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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/3675 —\n\nBetr.: Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU) vom 20. 8. 1992\n\nDie Pressesprecherin des Frauenministeriums, Frau Petzold, ist mit Datum vom 1. 8.\n1992 aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrt. Während des Erziehungsurlaubes der\nPressesprecherin besetzte das Frauenministerium ihre Position mit einer Mitarbeiterin,\ndie lediglich mit einem Zeitvertrag verpflichtet wurde. Die Frauenministerin soll beab-\nsichtigen, der „Übergangskraft‘ das Amt der Pressesprecherin unbefristet zu übertra-\ngen. Der aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrten Pressesprecherin Petzold soll eine\nandere Aufgabe innerhalb des Frauenministeriums übertragen werden.\n\nIch meine, daß gerade das Frauenministerium eine Vorbildfunktion gegenüber Frauen,\naber auch Arbeitgebern gerade in der Frage „Mutterschutz“ hat und allen Kritikern des\n„Erziehungsurlaubes mit Rückkehrgarantie‘‘ zeigen müßte, wie aus dem Erziehungsur-\nlaub zurückgekehrte Mütter wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz integriert werden kön-\nnen.\n\nIch frage daher die Landesregierung:\n\n1. Trifft es zu, daß die aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrte Pressesprecherin des\nFrauenministeriums nicht mehr ihre Tätigkeit als Pressesprecherin ausüben darf?\n\n2. Trifft es zu, daß die Stelle der Pressesprecherin mit einer anderen Person besetzt\nwird?\n\n3. Auf welche Stelle wird Frau Petzold versetzt, nach welcher Besoldungsgruppe wird\ndiese Position vergütet?\n\n4. Ist diese Position zusätzlich, also außerhalb des bislang genehmigten Stellenplanes,\nfür Frau Petzold „geschaffen‘‘ worden? \\\n\n5. Wie viele Deutsche Mack muß der Steuerzahler für diese „Umsetzung“ ım Frauen-\nministerium jährlich aufbringen?\n\n6. Hat Frau Petzold die für diese Tätigkeit notwendige Aus- und Vorbildung?\n\n7. Ist die Landesregierung der Meinung, daß aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehr-\nten Müttern möglichst der alte Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte und daß das\nFrauenministerium in dieser Frage eine besondere Vorbildfunktion har?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Frauenministerium Hannover, den 9. 10. 1992\n— 11 — 01 425/11 — 7/92 —\n\nNach geltender Rechtslage haben Beschäftigte, die aus dem Erziehungsurlaub zurück-\nkehren, keinen Anspruch darauf, wieder auf ihrem alten Arbeitsplatz eingesetzt zu\nwerden.\n\nDie Landesregierung ist jedoch bestrebt, die Zurückkehrenden grundsätzlich wieder auf\nden früheren Arbeitsplätzen einzusetzen, soweit dienstliche Belange dem nicht im\nWege stehen.\n\nDie Landesregierung ist der Auffassung, daß ein großer Teil der Arbeitsplätze teilzeit-\ngeeignet ist. Es gibt allerdings Ausnahmen, zu denen auch die Funktion einer Presse-\nsprecherin gehört. Der Grund hierfür liegt darin, daß diese Aufgabe es unverzichtbar\nerfordert, daß auf Grund aktueller Geschehnisse unvorhersehbar Arbeit auch ın den\nAbendstunden und am Wochenende erledigt werden muß und daß kurzfristig Dienst-\nreisen und Dienstgänge anfallen. Die hierfür erforderliche Flexibilität und Belastbarkeit\nhinsichtlich des Umfanges und der zeitlichen Lage der Arbeit kann — zu Recht — von\nTeilzeitbeschäftigten nicht erwartet werden. Aus diesen Gründen ist der aus dem Erzie-\nhungsurlaub zurückkehrenden Pressesprecherin, die Teilzeitarbeit leisten wollte, ein\ngleichwertiger anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt worden.\n\nDies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:\n\nZu 1:\nJa.\nZu 2:\nJa.\nZu 3:\n\nFrau Petzold wurde die — bisher freie — Leitung eines Referates übertragen. Sie erhält\neine Vergütung nach Vergütungsgruppe I BAT.\n\nZu 4:\nNein.\n\nZu 5:\n\nDie Umsetzung von Frau Petzold führt zu keiner haushaltsmäßigen Mehrbelastung.\nZu 6:\n\nJa.\n\nZu ?:\n\nDie Landesregierung ist der Meinung, daß aus dem Erziehungsurlaub zurückgekehrten\nBeschäftigten möglichst der alte Arbeitsplatz zur Verfügung stehen sollte, soweit nicht\ndienstliche Belange dem ım Wege stehen.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/3926\n\nDas Niedersächsische Frauenministerium hat seine Vorbildfunktion im vorliegenden\nFall erfüllt. Es wurde dem Wunsch der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrenden\nPressesprecherin auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit auf zwei Drittel nachgekommen.\nZugleich hat das Frauenministerium der Beschäftigten mit der Leitung des Referates\neine Leitungsposition übertragen, die ihrer früheren Funktion gleichwertig ist. Da in\nden niedersächsischen Ministerien bisher insgesamt nur drei Teilzeitbeschäftigte auf Re-\nferatsleitungspositionen eingesetzt sind, hat das Frauenministerium diese Zahl mit Frau\nPetzold auf vier Teilzeitbeschäftigte in Leitungspositionen erhöht.\n\nSchoppe\n\n(Ausgegeben am 5. 11. 1992) 3",
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