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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                    Drucksache 14/2613 Im Einzelnen ergeben sich aus den Verurteiltenstatistiken folgende Erkenntnisse: 1998 Straftat   Abgeurteilte      Verurteilte        davon Er-   davon Heran-  davon Ju- wachsene     wachsende    gendliche Insgesamt m / w § 171 StGB            5         2             2             2           -          - Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungs- pflicht § 176 Abs. 1       196        164     162      2        147            8           9 und 2 StGB sexueller Miss- brauch von Kindern § 176 Abs. 3         91        71       71               65            5           1 StGB sexueller Miss- brauch von Kindern § 176 a StGB        12           9       9                 9            -          - schwerer sexu- eller Miss- brauch von Kindern § 176 b StGB          5          4       4                 3           1           - sexueller Miss- brauch von Kindern mit Todesfolge § 177 Abs. 2        29         22       20     2         21            -            1 Nr. 1 StGB Vergewalti- gung von Kin- dern § 178 StGB           -          -                         -             -          - Vergewalti- gung/Nötigung von Kindern mit Todesfolge § 211 StGB            1          1       1                 1           -           - Mord § 212 StGB           -          -                         -             -          - Totschlag 5",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                          Drucksache 14/2613 1999 Straftat    Abgeurteilte      Verurteilte davon Er- davon Heran- davon Ju- wachsene   wachsende   gendliche Insgesamt m / w § 171 StGB              -               -            -          -          - Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungs- pflicht § 176 Abs. 1 und      222      177        177    160           7          10 2 StGB sexueller Miss- brauch von Kin- dern § 176 Abs. 3           70        57        57     54           2           1 StGB sexueller Miss- brauch von Kin- dern § 176 a StGB           22        22        22     13           3           6 schwerer sexu- eller Missbrauch von Kindern § 176 b StGB           -         -                 -           -           - sexueller Miss- brauch von Kin- dern mit Todes- folge § 177 Abs. 2           16        16        16     12           -           4 Nr. 1 StGB Vergewaltigung von Kindern § 178 StGB              -        -                   -          -          - Vergewaltigung/ Nötigung von Kindern mit To- desfolge § 211 StGB              3         2          2      2           -          - Mord § 212 StGB              1        -                   -          -          - Totschlag § 213 StGB              -        -                   -          -          - minderschwerer Fall des Tot- schlags 7",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                       Drucksache 14/2613 Straftat       Abgeurteilte        Verurteilte     davon    davon Heran-     davon Ju- Erwach-    wachsende       gendliche sene Insgesamt m / w § 221 StGB                -            -                   -            -              - Aussetzung § 222 StGB                3          3          2    1     3            -              - fahrlässige Tö- tung außer im Straßenverkehr § 223 StGB             192       120          99    21    77           14             29 Körperverlet- zung § 224 Abs. 1           115          70        63    7     27            3             40 Nrn. 2 bis 5 gefährliche Körperverlet- zung § 225 StGB                7          6         4    2      6            -              - Misshandlung von Schutzbe- fohlenen § 226 Abs. 1              1          1         1           1            -              - schwere Kör- perverletzung § 226 Abs. 2              -          -                     -            -              - StGB absichtliche schwere Kör- perverletzung § 227 StGB                1          1         1           1            -              - Körperverlet- zung mit Todes- folge § 235 StGB               11         4          4           4            -              - Entziehung Minderjähriger § 239 a StGB              -       -                        -            -              - erpresserischer Menschenraub § 239 b StGB              -          -                     -            -              - Geiselnahme Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatis- tik (PKS) und der Strafverfolgungsstatistik voneinander abweichen, weil sich sowohl die jeweiligen Erfassungsmethoden als auch die Erfassungszeiträume deutlich unterscheiden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass eine Zählung in der PKS als Tatverdächtiger nicht automatisch den Rückschluss zulässt, dass ausreichend Beweise zur Erhebung einer An- 8",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 14. Wahlperiode                                                          Drucksache 14/2613 klage vorhanden sind. In allen Deliktsbereichen beträgt der Anteil der Angeklagten an den Tatverdächtigen (ohne Straßenverkehrsdelikte) nur ca. 32 %. Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, nur in denjenigen Verfahren Anklage zu erheben, bei denen eine berech- tigte Aussicht auf eine gerichtliche Sanktionierung besteht. Die Diskrepanz zwischen er- mittelten und angeklagten Delikten ist folglich nicht ungewöhnlich. Zu 5: Wie die nachfolgende Tabelle belegt, wird die Misshandlung Schutzbefohlener in den meisten Fällen von Personen aus dem familiären Umfeld begangen, wobei Männer häufi- ger und schwerer misshandeln als Frauen. Bezüglich des Verwandtschaftsgrades der Tä- ter zu den Kindern ist festzustellen, dass die Elternteile für sich allein oder gemeinsam am häufigsten misshandeln. Wird das Kind von beiden Elternteilen gemeinsam misshan- delt, so besteht das Verhalten der Mutter häufig in der Tatduldung. Sexualstraftaten, vor allem sexueller Missbrauch von Kindern, geschehen zumeist nicht in der Öffentlichkeit, sondern in der eigenen Familie, in der Verwandtschaft und im Be- kanntenkreis, also im näheren sozialen Umfeld. Beim sexuellen Missbrauch von Kindern sind nach Schätzungen unter Einbeziehung des Dunkelfeldes 90 % der Tatverdächtigen männliche ältere Jugendliche und erwachsene Männer. Nachfolgend wird die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung bei dem Delikt „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ gem. § 225 StGB aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) dargestellt: Anzahl     Anzahl der    Verwandt-      Bekannt-      flüchtige     keine Vor-   Ungeklärt der        Opfer         schaft        schaft       Vorbezie-     beziehung Delikte                                                  hung Ge-                    m      w     m        w     m       w      m       w     m     w     m     w schlecht 1998         166      112     74    72      56     28     14      6       2     5      0     0     2 1999         168      115     80    85      63     24     11      3       3     1      2     0     0 2000         174      114     83    85      62     23     19      4       1     0      1     2     0 Die folgende Tabelle stellt die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung beim sexuellen Miss- brauch von Schutzbefohlenen gem. § 174 StGB dar: Anzahl     Anzahl der    Verwandt-      Bekannt-       flüchtige    keine Vor-   Ungeklärt der        Opfer         schaft         schaft      Vorbezie-     beziehung Delikte                                                  hung Ge-                      m      w     m        w     m       w      m       w     m     w     m     w schlecht 1998           176       46    146    18     101     17     31      1       1     4      9     6     4 1999           130       21    127     9      84      9     36      2       3     1      2     0     2 2000           113       18    102    11      57      6     34      0       9     1      2     0     0 9",
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