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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/ 2794\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndes Abg. Pörtner (CDU), eingegangen am 7. 1. 1997\n\nBetr.: Werbung von Finanzmaklern im Niedersächsischen Umweltministerium\n\nIn den „Schaumburger Nachrichten“ vom 16. 11. 1996 ist in dem Bericht „CDU-Fraktion\nbefürchtet Kungel mit Versicherungsunternehmen“ der Hinweis enthalten, daß die Referen-\ntinnen der Fima „FrauenFinanzService“ im Niedersächsischen Umweltministerrium aufge-\ntreten seien, um dort wie auch in anderen öffentlichen Institutionen über die Altersversor-\ngung von Frauen zu referieren.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Handelt es sich bei dem FrauenFinanzService um eine gewerberechtlich gemeldete Fir-\nma, deren Ziel die Vermittlung von Versicherungen, Finanzierungen, Kapitalanlagen und\nImmobilien ist?\n\n2. Ist das Niedersächsische Umweltministerium bei Abschlüssen von Versicherungsverträ-\ngen durch diesen FrauenFinanzService an den Provisionseinnahmen beteiligt?\n\nww\n\n. Hält die Landesregierung es mit ihren Aufgaben für vereinbar, gewerblichen Unterneh-\nmen in den Räumen des Umweltministeriums Gelegenheit zu geben, für sich zu werben?\n\n4. Wann haben Veranstaltungen mit dem FrauenFinanzService im Niedersächsischen Um-\nweltministerium stattgefunden?\n\n5. In welchen anderen Ministerien haben Veranstaltungen mit der Firma FrauenFinanzSer-\nvice stattgefunden?\n\n6. In welchen anderen öffentlichen Instutitionen haben Veranstaltungen mit der Firma\nFrauenFinanzService stattgefunden?\n\n7. Gibt die Landesregierung, insbesondere das Umweltministerium, auch anderen Makler-\nfirmen die Gelegenheit, in ihren Räumen Vorträge zu halten oder gar für ihre Produkte\nzu werben?\n\n8. Hält es die Landesregierung mit den Aufgaben von Frauenbeauftragten für vereinbar,\nFinanzmaklerfirmen Gelegenheit zur Werbung zu verschaffen?\n\n9. In welcher Höhe sind aus den Kassen des Landes bislang Honorare an Maklerinnen der\nFirma FrauenFinanzService oder ähnlichen Firmen gezahlt worden?\n\n10. Ist den Teilnehmerinnen an einem Vortrag von Angehörigen der Firma FrauenFinanz-\nService bekannt gewesen, daß es bei dieser Firma um ein Unternehmen handelt, das Ver-\nsicherungen, Bausparverträge, Finanzierungen, Kapitalanlagen und Immobilien vermit-\nteln will?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 16. 1. 1997 - 11/721 - 717)",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2794\nm nn\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 14. 3. 1997\n- 109 - 01425/7/10 - 24 -\n\nDas Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verpflichtet die Dienststellen,\nBeschäftigte, die eine Beurlaubung oder eine Ermäßigung der Arbeitszeit beantragen, aus-\ndrücklich auf die beamten-, arbeits- und versorgungsrechtlichen Folgen hinzuweisen. Die\nInformationspflicht soll gewährleisten, daß die Beschäftigten umfassend über die Auswir-\nkungen aufgeklärt werden. Neben der Beratung in jedem Einzelfall kommt das Niedersächsi-\nsche Umweltministerium dieser Verpflichtung durch ein Angebot an allgemeinen Informati-\nonsveranstaltungen zu dieser Thematik nach. Für beamtete Beschäftigte hatte die Frauenbe-\nauftragte bereits 1995 eine Veranstaltung durchgeführt. Für die übrigen Beschäftigtengrup-\npen hat 1996 die Fortbildungsveranstaltung „Zusatzversorgungsrecht im öffentlichen Dienst\n(VBL)“ stattgefunden. Im Fortbildungsprogramm 1997 wird das Thema „Altersvorsorge für\nFrauen“ angeboten. Für diese Themen konnten kompetente und anerkannte Fachleute als\nReferentinnen und Referenten gewonnen werden.\n\nIm Zuge der Vorbereitung des Jahresfortbildungsprogramms 1997 wurde das Thema\n„Altersvorsorge für Frauen“ am 26. 8. 1996 vom Umweltministerium mit der in Betracht\ngezogenen Referentin vorbesprochen. Beide Seiten waren darüber einig, daß im Rahmen\neiner derartigen Veranstaltung weder für die Firma, in der die Referentin tätig ist, noch für\nein bestimmtes Produkt geworben wird. Nur unter dieser Voraussetzung ist es zu der ver-\neinbarten Zusammenarbeit gekommen. Die Absprachen werden vertraglich abgesichert. Wie\nbei allen Fortbildungsveranstaltungen des Niedersächsischen Umweltministeriums bisher\nüblich, wird auch an der vorgesehenen Veranstaltung eine Bedienstete des für Fortbildung\nzuständigen Referates teilnehmen.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu:\n\nJa.\n\nZu 2 und 3:\n\nAus der Vorbemerkung ergibt sich, daß sich diese Fragen nicht stellen.\nZu 4 und 5:\n\nEs haben keine Veranstaltungen stattgefunden. Im Niedersächsischen Umweltministerium ist\neine Fortbildungsveranstaltung mit einer Gesellschafterin des FrauenFinanzService als Refe-\nrentin vorgesehen.\n\nZu 6:\n\nHierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Von einer Erhebung bei allen in Frage kommenden\nanderen öffentlichen Institutionen wurde wegen des damit verbundenen unverhältnismäßi-\ngen Aufwandes abgesehen.\n\nZu 7:\nNein.\n\nZu 8:\nIch verweise auf die Antwort zu Nr. 3.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2794\n\na rr——L a nn\n\nZu 9:\nSiehe Antwort zu den Fragen 4 bis 6.\n\nZu 10:\n\nDen Teilnehmerinnen ist aus dem Fortbildungsprogramm 1997 ersichtlich, daß es sich bei\nder Referentin um eine Finanzberaterin handelt.\n\nIn Vertretung\nSchulz\n\n(Ausgegeben am 4. 4. 1997) 3",
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