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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/6000\n\n0...\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/5448 —\n\nBetr.: Fungizid-Einsatz in Belüftungs- und Klimaanlagen von Schulen und anderen öf-\nfentlichen Gebäuden\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Schuran-Simmert, Matthes (Grüne) vom\n20. 1. 1986\n\nPresseberichten zufolge wird in der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule in Braunschweig\neine Lüftungsanlage betrieben, deren Filter mit fungizidhaltigem Wasser befeuchtet\nwird. Diese Fungizide sollen in den Rohren das Wachsen von Schimmelkulturen ver-\nhindern, die Allergien auslösen können. Bis vor etwa zwei Jahren wurde in der Braun-\nschweiger Schule ein Fungizid verwendet, das plötzlich ohne Angabe von Gründen vom\nMarkt genommen und durch ein anderes Präparat ersetzt wurde.\n\nNach den Schadstoffalarmen um Formaldehyd in Schulen, Kindergärten und anderen\nöffentlichen Gebäuden ruft der Zusatz des chemischen Stoffes in der Belüftungsanlage\nund damit auch in der Atemluft Besorgnis hervor. Beschwerden haben bisher lediglich\nzu regelmäßigeren Kontrollen der Belüftungsanlage geführt.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Welche chemische Zusammensetzung haben die eingesetzten Fungizide?\n\n2. Welche Erfahrungen wurden im gewerblichen und häuslichen Bereich mit dem Ein-\nsatz von Fungiziden in Belüftungs- und Klimaanlagen gemacht?\n\n3. Sind Auswirkungen auf die Gesundheit bekannt, oder werden sie vermutet? Wenn\nnein, mit welchen Untersuchungen und durch wen wurde die Unbedenklichkeit\nfestgestellt?\n\n4. Welche Zulassungsbeschränkungen gelten für den Fungizid-Einsatz in Belüftungs-\nund Klimaanlagen? Welche Zulassungsbeschränkungen gelten in anderen Staaten?\n\n5, Ist der Einsatz von Fungiziden in Niedersachsen in Gebäuden mit Belüftungs- und\nKlimaanlagen üblich?\n\n6. Wie, durch wen und wie oft werden die Belüftungs- und Klimaanlagen kontrolliert?\n\n7. Warum wurde das Fungizid „Netracid“ vor zwei Jahren zurückgezogen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Sozialminister Hannover, den 9. 5. 1986\n— Z/1 — 01 425/01 —\n\nZu i:\n\nBeim Betrieb der Belüftungsanlage der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule in Braunschweig\nwerden Stoffe der Isothiazolin-Klasse verwendet. Das Landesamt für Immissionsschutz\nhat im Auftrag der Stadt Braunschweig in vier Schulen, u.a. in der Wilhelm-Bracke-\nGesamtschule, am 7. 4. 1986 Luftmessungen vorgenommen. Dabei sind keine Stoffe in\nKonzentrationen gemessen worden, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen füh-\nren könnten.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/6000\n\nee... — nn...\n\nZu 2 bis 4:\n\nDie Verwendung von Fungiziden in Belüftungs- und Klimaanlagen im gewerblichen\nund häuslichen Bereich soll die Keimbildung in den Anlagen hemmen, um deren\nFunktionsfähigkeit zu erhalten, vor allem aber auch um hygienischen Erfordernissen ge-\nrecht zu werden. Je nach Keimtyp, dessen Vermehrung verhindert werden soll, müssen\nunterschiedliche Fungizide in unterschiedlicher Konzentration eingesetzt werden.\n\nDer Landesregierung ist kein Fall bekanntgeworden, in dem dieVerwendung von Fun-\ngiziden in Belüftungs- und Klimaanlagen zu gesundheitlichen Becinträchtigungen ge-\nführt hat.\n\nFungizide, die im Befeuchterwasser von raumlufttechnischen Anlagen eingesetzt wer-\nden, unterliegen keinen gesetzlichen Genehmigungsverfahren. Produkte dieser Art\nmüssen den gesundheitstechnischen Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln) der DIN\n1946, Teil 2 (Ausgabe Januar 1983), genügen. Diese schreibt in Nr. 4.2.2 vor, daß das\nWasser für Luftbefeuchter nur physikalisch oder mit nachweislich toxikologisch unbe-\ndenklichen Stoffen behandelt werden darf. Die Verantwortung für das Einhalten der\nvorg. Forderungen liegt beim Hersteller des Zusatzes und beim Anlagenbetreiber hin-\nsichtlich der Anwendungsvorschriften.\n\nZulassungsvoraussetzungen bzw. -beschränkungen in anderen Staaten sind der Landes-\nregierung nicht bekannt.\n\nZu 5 und 6:\n\nDie Verwendung von Fungiziden in Belüftungs- und Klimaanlagen von Gebäuden ist\nder Landesregierung bekannt. Einer amtlichen Überwachung unterliegen diese Anlagen\nnicht. Es gibt keine Hinweise, die die Einführung einer amtlichen Kontrolle erforder-\nlich erscheinen lassen. Diese Beurteilung ist durch die Ergebnisse der bisher durchge-\nführten Luftmessungen in Gebäuden mit Belüftungs- und Klimaanlagen bestätigt wor-\nden.\n\nZu 7:\n\nDas bis November 1983 zur Keimreduktion im Kreislaufwasser der Klimanlage einge-\nsetzte Präparat „Netracid“ wird von der Herstellerfirma nicht mehr produziert.\n\nSchnipkoweit\n\n2 (Ausgegeben am 23. 5. 1986)",
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