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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045\n\n]77—6—_—\\“ an\n\nAntwort auf eine Große Anfrage\n— Drucksache 11/3841 —\n\nBetr.: Personalsituation im niedersächsischen Strafvollzug\n\nWortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 12. 4. 1989\n\nIn den letzten Jahren hat die niedersächsische Landesregierung über das in anderen Mi-\nnisterien angestrebte Sparziel hinaus 5,5 % für den niedersächsischen Justizvollzug an\nStelleneinsparungen angepeilt.\n\nDies hatte entsprechende Auswirkungen im Zusammenhang mit der Frage der Neuein-\nstellung von Personal. Verstärkt wurden deshalb Mitarbeiter zur Lückenfüllung sowohl\nabgeordnet als auch versetzt.\n\nNunmehr steht die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Arbeitszeitverkürzung auf\n39 Stunden pro Woche an, so daß erneut Eingriffe in die Arbeit des Vollzugspersonals\ndie Folge sind. Bereits jetzt zeichnet sich ab, daß die Personalräte von der Sorge erfüllt\nsind, weder dabei beteiligt zu werden noch die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu erfül-\nlen. Problematisch wird dies für die vom Minister angestrebten neuen Aufgabenerfül-\nlungen wie das soziale Training, die Betreuung von Suchtmittelabhängigen und nicht.\nzuletzt die Arbeit mit den jungen U-Gefangenen. Auch stellt sich die Frage, inwieweit\ndie Behandlung von Aggressions- und Sexualdelinguenten durch Verkürzung der Ar-\nbeitszeit im Zusammenhang mit Personalstellenabbau vernachlässigt wird.\n\nWir fragen daher die Landesregierung:\n\n1. Wie hoch ist das Einsparungsziel der Landesregierung, und wieviel hat das Einspa-\nrungsziel bisher erbracht?\n\n2. Wie viele Dreiviertelstellen (Pädagogen und Sozialarbeiter) sind derzeit noch im\nniedersächsischen Justizvollzug vorhanden, und ist beabsichtigt, diese auf volle\nStellen anzuheben?\n\n3. Wie soll die Arbeitszeitverkürzung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstal-\nten umgesetzt werden, und inwieweit ist eine Beteiligung der Personalvertretung\nbisher erfolgt oder wird noch erfolgen?\n\n4. Welche Auswirkungen hat die Arbeitszeitverkürzung und die Personaleinsparung\nauf das Fortbildungsprogramm der Mitarbeiter?\n\n5. Welche Auswirkungen hat die Arbeitszeitverkürzung und die Personaleinsparung\nauf die gesteckten Ziele des sozialen Trainings, der Arbeit mit jungen U-Gefange-\nnen, der Betreuung von Suchtmittelabhängigen und der Arbeit mit Aggressionstä-\ntern und Sexualdelinquenten?\n\n6. Wie viele Abgänge sind aufgrund Alters oder Krankheit in den nächsten Jahren\nzu erwarten, und inwieweit wird hierfür Vorsorge bei der Neueinstellung getrof-\nfen?\n\n7. Wie viele Neueinstellungen hat es seit den gesteckten Einsparungszielen gegeben?\n\n8. Wie viele Stunden gehen durch Dienstzeitverkürzung verloren und müssen aufge-\nfangen werden?\n\n9. Wie viele Tage sind die Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erkrankt, und stimmt\ndie Landesregierung mit uns überein, daß der Krankenstand durch körperliche und\nseelische Überlastung der Mitarbeiter wesentlich beeinflußt und verursacht wird?\n\n10. Noch immer haben einige Justizvollzugsanstalten zu wenig Fachpersonal. In wel-\nchen Bereichen fehlt das Fachpersonal, und wie will die Landesregierung dies ver-\nbessern?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045\n\nAntwort der Landesregierung\nNiedersächsisches Justizministerium Hannover, den 6. 6. 1989\n\nDas Niedersächsische Landesministerium hat in seiner Sitzung am 7. 4. 1987 Einsparun-\ngen im Personalbereich in Höhe von insgesamt 220 Mio. DM beschlossen. Das sind rd.\n3,5 v.H. der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 insgesamt veranschlagten\nPersonalmittel.\n\nEs trifft nicht zu, daß dem niedersächsischen Justizvollzug über diese Einsparungsquote\nhinaus Stelleneinsparungen in Höhe von 5,5 v.H. auferlegt worden sind. Richtig ist\nvielmehr, daß im Kapitel 11 05 statt 3,5 v.H. der Personalmittel weitere 2 Prozent-\npunkte, mithin insgesamt rd. 5,5 v.H. eingespart werden sollen.\n\nDieses ist im Hinblick auf den erheblichen Personalzuwachs, den alle Bereiche des Ju-\nstizvollzuges seit 1975 erfahren haben, und den Rückgang der Belegungszahlen von\nüber 6 100 Gefangenen und Arrestanten im Jahresdurchschnitt 1983 auf rd. 5 120 im\nJahresdurchschnitt 1988 auch unter Berücksichtigung der am 1. 4. 1989 in Kraft getre-\ntenen Arbeitszeitverkürzung vertretbar. Wesentliche Einschränkungen des Behand-\nlungsvollzuges, namentlich des sozialen Trainings, der Betreuung und Behandlung von\nSuchrmittelabhängigen, Aggressions- und Sexualdelinquenten sowie der Arbeit mit\njungen U-Gefangenen sind nicht zu befürchten.\n\nWie schon in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 22. 2. 1988\n— Dres 11/2375 — muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß sich die Zahl der\nFachkräfte sämtlicher Dienste in der Zeit von 1975 bis zum Beginn der Sparmaßnahmen\nim Jahre 1987 mehr als verdreifacht hatte, nämlich von genau 78 auf 240. Obwohl seit\nBeginn der Sparmaßnahmen 16 Stellen der genannten Fachdienste in Abgang gestellt\noder gesperrt werden mußten, steht im Haushaltsjahr 1989 zur Erfüllung des Behand-\nlungsauftrages nach dem Strafvollzugsgesetz mit insgesamt 224 Bediensteten noch im-\nmer eine größere Zahl qualifizierter Fachkräfte zur Verfügung als zur Zeit der Höchstbe-\nlegung der Justizvollzugsanstalten im Jahre 1983 (191 Stellen, von denen Anfang des\nJahres 1983 nur 169 Stellen besetzt waren). Rechnerisch steht zur Zeit für die Betreuung\nvon je 23 Gefangenen ein Psychologe, Pädagoge oder Sozialarbeiter zur Verfügung,\nwährend das Verhältnis im Jahre 1983 noch rd 1:32 betrug.\n\nAuch einen Vergleich der Personalzahlen mit den. Zahlen der anderen Landesjustizver-\nwaltungen braucht Niedersachsen selbst nach Abschluß der Sparmaßnahmen nicht zu\nscheuen. Bezogen auf die Jahresdurchschnittsbelegung sind im Haushaltsplan für 1989\nfür je 100 Gefangene durchschnittlich 58 Stellen sämtlicher Fachrichtungen veran-\nschlagt. Lediglich in den Stadtstaaten Berlin (90 Stellen), Bremen (73 Stellen) und\nHamburg (70 Stellen) ist das Verhältnis der Zahl der Stellen zur Zahl der Gefangenen\ngünstiger als in Niedersachsen.\n\nDieses vorausgeschickt, beantworte ich die Große Anfrage wie folgt:\n\nZu 1:\n\nVon der für das Justizressort festgelegten Einsparungsauflage von rd. 23,7 Mio. DM ent-\nfallen 6,2 Mio. DM auf den Justizvollzug. Vom Volumen her ist die Einsparungsauflage\nunter Einbeziehung der Stellen mit kw-Vermerk erfüllt. Am 1. 7. 1988 waren von den\n23,7 Mio. DM 13,3 Mio. DM (davon Justizvolizug: rd. 3 Mio. DM) durch Stellen bzw.\nMitteleinsparungen erbracht. Weitere 10,4 Mio. DM (davon Justizvollzug: 2,6 Mio.\nDM) sind durch kW-Vermerke bei 297 Stellen (Justizvollzug: 76 Stellen) abgedeckt.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045\n\n \n\nFür den lediglich durch kW-Vermerke abgedeckten Teil in Höhe von rd. 10,4 Mio. DM\nsind inzwischen Stellen und Mittel im Betrag von 7,5 Mio. DM gesperrt, so daß noch\neine Deckungslücke in Höhe von 2,9 Mio. DM verbleibt, die in Höhe von rd. 1,3 Mio.\nDM vom Justizvollzug zu schließen ist.\n\nZu 2:\n\nIm niedersächsischen Justizvollzug sind zur Zeit noch je 3 Pädagogen und Sozialarbeiter\nmit 3/4 der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt. Spätestens 5 Jahre nach der Einstel-\nlung in den Justizvollzugsdienst, bei dringendem dienstlichen Bedürfnis oder beim\nVorliegen wichtiger persönlicher Gründe jedoch auch schon früher, wird mit den Be-\ndiensteten die Vollzeitbeschäftigung vereinbart.\n\nZu 3:\n\nDie Arbeitszeitverkürzung wirkt sich im wesentlichen nur bei den Bediensteten des all-\ngemeinen Justizvollzugsdienstes aus, die im Schichtdienst tätig sind. Sie wird umge-\nsetzt, indem die Bediensteten in jeder Woche eine Stunde weniger als bisher zum\nDienst eingeteilt werden oder, wo dieses ohne Beeinträchtigung der Sicherheit und\nOrdnung in der Anstalt sowie der Versorgung, Betreuung und, Behandlung der Gefan-\ngenen nicht möglich ist, indem den Bediensteten nach jeweils 8 Wochen Dienstleistung\nmit 40 Wochenstunden zum Ausgleich der Mehrarbeit in dem notwendigen Umfang\nFreizeit gewährt wird.\n\nNotgedrungen tritt dadurch sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Alternative\nder Umsetzung in den Anstalten eine Personalverdünnung ein, die aber angesichts der\neingangs genannten Zahlen insgesamt noch hingenommen werden kann. Der Verlust\nan Arbeitszeit im allgemeinen Justizvollzugsdienst beträgt infolge der am 1. 4. 1989\nin Kraft getretenen Arbeitszeitverkürzung insgesamt rd. 78000 Stunden. Das ent-\nspricht der jährlichen Arbeitsleistung von rd. 50 Bediensteten.\n\nGemäß $ 75 Abs. 1 Nr. 1 des Nieders. Personalvertretungsgesetzes (Nds. PersVG) be-\nstimmt der Personalrat bei der Festsetzung von Dauer, Beginn und Ende der täglichen\nArbeitszeit einschließlich der Pausen mit. Soweit hier Änderungen gegenüber den bis-\nherigen Dienstplänen eingetreten sind, haben die Anstaltsleiter den jeweiligen örtli-\nchen Personalrat zu beteiligen. Fälle, in denen dieses nicht beachtet worden ist, sind\nbisher nicht bekanntgeworden.\n\nIn den Fällen, in denen es die Anstaltsleiter für zweckmäßig gehalten haben, die Ar-\nbeitszeitverkürzung durch Einsparung ganzer Dienstposten oder die Verringerung des\nPersonaleinsatzes an bestimmten Tagen umzusetzen, ohne die Dienstzeiten zu ändern,\nbesteht keine gesetzliche Pflicht zur Beteiligung der Personalvertretung. Diese ist je-\ndoch im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und\nPersonalrat auch hier geboten. Schon im Dezember des vergangenen Jahres sind die An-\nstaltsleiter deshalb angewiesen worden, die Personalvertretungen möglichst frühzeitig\nim Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach $ 1a Nds. PersVG bei der Um-\nsetzung der Arbeitszeitverkürzung zu beteiligen.\n\nZu 4:\n\nKürzungen im Fortbildungsprogramm für das Jahr 1989, die auf die Arbeitszeitverkür-\nzung zurückzuführen wären, sind bisher nicht vorgesehen und nach den derzeitigen Er-\nkenntnissen auch später nicht erforderlich.\n\nZu 5:\n\nWie bereits unter 3. ausgeführt worden ist, müssen bei den Justizvollzugsanstalten ins-\ngesamt ca. 78000 Stunden eingespart werden, um zunächst die am 1. 4. 1989 in Kraft",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045\n\n \n\ngetretene Arbeitszeitverkürzung ohne Anordnung von Mehrarbeitsstunden umsetzen\nzu können. Wie in der übrigen Landesverwaltung soll dabei nach Möglichkeit erreicht\nwerden, daß auch jeder Justizvollzugsbedienstete wöchentlich in den Genuß einer ge-\nringeren Arbeitszeit als bisher kommt. Für die in therapeutischen und sonstigen Be-\n\n« handlungsmaßnahmen eingesetzten Vollzugsbediensteten bedeutet dieses in der Regel,\ndaß das Behandlungsangebot zunächst um eine Stunde in der Woche reduziert werden\nmuß.\n\nIm Wechselschichtdienst führt der Rückgang der Gefangenenzahlen nicht gleichzeitig\nauch zur Freisetzung von Personal, weil bestimmte Anstaltsbereiche und Dienstposten\nschon aus Sicherheitsgründen unabhängig von der Gefangenenbelegung stets mit der-\nselben Zahl von Bediensteten besetzt werden müssen. Die einzige Möglichkeit, hier\nPersonal einzusparen und so die Folgen der Arbeitszeitverkürzung aufzufangen, besteht\nin der Schließung von Anstalten und Anstaltsteilen. Dies ist, wie die Beispiele Ostero-\nde, Winsen/Luhe, Hameln, Hannover/Steintorfeldstraße und Lingen /Freigängerabtei-\nlung zeigen, in den Jahren 1987 und 1988 geschehen. Die darin liegenden Ressourcen\nsind nunmehr ausgeschöpft. Deshalb ist beabsichtigt, in den Entwurf des Haushalts-\nplans für das Haushaltsjahr 1990 30 zusätzliche Stellen aufzunehmen.\n\nUnabhängig von der jeweiligen Personalsituation hängt die Einführung neuer oder die\nAusweitung bestehender Behandlungsprogramme und -methoden sehr stark auch von\nder Bereitschaft der Bediensteten ab, neben den hergebrachten Aufgaben des Vollzuges\nzusätzlich Aufgaben im Rahmen von Behandlungsprogrammen wahrzunehmen. Die\nPraxis hat gezeigt, daß dieses bei entsprechender Motivation der Mitarbeiter durchaus\nmöglich ist und bei den Betroffenen im Ergebnis zumeist nicht zu einem Gefühl der\nÜberforderung, sondern eher zu einem höheren Maß an beruflicher Zufriedenheit und\ndamit auch zu einer Steigerung der Leistungsbereitschaft geführt hat.’\n\nZu 6:\n\nVorsorge für den Ersatz von Vollzugsbediensteten, die aus Alters-, Krankheits- oder\nsonstigen Gründen aus dem Dienst ausscheiden, kann nur bei den Angehörigen der\nLaufbahnen getroffen werden, die im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ihre spä-\nteren Aufgaben im Justizvollzug ausgebildet werden (allgemeiner Justizvollzugsdienst,\nmittlerer Verwaltungsdienst bei Justizvollzugsanstalten, gehobener Vollzugs- und Ver-\nwaltungsdienst). Die Angehörigen der übrigen Laufbahnen können in der Regel erst\nersetzt werden, nachdem entsprechende Stellen frei geworden sind. Hierbei handelt es\nsich allerdings um Nachwuchskräfte, die aufgrund eines abgeschlossenen Studiums oder\neiner abgeschlossenen sonstigen Ausbildung bereits nach einer kurzen Einweisung in\ndie Aufgaben des Justizvollzuges in der Lage sind, selbständige Tätigkeiten bei Justiz-\nvollzugsanstalten wahrzunehmen.\n\nBis Ende 1991 ist mit ca. 170 Alters- und sonstigen Abgängen zu rechnen, davon ca.\n160 Abgänge im allgemeinen Justizvollzugsdienst. Um die Einsparungsauflage erfüllen\nzu können, ıst in den Jahren 1988 und 1989 jeweils nur die Hälfte des eigentlichen\nNachwuchsbedarfs im allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt worden. Für den\nmittleren Verwaltungsdienst und den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst sind\nkeine Nachwuchskräfte eingestellt worden, weil in absehbarer Zeit jeweils nur mit 1 bis\n2 Abgängen pro Jahr gerechnet werden muß.\n\nZu 7:\n\nSeit Beginn der Sparmaßnahmen sind 79 Bedienstete in den Justizvollzugsdienst einge-\nstellt worden, davon 68 Bedienstete des allgemeinen Justizvollzugsdienstes. Weitere 44\nNachwuchskräfte des allgemeinen Justizvollzugsdienstes sollen bis Ende dieses Jahres\neingestellt werden.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4045\n\n \n\nDarüber hinaus sind insgesamt 101 Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Probe über-\nnommen worden, davon 63 für die Laufbahn des allgemeinen Justizvollzugsdienstes,\n21 für die Laufbahn des mittleren Verwaltungsdienstes und 17 für die Laufbahn des ge-\nhobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes.\n\nZu 8:\n\nDurch die Arbeitszeitverkürzung zum 1. 4. 1989 sind im allgemeinen Justizvollzugs-\ndienst rd. 78000 Arbeitsstunden verlorengegangen. Der Verlust weiterer rd. 39 000\nStunden wird ab 1. 4. 1990 hinzukommen, wenn die Arbeitszeit nochmals um eine hal-\nbe Stunde verkürzt wird.\n\nZu 9:\n\nEine Statistik über Krankheitstage wird nur für die Angehörigen des allgemeinen Justiz-\nvollzugsdienstes und des Werkdienstes geführt.\n\nIn den Jahren von 1985 bis 1988 war durchschnittlich jeder Bedienstete an 15,5 Tagen\ndes Jahres krank. Über die Ursachen gibt es kein exaktes Material. Körperliche und seeli-\nsche Überlastung wird allerdings regelmäßig zu einer höheren Anfälligkeit für Krank-\nheiten führen. Es ist deshalb zu vermuten, daß die Krankheitsquote im allgemeinen Ju-\nstizvollzugsdienst und Werkdienst wegen der hohen psychischen Belastung höher liegt\nals in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.\n\nZu 10:\n\nWie bereits einleitend ausgeführt worden ist, ist der Justizvollzug des Landes Nieder-\nsachsen im Vergleich mit den anderen Landesjustizverwaltungen auch weiterhin perso-\nnell gut ausgestattet. Dieses gilt namentlich für die besonderen Fachdienste (Ärzte, Psy-\nchologen, Pädagogen, Sozialarbeiter/-pädagogen).\n\nWährend in Niedersachsen ein Fachdienstangehöriger im Durchschnitt 23 Gefangene\nzu betreuen hat, beträgt das Betreuungsverhältnis im Bundesdurchschnitt 1:30. Dieses\ngünstige Betreuungsverhältnis wird sich auch infolge der Sparmaßnahmen nicht wesent-\nlich verschlechtern.\n\nObwohl gerade in den sozialwissenschaftlichen Bereichen nahezu unbegrenzte Möglich-\nkeiten für den Einsatz zusätzlichen Personals bestehen, kann nach alledem nicht unter-\nstellt werden, daß im niedersächsischen Justizvollzug Fachpersonal fehlt.\n\nRemmers\n\n(Ausgegeben am 3. 7. 1989) 5",
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