HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219626/",
"id": 219626,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219626-mehr-sicherheit-beim-gefahrguttransport-durch-die-deutsche-bundesbahn-konsequenzen-aus-dem-giftalarm-bei-chemikalientransport-in-seelze/",
"title": "Mehr Sicherheit beim Gefahrguttransport durch die Deutsche Bundesbahn - Konsequenzen aus dem Giftalarm bei Chemikalientransport in Seelze",
"slug": "mehr-sicherheit-beim-gefahrguttransport-durch-die-deutsche-bundesbahn-konsequenzen-aus-dem-giftalarm-bei-chemikalientransport-in-seelze",
"description": "",
"published_at": "1989-11-14T00:00:00+01:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7e/63/6a/7e636ab8f6354fd79c682a0e2e6b1a05/bb6ce18bd94f4b670c23247eb51ebc6cad4827be.pdf",
"file_size": 138421,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7e/63/6a/7e636ab8f6354fd79c682a0e2e6b1a05/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7e/63/6a/7e636ab8f6354fd79c682a0e2e6b1a05/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Niedersachsen Drucksache 11/4655 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_11_5000/4501-5000/11-4655.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "11/4655",
"foreign_id": "ni-11/4655",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "7e636ab8-f635-4fd7-9c68-2a0e2e6b1a05",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "11"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=219626",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:39:53.709153+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219626/",
"number": 1,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4655\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4243 —\n\nBetr.: Mehr Sicherheit beim Gefahrguttransport durch die Deutsche Bundesbahn —\nKonsequenzen aus dem Giftalarm bei Chemikalientransport in Seelze\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Aller (SPD) vom 8. 8. 1989\n\nDrei Wochen hat es gedauert, bis die von einem Chemikalientransport der Deutschen\nBundesbahn im Bereich Seelze-Lohnde ausgehenden Gefahren endgültig beseitigt wer-\nden konnten. Das Austreten- der gefährlichen Flüssigkeit war bereits am 13. Juli 1989\nfestgestellt worden. Erst am 4. August um 0.31 Uhr wurde die jetzt durch Spezialfirmen\nendgültig gesicherte Fracht weitertransportiert.\n\nDie Stadt Seelze als betroffene Gemeinde, Bürgerinnen und Bürger, Feuerwehr, Polizei\nund die Medien haben den Giftalarm und die eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämp-\nfung von Gefahren und Schäden mit großer Sorge und Beunruhigung begleitet.\n\nIm Zentrum der Kritik der örtlich Betroffenen standen die offen zutage getretenen\nMängel beim Transport von Gefahrgut, mangelhafte Kontrollen und völlig unzurei-\nchende Voraussetzungen für eine schnelle, unbürokratische Gefahrenbeseitigung. Vor-\nfälle wie der in Seelze sind nicht dazu geeignet, das an sich richtige Ziel „Gefährliche\nGüter gehören auf die Bahn‘ durchzusetzen; zumal dann, wenn die Information und\nZusammenarbeit der DB mit den örtlichen Stellen die bekanntgewordenen Schwächen\naufweist.\n\nIm Fall Seelze hat Bürgermeister Niebuhr zu Recht den Einsatz und die Unterstützung\nder örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, der Feuerwehr und anderer Fachleute der Riedel-\nde-Haen AG bei der Schadensfeststellung und -beseitigung positiv herausgestellt und\nbetont:\n\n„In Kenntnis dessen sehe ich für die hiesige Bevölkerung erhebliche Gefahren und\ntrage aus Sorge um Leben und Gesundheit dieser Einwohner ...“\n\nNach Aussage der Verwaltung der Stadt Seelze, Vertretern von Polizei und Feuerwehr\nsowie Fachleuten liegen die Ursachen für die völlig unzureichende Schadensbekämp-\nfung auf dem DB-Gelände in Seelze begründet in den Bestimmungen über den Ge-\nfahrguttransport, dem rechtlichen Sonderstatus der DB (Abgrenzung von Zuständig-\nkeitsbereichen) und fehlender örtlicher oder regionaler Katastrophenpläne.\n\nZwei Jahre nach dem schrecklichen Unglück von Herborn stellt sich die Frage, welche\nKonsequenzen gezogen worden sind, um Menschen und Umwelt wirkungsvoll vor den\nRisiken aus dem Transport gefährlicher Güter zu schützen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Wie beurteilt sie das Gefährdungspotential aus Transporten von Gefahrgütern auf\nder Straße durch die DB, per Schiff?\n\n2. Welche erhöhten Anforderungen an vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen sicht sie\nbei einem Rangierbahnhof der Größenordnung Rbf Scelze?\n\n3. In welcher Weise wurden Landesdienststellen mit dem „Fall Seelze‘ befaßt?",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7e/63/6a/7e636ab8f6354fd79c682a0e2e6b1a05/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219626/",
"number": 2,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4655\n\n \n\n4. Welche Vorschläge und Konsequenzen wurden für zukünftige Konzepte der Ge-\nfahrenabwehr angeregt?\n\n5. Wie viele (ggf. leichtere) Unfälle bzw. Transportschäden mit gefährlichen Trans-\nportgütern wurden in 1989 und 1988 im Bereich des Rbf Seelze registriert?\n\n6. Wer wurde jeweils unterrichtet bzw. zur Schadensbekämpfung und -beseitigung\nherangezogen?\n\n7. Wie beurteilt die Landesregierung die im Fall Seelze gesammelten Erkenntnisse\nüber\n\n7.1 Maßnahmen der DB zur Gefahrenabwehr,\n\n7.2 Maßnahmen der DB zur Information der betroffenen Kommune, Bevölkerung,\nanderer Dienststellen,\n\n7.3 Art und Zeitumfang der gesamten Aktion?\n\n8. Wie beurteilt die Landesregierung Vorschläge für den Rangierbahnhof Seelze, ein\nörtliches „Sicherheits- bzw. Schadensbekämpfungskonzept“ zu entwickeln, das\ndie örtlich zuständigen Stellen, Organisationen und Einrichtungen (wie Polizei,\nFeuerwehr, vorh. Potentiale bei der ortsansässigen Industrie usw.) einbezieht?\n\n9. Welche Verbesserungen für die rechtlichen Bestimmungen beim Transport von\ngefährlichen Gütern hält sie insbesondere bei der Bundesbahn für dringend erfor-\nderlich?\n\n10. Welche Maßnahmen hat bzw. wird sie einleiten, um nach den erneuten\nTransportunfällen mit giftigen Stoffen einen wirksamen Schutz von Mensch und\nUmwelt zu garantieren?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 14. 11. 1989\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n— Z 1.2 — 57.00 —\n\nNach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt die Überwachung\nder Gefahrguttransporte im Bereich der Bundeseisenbahn der Deutschen Bundesbahn.\nGemäß $ 38 des Bundesbahngesetzes hat die DB auch dafür einzustehen, daß die dem\nBetrieb dienenden baulichen und maschinellen Anlagen sowie die Fahrzeuge allen An-\nforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Die Bundesbahn ist damit originär\nfür die Gefahrenabwehr innerhalb ihres Betriebsbereiches zuständig.\n\nBei Eintritt eines Schadenereignisses innerhalb des Betriebsbereiches der Deutschen\nBundesbahn werden die Gemeinden mit ihren Feuerwehren bei Bedarf im Rahmen der\nAmitshilfe tätig. Sie werden entsprechend den von der Deutschen Bundesbahn aufge-\nstellten Einsatz- und Alarmplänen alarmiert und unterstehen am Einsatzort dem ötrtli-\nchen Einsatzleiter der Deutschen Bundesbahn.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7e/63/6a/7e636ab8f6354fd79c682a0e2e6b1a05/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219626/",
"number": 3,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4655\n\n \n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:\n\nZu I:\n\nDie Landesregierung ist der Auffassung, daß Gefahrguttransporte auf der Schiene und\ndem Schiff in aller Regel sicherer sind als auf der Straße. Bezogen auf die Verkehrsiei-\nstung (Tonnen-km) weisen die Schiene und das Schiff eine deutlich geringere Unfall-\nhäufigkeit auf. Bahn- und Schiffstransporte sind aber auch nicht ohne Risiken. So ist\ndie Führung von Ganzgefahrgutzügen durch dicht besiedelte Gebiete oder große Bahn-\nhöfe nicht unproblematisch. Schiffsunfälle mit stark wassergefährdenden Stoffen wie-\nderum stellen ein besonderes Problem der Schiffahrt dar. Deshalb kann letztlich nur\nim Einzelfall beurteilt werden, wie ein bestimmter Transport tatsächlich am sichersten\ndurchgeführt werden kann.\n\nZu 2:\n\nRangieren und Umschlagen von gefährlichen Gütern kann für jeden Bahnhof erhöhte\nGefahren bedeuten. Deshalb müssen vorsorgliche Sicherheitsmaßnahmen von der DB\nin Abstimmung mit den angrenzenden Kommunen getroffen werden. Diese Sicher-\nheitsmaßnahmen bezichen sich in erster Linie auf Pläne über Sofortmaßnahmen zur\nGefahrenabwehr. Die Beherrschung von Gefahren setzt aber auch die ständige Schu-\nlung der beteiligten Mitarbeiter im Gefahrgutrecht der DB und der Feuerwehren\nvoraus.\n\nZu 3:\n\nEingesetzt waren aus dem Bereich der Feuerwehr die Bahnfeuerwehr und die Freiwillige\nFeuerwehr Seelze. Bei den Bemühungen, die unbeschädigten Fässer durch eine geeig-\nnete Firma umfüllen oder in Überfässer einsetzen zu lassen, sind das Amt für Wasser\nund Abfall des Landkreises Hannover und die Niedersächsische Gesellschaft zur Endab-\nlagerung von Sonderabfall (NGS) eingeschaltet worden.\n\nZu 4:\n\nHeute schon werden den Führungskräften der Feuerwehren in den Führungslehrgängen\nan den Landesfeuerwehrschulen taktische Methoden zur Durchführung von Hilfelei-\nstungen vermittelt. Darüber hinaus ist seit Jahresbeginn an der Landesfeuerwehrschule\nCelle ein Lehrgang „Gefährliche Stoffe‘ eingerichtet, der fünf Tage dauert.\n\nFür Sofortmaßnahmen am Schadenort hat das Niedersächsische Innenministerium ei-\nnen Gerätewagen mit Sonderausrüstung für den Einsatz bei Schadenfällen mit gefährli-\nchen Stoffen entwickelt. Zum Aufbau einer flächendeckenden einheitlichen Aus-\nrüstung in Niedersachsen wird demnächst eine Technische Weisung Nummer 12 im\nNiedersächsischen Ministerialblatt bekanntgegeben werden. Bisher wird nur vereinzelt\neine Sonderausrüstung für den Einsatz bei Schadenfällen in Verbindung mit gefährli-\nchen Stoffen auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt.\n\nZu 5:\n\nDie Bundesbahndirektion Hannover teilt hierzu mit, daß im Jahre 1988 in Seelze fünf\nSchadenfälle mit Gefahrgut registriert wurden. Im Jahre 1989 waren es bis zum\n6. 9. 1989 sieben Unfälle. Von diesen 12 Unfällen waren drei schwerwiegender Art. In\nzwei Fällen sind die DB-Mitarbeiter gesundheitlich geschädigt worden, im dritten Fall\nist durch das Auslaufen von 120 I Dieselöl eine Bodenverunreinigung eingetreten.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7e/63/6a/7e636ab8f6354fd79c682a0e2e6b1a05/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219626/",
"number": 4,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4655\n\n \n\nZu 6:\n\nNach Angabe der Bundesbahndirektion Hannover wurde zur Schadenbekämpfung und\n-beseitigung in den Jahren 1988 und 1989 in allen Fällen die DB-Werksfeuerwehr des\nAusbesserungswerkes Leinhausen herangezogen, in sieben Fällen auch die Ortsfeuer-\nwehr Seelze. Die Firma Riedel-de-Haön hat in fünf Fällen beratende oder technische\nHilfe geleistet und in einem Fall die Firma Merck aus Darmstadt.\n\nIn allen Schadenfällen, die den Einsatz der Feuerwehr Seelze notwendig machten, wur-\nden die entsprechenden Umweltbehörden durch die DB verständigt. Lediglich in drei\nFällen wurden wegen Geringfügigkeit Informationen nicht weitergegeben.\n\nZu 7.1:\n\nDie DB hat die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit durchge-\nführt. Die Landesregierung hat den Eindruck gewonnen, daß die DB alle für die Gefah-\ntenabwehr notwendigen Maßnahmen ergriffen hat.\n\nZu 7.2:\n\nDie DB hat sofort am 13. 7. 1989 Feuerwehr und Polizei informiert. Am gleichen Tag\nsind auch das Niedersächsische Innenministerium und das Ministerium für Wirtschaft,\nTechnologie und Verkehr benachrichtigt worden.\n\nZu 7.3:\n\nDie DB führt hierzu folgendes aus: „Beim Umladen von insgesamt 115 Fässern stellte\nsich heraus, daß 27 Fässer angerissene Schweißnähte aufwiesen. Ihr Inhalt wurde in 27\nvon der Firma Riedel-de Haön bereitgestellte bauartgeprüfte Fässer umgepumpt. Die\nbeschädigten leeren Fässer wurden in Gefahrgutsäcke verpackt und verklebt. Die Sen-\ndung wurde dann in zwei Güterwagen wieder verladen. Nach Abschluß dieser Arbeiten\nam 13. 7. 1989 gegen 20.30 Uhr war die Gefahr beseitigt. Lediglich die vorsorgliche\nEinbringung der restlichen 88 Fässer in Überfässer hat dazu geführt, daß der Abtran-\nsport eıst am 4. 8. 1989 erfolgen konnte.‘‘ Die DB erklärt die eingetretene Zeitverzöge-\ntung durch die Schwierigkeiten bei der Suche nach einer geeigneten Firma für das Um-\npacken der Fässer.\n\nFür ähnlich gelagerte Fälle hat die DB sichergestellt, daß künftig zügiger verfahren wer-\nden kann.\n\nZu 8:\n\nDie Landesregierung hält es für erforderlich, daß die Deutsche Bundesbahn Alarm- und\nEinsatzpläne erstellt und diese mit der Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle des Landkreises\nHannover und den örtlich zuständigen Feuerwehren abstimmt.\n\nZu 9 und 10:\n\nVerschärfte Vorschriften für die ausschließliche Verwendung von bauartgeprüften Ver-\npackungen liegen bereits vor und führen dazu, daß ab 1. 5. 1990 die in diesem Fall\nverwendeten Fässer nicht mehr zulässig sind.\n\nHirche\n\n4 (Ausgegeben am 4. 12. 1989)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7e/63/6a/7e636ab8f6354fd79c682a0e2e6b1a05/page-p4-{size}.png"
}
]
}