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"content": "sen\n\nNiedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/1456\nnn\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/1114 —\n\nBetr.: Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Ahrens, Dehn, Kaiser, Mühe, Schneider,\nWallraff, Frau Wertig-Danielmeier, Auditor, Frau Harnmelstein, Frau Lemmermann,\nFrau Pistorius, Frau Tewes, Wernstedt (SPD) vom 21. 5. 1987\n\nDie Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel tritt am 1. 8. 1987 in Kraft.\nDie jetzt durchgesetzte einheitliche dreijährige Berufsausbildung für den Einzelhandel\nkönnte zu einer Verbesserung des Ausbildungsplatzangebotes für Mädchen führen. Die\nbisherige Stufenausbildung führte dazu, daß überwiegend jungen Frauen nur die zwei-\njährige Ausbildung zur Verkäuferin angeboten wurde. Dabei bilden die Verkäuferin-\nnen die Berufsgruppe mit der größten Zahl von weiblichen Arbeitslosen.\n\nDa jedoch die bisherige zweijährige Ausbildung zum(r) Verkäufer(in) noch nicht ganz\nabgeschafft wurde, sondern bis 1989 parallel zur neuen Ausbildung weiterläuft, besteht\ndie Gefahr, daß die berufliche Benachteiligung der jungen Frauen bestehenbleibt. Die\nTatsache, daß Einzelhandelsverbände ihren Mitgliedern empfehlen, neue Ausbildungs-\nverträge zunächst für die Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen, beweist das. In den\n„Brancheninformationen“ der Bundesfachverbände und Bezirksfachgemeinschaften\nwird diese Empfehlung im übrigen unverholen mit dem Hinweis verbunden, daß bei\nZweijahresverträgen die Anrechnungsverpflichtung auf ein halbes Jahr reduziert wer-\nden könne.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Wie bewertet sie die Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/\nKauffrau im einzelnen?\n\n2. Wie schätzt sie die zahlenmäßige Aufteilung der Ausbildungsverträge nach.der neu-\nen dreijährigen und der alten, zweijährigen, Berufsausbildung ein?\n\n3. Wie weit ist sichergestellt, daß durch gemeinsamen Unterricht nach dem neuen Rah-\nmenlehrplan die Möglichkeiten des „Durchstiegs“ von der zweijährigen zur dreijäh-\nrigen Ausbildung gewahrt bleiben?\n\n4. Wie weit sind die Vorbereitungen an den Berufsschulen erfolgt, im Hinblick auf\n\n— die sachlichen Voraussetzungen,\n— die Anpassung der Lehrpläne,\n— die Fortbildung der Lehrer?\n\n5. Welche Auswirkungen hat die Neuordnung auf das Ausbildungsplatzprogramm\nNiedersachsen (APN)? Wird im Rahmen des APN nur die dreijährige, zukunftssi-\nchere Ausbildung angeboten werden?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/1456\n\n \n\n6. Wie beurteilt sie die o.g. Empfehlung von Einzelhandelsverbänden an ihre Mitglie-\nder?\n\n7. Wie wird sie sicherstellen, daß die volle Anrechnungsverpflichtung für das BGJ nicht\nunterlaufen wird? Sieht sie Möglichkeiten, durch die im Zusammenhang mit der\nNeuordnung der Metall- und Elektroberufe ohnehin erforderliche Neufassung der\nAnrechnungsverordnung des Bundes dieses Ziel zu erreichen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Kultusminister Hannover, den 13. 8. 1987\n— 01 — 01 420/5 — 11/1114 —\n\nIm Neuordnungsverfahren der Berufsausbildung im Einzelhandel ist die Frage noch of-\nfengeblieben, ob auf einen zweijährigen Ausbildungsgang neben der dreijährigen Aus-\nbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel künftig verzichtet werden\nkann. Einerseits gewährleistete der überwiegend von Mädchen nachgefragte zweijährige\nAusbildungsgang zum Verkäufer/zur Verkäuferin häufig nicht den Durchstieg zum\nEinzelhandelskaufmann/zur Einzelhandelskauffrau auch bei Vorliegen der erforderli-\nchen Qualifikationen und entsprechenden Wünsche. So ergibt eine Studie des Bundes-\nministers für Jugend, Familie, Frauenfragen und Gesundheit, daß „Mädchen selbst bei\nguten Noten seltener als Jungen den ‚Durchstieg‘ zum Einzelhandelskaufmann/ zur\nEinzelhandelskauffrau erreichen‘‘. Andererseits könnte in einem völligen Verzicht auf\neinen zweijährigen Ausbildungsgang im Einzelhandel aber auch die Gefahr liegen, daß\nAusbildungsinteressentinnen und -interessenten mit geringerer Leistungsfähigkeit die\nMöglichkeit einer Ausbildung im Einzelhandel genommen wird. Die Sozialparteien\nsind daher übereingekommen, die bisherige zweijährige Ausbildung zum Verkäu-\nfer/zur Verkäuferin bis 1989 weiter zuzulassen. Während dieser Zeit soll eine neutrale\nGutachtergruppe ein Gutachten darüber erstellen, ob die zweijährige Ausbildung zum\nVerkäufer/zur Verkäuferin ersatzlos entfallen soll oder ob an ihre Stelle eine ebenfalls\nneugeordnete zweijährige Einzelhandelsausbildung treten soll.\n\nEs ist richtig, daß mit der dreijährigen Fortgeltung der zweijährigen Ausbildung zum\nVerkäufer/zur Verkäuferin auch die genannten Probleme, irisbesondere für Mädchen\nfortbestehen. Andererseits aber würde ein ersatzloser Fortfall dieser Ausbildung zum\njetzigen Zeitpunkt zu noch stärkeren Benachteiligungen junger Frauen führen.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im einzelnen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nIm Hinblick auf die qualifikatorischen Verbesserungen und Anpassungen in der neuge-\nordneten dreijährigen Ausbildung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Einzelhandel be-\nwertet die Landesregierung diese Neuordnung positiv.\n\nZu 2:\n\nSichere Aussagen zum Verhältnis zwischen der alten zweijährigen und neuen drei-\njährigen Ausbildung zum diesjährigen Ausbildungsbeginn können erst nach dem\n30. 9. 1987 gemacht werden.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/1456\n\n \n\nZu 3:\n\nDie Mehrzahl der Lerninhalte und Lernziele der neugeordneten (dreijährigen) Ausbil-\ndung deckt sich mit den Plänen, die für die alte (zweijährige + 3. Jahr, fakultativ) Aus-\nbildung bestanden haben. Die in der neuen Ausbildungsordnung vorgesehenen zusätz-\n- lichen Inhalte (z. B. Warenwirtschaftssysten, neue Technologien) werden teilweise dem\nUnterricht des ersten Ausbildungsjahres zugeschlagen (wie z.B. neue Technologien)\noder im dritteh Jahr erteilt. Der Unterricht kann daher nach beiden Ausbildungsord-\nnungen (mit den genannten Änderungen) gemeinsam erteilt werden, so daß auch ein\n„Durchstieg‘“ von der zweijährigen zur neuen dreijährigen Ausbildung möglich ist.\n\nZu 4:\n\nDie Vorbereitungen sind auf mehrfache Weise durchgeführt worden: Zusammen mit\nden Schulbaurichtlinien wurden Raumblätter für das Berufsfeld Wirtschaft und Verwal-\ntung erstellt und den Schulträgern bekanntgegeben, in denen die entsprechenden\nÜbungsräume (z.B. für Kundenberatung und fachbezogene Übungen) vorgesehen wer-\nden. Ebenso wurden ‚Empfehlungen zur Ausstattung berufsbildender Schulen mit\nRechnern‘ gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet, die z.Z.\numgesetzt werden.\n\nDer neugeordnete Ausbildungsrahmenplan des Bundes für die Ausbildung zum Kauf-\nmann/zur Kauffrau im Einzelhandel ist für Niedersachsen unmittelbar in Kraft gesetzt\nworden.\n\nDie Schulen wurden im Februar 1987 in getrennten Dienstbesprechungen je Regie-\nrungsbezirk auf die erforderliche Neuordnung und die notwendigen Konsequenzen\nhingewiesen. Die Lehrer/ innenschaft (Einzelhandelsfachlehrer/irinen) wurde ebenfalls\nin getrennten Dienstbesprechungen mit den neuen Lehrplänen in allen Einzelheiten\nbekanntgemacht. Außerdem finden in Fachkonferenzen der einzelnen Schulen die er-\nforderlichen Umsetzungen vor Ort statt.\n\nFerner sind im Rahmen der Aufgaben des Niedersächsischen Landesinstituts für Lehrer-\nfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung (NLI) Lehrerfortbildungs-\nkurse eingeplant, durch die alle Schulstandorte erreicht werden.\n\nZu 5:\n\nFür ein evil. Ausbildungsplatzprogramm 1987 des Landes Niedersachsen (ap ’87) wird\nes bei der grundständigen zweijährigen Ausbildung im Beruf Verkäufer/ Verkäuferin\nbleiben. Als Restversorgungsprogramm hat das apn gerade im Einzelhandelsbereich ei-\nne Klientel, deren Leistungsfähigkeit teilweise nicht zu hoch veranschlagt werden darf.\nEs müssen daher Überforderungen und damit Ausbildungsmißerfolge vermieden wer-\nden. Wie bisher aber in Richtung auf den Einzelhandelskaufmann /die Einzelhandels-\nkauffrau soll den dafür qualifizierten apn-Teilnehmern künftig der „‚Durchstieg‘‘ zum\nKaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel ermöglicht werden.\n\nZu 6:\n\nDie genannte Empfehlung einzelner Einzelhandelsverbände wäre dann nicht unbe-\ndenklich, wenn sie während der Fortgeltung der Ausbildung zum Verkäufer/zur Ver-\nkäuferin die Eigenständigkeit der neugeordneten Ausbildung zum Kaufmann/zur\nKauffrau im Einzelhandel praktisch beseitigen und sie lediglich zum Fall des späteren\n„Durchstiegs‘‘ machen würden. Das wäre nicht im Sinne der Neuordnung; das würde\ndas eingangs genannte Mädchenproblem über Gebühr belasten, könnte dem Grundsatz\nder Vertragswahrheit des Berufsbildungsgesetzes widersprechen und würde auch in den\nFällen der von vornherein beabsichtigten dreijährigen Ausbildung zu einer ungerecht-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode | Drucksache 11/1456\n\nfertigten nur halbjährigen Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres führen. Wie\nweit solche Empfehlungen von den Betrieben auch umgesetzt werden, können die nach\ndem 30. 9. 1987 vorliegenden Zahlen ergeben. Die Landesregierung wird dies sorgfältig\nbeobachten und ggf. den Kontakt zu den Verbänden des Einzelhandels aufnehmen.\n\nZu 7:\n\nDie volljährige Anrechnungspflicht bestand nur für den von vornherein abgeschlosse-\nnen Ausbildungsvertrag über die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/ zur Einzel-\nhandelskauffrau. Bedauerlicherweise hat es der Bundesminister für Wirtschaft bisher\nversäumt, diese volljährige Anrechnungspflicht in der BGJ-Anrechnungsverordnung\nauf den neuen Beruf des Kaufmanns/der Kauffrau im Einzelhandel zu übertragen.\nDieses schnell nachzuholen ist dringend beim Bundesminister für Wirtschaft ange-\nmahnt worden. Für die noch drei Jahre fortgeltende (zweijährige) Ausbildung zum Ver-\nkäufer/zur Verkäuferin gilt die für zweijährige Ausbildungen bestimmte. halbjährige\nAnrechnung, die auch sachgerecht und damit nicht überprüfungsbedürftig ist. Ein Un-\nterlaufen volljähriger Anrechnung wäre nur durch die vertragsrechtliche Aufteilung einer\ndreijährigen Ausbildung in einen zweijährigen und einen einjährigen Anschluß- bzw.\n„Durchstiegs‘‘-Vertrag denkbar. Das aber im Verordnungswege auszuschließen, dürfte\naußerordentlich schwierig sein. Das „Nachholen“ eines halben Anrechnungsjahres in\nder Anschluß- oder „‚Durchstiegs‘‘-Stufe würde ein halbes Jahr Anrechnung auf nur ein\nAusbildungsjahr konzentrieren, was kaum möglich und damit auch nicht verordnungs-\nfähig wäre.\n\nDie Landesregierung wird ein eventuelles Unterlaufen der volljährigen Anrechnung in\nder geschilderten Weise beobachten und erforderlichenfalls in geeigneter Weise reagie-\nten. Die eingangs genannten Mädchenprobleme sind hiervon jedoch weniger berührt,\nda es hierbei nicht um den Ausschluß von Mädchen vom „Durchstieg‘ in das dritte\nAusbildungsjahr geht, sondern nur um dessen vertragsrechtliche Abtrennung.\n\nKnies\n\n4 (Ausgegeben am 17. 9. 1987)",
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