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"content": "Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 15/3861 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 05.06.2007 Krippenplätze in Niedersachsen Die Grundlage für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn wird in den ersten Lebensjahren gelegt. Die Aufmerksamkeit und die Anregungen, die ein Kleinkind erhält, entscheiden darüber, ob und wie es seine Potenziale entwickeln kann. In den ersten Jahren kommt es darauf an, die Lernmotivation des Kindes zu erhalten und zu fördern. Herkunftsbedingte Benachteiligungen können am leichtes- ten und wirksamsten in dieser Zeit ausgeglichen werden. Kindertageseinrichtungen kommt dabei eine große Bedeutung zu. So aussagekräftig wissenschaftliche Erkenntnisse auch sind, so entfal- ten sie in der Praxis noch nicht ihre volle Wirkung. Insgesamt fehlt es in der Summe an Kinderta- geseinrichtungen für unter Dreijährige. In Niedersachsen gibt es ein besonderes Handlungsdefizit. Niedersachsen droht im Ländervergleich abgehängt zu werden. Damit Kindertageseinrichtungen in der Lage sind, jedes Kind individuell zu fördern, muss sich auch die Qualität der Betreuungsangebote entsprechend der Auftragsdefinition in § 2 KiTaG signifikant verbessern. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der zeitlichen Betreuungsnotwendigkeiten, damit eine bessere Vereinbarung von Familie und Beruf erreicht wird. Das frühkindliche Fördern und Fordern sind der Dreh- und Angelpunkt einer erfolgreichen Bildungsbiografie. Deshalb regen Fachleute an, dass möglichst alle Kinder einen Kindergarten besuchen sollten, wozu auch Kinder mit Behinderungen gehören sollten. Wir fragen die Landesregierung: I. Vorhandene Plätze in Krippen nach dem KiTaG 1. Wie viele Krippen mit welcher Anzahl von Krippenplätzen gibt es, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen und aufgeschlüsselt nach – selbstständigen Tageseinrichtungen, – Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe und Kinder- garten, – Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe, Kindergarten und Hort, – Krippengruppen als Teil einer Kindertagesstätte, bestehend aus Krippe und Hort? 2. Wie viele der vorhandenen Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, stehen für eine Betreuungszeit montags bis freitags von – bis zu vier Stunden täglich, – bis zu fünf Stunden täglich, – bis zu sechs Stunden täglich, – bis zu sieben Stunden täglich, – mehr als sieben Stunden täglich zur Verfügung? 3. Wie viele Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, können montags bis freitags 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 – schon vor 7.30 Uhr und/oder – länger als bis 16.00 Uhr in Anspruch genommen werden? 4. Stehen Krippenplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, an Sonn- abenden und Sonntagen zur Verfügung? In welchem Umfang? 5. Wie viele Kinder im Alter von unter einem Jahr, von ein bis zwei Jahren und von zwei bis drei Jahren werden in den Tageseinrichtungen betreut? 6 Wie groß sind die Gruppen, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden? 7. Wie viele Kinder im Alter von bis zu drei Jahren werden in wie vielen altersgemischten Grup- pen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten betreut? In welchem täglichen Umfang werden hier Kinder im Alter von bis zu drei Jahren betreut, analog der Aufschlüsselung zu 2? 8. Wie vielen Anträgen auf Änderung der Betriebserlaubnis zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindergartengruppen wurde seit dem Inkrafttreten des TAG stattgegeben (alters- gemischte Gruppen)? Und wie viele Kindergartengruppen wurden seit dem TAG in Krippen umgewandelt? 9. Wie viele integrative Krippen gibt es in Niedersachsen? 10. Wie hoch sind die tatsächlichen monatlichen Betriebskosten für einen Krippenplatz im Lan- desdurchschnitt nach Aufschlüsselung der Betreuungszeit wie unter 2. mit Angabe des Min- dest- und des Höchstwertes? 11. Wie oft und in welcher Höhe werden darüber hinaus Beiträge wie Essensgeld erhoben? 12. Wie hoch sind die von den Eltern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, zu entrichtenden monatlichen Beiträge nach Aufschlüsselung der Betreuungszeit wie unter 2? 13. Wie hoch sind die Bau- und Einrichtungskosten für einen Krippenplatz im Landesdurch- schnitt? 14. Welche berufliche Qualifikation haben die Gruppenleiterinnen und -leiter von Krippengrup- pen? 15. Welche berufliche Qualifikation haben die Zweitkräfte bzw. weiteren Kräfte, die in Krippen eingesetzt werden? II. Tagespflege 1. Wie viele „qualifizierte“ - d. h. in der Regel durch die Jugendämter oder freie Träger oder Bil- dungseinrichtungen geschulte - Tagespflegepersonen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, gibt es in Niedersachsen? 2. Wie viele dieser Tagespflegepersonen betreuen welche Anzahl von Kindern in welchem Al- ter? 3. Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen werden Kinder in Tagespflege be- treut? 4. Wie viele qualifizierte Tagesväter gibt es in Niedersachsen? 5. Wie viele Tagesmütter und Tagesväter haben eine pädagogische Qualifikation? 6. Wie hoch ist der durchschnittliche Verdienst einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters? 7. In welcher prozentualen Höhe übernehmen Kommunen die Kosten für die Betreuung in Ta- gespflege? 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 8. Warum setzt die Landesregierung den Schwerpunkt auf den Ausbau der Tagespflege und nicht auf den Ausbau von Krippenplätzen? 9. Wie viele Mittel fließen aus dem 20-Millionen-Euro-Programm „zum Ausbau der Tagespflege“, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, ab? 10. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten mit Tagespflegevermittlungseinrichtungen werden durch das 20-Millionen-Euro-Programm zusätzliche Servicestellen eingerichtet? 11. Wo sind Doppelstrukturen zum bereits bestehenden System der Tagespflege entstanden? 12. Wie viele Großtagespflegestellen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, sind entstanden? III. Bildungsauftrag Der Bildungs- und Erziehungsauftrag nach § 2 KiTaG für Krippen macht - entsprechend dem Stand der Wissenschaft - besondere Aus- und Weiterbildungsangebote für das dort eingesetzte Fachper- sonal notwendig. 1. In welchem Umfang wird die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes im Alter von bis zu drei Jahren in der Ausbildung an Fachschulen berücksichtigt? 2. Welche Ansätze enthält die Ausbildung an den Fachschulen zur Lernpsychologie des Kindes im Alter von bis zu drei Jahren? 3. Wie ist die an den Fachschulen unterrichtete Methodik und Didaktik auf die besondere Situa- tion der Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Tageseinrichtungen ausgerichtet? 4. Welche Weiterbildungsangebote bestehen für die Fachkräfte zur Bildung und Erziehung der Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege? 5. Welche Institutionen bieten die Qualifikation für Tagespflegepersonen nach dem Curriculum des DJI an und in welchem Umfang? 6. An wie vielen vom Kultusministerium angebotenen Programmen und welchen Programmen können sich Kindertagesstätten in Niedersachsen beteiligen? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 28.08.2007 - 01 – 01 420 - Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, die in unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen wie Krippen, Kindergartengruppen, altersübergreifenden Gruppen u. a. aufgenommen werden können, ist im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geregelt. Das Gesetz unterscheidet insofern nicht zwischen der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter oder über drei Jahren, zumal diese auch in altersübergreifenden Gruppen stattfinden kann. In der dazu ergangenen Durchführungsverordnung sind die so genannten Standards entsprechend den fachlichen Erfordernissen für die Betreuung kleinster Kinder (höherer Raumbedarf, kleinere Grup- pen) geregelt. Das Land zahlt den Trägern dazu eine Finanzhilfe ebenso wie für Kindergärten, und zwar in Höhe von 20 % der Kosten des Fachpersonals. Tagesbetreuung ist eine öffentliche Aufgabe, welche im Sozialgesetzbuch VIII näher geregelt ist. Die Gesamtverantwortung für die Schaffung und den Erhalt einer bedarfsgerechten Infrastruktur liegt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das Land hat die Tätigkeiten der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Die sächliche Zuständigkeit be- trifft in erster Linie Beratung, Förderung, Fortbildung sowie den Schutz von Kindern in Einrichtun- gen. 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Die Novellierungen des Sozialgesetzbuches VIII durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) und das Kinder- und Jugendhilfe- weiterentwicklungsgesetz (KICK) aus dem Jahr 2005 hatten bereits die Verbesserung der Betreu- ungssituation der unter Dreijährigen zum Ziel. Ebenfalls wurde die Kindertagespflege als eine Form der Betreuung insbesondere für die unter Dreijährigen aufgewertet. Danach sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, bis zum Jahr 2010 ein bedarfsge- rechtes Betreuungsangebot für diese Altersgruppe zu schaffen und jährlich über den Ausbaustand zu berichten. Inzwischen wurden an vielen Orten Initiativen zum Ausbau in Gang gesetzt, die bis heute aber statistisch zuverlässig noch nicht erfasst werden konnten. Zum Stichtag 01.10.2005 wurden in Niedersachsen 19 475 Kinder unter drei Jahren in Kinderta- gesstätten betreut (Versorgungsquote 9,3 %). In allen Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt wurden 22 340 Kinder dieser Altersgruppe betreut (Versorgungsquote 10,7 %). Zum Stichtag 01.10.2002 wurden 13 243 Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreut (Versorgungs- quote 5,7 %). In allen Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt wurden 14 374 Kinder dieser Al- tersgruppe betreut (Versorgungsquote 6,2 %). Das heißt, dass innerhalb von nur drei Jahren die Anzahl der betreuten Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesstätten um 47 % und in Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt um 55 % gesteigert werden konnte. Diese statistischen Angaben erwachsen aus den bereits von den Vorgängerregierungen praktizierten bewährten Erhe- bungsverfahren und beruhen auf den Angaben der Träger. Mit dem Programm „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ werden diese Bemühungen des Ausbaus von der Landesregierung unterstützt, um insbesondere Plätze in der Kindertagespfle- ge zu schaffen. Mit der Qualifizierung von Tagespflegepersonen, der Einrichtung von Familien-und Kinder-Service-Büros und der Übernahme von 20 % der Kosten für die Kindertagespflege selbst (entsprechend der Finanzhilfe des Landes für Kindertageseinrichtungen) werden die für das Platz- angebot zuständigen Kommunen beim Ausbau unterstützt. Seit der Einführung des Elterngeldes für maximal 14 Monate - bzw. maximal 28 Monate bei Halbie- rung der Geldleistung - nach der Geburt des Kindes wird der Bedarf an Plätzen für unter Dreijährige unabweisbar: Es soll keine Lücke entstehen zwischen der Elternzeit und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren, welche die Integration von Frauen in das Erwerbsleben gefährden würde. Unter Beachtung dieser Zielsetzung hat beim Ausbau die Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Angebotes oberste Priorität, um den Bildungs- und Betreuungsbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Da im frühesten Kindesalter die wichtigsten Grundlagen für die Entfaltung der körperlichen, geisti- gen und emotionalen Fähigkeiten gelegt werden, müssen die Rahmenbedingungen für die Betreu- ung der unter Dreijährigen, vor allem der sehr jungen Kinder unter zwei bzw. zweieinhalb Jahren, entsprechend den heutigen Erkenntnissen über die Entwicklung des Bindungsverhaltens, der kog- nitiven und emotionalen Entwicklung gestaltet werden. Ein nachhaltiges Fortbildungsprogramm zur Vorbereitung der Fachkräfte auf die Bildung und Betreuung der unter Dreijährigen ist erforderlich, auch deshalb, weil den Fachkräften mehr und mehr Aufgaben der Elternberatung zuwachsen bzw. die Einrichtungen sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Das frühere Landesjugendamt, Fachbereich II (Tageseinrichtungen und Tages- pflege für Kinder), jetzt Referat 31 im Kultusministerium, hat bereits eine Reihe von stark nachge- fragten Fortbildungen veranstaltet; ebenso bieten inzwischen die freien Träger der Tageseinrich- tungen für ihre Fachkräfte entsprechende Fortbildungen an. Als gezielte Hilfestellung für die Praxis wird die Veröffentlichung „Damit die Kleinen nicht untergehen“ durch das Niedersächsische Kul- tusministerium soeben aktualisiert. Die Landesregierung hat umfangreiche Maßnahmen getroffen und auf den Weg gebracht, die dazu beitragen, die Betreuungs- und Bildungssituation der Kinder im Alter von unter drei Jahren zu verbessern. Sie wird auch künftig in ihren Anstrengungen für die Verbesserung der Startchancen der Kinder in Niedersachsen nicht nachlassen. So wollen Bund, Länder und Kommunen die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bis zum Jahr 2013 verdreifachen und für rund 35 % der Kinder entsprechende Angebote schaffen. Die Landesregierung wird auch diesen weiteren Aus- bauprozess unterstützen und sich zu gegebener Zeit im Landtag für eine Bereitstellung der erfor- derlichen zusätzlichen Haushaltsmittel einsetzen. 4",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zur vorhandenen Datenlage bei der Beantwortung der gestellten Fragen ist Folgendes anzumer- ken: In Niedersachsen werden statistische Daten im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht gem. § 47 SGB VIII und zur Beantragung der Finanzhilfe des Landes zu den Personalkosten zum Stichtag 01.10. eines jeden Jahres erhoben. Grundlage der so genannten Personal- und Platzzahlmeldun- gen (PPM) sind Angaben der Träger von Einrichtungen zur Anzahl der Kinder, Anzahl der Gruppen, Betreuungszeiten etc. Mit Verabschiedung des KICK wurde die Erfassung der Daten zur Erstellung einer jährlichen Bundesstatistik zu den Bereichen Kindertagesstätten und Kindertagespflege im SGB VIII vollständig verändert. So ist eine Erfassung der Kindertagespflege mit konkreten Angaben der örtlichen Jugendhilfeträger erst seit 2006 möglich. Die erste Auswertung dieser veränderten Datenlage erfolgte in 2007 mit Daten zum Stichtag 15.03.2006. Die erfassten Daten der Bundes- statistik unterscheiden sich von denjenigen des Kultusministeriums (PPM) hinsichtlich der Stichtage wie der erfassten Merkmale, sodass die Beantwortung der einzelnen Fragen mit unterschiedlichen Datensätzen erfolgt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage namens der Landesregierung im Einzel- nen wie folgt: Zu I - Vorhandene Plätze in Krippen nach dem KiTaG: Zu 1: Zu den Fragen der Krippen als selbstständige Tageseinrichtungen oder als Teil einer Kindertages- stätte in Kombination mit anderen Gruppenarten aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegen keine Angaben vor. Nachstehende Tabelle zeigt die Gesamtzahl der Kinder in ins- gesamt 312 Krippengruppen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stich- tag 01.10.2005. Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Krippengruppen am 01.10.2005: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Anzahl der Gruppen Stadt Braunschweig 260 22 Stadt Salzgitter 26 2 Stadt Wolfsburg 269 21 Landkreis Gifhorn 41 3 Landkreis Goslar 140 11 Landkreis Göttingen 339 26 Landkreis Helmstedt 0 0 Landkreis Northeim 27 2 Landkreis Osterode 13 1 Landkreis Peine 14 1 Landkreis Wolfenbüttel 53 5 Landkreis Diepholz 0 0 Landkreis Hameln-Pyrmont 45 4 Region Hannover 354 26 Landkreis Hildesheim 142 11 Landkreis Holzminden 0 0 Landkreis Nienburg 22 2 Landkreis Schaumburg 53 5 Stadt Hannover 958 68 Landkreis Celle 33 3 Landkreis Cuxhaven 25 2 Landkreis Harburg 83 7 Landkreis Lüchow-Dannenberg 0 0 5",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Anzahl der Gruppen Landkreis Lüneburg 82 7 Landkreis Osterholz 27 2 Landkreis Rotenburg 9 1 Landkreis Soltau-Fallingbostel 20 2 Landkreis Stade 43 4 Landkreis Uelzen 15 1 Landkreis Verden 46 4 Stadt Delmenhorst 58 5 Stadt Emden 54 4 Stadt Oldenburg 332 27 Stadt Osnabrück 44 3 Stadt Wilhelmshaven 40 3 Landkreis Ammerland 57 5 Landkreis Aurich 38 3 Landkreis Cloppenburg 13 1 Landkreis Emsland 0 0 Landkreis Friesland 0 0 Landkreis Grafschaft Bentheim 116 10 Landkreis Leer 10 1 Landkreis Oldenburg 72 6 Landkreis Osnabrück 0 0 Landkreis Vechta 0 0 Landkreis Wesermarsch 0 0 Landkreis Wittmund 15 1 Niedersachsen 3 988 312 Zu 2: In Bezug auf die in der Fragestellung genannte Differenzierung liegen keine Angaben vor, da die Bundesstatistik die Zahl der Krippenplätze nach Betreuungsdauer nicht erhebt. Die PPM ermittelt die Anzahl der Kinder mit der Betreuungsdauer in Krippengruppen nach den Kategorien vormittags, nachmittags und ganztags. Dies wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Betreute Kinder in Krippengruppen nach Betreuungszeiten (Stand: 01.10.2005): Landkreis/kreisfreie Stadt ganztags vormittags nachmittags Stadt Braunschweig 203 57 Stadt Salzgitter 26 Stadt Wolfsburg 245 24 Landkreis Gifhorn 14 27 Landkreis Göttingen 286 53 Landkreis Goslar 51 89 Landkreis Helmstedt Landkreis Northeim 15 12 Landkreis Osterode 13 Landkreis Peine 14 6",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt ganztags vormittags nachmittags Landkreis Wolfenbüttel 53 Landkreis Diepholz Landkreis Hameln-Pyrmont 38 7 Region Hannover 227 127 Landkreis Hildesheim 66 76 Landkreis Nienburg 22 Landkreis Schaumburg 25 19 9 Stadt Hannover 885 64 9 Landkreis Celle 27 6 Landkreis Cuxhaven 15 10 Landkreis Harburg 67 16 Landkreis Lüchow-Dannenberg Landkreis Lüneburg 60 22 Landkreis Osterholz 15 12 Landkreis Rotenburg (Wümme) 9 Landkreis Soltau-Fallingbostel 20 Landkreis Stade 28 15 Landkreis Uelzen 15 Landkreis Verden 15 31 Stadt Delmenhorst 44 14 Stadt Emden 41 13 Stadt Oldenburg 53 260 19 Stadt Osnabrück 44 Stadt Wilhelmshaven 25 15 Landkreis Ammerland 57 Landkreis Aurich 11 27 Landkreis Cloppenburg 13 Landkreis Emsland Landkreis Friesland Landkreis Grafschaft Bentheim 74 30 12 Landkreis Leer 10 Landkreis Oldenburg 72 Landkreis Osnabrück Landkreis Vechta Landkreis Wesermarsch Landkreis Wittmund 15 Niedersachsen 2 636 1 263 89 7",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zu 3: Hierzu liegen keine Angaben vor. Zu 4: Über Öffnungszeiten an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen in Kindertagesstätten liegen keine Angaben vor. Zu 5: Zur gewünschten Differenzierung nach Jahrgängen liegen keine Angaben vor. Insgesamt wurden in Niedersachsen (zum Stichtag 01.10.2005) 22 340 Kinder im Alter unter drei Jahren in Tagesein- richtungen betreut. Die Altersaufteilung liegt nur mit der Differenzierung unter zwei Jahren und zwei bis 3 Jahre vor. Gesamt davon im Alter davon im Alter unter 2 Jahre 2 bis 3 Jahre Kinder in Tageseinrichtungen insgesamt 22 340 3 403 18 937 Kinder in Kindertagesstätten insgesamt 19 475 3 030 16 445 Zu 6: Die Größe der Gruppen ist gemäß § 7 Abs. 2 KiTaG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr.1 der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KTtaG) festgelegt. Danach beträgt die Grö- ße der Gruppe in Krippen höchstens 15 Kinder, bei mehr als 7 Kindern unter zwei Jahren in der Gruppe jedoch höchstens 12 Kinder. Zu 7: Die Anzahl der Gruppen wird nicht nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfasst, angegeben sind die Anzahl der Kinder in altersübergreifenden Gruppen zum Stichtag 01.10.2005. Zur Betreu- ungszeit entsprechend Frage 2 liegen keine Angaben vor. Anzahl der Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen am 01.10.2005: Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Stadt Braunschweig 96 Stadt Salzgitter 20 Stadt Wolfsburg 52 Landkreis Gifhorn 2 Landkreis Goslar 55 Landkreis Göttingen 72 Landkreis Helmstedt 34 Landkreis Northeim 21 Landkreis Osterode 0 Landkreis Peine 6 Landkreis Wolfenbüttel 51 Landkreis Diepholz 9 Landkreis Hameln-Pyrmont 70 Region Hannover 155 Landkreis Hildesheim 79 Landkreis Holzminden 30 Landkreis Nienburg 10 Landkreis Schaumburg 23 Landeshauptstadt Hannover 170 8",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Kinder Landkreis Celle 29 Landkreis Cuxhaven 60 Landkreis Harburg 35 Landkreis Lüchow-Dannenberg 24 Landkreis Lüneburg 29 Landkreis Osterholz 25 Landkreis Rotenburg 18 Landkreis Soltau-Fallingbostel 79 Landkreis Stade 45 Landkreis Uelzen 0 Landkreis Verden 97 Stadt Delmenhorst 2 Stadt Emden 13 Stadt Oldenburg 29 Stadt Osnabrück 100 Stadt Wilhelmshaven 3 Landkreis Ammerland 5 Landkreis Aurich 0 Landkreis Cloppenburg 0 Landkreis Emsland 75 Landkreis Friesland 69 Landkreis Grafschaft Bentheim 20 Landkreis Leer 8 Landkreis Oldenburg 12 Landkreis Osnabrück 25 Landkreis Vechta 45 Landkreis Wesermarsch 1 Landkreis Wittmund 3 Niedersachsen 1 806 Zu 8: Die Anzahl der Anträge auf Änderung der Betriebserlaubnis wird nicht erfasst. Es können aber Aussagen zur Entwicklung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen gemacht werden. Zum Stichtag 01.10.2005 wurden insgesamt 1 806 Kinder unter drei Jahren in altersübergreifenden Gruppen betreut, am 01.10.2004 waren es 879 Kinder. Die Anzahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr somit mehr als verdoppelt. Ebenfalls nicht erfasst wird die Anzahl der in Krippen umgewandelten Kindergartengruppen. Vom 01.10.2004 bis zum 01.10.2005 hat sich die Anzahl der Krippengruppen von 276 auf 312 er- höht; das ist ein Zuwachs um 36 Gruppen. Zu 9: Die gemeinsame Erziehung behinderter und nicht behinderter Kinder findet in Niedersachsen überwiegend in integrativen Kindergartengruppen statt. Diese Gruppen können auch altersüber- greifend arbeiten. Behinderte Kinder im Alter bis zu drei Jahren werden vorrangig im Rahmen der ambulanten Frühförderung betreut. 9",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zu 10: Angaben zu den tatsächlichen monatlichen Betriebskosten für einen Krippenplatz nach Aufschlüs- selung unterschiedlicher Betreuungszeiten liegen nicht vor. Da die Anzahl der Kinder in einer Krip- pengruppe nach dem Alter variiert (siehe Antwort zu Frage 6), kann nicht von einer festen Betriebs- kostengröße ausgegangen werden. Die monatlichen Betriebskosten bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 40 Stunden und einer Gruppengröße von 15 Kindern belaufen sich nach Angaben eines großen kommunalen Trägers bezogen auf eigene Einrichtungen auf ca. 770 Euro; die Studie des Deutschen Jugendinstitutes schätzt diese Kosten auf 740 Euro. Wird die Gruppengröße reduziert, erhöhen sich die monatlichen Betriebskosten. Zu 11: Die Entscheidung über einen zusätzlich zum Elternbeitrag erhobenen Beitrag für die Verpflegung wird in eigener Zuständigkeit des örtlichen Jugendhilfeträgers, der jeweiligen Gemeinde oder des Trägers getroffen. Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Zu 12: Angaben zur Höhe der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen differenziert nach Betreuungszeiten liegen nicht vor. In Niedersachsen gibt es auf der Grundlage des KiTaG ein breites Spektrum in der Elternbeitragsgestaltung aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für die Beitragsregelung. Seit 01.08.2007 ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Zu 13: Nach den Berechnungsgrundlagen der kommunalen Spitzenverbände zum geplanten Krippenaus- bau werden die zusätzlich zu schaffenden Krippenplätze zu 39 % als Neubau und zu 61 % als Um- bau/Ausbau von bestehenden Kindertagesstätten einzurichten sein. Genaue Angaben zu Bau- und Einrichtungskosten für einen Krippenplatz im Landesdurchschnitt liegen nicht vor. Die geschätzten Mittelwertszahlen betragen für den Neubau 36 000 Euro pro Platz. Für die Umwandlung eines Kin- dergartens in eine für unter Dreijährige taugliche Einrichtung setzen die kommunalen Spitzenver- bände 80 000 Euro an. Zu 14: Gemäß § 4 Abs. 2 KiTaG ist für die Gruppenleitung die Qualifikation einer sozialpädagogischen Fachkraft erforderlich. Für Fachkräfte mit einer gleichwertigen Ausbildung kann eine Ausnahme zu- gelassen werden. Zu 15: Gemäß § 4 Abs. 3 KiTaG muss in jeder Gruppe, auch in Krippengruppen, eine zweite geeignete Fach- oder Betreuungskraft regelmäßig tätig sein. Sie soll in der Regel Erzieherin (Erzieher) mit staatlicher Anerkennung sein, sie kann auch Kinderpflegerin (Kinderpfleger) oder Sozialassistentin (Sozialassistent) sein. Auch hier können bei einer gleichwertigen Ausbildung Ausnahmen zugelas- sen werden. Zu II - Tagespflege Zu 1: In Niedersachsen gibt es 2 408 Tagespflegepersonen (Bundesstatistik Stichtag 15.03.2006), die in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig sind. 10",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Tagespflegepersonen, die in der öffentlich geförderten Tages-pfle- ge tätig sind davon ausschließlich davon ausschließlich mit mit fachpädagogischem abgeschlossenem Qualifi- Landkreis/kreisfreie Stadt insgesamt Berufsausbildungsab- zierungskurs schluss Stadt Braunschweig 60 18 1 Stadt Salzgitter 30 6 0 Stadt Wolfsburg 14 2 10 Landkreis Gifhorn 73 21 31 Landkreis Göttingen 114 53 20 Landkreis Goslar 31 10 1 Landkreis Helmstedt 28 4 0 Landkreis Northeim 44 12 2 Landkreis Osterode am Harz 17 8 1 Landkreis Peine 20 1 2 Landkreis Wolfenbüttel 47 9 1 Landkreis Diepholz 40 5 14 Landkreis Hameln-Pyrmont 63 32 1 Region Hannover* 306 59 55 Landkreis Hildesheim 60 28 13 Landkreis Holzminden 57 13 45 Landkreis Nienburg (Weser) 23 5 2 Landkreis Schaumburg 41 13 27 Landkreis Celle 96 24 2 Landkreis Cuxhaven 33 3 7 Landkreis Harburg 19 5 19 Landkreis Lüchow-Dannenberg 13 6 1 Landkreis Lüneburg 111 38 49 Landkreis Osterholz 2 1 2 Landkreis Rotenburg (Wümme) 12 1 1 Landkreis Soltau-Fallingbostel 58 11 10 Landkreis Stade 99 27 56 Landkreis Uelzen 40 12 23 Landkreis Verden 70 14 27 Stadt Delmenhorst 73 13 26 Stadt Emden 3 2 3 Stadt Oldenburg 60 13 0 Stadt Osnabrück 77 27 34 Stadt Wilhelmshaven 14 3 1 Landkreis Ammerland 31 5 16 Landkreis Aurich 62 24 6 Landkreis Cloppenburg 30 0 6 Landkreis Emsland 55 11 3 Landkreis Friesland 18 5 0 Landkreis Grafschaft Bentheim 56 17 4 Landkreis Leer 31 8 10 Landkreis Oldenburg 48 12 14 Landkreis Osnabrück 195 48 18 11",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Tagespflegepersonen, die in der öffentlich geförderten Tages-pfle- ge tätig sind davon ausschließlich davon ausschließlich mit mit fachpädagogischem abgeschlossenem Qualifi- Landkreis/kreisfreie Stadt insgesamt Berufsausbildungsab- zierungskurs schluss Landkreis Vechta 27 10 9 Landkreis Wesermarsch 7 4 1 Landkreis Wittmund 0 0 0 Niedersachsen 2 408 643 574 * Die Bundesstatistik rechnet die Werte für die Stadt Hannover in die der Region Hannover ein. Daher gibt es in dieser Dar- stellung keine getrennten Angaben. Zu 2: Angaben zur Anzahl der betreuten Kinder durch die Personengruppe in der Antwort zu Frage II Nr. 1. liegen nicht vor. Zu 3: Nach der Bundesstatistik (Stichtag 15.03.2006) werden in Niedersachsen 1 344 Kinder unter drei Jahre in öffentlich geförderter Tagespflege betreut. Die Betreuungszeit der Kinder teilt sich nach den Betreuungstagen pro Woche wie folgt auf: Anzahl der Tage pro Woche Anzahl der Kinder 1 47 2 130 3 209 4 119 5 809 6 23 7 7 davon (auch) an Wochenenden 109 Zu 4: In Niedersachsen sind lt. Bundesstatistik (zum Stichtag 15.03.2006) von insgesamt 64 in der öffent- lich geförderten Tagespflege tätigen Tagesvätern 14 nach einem Berufsbildungsabschluss fachpä- dagogisch qualifiziert. Angaben zu den insgesamt vorhandenen qualifizierten Tagesvätern liegen nicht vor. Zu 5: Insgesamt 643 Tagesmütter, die in der öffentlich geförderten Tagespflege tätig sind, haben eine nach Berufsbildungsabschluss fachpädagogische Qualifikation. Zusammen mit den zu Frage 4 ge- nannten 14 Tagesvätern und den zu Frage 1 genannten Tagespflegepersonen mit abgeschlosse- nem Qualifizierungskurs ergibt sich eine Gesamtanzahl von 1 217 qualifizierten Tagespflegeperso- nen, die Kinder aller Altersgruppen betreuen. Zu 6: Die Jugendämter der kreisfreien Städte, Landkreise und Gemeinden, die die Aufgaben der Kinder- tagespflege wahrnehmen, legen unterschiedliche Höhen der Stundensätze für die öffentlich geför- derte Kindertagespflege zugrunde. Eine Abfrage ergab einen Durchschnittswert von ca. 2,50 Euro 12",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 pro Stunde pro Kind. Es besteht zudem ein Anspruch auf die Erstattung nachgewiesener Aufwen- dungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Auf- wendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Da jede Tagespflegeperson ganz unter- schiedliche Betreuungszeiten hat und bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen darf, wenn eine ent- sprechende Erlaubnis erteilt wurde, kann der durchschnittliche Verdienst einzelner Tagespflege- personen nicht angegeben werden. Tagespflegepersonen, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen, erhalten in der Regel ein höheres Betreuungsgeld (bis zu einem Euro pro Stunde mehr). Zu 7: Die Verpflichtung zur vollständigen bzw. anteiligen Kostenübernahme der Kommunen für die Betreuung in Kindertagespflege ergibt sich aus den Vorschriften des SGB VIII. Gemäß § 90 Abs. 1 Nr.3 i. V. m. Abs. 3 SGB VIII soll der Teilnahme- oder Kostenbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Zu 8: Mit der Änderung des SGB VIII durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zum 01.01.2005 und das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) zum 01.10.2005 hat die Kinder- tagespflege im Verhältnis zur Betreuung in Kindertagesstätten eine Aufwertung erfahren. Die Wei- terentwicklung der Rechtsgrundlagen für die Kindertagespflege folgt damit der tatsächlichen Be- deutung der Kindertagespflege für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren. Im Rahmen der Initiative des Bundes zum Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen ab 2008 kommt der Kindertagespflege darüber hinaus eine besondere Bedeutung zu, denn 30 % des beab- sichtigten Ausbaus auf einen Versorgungsgrad von 35 % aller Kinder unter drei Jahren sollen über Tagespflegeplätze sicher gestellt werden. Kindertagespflege ermöglicht ein passgenaues, auf die individuellen Bedürfnisse der Eltern und Kinder abgestimmtes Betreuungsangebot. Dies gilt insbesondere für Kindertagespflege im Hinblick auf ihre zeitliche Flexibilität, die familiäre Atmosphäre, feste Bezugspersonen und die geringere Zahl der gemeinsam betreuten Kinder. In dünn besiedelten Regionen kann die Kindertagespflege eine Betreuung vor Ort sichern. So haben Eltern kürzere Wege als zu zentralen Einrichtungen. Zu- dem ist sie für Eltern kleinerer Kinder die am häufigsten gewünschte Betreuungsform. Kindertages- pflege gewinnt auch wegen der steigenden Flexibilitätserfordernisse des Arbeitsmarktes an Be- deutung. Eine Vielzahl von Beschäftigen oder Selbstständigen haben Schicht- oder Nachtdienste, Wochenendarbeit oder aber regelmäßig Überstunden zu leisten. Die sich hieraus ergebenden Betreuungserfordernisse können über die regelmäßigen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten nur selten abgedeckt werden. Kindertagespflege ist neben dem Kindertagesstättenangebot eine ergänzende Säule für die Sicher- stellung besonders flexibler, individueller Kinderbetreuung und stellt damit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für berufstätige Mütter sicher. Zu 9: Das Antragsverfahren nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienfreundlichen Infrastrukturen und zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots ins- besondere für unter Dreijährige (Richtlinie familienfreundliche Infrastrukturen und Kinderbetreuung) vom 23.03.2007 ist noch nicht abgeschlossen. Alle Jugendhilfeträger werden sich am Programm beteiligen. Da derzeit noch nicht alle Jugendhilfeträger Anträge gestellt haben, kann noch keine Gesamtsum- me der an die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe gewährten Landesmittel genannt werden. Außerdem haben die meisten Antragsteller sogenannte „Folgeanträge“ angekündigt. Ins- besondere nach Einrichtung der Kinder- und Familienservicebüros in allen Kommunen werden weitere Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms „Familien mit Zukunft - Kinder bilden und betreuen“ auf- und ausgebaut werden. Es ist daher davon auszugeben, dass die dem Niedersächsischen Sozialministerium zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 20 Mio. Euro weitgehend abfließen werden. 13",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zu 10: Es werden keine zusätzlichen Kinder- und Familienservicebüros in den Kommunen und kreisfreien Städten eingerichtet. Sofern aber bereits entsprechende Einrichtungen vorhanden sind, werden diese im Rahmen des Förderprogramms ausgebaut und werden ein breiteres Aufgabenspektrum wahrnehmen. Zu 11: Vergleiche die Antwort zu Frage II. 10. Zu 12: Eine Abfrage bei den Landkreisen, kreisfreien Städte und den Kommunen, die ein Jugendamt un- terhalten, hat folgenden derzeitigen Sachstand zu bereits vorhandenen Großtagespflegestellen er- geben (Stand Juni 2007): Angaben von kreisangehörigen Kommunen mit eigenem Jugendamt wurden - soweit Werte vorla- gen - in der Tabelle aus Gründen der einheitlichen Darstellung dem jeweiligen Landkreis zugerech- net. Landkreis/kreisfreie Stadt/ Großtagespflegestelle Stadt Braunschweig nein Stadt Salzgitter Planung Stadt Wolfsburg nein Landkreis Gifhorn 1 Landkreis Goslar nein Landkreis Göttingen 2 Landkreis Helmstedt nein Landkreis Northeim nein Landkreis Osterode nein Landkreis Peine 1 Landkreis Wolfenbüttel nein Landkreis Diepholz keine Angabe Landkreis Hameln-Pyrmont 1 Region Hannover Planung Landkreis Hildesheim nein Landkreis Holzminden nein Landkreis Nienburg nein Landkreis Schaumburg Planung Stadt Hannover nein Landkreis Celle keine Angabe Landkreis Cuxhaven 3 Landkreis Harburg nein Landkreis Lüchow-Dannenberg nein Landkreis Lüneburg Planung Landkreis Osterholz keine Angabe Landkreis Rotenburg nein Landkreis Soltau-Fallingbostel keine Angabe Landkreis Stade nein Landkreis Uelzen nein Landkreis Verden Planung Stadt Delmenhorst Planung Stadt Emden nein 14",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Landkreis/kreisfreie Stadt/ Großtagespflegestelle Stadt Oldenburg nein Stadt Osnabrück nein Stadt Wilhelmshaven nein Landkreis Ammerland nein Landkreis Aurich 1 Landkreis Cloppenburg nein Landkreis Emsland nein Landkreis Friesland Planung Landkreis Grafschaft Bentheim keine Angabe Landkreis Leer nein Landkreis Oldenburg keine Angabe Landkreis Osnabrück nein Landkreis Vechta keine Angabe Landkreis Wesermarsch keine Angabe Landkreis Wittmund nein Zu III - Bildungsauftrag: Zu 1: Die niedersächsische Erzieherinnen- und Erzieherausbildung bereitet die künftigen Fachkräfte auf die berufliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen vor. Ein durchgängiger Ausbildungs- schwerpunkt ist das Arbeitsfeld Kindertageseinrichtungen. Im Verlauf der Fachschulausbildung entwickeln die angehenden Erzieherinnen und Erzieher die Fähigkeit, eigenverantwortlich und ziel- orientiert bei Kindern Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten. Sowohl im be- rufsspezifischen Unterricht als auch im Rahmen der praktischen Ausbildung gilt es, den spezifi- schen Anforderungen gerecht zu werden, die sich durch die jeweiligen Entwicklungsstufen in ver- schiedenen Altersphasen bedingen. Dieses ganzheitliche Ausbildungskonzept schließt die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kin- dern bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres in Krippen ein und fordert die Fachschulen, diese Ausbildungsaufgabe verstärkt zu berücksichtigen. Die Fachschulen stellen sich dieser gesellschaft- lichen Herausforderung und nutzen die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Profilbildung, was sich neben schuleigenen Ausbildungskonzepten auch an der gestiegenen Nachfrage bezüglich der Lehrerfortbildungsangebote zur Frühpädagogik ablesen lässt. Zur weiteren Unterstützung hat das Kultusministerium zum 01.08.2007 ein Innovationsvorhaben mit dem Ziel initiiert, ein landesweites Beratungskonzept für die Fachschulen zu erarbeiten. Dies umfasst sowohl die landesweite Koordi- nation der Fortbildung für die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern bis zu drei Jahren als auch die Zusammenstellung aktueller Unterrichtsmaterialien zur Frühpädagogik. Heute bieten bereits ausbildende Schulen in der ersten Phase der Erzieherausbildung die Qualifi- kation für die Tagespflege an. Die Qualifizierung führt die Kompetenzen des Bildungsganges und die besonderen Anforderungen an die professionelle und qualifizierte Betreuung von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren zusammen. Da die Tageseinrichtungen noch nicht flächendeckend ein Angebot für Kinder unter drei Jahren vorhalten, muss für die praktische Ausbildung vor Ort auch auf qualifizierte Tagespflegepersonen ausgewichen werden. Mit der vorgesehenen Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren werden sich auch die Ausbildungsmöglichkeiten im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Kindertages- stätten weiter erhöhen. Die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von bis zu drei Jahren wird somit zum Standard der niedersächsischen Erzieherausbildung. Zudem hospitieren seit dem Jahr 2005 im Rahmen bestehender EU-Förderprogramme zunehmend Lehrkräfte niedersächsischer Fachschulen eine Woche in unterschiedlichen europäischen Praxis- einrichtungen. Dieses Ausbilder-Projekt ist angebunden an das Auszubildenden-Projekt der Fach- schulen. Schülerinnen und Schüler der Europaklassen absolvieren einen Ausbildungsabschnitt von bis zu acht Wochen in besonders geeigneten sozialpädagogischen Partnereinrichtungen im euro- 15",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 päischen Ausland, auch um Schlüsselqualifikationen der frühen Förderung im internationalen Kon- text zu erwerben und um sich für die pädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren zu qualifi- zieren. Zu 2: Die aktuellen Rahmenrichtlinien für die Erzieherausbildung berücksichtigen die Frühpädagogik in den zentralen Lernfeldern ausdrücklich. Hinsichtlich der Gestaltung eines entwicklungsfördernden Umfeldes werden sowohl institutionelle Rahmenbedingungen als auch sozialpädagogische Kon- zepte für die Säuglings- und Kleinkindbetreuung thematisiert. Im Lernfeld „Mit Kindern und Jugend- lichen Lebenswelten strukturieren und mitgestalten“ wird u. a. das Ziel verfolgt, Betreuungsstruktu- ren zu schaffen, die Kleinkindern Sicherheit, Orientierung und Wohlbefinden bieten und zugleich auch vielfältige Bildungsanregungen eröffnen. Im Lernfeld „Bildungs- und Entwicklungsprozesse erkennen, anregen und unterstützen“ werden als wesentliche Ansätze der Lernpsychologie für die Frühpädagogik die Bindungstheorie sowie das Bild vom kompetenten Kind zu Grunde gelegt. Die für den Unterricht gültigen Rahmenrichtlinien der Fachschule nehmen die wesentlichen fachli- chen und wissenschaftlichen Anforderungen auf, sind aber auch bewusst offen formuliert, um auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können. So ist die Aktualisierung der Ausbildung unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen an die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung keine punktuelle, sondern eine kontinuierliche Entwicklungsaufgabe. Deshalb hat der Niedersäch- sische Landtag in seiner 74. Sitzung am 10.11.2005 in einer Entschließung die Landesregierung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Forschung über die frühe Kindheit ausgebaut wird und deren Ergebnisse zügig Eingang in die Lehre finden. Im Gesamtkonzept der umfassenden Niveau- anhebung und Qualifikationserweiterung der Fachkräfte werden heute in Kooperation zwischen Fachschulen und Fachhochschulen Ausbildungskonzepte entwickelt, die die Frühpädagogik um- fassend berücksichtigen. Zudem soll an der Universität Osnabrück noch in diesem Jahr ein Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung aufgebaut werden. Das Land plant hier bis zu fünf Millio- nen Euro jährlich einzusetzen für die Forschung zur frühkindlichen Bildung, die Umsetzung in der Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern sowie für den Wissenstransfer in die Pra- xis und die Elternbildung. Zu 3: Niedersachsen hat die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung und Prüfung von Erzieherinnen und Erziehern aus dem Jahr 2000 umgesetzt, organisiert den Unterricht nicht länger in Fächern, sondern in Lernfeldern und stellt die Vermittlung folgender Kompetenzen in den Mittelpunkt der Ausbildung: – Beobachtungs- und Analysefähigkeit, – Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung, – Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation pädagogischer Prozesse. Die Ausbildung erfolgt nach Methoden der Erwachsenenbildung, gelernt wird im Unterricht anhand von Lernsituationen. Hierbei handelt es sich um Einheiten, die in der Regel als Ausgangspunkt eine konkrete berufliche Problemstellung haben, die dann von Schülerinnen und Schülern mit Beglei- tung der Lehrkraft bearbeitet wird. Die Bearbeitung der Lernsituationen erfolgt in Arbeitsschritten, die für das berufliche Handeln kennzeichnend sind (Informieren, Analysieren, Entscheiden, Planen, Durchführen, Bewerten, Reflektieren). Deshalb wird die „Didaktik und Methodik“ auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern im Alter von bis zu drei Jahren weder als Fach angeboten noch ist sie auf ein Lernfeld begrenzt, sondern wird bewusst in alle Lernfelder integriert. So sind beispielsweise in den Medienlernfeldern die Aus- drucks- und Gestaltungsmöglichkeiten von Kindern bis zu drei Jahren sowie altersspezifische Spiel- und Entwicklungsangebote didaktisch und methodisch immer mit einbezogen. Durch diesen inte- grativen Ansatz werden eine einfühlsame pädagogische Grundhaltung und die entsprechenden methodischen Kompetenzen der angehenden Erzieherinnen und Erzieher ausdrücklich gefördert und systematisch entsprechend der Altersstufe weiterentwickelt. 16",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Zu 4: Auskunft kann nur zu den Weiterbildungsangeboten des Kultusministeriums (bis 01.01.07 in der Zuständigkeit des Landesjugendamts) für Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder gegeben werden. Dies waren exemplarisch für 2006 21 Tage/150 Teilnehmerinnen/Teilnehmer (Themen z. B. Kinder unter drei Jahren - die neue Zielgruppe: Raum für Kinder unter drei Jahren usw.) 2007 39 Tage/433 Teilnehmerinnen/Teilnehmer (Themen z. B. Qualität im Gruppenalltag für Kinder unter drei Jahren, Entwicklungsaufgaben für Zweijährige, auf den Anfang kommt es an - Bildung und Erziehung für unter dreijährige Kinder usw.) Ergänzend wurden große Fachtagungen zum Thema durchgeführt (z. B. ganztägige Fachtagung mit 150 Teilnehmerinnen/Teilnehmer, Fachtagungen in Kooperation mit der Alice-Salomon-Schule Hannover). Zu 5: Im Rahmen des Programms „Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt - FIFA“ sind nachste- hende Qualifikationskurse für Tagespflegepersonen nach dem Curriculum des Deutschen Jugend- institutes (160 Std.) durchgeführt worden: Bewilligung Antragsteller Maßnahmeort 2005 Kreisvolkshochschule Wesermarsch Brake 2005 Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. Bremervörde 2005 Institut für Berufliche Bildung GmbH Buxtehude 2005 Institut für Berufliche Bildung GmbH Cadenberge 2005 Volkshochschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. Cloppenburg 2005 Evangelische Familienbildungsstätte Delmenhorst 2005 Volkshochschule Göttingen e. V. Göttingen 2005 Landkreis Göttingen - Kreisvolkshochschule Göttingen 2005 Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Niedersach- Hannover sen 2005 Evangelische Familienbildungsstätte Hildesheim Hildesheim 2005 LeeWerk gGmbH Leer 2005 Tagesmütter e. V. Lüneburg 2005 Katholische Erwachsenenbildung Meppen e. V. Meppen 2005 Grafschafter Beschäftigungs- und Qualifizierungsge- Nordhorn sellschaft gGmbH 2005 LEB Hildesheim Nordstemmen 2005 Evangelische Familienbildungsstätte Oldenburg 2005 Katholische Familienbildungsstätte Osnabrück 2005 Volkshochschule Osnabrücker Land Osnabrück 2005 Ländliche Erwachsenenbildung Osterode 2005 Volkshochschule Papenburg gGmbH Papenburg 2005 Landkreis Friesland Kreisvolkshochschule Friesland Schortens 2005 Volkshochschule Schaumburg Stadthagen 2005 Volkshochschule des Landkreises Diepholz Syke 2005 Volkshochschule Heidekreis gGmbH Walsrode 2005 Evangelische Bildungswerk Ammerland Westerstede 2005 Evangelische Familienbildungsstätte Wilhelmshaven Wilhelmshaven 2005 Institut für Berufliche Bildung GmbH Wittmund 17",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Bewilligung Antragsteller Maßnahmeort 2005 Landkreis Wolfenbüttel Wolfenbüttel 2006 Kreisvolkshochschule Aurich Aurich 2006 Kreisvolkshochschule Wesermarsch Brake 2006 Tageselternverein für den Altkreis Bersenbrück Bramsche 2006 Haus der Familie GmbH Braunschweig 2006 Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. Braunschweig 2006 Volkshochschule für den Landkreis Cloppenburg e. V. Cloppenburg 2006 Stadt Cuxhaven Cuxhaven 2006 Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. Diepholz 2006 Landkreis Göttingen - Kreisvolkshochschule Göttingen 2006 Volkshochschule Hannover 2006 LEB Hildesheim Hildesheim 2006 Evangelische Familienbildungsstätte Hildesheim Hildesheim 2006 Kreisvolkshochschule Holzminden Holzminden 2006 Zweckverband Leine-Volkshochschule Laatzen 2006 Volkshochschule im Landkreis Cuxhaven e. V. Langen 2006 LeeWerk gGmbH Leer 2006 WEIBSBILDung e. V. Bildungsinitiative für Frauen und Lüchow Mädchen im Wendland 2006 WEIBSBILDung e.V. Bildungsinitiative für Frauen und Lüchow Mädchen im Wendland 2006 Katholische Erwachsenenbildung Meppen e. V. Meppen 2006 Volkshochschule Nienburg Nienburg 2006 Kreisvolkshochschule Norden Norden 2006 Kreisvolkshochschule Norden Norden 2006 Grafschafter Beschäftigungs- und Qualifizierungsge- Nordhorn sellschaft gGmbH 2006 LEB Hildesheim Nordstemmen 2006 Kreisvolkshochschule Northeim Northeim 2006 Kreisvolkshochschule Northeim Northeim 2006 Katholische Familienbildungsstätte Osnabrück 2006 LEB in Nds. e. V. Osterholz 2006 Kreisvolkshochschule Verden Ottersberg 2006 Volkshochschule Papenburg gGmbH Papenburg 2006 Kreisverband Salzgitter der Arbeiterwohlfahrt e. V. Salzgitter 2006 Diakonisches Werk im Landkreis Stade e. V.. Stade 2006 Volkshochschule des Landkreises Diepholz Stuhr 2006 Volkshochschule des Landkreises Diepholz Sulingen 2006 LEB Barnstorf Twistringen 2006 Evangelische Familienbildungsstätte Uelzen 2006 Kreisvolkshochschule Ammerland Westerstede 2006 Evangelische Familienbildungsstätte Wilhelmshaven Wilhelmshaven 2006 Wolfsburger Tagesmütterverein e. V. Wolfsburg 2006 Wolfsburger Tagesmütterverein e. V. Wolfsburg 2007 Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. Hannover 2007 Evangelische Familienbildungsstätte Delmenhorst 2007 Volkshochschule Osnabrücker Land Melle 2007 Volkshochschule Hannover 18",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Bewilligung Antragsteller Maßnahmeort 2007 Volkshochschule Hannover 2007 Volkshochschule des Landkreises Diepholz Stuhr 2007 LEB Bad Salzdetfurth 2007 Katholische Familienbildungsstätte Osnabrück 2007 Kreisvolkshochschule Aurich Aurich 2007 Impuls gGmbH Hameln-Pyrmont Hameln 2007 Kreisvolkshochschule Ammerland Westerstede 2007 LEB Barnstorf Diepholz 2007 LEB Barnstorf Twistringen 2007 Volkshochschule Heidekreis gGmbH Walsrode 2007 Volkshochschule Schaumburg Stadthagen 2007 Evangelische Familienbildungsstätte Hildesheim Hildesheim 2007 Zweckverband Leine-Volkshochschule Laatzen Bekannt ist, dass auch Kurse durchgeführt wurden von den folgenden Institutionen und Initiativen – Interessengemeinschaft Hannover, – Tagesmütter und -väter des LK Harburg e. V. (Buchholz), – Tagesmütter und -väter im Landkreis Verden (Achim), – Tagesmütter und -väter im Landkreis Rotenburg Wümme, – Jugendamt Landkreis Soltau-Fallingbostel, – Arbeitsgemeinschaft Edewechter Tagesmütter und -väter e.V., Ammerland, – LEB in Großenkneten, Landkreis Oldenburg, – Tagesmütterverein Oldenburg- Delmenhorst, – Tagesmütterverein im LK Osnabrück, – Ev. Familienbildungsstätte Emden, – Kinderschutzbund Gifhorn und DAA Nienburg. Ob und in welchem Umfang weitere Institutionen Qualifizierungsmaßnahmen nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes durchgeführt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu 6: Brückenjahr Bis zu 50 Beratungsteams aus Kindertagesstätten-Fachkräften und Grundschullehrkräften koordi- nieren ab August 2007 die Zusammenarbeit von Kindergärten und Schulen. Ziel des Projektes „Brückenjahr“ ist es, alle Kinder vor der Einschulung bestmöglich zu fördern, sodass sie ihren im Kindergarten begonnenen individuellen Lernprozess in der Grundschule nahtlos fortsetzen können. Dazu sollen die Interessen sowie die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder 15 Monate vor der Einschulung ermittelt und solleine gezielte Förderung angeboten werden, was auch durch die zum 01.08.2007 eingeführte Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr für alle Kinder in Nieder- sachsen unterstützt wird. Landesweit werden zum 01.08.2007 bis zu 250 Modellprojekte und zum 01.08.2009 weitere 250 Modellprojekte durch die Ausstattung mit zusätzlichem Personal gefördert. In einem Modellprojekt arbeitet eine Grundschule mit bis zu drei Kindergärten zusammen. 19",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/4018 Die Modellprojekte sollen dazu beitragen, dass – Kindergärten und Grundschulen zu einem gemeinsamen Bildungsverständnis gelangen, – Kindertagesstätten-Fachkräfte und Grundschullehrkräfte den individuellen Entwicklungsstand der Kinder 15 Monate vor Einschulung gemeinsam beobachten und ein auf diesen Beobach- tungen aufbauendes Förder- und Forderprogramm in ihren Einrichtungen umsetzen, – die Zusammenarbeit mit den Eltern vertieft wird, – Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, in die schulvorbereitenden Angebote einbezogen werden, – möglichst kein Kind mehr vom Schulbesuch zurückgestellt wird und – Kinder mit Entwicklungsvorsprung früher eingeschult werden können. Bewegungskindergarten Ein weiteres Projekt ist der „Bewegte Kindergarten“, mit dem die ganzheitliche Förderung der Ge- samtpersönlichkeit und das Lernen aller Kinder durch Bewegung in Tageseinrichtungen unterstützt und ausgebaut werden. Im Rahmen dieses Projektes, in dem sich unter der Federführung des Kultusministeriums Fachleute aus verschiedensten Verbänden, Gruppierungen und Organisationen zusammengeschlossen haben, um die Qualitätsoffensive „Bewegungserziehung im Elementarbe- reich“ in Tageseinrichtungen für Kinder zu starten, kann die Auszeichnung „Markenzeichen Bewe- gungskita“ erworben werden. Konsultationskindertagesstätten Die 12 „Konsultationskindertagesstätten“ in Niedersachsen mit ihren besonderen Schwerpunk- ten in der pädagogischen Arbeit stellen ein Beratungs- und Unterstützungssystem für die Fach- kräfte in niedersächsischen Kindertagesstätten dar. Sie leisten mit ihren Angeboten ( z. B. Hospita- tionen, Workshops zu bestimmten Themen, allgemeinen Beratungsangeboten) einen wichtigen Beitrag zur praktischen und konzeptionellen Unterstützung der Qualitätsentwicklung und -sicherung anderer Kindertagesstätten und damit auch für die Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit in Krippen. Sie sind damit neben der Fachberatung und der Fortbildung eine wichtige Säule der fach- lichen Weiterbildung und Qualifizierung zur Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrages gem. § 2 KiTaG. Wegen der außerordentlich positiven Resonanz zur ersten Staffel wurden bereits zum zweiten Mal Einrichtungen ausgewählt, die wiederum für zwei Jahre an diesem Projekt teil- nehmen. Präventionsprojekt „Faustlos“ Im Rahmen der Gewaltprävention finanziert das Land Niedersachsen seit 2001 die Durchführung von Seminaren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten zu dem Projekt „Faustlos“. Die Kurse werden vom Präventionszentrum Heidelberg angeboten und wurden von Anfang an sehr gut angenommen. Die Seminare werden an verschiedenen Standorten in Nieder- sachsen angeboten. Die geschulten Kräfte multiplizieren das Erlernte in ihren Einrichtungen mit gutem Erfolg. Bernd Busemann 20 (Ausgegeben am 05.09.2007)",
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