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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2497\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/2244 —\n\nBetr.: Einstellung der britischen Panzerübungen im Naturschutzgebiet Lüneburger\nHeide\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Ahrens, Schurreit, Dr. Riege (SPD) vom\n1. 3. 1988\n\nDie ständigen Panzerübungen britischer Verbände im Raum Soltau-Lüneburg haben\nbesonders innerhalb der den Briten zur Verfügung gestellten „roten Flächen‘‘ zu erheb-\nlichen ökologischen Schäden geführt. Betroffen ist u.a. eine Fläche von 1464 ha im\nsüdlichen Teil des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide. Die Schäden im Natur-\nschutzgebiet müssen als alarmierend angesehen werden; zerstörte Baumkulturen, groß-\nflächige Pflanzen- und Bodenzerstörung mit nachfolgender Erosion, Bodeneinbrüchen\nund ökologisch folgenschwerer Bodenverdichtung.\n\nAppelle verschiedener überparteilicher Organisationen und zahlreicher Persönlichkei-\nten an die Briten, auf ihr im Soltau-Lüneburg-Abkommen geregeltes Nutzungsrecht im\nNaturschutzgebiet zu verzichten, blieben bisher fruchtlos.\n\nAngesichts der immer deutlicher werdenden Bedrohung unserer natürlichen Umwelt\nhalten die Genannten die verheerenden Zustände im Südteil des Naturschutzgebiets\nder Lüneburger Heide für nicht mehr hinnehmbar.\n\nDort, wo das Naturschutzgebiet nicht durch Panzerübungen verwüstet wurde, zeigt sich\neine einzigartige Flora und Fauna. Deswegen hat der Europarat in diesen Tagen dem\nNaturschutzgebiet das Europäische Naturschutzdiplom erneut zugesprochen, jedoch an\ndie Verlängening der Auszeichnung Bedingungen geknüpft. Eine Bedingung besagt,\ndaß die deutschen Behörden in Verhandlungen den Rückzug der Briten aus den ökolo-\ngisch wertvollen Flächen bewirken sollen.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Wie beurteilt sie die durch die ständigen Panzerübungen im Südteil des Naturpar-\nkes angerichteten Verwüstungen aus ökologischer Sicht?\n\n2. Da nach den Worten des Britischen Botschafters, Sir Julian Bullard, für die Nutzung\ndes Gebietes ‚‚jedes Jahr eine beträchtliche Summe an die für das Naturschutzgebiet\nzuständige Stelle‘‘ gezahlt sein soll, fragen wir\n\na) wie hoch waren die Zahlungen pro Jahr in den letzten zehn Jahren,\nb) an welche Stellen sind die Mittel gezahlt worden,\nc) wofür sind die Gelder verwendet worden?\n3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Empfehlung des\n\nEurorates zu verwirklichen, den Rückzug der Briten aus ökologisch wichtigen Gebie-\nten zu erwirken?\n\n4. Wird sie, ggf. im Zusammenwirken mit der Bundesregierung und europäischen In-\nstitutionen, die Abänderung des Soltau-Lüneburg-Abkommens betreiben, damit das\nNaturschutzgebiet wieder voll seinem eigentlichen Zweck dienen kann?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2497\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 24. 4. 1988\n— 53.2 — 15505/02 —\n\nNach dem Soltau-Lüneburg-Abkommen dürfen die britischen und kanadischen Streit-\n_ kräfte die im Geltungsbereich dieses Abkommens liegenden Teile des Naturschutzge-\n\nbietes für die Durchführung von Manövern und Übungen ohne Einwilligung des Be-\n\nrechtigten nutzen. Besonders intensiv werden die sog. „Roten Flächen“ genutzt.\n\nDas Soltau-Lüneburg-Abkommen ist ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland,\nKanada und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland auf der\nGrundlage des Artikel 45 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ge-\nschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der nur von den Vertragspartnern gekündigt oder\nüberprüft werden kann.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu il:\n\nDie intensive Nutzung der „Roten Flächen“ als Panzerübungsgelände führt auf den be-\nanspruchten Flächen zur weitgehenden Zerstörung der Vegetationsdecke. Hiervon sind\nfür die Landschaft typische Vegetationseinheiten wie Heiden, Mager- und Trockenra-\nsen, Wald u.a. betroffen.\n\nDarüber hinaus ist durch das ständige Befahren der Panzerübungsflächen eine erhebli-\nche Verarmung der Fauna festzustellen. Aufgrund der fehlenden oder in ihrer Artenzu-\nsarnmenstellung stark reduzierten Pflanzendecke und der damit verbundenen ungehin-\nderten Einwirkung von Sonneneinstrahlung, Niederschlägen und Wind ergeben sich\nfür die gebietstypischen Tierarten lebensfeindliche Bedingungen. Nur auf einigen we-\nnigen Restflächen können sich noch gebietstypische Tierarten halten.\n\nAuch der Bodenhaushalt ist durch den Übungsbetrieb in physikalischer, chemischer\nund biologischer Hinsicht gestört.\n\nDie Eingriffe haben Erosionsprozesse ausgelöst und Bodenverlagerungen durch Wasser\nund Wind haben zu Veränderungen des Oberbodens geführt. Flächenhafter Bodenab-\ntrag, Bildung von Erosionsrinnen und Ablagerung des Bodens in Geländesenken, Nie-\nderungen und Tallagen, eine Trübung und Versandung einzelner Gewässer sowie eine\nVerschlechterung der Lebensbedingungen der an klare Heidebäche und Moorstandorte\ngebundenen Organismen sind die Folge.\n\nZu 2:\n\nAn den Verein „Naturschutzpark e. V.“ zahlten die britischen Streitkräfte\n\n1. vom 1. 7. 1963 bis 30. 9. 1988 5 323 631,79 DM\n“ 2. Härteausgleich vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme\nbis zum 30. 6. 1963 ca. 600000,— DM\n3. Nachzahlung infolge Einigung über eine Entgelt-\nanpassung vom 1. 10. 1983 bis 30. 9. 1988 ca. 510000,— DM\n\nEs handelt sich hierbei um Nutzungsentschädigungs- bzw. Pachtzahlungen für die Be-\nreitstellung von innerhalb der „Roten Flächen“ gelegenen Eigentumsflächen für die\nÜbungstätigkeit der britischen Streitkräfte, wie sie jeder betroffene Eigentümer erhält.\n\nEin Verwendungsnachweis wird nicht verlangt.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/2497\n\n=\n\nZu 3 und 4:\n\nDie Landesregierung ist — wie die Bundesregierung auch — zu der Überzeugung ge-\nlangt, daß eine Herausnahme von ökologisch wichtigen Gebieten und damit eine Än-\nderung oder Aufhebung des Soltau-Lüneburg-Abkommens z.Z. nicht erreichbar ist.\n\nDie britische Seite hat in zahlreichen Äußerungen führender Politiker und in der zur\nLösung von Problemen im Gebiet des Soltau-Lüneburg-Abkommens eigens gegründe-\nten deutsch-britischen Koordinierungsgruppe unter Leitung von Staatssekretär Rühl zu\nderartigem Verlangen eindeutig negativ Stellung bezogen.\n\nDeshalb zielen die Bemühungen der Landesregierung zunächst in erster Linie darauf,\nüber eine Nutzungsanpassung Verbesserungen der Situation der betroffenen Bevölke-\nrung im Rahmen des Abkommens zu erreichen. Hierzu gehören die Einführung einer\nSommerpause, die Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe und die Schaffung von Puf-\nferzonen zur Wohnbebauung. Die Landesregierung hat im Februar dieses Jahres unter\numfassender Darstellung der Gesamtproblematik erneut einen hierauf gerichteten Vor-\nstoß beim Auswärtigen Amt unternommen. In diese Initiative ist auch die Verlänge-\ntung des „Europäischen Diploms für das Naturschutzgebiet Lüneburger Heide“ durch\ndie Europäische Gemeinschaft einschließlich Großbritanniens einbezogen.\n\nHasselmann\n\n(Ausgegeben am 10. 5. 1988) 3",
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