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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/5657\nm\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/5098 —\n\nBetr.: Vergiftung von Flüssen und Bächen durch Teichkläranlagen\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Ahrens, Frau Heinlein(SPD)vom 13. 11.1985\n\nDurch Zufall wurde in einer Teichkläranlage in Hollenstedt (Landkreis Harburg) ent-\ndeckt, daß unter bestimmten Bedingungen unzulässige, sehr hohe Konzentrationen des\näußerst umweltgiftigen Nitrits in den Bach gelangen, der die „geklärten‘‘ Abwässer auf-\nnehmen soll.\n\nAls Folge dieser Einleitungen wurden spürbare Beeinträchtigungen in der Fauna des\nWasserlaufes festgestellt.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Wie viele Teichkläranlagen des in Hollenstedt angelegten Typs werden im Lande\nNiedersachsen betrieben?\n\n2. Istesnach Auffassung der Landesregierung notwendig, die Teichkläranlagen darauf-\nhin untersuchen zu lassen, ob dort ähnliche Fehlentwicklungen zu beobachten sind?\n\n3. Welche Maßnahmen werden vorgeschlagen bzw. geplant, um Schäden der genann-\nten Art künftighin auszuschließen?\n\n4. Plant die Landesregierung die Einführung von Maßnahmen, die sowohl bei Teich-\nkläranlagen als auch bei den mit herkömmlicher Technik betriebenen vollbiologi-\nschen Kläranlagen die Belastung der Bach- und Flußläufe mit Nitriten, aber auch\nmit Phosphaten und Krankheitserregern deutlich absenken?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister Hannover, den 28. 2. 1986\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n— 101.1 — 01425/16 — 425 —\n\nIn der Vergangenheit sind im Rahmen der staatlichen Einleiterüberwachung vom Nie-\ndersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft und den Wasserwirtschaftsämtern wie-\nderholt orientierende Untersuchungen an Abläufen von Kläranlagen auf Stickstoffver-\nbindungen durchgeführt worden, auf Nitrit verstärkt im Jahre 1984/85. Untersucht\nwurden 87 Kläranlagen, von denen knapp 300 Meßergebnisse vorliegen. Dabei sind\nauch Konzentrationen über 1 bis 2 mg/1 N gemessen worden, die in der Literatur als\nfischtoxisch angesehen werden. Aber auch in diesen Fällen kann von einer akuten Ge-\nfährdung der Wasserorganismen erst dann gesprochen werden, wenn das Abwasser im\nGewässer eine sehr geringe Verdünnung erfährt.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/5657\nET\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im einzelnen wie folgt:\n\nZu 1:\n30 Anlagen\n\nZu 2:\n\nDie orientierenden Untersuchungen auf Nitrit umfaßten Kläranlagen der unterschied-\nlichsten Typen. Erhöhte Nitritkonzentrationen sind nicht nur bei Teichanlagen festge-\n\nstellt worden. Weitere Untersuchungen sind deshalb nicht ausschließlich auf Teichklär-\nanlagen zu beschränken.\n\nZu 3 und 4:\n\nIm Rahmen der staatlichen Einleiterüberwachung werden das Niedersächsische Landes-\namt für Wasserwirtschaft und die Wasserwirtschaftsämter die Untersuchungen des\n\n\\ \\ Stickstoffhaushaltes von Abwassereinleitungen fortführen, um einen besseren Einblick\nin die Bedingungen zu gewinnen, die das Auftreten des Nitrits in biologischen Kläran-\nlagen begünstigen.\n\nZum weiteren Abbau von Gewässerbelastungen ist beabsichtigt, die biologische Grund-\nreinigung über die gesetzlichen Mindestanforderungen nach 87a Wasserhaushaltsge-\nsetz hinaus zu ergänzen. Im Vordergrund steht dabei die weitergehende Reinigung der\nAbwässer zum Abbau der Stickstoff- und Phosphorverbindungen sowie die Entfernung\nvon Mikroverunreinigungen. Im einzelnen wird das Konzept gegewärtig erarbeitet. Die\nÜberlegungen beschränken sich nicht auf die Teichkläranlagen.\n\nIn einem ersten Schritt wird die Eliminierung des Ammoniums durch Nitrifizierung in\nder Kläranlage angestrebt, um so eine Entlastung des Sauerstoffhaushaltes im Gewässer\nzu erreichen. Dadurch wird gleichzeitig auch das Nitrit abgebaut. Im Interesse einer\nbundeseinheitlichen Regelung habe ich den zuständigen Bundesinnenminister aufge-\nfordert, die Ammonium-Eliminierung in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften\nnach $7a Wasserhaushaltsgesetz bindend vorzuschreiben. Weiterhin habe ich mich im\nRahmen der Novellierung des Abwasserabgabengesetzes dafür eingesetzt, die eingelei-\ntete Ammoniumfracht abgabepflichtig zu machen.\n\nPathogene Keime werden bei der biologischen Grundreinigung bereits weitgehend re-\nduziert. Weitergehende Maßnahmen werden nur in besonderen Fällen für erforderlich\ngehalten, z.B. bei Absasserteilströmen in Krankenhäusern.\n\nGlup\n\n2 (Ausgegeben am 14. 3. 1986)",
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