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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5529\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5312 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. von Bredow (CDU) — Drs 12/5312\n\nBetr.: Gewalttätige Demonstration von Türken in Hannovers Innenstadt\n\nNach Presseberichten haben in der Nacht vom 24. auf den 25. August ca. 100 Türken\naus dem Steintormilieu in der Innenstadt randaliert. Die Männer reagierten damit auf\ndie Festnahme von drei Landsleuten, die des Rauschgifthandels verdächtigt werden. Im\nRahmen dieser gewaltbereiten Demonstration kam es zu Ausschreitungen, so wurden\nBlumenkästen umgekippt, der Verkehr behindert und ein Streifenwagen bedroht. Wei-\ntere Gewalttaten konnten nur durch ein massives Polizeiaufgebot verhindert werden,\nnachdem die Behörden Großalarm ausgelöst hatten. Die Menge löste sich jedoch erst\nauf, nachdem ihr die Polizei versichert hatte, zwei der festgenommenen Türken noch\nin der Nacht freizulassen.\n\nIch frage daher die Landesregierung:\n\n1. War die Demonstration von Türken gegen die Festnahme der des Rauschifthandels\nverdächtigten Landsmänner genehmigt, oder war sie illegal? Welche Maßnahmen\nwurden wann und mit welchem Ergebnis getroffen, um die Demonstration zu ver-\nhindern oder aufzulösen?\n\nWelcher Schaden wurde bei der Demonstration verursacht? Wurden Täter festge-\nnommen? Wenn ja, wurden diese inhaftiert oder wieder freigesetzt?\n\nWurde nach Auffassung der Landesregierung energisch genug durchgegriffen?\n\n2, Trifft es zu, daß die Demonstration erst beendet wurde, nachdem die Freisetzung\nvon zwei des Rauschgifthandels verdächtigten Türken zugesagt wurde?\n\nHatte sich der Verdacht des Rauschgifthandels bestätigt, und waren die Ermittlun-\ngen bereits abgeschlossen?\n\n3, Wie bewertet die Landesregierung die Ermittlung und deren Ergebnis gegen die des\nRauschgifthandels verdächtigten Türken?\n\nWie beurteilt sie die zur Unterbindung der Demonstration und Ahndung der Ge-\nwalttätigkeiten getroffenen Maßnahmen? War der Polizeieinsatz angemessen, genü-\ngend konsequent und erfolgreich? Wurde dem öffentlichen Sicherheitsbedürfnis\nhinreichend Rechnung getragen?\n\nWas hält sie von der Freisetzung der des Rauschgifthandels verdächtigten Türken?\nWelche Erkenntnisse hat sie, um auszuschließen, daß hiermit dem Druck der De-\nmonstranten nachgegeben wurde?\n\n4. Ist sie der Meinung, daß wieder einmal ein besorgniserregendes Ausmaß an Gewalt\nsichtbar wurde?\n\nWelche Maßnahmen wird sie treffen, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu\nverhindern und Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt zu gewährleisten?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5529\n\n \n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Innenministerium Hannover, den 12. 10. 1993\n— 25.2 — 01425 —\n\nZu 1:\n\nFrage 1:\n\nEs handelte sich nicht um eine Demonstration oder sonstige Aktion im Sinne des Ver-\nsammlungsrechtes.\n\nDie Menschenansammlung (letztendlich 80 bis 100 Personen) kam nach den mir vorlie-\ngenden Erkenntnissen zufällig und nicht organisiert zustande, es erfolgte auch keine ge-\nmeinsame Aussage zu öffentlichen Angelegenheiten.\n\nBei den angesammelten Personen handelte es sich zum Großteil um Personen, denen\ninnerhalb des Durchsuchungsobjektes Platzverweise ausgesprochen wurden sowie sol-\nchen, denen der Eintritt ins Objekt verwehrt wurde.\n\nDamit hatte die Menschenansammlung keinen besonderen rechtlichen Status. Die An-\nsammlung war weder genehmigungspflichtig noch illegal.\n\nFrage 2:\n\nAufgrund der oben beschriebenen Art des zufälligen Ansammelns war eine Verhinde-\ntung der Ansammlung nicht möglich. Da sich die angesammelten Personen bis zum\nAbschluß der Durchsuchungs- und Festnahmeaktionen im Gebäude neugierig und ab-\nwartend verhielten, war eine Auflösung nicht opportun.\n\nNachdem die Einsatzkräfte mit den Gefangenen das Objekt verlassen hatten, kam es\naus der Ansammlung heraus zu Steinwürfen. Es wurde versucht, durch Bedrängen und\nkörperliche Gewalt Gefangene zu befreien sowie einen Funkstteifenwagen umzu-\nstürzen.\n\nDie polizeilichen Maßnahmen richteten sich daraufhin gegen diese Einzeltäter und\nführten zur Festnahme von 3 Personen, wobei sich die Ansammlung bei Eintreffen\nweiterer Funkstreifenwagen teilweise auflöste und der verbleibende Teil sich wieder ab-\nwartend verhielt. Die Ansammlung löste sich endgültig auf, nachdem den noch anwe-\nsenden Personen der Ablauf der strafprozessualen Maßnahmen in bezug auf die anläß-\nlich der Gefangenenbefreiung, des Widerstandes, der Körperverletzung und des Land-\nfriedensbruchs Festgenommenen (Freilassung nach Personalienfeststellung) klarge-\nmacht wurde.\n\nFrage 3:\n\nEin Polizeibeamter wurde durch einen Fußtritt gegen den Kopf im Gesicht verletzt,\nblieb jedoch dienstfähig; ein Funkstreifenwagen wurde beim mißglückten Versuch, ihn\numzustürzen, leicht beschädigt.\n\nFrage 4:\nInsgesamt wurden 16 Personen festgenommen:\n\na) 4 wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handels mit Heroin in nicht geringen\nMengen",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5529\n\n \n\nb) 1 wegen des Verdachts des Handels mit Heroin in nicht geringen Mengen\nc) 1 wegen des Besitzes von Kokain\n\nd) 1 wegen des Besitzes von Heroin in vermutlich nicht geringen Mengen\n\ne) 6 wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes\n\nf) 1 wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen Vollstreckungsbe-\namte (gleichzeitig als Bandenmitglied zu a) erkannt)\n\ng) 1 wegen gefährlicher Körperverletzung (zum Nachteil eines Polizeibeamten),\nWiderstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verdachts des Landfriedensbruchs\n\nh) 1 wegen Verdachts des Landfriedensbruchs sowie gemeinschädlicher Sachbeschädi-\ngung an Funkstreifenwagen.\n\nFrage 5:\n\nGegen die Personen zu a), b), c), und f) erging am 25. 8. 1993 U-Haftbefehl. Die Perso-\nnen zu d) und h) wurden am 25. 8. 1993 wegen fehlender Haftgründe entlassen. 5 Per-\nsonen zu e) wurden der ZASt (Asylantrag) zugeführt. 1 Person zu e) wurde am\n25. 8. 1993 nach Vorlage gültiger Personalpapiere entlassen. Die Person zu g) wurde\nnach Entspannung der Lage entlassen.\n\nFrage 6:\nJa.\nZu 2:\n\nFrage 1:\n\nDie Freisetzung von zwei des Rauschgifthandels verdächtigen Türken wurde nicht zu-\ngesagt. \\\n\nFrage 2:\n\nAufgrund der Vorermittlungen und der örtlichen Beweislage hat sich der Verdacht des\nRauschgifthandels insoweit bestätigt, daß gegen die unter zu 1), Frage 4 a), b) bezeich-\nneten Personen U-Haftbefehle erlassen worden sind. Die Ermittlungen dauern auch\nwährend der U-Haft an.\n\nZu 3:\n\nFrage 1:\n\nDie Ermittlungen sowie das Ergebnis werden positiv bewertet.\nFrage 2:\n\nDie getroffenen Maßnahmen waren sachgerecht.\n\nFrage 3:\n\nJa.\n\nFrage 4:\nJa.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5529\n\nFrage 5:\n\nEine Freisetzung von Personen, die des Rauschgifthandels verdächtigt wurden, hat nicht\nstattgefunden und ist auch nicht beabsichtigt.\n\nFrage 6:\n\nDem Druck der „Demonstranten“ ist nicht nachgegeben worden, daher gibt es keine\ndiesbezüglichen Erkenntnisse.\n\nZu &:\nFrage 1:\nEs handelte sich im wesentlichen um Gewaltakte von Einzelstraftätern aus einer schüt-\n\nzenden Menge heraus, wobei die Gesamtsituation jederzeit unter polizeilicher Kontrol-\nle stand.\n\nFrage 2:\n\nDie Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten aus Menschenansammlungen sind Be-\nstandteile der Einsatzkonzeptionen der Polizei. Obwohl sich hierdurch solche Straftaten\nnicht völlig verhindern lassen, ist damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der\nLandeshauptstadt gewährleistet.\n\nGlogowski\n\n4 (Ausgegeben am 3. 11. 1993)",
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