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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                     Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt       Anzahl der Kinder     Anzahl der Gruppen Landkreis Lüneburg                        82                      7 Landkreis Osterholz                       27                      2 Landkreis Rotenburg                        9                      1 Landkreis Soltau-Fallingbostel            20                      2 Landkreis Stade                           43                      4 Landkreis Uelzen                          15                      1 Landkreis Verden                          46                      4 Stadt Delmenhorst                         58                      5 Stadt Emden                               54                      4 Stadt Oldenburg                         332                      27 Stadt Osnabrück                          44                       3 Stadt Wilhelmshaven                       40                      3 Landkreis Ammerland                       57                      5 Landkreis Aurich                          38                      3 Landkreis Cloppenburg                     13                      1 Landkreis Emsland                          0                      0 Landkreis Friesland                        0                      0 Landkreis Grafschaft Bentheim           116                      10 Landkreis Leer                            10                      1 Landkreis Oldenburg                       72                      6 Landkreis Osnabrück                        0                      0 Landkreis Vechta                           0                      0 Landkreis Wesermarsch                      0                      0 Landkreis Wittmund                        15                      1 Niedersachsen                         3 988                     312 Zu 2: In Bezug auf die in der Fragestellung genannte Differenzierung liegen keine Angaben vor, da die Bundesstatistik die Zahl der Krippenplätze nach Betreuungsdauer nicht erhebt. Die PPM ermittelt die Anzahl der Kinder mit der Betreuungsdauer in Krippengruppen nach den Kategorien vormittags, nachmittags und ganztags. Dies wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Betreute Kinder in Krippengruppen nach Betreuungszeiten (Stand: 01.10.2005): Landkreis/kreisfreie Stadt         ganztags      vormittags    nachmittags Stadt Braunschweig                   203              57 Stadt Salzgitter                       26 Stadt Wolfsburg                      245              24 Landkreis Gifhorn                      14             27 Landkreis Göttingen                  286              53 Landkreis Goslar                       51             89 Landkreis Helmstedt Landkreis Northeim                     15             12 Landkreis Osterode                                    13 Landkreis Peine                        14 6",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt      ganztags vormittags nachmittags Landkreis Wolfenbüttel              53 Landkreis Diepholz Landkreis Hameln-Pyrmont            38         7 Region Hannover                    227       127 Landkreis Hildesheim                66        76 Landkreis Nienburg                            22 Landkreis Schaumburg                25        19         9 Stadt Hannover                     885        64         9 Landkreis Celle                     27         6 Landkreis Cuxhaven                  15        10 Landkreis Harburg                   67        16 Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüneburg                  60        22 Landkreis Osterholz                           15        12 Landkreis Rotenburg (Wümme)                    9 Landkreis Soltau-Fallingbostel                20 Landkreis Stade                     28        15 Landkreis Uelzen                    15 Landkreis Verden                    15        31 Stadt Delmenhorst                   44        14 Stadt Emden                                   41        13 Stadt Oldenburg                     53       260        19 Stadt Osnabrück                     44 Stadt Wilhelmshaven                 25                  15 Landkreis Ammerland                           57 Landkreis Aurich                    11        27 Landkreis Cloppenburg                         13 Landkreis Emsland Landkreis Friesland Landkreis Grafschaft Bentheim       74        30        12 Landkreis Leer                      10 Landkreis Oldenburg                           72 Landkreis Osnabrück Landkreis Vechta Landkreis Wesermarsch Landkreis Wittmund                            15 Niedersachsen                    2 636     1 263        89 7",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                   Drucksache 15/4018 Tagespflegepersonen, die in der öffentlich geförderten Tages-pfle- ge tätig sind davon ausschließlich      davon ausschließlich mit mit fachpädagogischem abgeschlossenem Qualifi- Landkreis/kreisfreie Stadt     insgesamt Berufsausbildungsab-      zierungskurs schluss Stadt Braunschweig                   60                 18                           1 Stadt Salzgitter                     30                  6                           0 Stadt Wolfsburg                      14                  2                          10 Landkreis Gifhorn                    73                 21                          31 Landkreis Göttingen                 114                 53                          20 Landkreis Goslar                     31                 10                           1 Landkreis Helmstedt                  28                  4                           0 Landkreis Northeim                   44                 12                           2 Landkreis Osterode am Harz           17                  8                           1 Landkreis Peine                      20                  1                           2 Landkreis Wolfenbüttel               47                  9                           1 Landkreis Diepholz                   40                  5                          14 Landkreis Hameln-Pyrmont             63                 32                           1 Region Hannover*                    306                 59                          55 Landkreis Hildesheim                 60                 28                          13 Landkreis Holzminden                 57                 13                          45 Landkreis Nienburg (Weser)           23                  5                           2 Landkreis Schaumburg                 41                 13                          27 Landkreis Celle                      96                 24                           2 Landkreis Cuxhaven                   33                  3                           7 Landkreis Harburg                    19                  5                          19 Landkreis Lüchow-Dannenberg          13                  6                           1 Landkreis Lüneburg                  111                 38                          49 Landkreis Osterholz                   2                  1                           2 Landkreis Rotenburg (Wümme)          12                  1                           1 Landkreis Soltau-Fallingbostel       58                 11                          10 Landkreis Stade                      99                 27                          56 Landkreis Uelzen                     40                 12                          23 Landkreis Verden                     70                 14                          27 Stadt Delmenhorst                    73                 13                          26 Stadt Emden                           3                  2                           3 Stadt Oldenburg                      60                 13                           0 Stadt Osnabrück                      77                 27                          34 Stadt Wilhelmshaven                  14                  3                           1 Landkreis Ammerland                  31                  5                          16 Landkreis Aurich                     62                 24                           6 Landkreis Cloppenburg                30                  0                           6 Landkreis Emsland                    55                 11                           3 Landkreis Friesland                  18                  5                           0 Landkreis Grafschaft Bentheim        56                 17                           4 Landkreis Leer                       31                  8                          10 Landkreis Oldenburg                  48                 12                          14 Landkreis Osnabrück                 195                 48                          18 11",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                                               Drucksache 15/4018 Tagespflegepersonen, die in der öffentlich geförderten Tages-pfle- ge tätig sind davon ausschließlich              davon ausschließlich mit mit fachpädagogischem abgeschlossenem Qualifi- Landkreis/kreisfreie Stadt              insgesamt Berufsausbildungsab-              zierungskurs schluss Landkreis Vechta                                 27                       10                                    9 Landkreis Wesermarsch                             7                         4                                   1 Landkreis Wittmund                                0                         0                                   0 Niedersachsen                               2 408                        643                                 574 * Die Bundesstatistik rechnet die Werte für die Stadt Hannover in die der Region Hannover ein. Daher gibt es in dieser Dar- stellung keine getrennten Angaben. Zu 2: Angaben zur Anzahl der betreuten Kinder durch die Personengruppe in der Antwort zu Frage II Nr. 1. liegen nicht vor. Zu 3: Nach der Bundesstatistik (Stichtag 15.03.2006) werden in Niedersachsen 1 344 Kinder unter drei Jahre in öffentlich geförderter Tagespflege betreut. Die Betreuungszeit der Kinder teilt sich nach den Betreuungstagen pro Woche wie folgt auf: Anzahl der Tage pro Woche                   Anzahl der Kinder 1                             47 2                           130 3                           209 4                           119 5                           809 6                             23 7                              7 davon (auch) an Wochenenden                      109 Zu 4: In Niedersachsen sind lt. Bundesstatistik (zum Stichtag 15.03.2006) von insgesamt 64 in der öffent- lich geförderten Tagespflege tätigen Tagesvätern 14 nach einem Berufsbildungsabschluss fachpä- dagogisch qualifiziert. Angaben zu den insgesamt vorhandenen qualifizierten Tagesvätern liegen nicht vor. Zu 5: Insgesamt 643 Tagesmütter, die in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig sind, haben eine nach Berufsbildungsabschluss fachpädagogische Qualifikation. Zusammen mit den zu Frage 4 ge- nannten 14 Tagesvätern und den zu Frage 1 genannten Tagespflegepersonen mit abgeschlosse- nem Qualifizierungskurs ergibt sich eine Gesamtanzahl von 1 217 qualifizierten Tagespflegeperso- nen, die Kinder aller Altersgruppen betreuen. Zu 6: Die Jugendämter der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden, die die Aufgaben der Kinder- tagespflege wahrnehmen, legen unterschiedliche Höhen der Stundensätze für die öffentlich geför- derte Kindertagespflege zugrunde. Eine Abfrage ergab einen Durchschnittswert von ca. 2,50 Euro 12",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                          Drucksache 15/4018 pro Stunde pro Kind. Es besteht zudem ein Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwen- dungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Auf- wendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Da jede Tagespflegeperson ganz unter- schiedliche Betreuungszeiten hat und bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen darf, wenn eine ent- sprechende Erlaubnis erteilt wurde, kann der durchschnittliche Verdienst einzelner Tagespflege- personen nicht angegeben werden. Tagespflegepersonen, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen, erhalten in der Regel ein höheres Betreuungsgeld (bis zu einem Euro pro Stunde mehr). Zu 7: Die Verpflichtung zur vollständigen bzw. anteiligen Kostenübernahme der Kommunen für die Betreuung in Kindertagespflege ergibt sich aus den Vorschriften des SGB VIII. Gemäß § 90 Abs. 1 Nr.3 i. V. m. Abs. 3 SGB VIII soll der Teilnahme- oder Kostenbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Zu 8: Mit der Änderung des SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zum 01.01.2005 und das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) zum 01.10.2005 hat die Kinder- tagespflege im Verhältnis zur Betreuung in Kindertagesstätten eine Aufwertung erfahren. Die Wei- terentwicklung der Rechtsgrundlagen für die Kindertagespflege folgt damit der tatsächlichen Be- deutung der Kindertagespflege für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Im Rahmen der Initiative des Bundes zum Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen ab 2008 kommt der Kindertagespflege darüber hinaus eine besondere Bedeutung zu, denn 30 % des beab- sichtigten Ausbaus auf einen Versorgungsgrad von 35 % aller Kinder unter drei Jahren sollen über Tagespflegeplätze sicher gestellt werden. Kindertagespflege ermöglicht ein passgenaues, auf die individuellen Bedürfnisse der Eltern und Kinder abgestimmtes Betreuungsangebot. Dies gilt insbesondere für Kindertagespflege im Hinblick auf ihre zeitliche Flexibilität, die familiäre Atmosphäre, feste Bezugspersonen und die geringere Zahl der gemeinsam betreuten Kinder. In dünn besiedelten Regionen kann die Kindertagespflege eine Betreuung vor Ort sichern. So haben Eltern kürzere Wege als zu zentralen Einrichtungen. Zu- dem ist sie für Eltern kleinerer Kinder die am häufigsten gewünschte Betreuungsform. Kindertages- pflege gewinnt auch wegen der steigenden Flexibilitätserfordernisse des Arbeitsmarktes an Be- deutung. Eine Vielzahl von Beschäftigen oder Selbstständigen haben Schicht- oder Nachtdienste, Wochenendarbeit oder aber regelmäßig Überstunden zu leisten. Die sich hieraus ergebenden Betreuungserfordernisse können über die regelmäßigen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten nur selten abgedeckt werden. Kindertagespflege ist neben dem Kindertagesstättenangebot eine ergänzende Säule für die Sicher- stellung besonders flexibler, individueller Kinderbetreuung und stellt damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für berufstätige Mütter sicher. Zu 9: Das Antragsverfahren nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienfreundlichen Infrastrukturen und zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots ins- besondere für unter Dreijährige (Richtlinie familienfreundliche Infrastrukturen und Kinderbetreuung) vom 23.03.2007 ist noch nicht abgeschlossen. Alle Jugendhilfeträger werden sich am Programm beteiligen. Da derzeit noch nicht alle Jugendhilfeträger Anträge gestellt haben, kann noch keine Gesamtsum- me der an die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gewährten Landesmittel genannt werden. Außerdem haben die meisten Antragsteller sogenannte „Folgeanträge“ angekündigt. Ins- besondere nach Einrichtung der Kinder- und Familienservicebüros in allen Kommunen werden weitere Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ auf- und ausgebaut werden. Es ist daher davon auszugeben, dass die dem Niedersächsischen Sozialministerium zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro weitgehend abfließen werden. 13",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                         Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt/                         Großtagespflegestelle Stadt Oldenburg                                         nein Stadt Osnabrück                                         nein Stadt Wilhelmshaven                                     nein Landkreis Ammerland                                     nein Landkreis Aurich                                        1 Landkreis Cloppenburg                                   nein Landkreis Emsland                                       nein Landkreis Friesland                                     Planung Landkreis Grafschaft Bentheim                           keine Angabe Landkreis Leer                                          nein Landkreis Oldenburg                                     keine Angabe Landkreis Osnabrück                                     nein Landkreis Vechta                                        keine Angabe Landkreis Wesermarsch                                   keine Angabe Landkreis Wittmund                                      nein Zu III - Bildungsauftrag: Zu 1: Die niedersächsische Erzieherinnen- und Erzieherausbildung bereitet die künftigen Fachkräfte auf die berufliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen vor. Ein durchgängiger Ausbildungs- schwerpunkt ist das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen. Im Verlauf der Fachschulausbildung entwickeln die angehenden Erzieherinnen und Erzieher die Fähigkeit, eigenverantwortlich und ziel- orientiert bei Kindern Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. Sowohl im be- rufsspezifischen Unterricht als auch im Rahmen der praktischen Ausbildung gilt es, den spezifi- schen Anforderungen gerecht zu werden, die sich durch die jeweiligen Entwicklungsstufen in ver- schiedenen Altersphasen bedingen. Dieses ganzheitliche Ausbildungskonzept schließt die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kin- dern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Krippen ein und fordert die Fachschulen, diese Ausbildungsaufgabe verstärkt zu berücksichtigen. Die Fachschulen stellen sich dieser gesellschaft- lichen Herausforderung und nutzen die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Profilbildung, was sich neben schuleigenen Ausbildungskonzepten auch an der gestiegenen Nachfrage bezüglich der Lehrerfortbildungsangebote zur Frühpädagogik ablesen lässt. Zur weiteren Unterstützung hat das Kultusministerium zum 01.08.2007 ein Innovationsvorhaben mit dem Ziel initiiert, ein landesweites Beratungskonzept für die Fachschulen zu erarbeiten. Dies umfasst sowohl die landesweite Koordi- nation der Fortbildung für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern bis zu drei Jahren als auch die Zusammenstellung aktueller Unterrichtsmaterialien zur Frühpädagogik. Heute bieten bereits ausbildende Schulen in der ersten Phase der Erzieherausbildung die Qualifi- kation für die Tagespflege an. Die Qualifizierung führt die Kompetenzen des Bildungsganges und die besonderen Anforderungen an die professionelle und qualifizierte Betreuung von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren zusammen. Da die Tageseinrichtungen noch nicht flächendeckend ein Angebot für Kinder unter drei Jahren vorhalten, muss für die praktische Ausbildung vor Ort auch auf qualifizierte Tagespflegepersonen ausgewichen werden. Mit der vorgesehenen Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren werden sich auch die Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Kindertages- stätten weiter erhöhen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren wird somit zum Standard der niedersächsischen Erzieherausbildung. Zudem hospitieren seit dem Jahr 2005 im Rahmen bestehender EU-Förderprogramme zunehmend Lehrkräfte niedersächsischer Fachschulen eine Woche in unterschiedlichen europäischen Praxis- einrichtungen. Dieses Ausbilder-Projekt ist angebunden an das Auszubildenden-Projekt der Fach- schulen. Schülerinnen und Schüler der Europaklassen absolvieren einen Ausbildungsabschnitt von bis zu acht Wochen in besonders geeigneten sozialpädagogischen Partnereinrichtungen im euro- 15",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode                                                          Drucksache 15/4018 päischen Ausland, auch um Schlüsselqualifikationen der frühen Förderung im internationalen Kon- text zu erwerben und um sich für die pädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren zu qualifi- zieren. Zu 2: Die aktuellen Rahmenrichtlinien für die Erzieherausbildung berücksichtigen die Frühpädagogik in den zentralen Lernfeldern ausdrücklich. Hinsichtlich der Gestaltung eines entwicklungsfördernden Umfeldes werden sowohl institutionelle Rahmenbedingungen als auch sozialpädagogische Kon- zepte für die Säuglings- und Kleinkindbetreuung thematisiert. Im Lernfeld „Mit Kindern und Jugend- lichen Lebenswelten strukturieren und mitgestalten“ wird u. a. das Ziel verfolgt, Betreuungsstruktu- ren zu schaffen, die Kleinkindern Sicherheit, Orientierung und Wohlbefinden bieten und zugleich auch vielfältige Bildungsanregungen eröffnen. Im Lernfeld „Bildungs- und Entwicklungsprozesse erkennen, anregen und unterstützen“ werden als wesentliche Ansätze der Lernpsychologie für die Frühpädagogik die Bindungstheorie sowie das Bild vom kompetenten Kind zu Grunde gelegt. Die für den Unterricht gültigen Rahmenrichtlinien der Fachschule nehmen die wesentlichen fachli- chen und wissenschaftlichen Anforderungen auf, sind aber auch bewusst offen formuliert, um auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können. So ist die Aktualisierung der Ausbildung unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen an die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung keine punktuelle, sondern eine kontinuierliche Entwicklungsaufgabe. Deshalb hat der Niedersäch- sische Landtag in seiner 74. Sitzung am 10.11.2005 in einer Entschließung die Landesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Forschung über die frühe Kindheit ausgebaut wird und deren Ergebnisse zügig Eingang in die Lehre finden. Im Gesamtkonzept der umfassenden Niveau- anhebung und Qualifikationserweiterung der Fachkräfte werden heute in Kooperation zwischen Fachschulen und Fachhochschulen Ausbildungskonzepte entwickelt, die die Frühpädagogik um- fassend berücksichtigen. Zudem soll an der Universität Osnabrück noch in diesem Jahr ein Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung aufgebaut werden. Das Land plant hier bis zu fünf Millio- nen Euro jährlich einzusetzen für die Forschung zur frühkindlichen Bildung, die Umsetzung in der Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie für den Wissenstransfer in die Pra- xis und die Elternbildung. Zu 3: Niedersachsen hat die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern aus dem Jahr 2000 umgesetzt, organisiert den Unterricht nicht länger in Fächern, sondern in Lernfeldern und stellt die Vermittlung folgender Kompetenzen in den Mittelpunkt der Ausbildung: –   Beobachtungs- und Analysefähigkeit, –   Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung, –   Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation pädagogischer Prozesse. Die Ausbildung erfolgt nach Methoden der Erwachsenenbildung, gelernt wird im Unterricht anhand von Lernsituationen. Hierbei handelt es sich um Einheiten, die in der Regel als Ausgangspunkt eine konkrete berufliche Problemstellung haben, die dann von Schülerinnen und Schülern mit Beglei- tung der Lehrkraft bearbeitet wird. Die Bearbeitung der Lernsituationen erfolgt in Arbeitsschritten, die für das berufliche Handeln kennzeichnend sind (Informieren, Analysieren, Entscheiden, Planen, Durchführen, Bewerten, Reflektieren). Deshalb wird die „Didaktik und Methodik“ auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern im Alter von bis zu drei Jahren weder als Fach angeboten noch ist sie auf ein Lernfeld begrenzt, sondern wird bewusst in alle Lernfelder integriert. So sind beispielsweise in den Medienlernfeldern die Aus- drucks- und Gestaltungsmöglichkeiten von Kindern bis zu drei Jahren sowie altersspezifische Spiel- und Entwicklungsangebote didaktisch und methodisch immer mit einbezogen. Durch diesen inte- grativen Ansatz werden eine einfühlsame pädagogische Grundhaltung und die entsprechenden methodischen Kompetenzen der angehenden Erzieherinnen und Erzieher ausdrücklich gefördert und systematisch entsprechend der Altersstufe weiterentwickelt. 16",
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