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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4772\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4244 —\n\nBetr.: Durchführung und Überwachung von Planfeststellungsbeschlüssen durch die\nBezirksregierung Braunschweig;\nhier: Hausmülldeponie Blankenhagen, Landkreis Northeim\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Graeber (SPD) vom 11. 8. 1989\n\nDas Magazin „Der Stern“ testete vor einiger Zeit die Hausmülldeponien in der Bundes-\nrepublik und kam dabei zu folgender Feststellung: „Niedersachsen bekam die meisten\n‚Sechsen‘. 57 % seiner Deponien wurden mit Noten schlechter als ‚Drei‘ bewertet.\nNortheim /Blankenhagen erhielt die Note ‚Fünf‘. Muß das so sein, wenn die im Plan-\nfeststellungsbeschluß gemachten Auflagen eingehalten werden?\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie wird die Unschädlichkeit von Gewerbe- und Industrieabfällen durch das Was-\nserwirtschaftsamt festgestellt?\n\n2. Welchen Inhalt hat der Bericht des Bodensachverständigen über Eignung des Dich-\ntungsmaterials und über die Handhabung der Überwachung?\n\n3. In welchen Zeitabständen prüft das Wasserwirtschaftsamt Göttingen die Funktions-\ntüchtigkeit der Sickerwasserkontrollschächte, und in welchen Zeitabständen wer-\nden die Protokolle der Stadt Moringen zugänglich gemacht?\n\n4. Werden die Sickerwasserstände monatlich geprüft, und werden die Prüfberichte\nder Stadt Moringen zugeleiter?\n\n5. In welchen Zeitabständen werden die Gasemissionen gemessen? Wurden Gas-\nmigrationen im Deponiefeld festgestellt?\n\n6. Wann werden die Geruchsbelästigungen beseitigt?\n\n7. Wer prüft den Zustand des Rückhaltebeckens für Oberflächenwasser und an wen\nund wann wurden die Prüfberichte ausgehändigt?\n\n8. Wie groß ist die jetzt bestehende Betriebsfläche und wie groß die offene Müllober-\nfläche?\n\n9. Werden die Müllfahrzeuge in Käfigen, bestehend aus Netzen, entladen?\n\n10. Wurden die vorgeschriebenen Müllsickerwasseruntersuchungen (jährlich zwei Voll-\nund vier Kurzanalysen) termingerecht durchgeführt? Wurden diese unverzüglich\ngeprüft und die Ergebnisse an die zuständigen Stellen weitergeleitet? In welchen\nZeitabständen wurde die Stadt Moringen unterrichtet?\n\n11. Wer gibt Auskunft über Eigenüberwachung, Wiegen der Abfälle und Setzungsver-\nhalten der Deponie?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4772\n\n12. Welchen Inhalt hat der Rekultivierungsplan?\n\n13. Wie ist sichergestellt, daß alle Maßnahmen, die zur Betreibung einer geordneten\nHausmülldeponie vorgeschrieben sind, auch eingehalten werden; wie oft wird\ndurch die Aufsichtsbehörde der laufende Betrieb geprüft, und ist dies durch eine\nausreichende personelle Besetzung sichergestellt?\n\n14. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung treffen, um sicherzustellen, daß die\nAufsichtsbehörde ihren Verpflichtungen nachkommt und der Betreiber die Auf-\nlagen aus den Planfeststellungsbeschlüssen unverzüglich erfüllt?\n\n15. Durch welche Maßnahmen stellt die Aufsichtsbehörde sicher, daß im Landkreis\nNortheim der Müllnotstand verhindert wird?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 15. 12. 1989\n— Z4 — 01 425/13 — 100 —\n\nIn Niedersachsen werden derzeit 69 Deponien zur Ablagerung von Siedlungsabfällen\nbetrieben, von denen bereits\n\n— 43 über eine natürliche oder künstliche Basisabdichtung,\n— 44 über eine Sickerwassererfassung und\n—— 26 über ein Gaserfassungssystem\n\nverfügen.\n\nDie Zulassung der Deponien erfolgte nach dem Abfallgesetz. Zur Wahrung des Wohls\nder Allgemeinheit wurden die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen mit Auflagen\nund Bedingungen verbunden, um einen sicheren Betrieb zum Schutz der Umwelt zu\ngewährleisten.\n\nDurch landeseinheitliche Regelungen ist u.a. vorgegeben, daß regelmäßig\n\n— das Grundwasser im Umfeld der Deponie sowie das auf der Deponie anfallende\nSickerwasser zu untersuchen ist und\n— die Anlagen durch die Aufsichtsbehörden zu überwachen sind.\n\nDie Ergebnisse der Untersuchungen und Überwachungen werden dem Betreiber mitge-\nteilt und bei festgestellten Mängeln m:: der Aufforderung verbunden, daß diese umge-\nhend zu beheben sind.\n\nEine Unterrichtung anderer Stellen durch die Aufsichtsbehörden ist nicht vorgeschrie-\nben. Dem Betreiber steht es aber frei, andere Stellen, wıe z.B. betroffene Gemeinden\nzu informieren.\n\nDie Anforderungen und damit die Sicherheitsstandards der niedersächsischen Depo-\nnien sind in den letzten Jahren ständig angehoben worden.\n\nSo wurde z.B. im Jahre 1988 ın Niedersachsen die kombinierte Basisabdichtung für\nSiedlungsabfalldeponien, bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn und einer drei-",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4772\n\nlagigen mineralischen Dichtungsschicht, für alle neu zu ertichtenden und zu erweitern-\nden Deponien vorgeschrieben. Damit ist Niedersachsen das erste Bundesland, in dem\ndieser hohe Standard verbindlich eingeführt worden ist.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu |:\n\nBei der Ablagerung von Abfällen auf der Hausmülldeponie Blankenhagen wird — wie\nbei allen Hausmülldeponien — unterschieden zwischen\n\n— Abfällen, die durch Planfeststellungsbeschluß generell zugelassen sind, und\n— Abfällen, deren Ablagerung auf Einzelantrag der entsorgungspflichtigen Körper-\nschaft durch die Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) zugelassen werden.\n\nDie Einzelzulassung wird wie folgt durchgeführt:\n\nAm Entstehungsort des Abfalles wird vom Staatlichen Amt für Wasser und Ab-\nfall (StAWA) und einem Gutachter eine Probe zur Analyse entnommen.\n\nDen Parameterumfang der Analyse legt das SIAWA fest.\n\nNach Vorlage der Analyse beurteilt das SCAWA den Antrag aus fachtechnischer Sicht\nund schlägt einen Entsorgungsweg — Hausmülldeponie oder anderweitige Entsor-\ngung — vor.\n\nSofern sich keine Bedenken gegen die Ablagerung auf der Hausmülldeponie ergeben\nhaben, wird dem Antrag in jedem Einzelfall durch die Bezirksregierung zugestimmt.\nZu 2:\n\nSeit Inbetriebnahme wurden mehrere Gutachten zu den anstehenden Bodenverhältnis-\nsen der einzelnen Deponieabschnitte eingeholt.\n\nFür die ersten Deponieabschnitte hat der Gutachter naturdichten Untergrund, der kei-\nne zusätzlichen Dichtungsmaßnahmen erfordert, festgestellt.\n\nDie weiteren Deponieabschnitte wurden jeweils den Anforderungen der Gutachter und\ndem Stand der Technik entsprechend mit künstlichen Dichtungen versehen.\n\nDie Ausführung dieser Arbeiten hat das StAWA Göttingen überwacht und abge-\nnommen.\n\nZu 3:\n\nDie Funktionsfähigkeit der Sickerwassersammelschächte wird vierteljählich überprüft.\n\nDie Überwachungsprotokolle erhält laut Planfeststellungsbeschluß ausschließlich der\nBetreiber.\n\nZu 4:\n\nDer Sickerwasserhaushalt wird durch tägliche Mengenmessungen vom Deponieberrei-\nber überwacht.\n\nEine Versendung der Protokolle an Dritte ist im Planfeststellungsbeschluß nicht vor-\ngesehen.\n\nZu 5 und 6:\n\nGasmessungen werden vom Landkreis in unregelmäßigen Zeitabständen durchgeführt.",
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