregierung die Abstufung einer oder mehrerer Lan- desstraßen im Landkreis Oder-Spree (bitte begründen)? 11. Falls ja, welche Landesstraßen sind davon betroffen und wie ist der zeitliche Ansatz? 12. Wurden diesbezüglich seitens der Landesregierung oder Landesverwaltung Gesprä- che oder Verhandlungen geführt? Falls ja, wann und mit wem? zu Fragen 9 bis 12: Auf der Grundlage des Straßennetzkonzeptes 2008 hat das MIL die Straßen des Grünen Netzes einer Prüfung ihrer verkehrlichen Bedeutung unter Beachtung der §§ 3 und 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) unterzogen. -2-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/7211 Ergebnis der Untersuchung war, dass für ca. 2000 km dieses Netzes eine Landesstraßen- funktion nicht mehr gegeben ist. Diese Untersuchung und ihre Umsetzung war Prüfgegen- stand des LRH (Abschlussbericht vom 10.05.2017). In Auswertung des LRH-Berichtes wird das MIL die vorliegende Untersuchung auf ihre Aktualität überprüfen und ein Konzept zur Umsetzung vorlegen. Bestandteil des Konzeptes wird auch die Abstimmung mit den Kreisen sein. Eine Längen- statistik nach Kreisen liegt nicht vor. Die abstufungsrelevanten Landesstraßen für den Landkreis Oder-Spree sind mit Stand 9/2014 in Anlage 3 dargestellt. 13. In welcher Höhe wären Investitionen in die einzelnen Landesstraßen des Grünen Net- zes im Landkreis Oder-Spree notwendig, um gegebenenfalls eine Abstufung vorzuneh- men? zu Frage 13: Nach § 11 Abs. 4 BbgStrG hat im Falle einer Abstufung der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unter- halten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Für eine nachweisbar unterlassene Unterhaltung kann der bisherige Straßenbaulastträger vor der Abstufung entweder notwendige bauliche Maßnahmen selbst durchführen oder es wird die sogenannte Einstandspflicht – ein vom bisherigen an den neuen Baulastträger zu zahlender Betrag – ermittelt. Dies erfolgt immer maßnahmenspezifisch für den Einzelfall und nur im Falle einer beabsichtigten Abstufung. 14. Wurden im Landkreis Oder-Spree in der Vergangenheit bereits Landesstraßen abge- stuft? 15. Falls ja: a. Welche Landesstraßen waren zu welchem Zeitpunkt davon betroffen? b. Wurden diese Landesstraßen vorher grundhaft saniert? c. Welche Kosten waren im Einzelfall mit der Abstufung verbunden? d. Wofür sind diese Kosten konkret angefallen? e. In welchen Umfang wurden abgestufte Straßen nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau – gefördert? zu Fragen 14 und 15: Die Landesstraße (L) 451, Abschnitt 20, mit einer Länge von 2,3 km wurde 2011 zur Gemeindestraße abgestuft. Es wurde keine Einstandspflicht geleistet. Die L 39, Abschnitt 65, wurde teilweise, über eine Länge von 0,9 km zum 01.01.2012 zur Gemeindestraße abgestuft. An die Gemeinde Gosen-Neu Zittau wurden im Rahmen der Einstandspflicht 91 T€ gezahlt. An die Gemeinde wurden kommunale Fördermittel in Höhe von 600 T€ ausgereicht. Die L 381, Abschnitte 10 – 30, mit einer Gesamtlänge von 11,5 km wurde zum 01.07.2013 zur Stadtstraße abgestuft. Die Einstandspflicht betrug 70 T€. Der Abschnitt 10 der L 412 wurde zum 01.08.2013 mit einer Länge von 1,3 km zur Kreis- straße abgestuft. An den Landkreis Oder-Spree wurden 162 T€ als Einstandspflicht gezahlt. Kommunale Fördermittel wurden in Höhe von 1,5 Mio. € an den Landkreis ausgereicht. -3-",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 6/7211 Die Abschnitte 015, 017 und 018 der L 412 mit einer Gesamtlänge von 7,4 km wurden zum 01.08.2013 zur Gemeindestraße abgestuft. Die Höhe der Einstandspflicht betrug ins- gesamt 863 T€ und wurde an das Amt Scharmützelsee gezahlt. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 -4-",
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"content": "KA 2866 Anlage 1 Gesamtnetz 2014 (ca. 2700 km): davon: • 61 % gut/sehr gut (ca. 1650 km) • 39 % schlecht/sehr schlecht (ca. 1050 km) Ortsdurchfahrten 2014 (ca. 790 km): Davon. 38% gut/sehr gut (ca. 300 km) 62% schlecht/sehr schlecht (ca. 500 km) Freie Strecken 2014 (ca. 1900 km) : 71% gut/sehr gut (ca. 1350 km) 29% schlecht/sehr schlecht (ca. 550 km)",
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