HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219682/?format=api",
"id": 219682,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219682-frauenforderung-an-niedersachsischen-hochschulen/",
"title": "Frauenförderung an niedersächsischen Hochschulen",
"slug": "frauenforderung-an-niedersachsischen-hochschulen",
"description": "",
"published_at": "1991-05-31T00:00:00+02:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8a/6e/d2/8a6ed2a645d54426b1129beafe0fe4b4/69edf9152f931368f45c866c9ae887a05b3c115f.pdf",
"file_size": 118101,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8a/6e/d2/8a6ed2a645d54426b1129beafe0fe4b4/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8a/6e/d2/8a6ed2a645d54426b1129beafe0fe4b4/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Niedersachsen Drucksache 12/1542 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_12_2500/1501-2000/12-1542.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "12/1542",
"foreign_id": "ni-12/1542",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "8a6ed2a6-45d5-4426-b112-9beafe0fe4b4",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "12"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=219682",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:40:32.849309+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219682/?format=api",
"number": 1,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1542\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/626 —\n\nBetr.: Frauenförderung an niedersächsischen Hochschulen\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Zachow (CDU) vom 11. 12. 1990\n\nIn $ 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) heißt es:\n\n„Die Hochschulen tragen durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Verwirklichung\nder Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei. Sie berücksichtigen in For-\nschung, Lehre und Studium die besondere Lebenssituation von Frauen und wirken auf\ndie Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehenden Nachteile hin.‘\n\nTatsächlich sind zur Zeit ca. 40 % der Studienanfänger und 35 % der Absolventen Frau-\nen. Bei den Doktoranden und beim Lehrpersonal sinkt der Anteil von 25% und 16%\nbis zu 5% bei den Professoren.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1.\n2.\n\nWie stellt sich die praktische Umsetzung der genannten Bedingungen zur Zeit dar?\n\nWelche besonderen Benachteiligungen bestehen nach Ansicht der Landesregierung\nzur Zeit noch für Frauen im Hochschulbereich?\n\n. In welcher Weise wird der besonderen Lebenssituation von Frauen mit Kindern an\n\nden niedersächsischen Hochschulen Rechnung getragen?\n\n. Welche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder\n\na) bis zu 3 Jahren\nb) bis zu 6 Jahren\nc) über 6 Jahre\n\ngibt es an den niedersächsischen Hochschulen?\n\n. An welchen Hochschulen sind die von der Landesregierung angekündigten Frauen-\n\nbeauftragten bereits tätig?\n\n. Wie ist die Ausstattung dieser Frauenbeauftragten\n\na) mit Sachmitteln,\n\nb) mit Personal?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 31. 5. 1991\nfür Wissenschaft und Kultur\n\n— 401 — 01 420/5 —\n\nDie gesetzlichen Aufgaben der niedersächsischen Hochschulen, zur Gleichberechtigung\nvon Frauen und Männern beizutragen, die besondere Lebenssituation von Frauen zu",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8a/6e/d2/8a6ed2a645d54426b1129beafe0fe4b4/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219682/?format=api",
"number": 2,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1542\n\nberücksichtigen und auf die Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehen-\nden Nachteile hinzuwirken, werden unterstützend begleitet durch Frauenbeauftragte,\ndie gem. 880 Abs. 7 NHG durch den Senat bestellt werden sollen. Um die Wahrneh-\nmung dieser Aufgaben zu gewährleisten, sicht die Landesregierung eine — gegenüber\nder bisherigen Haushaltssituation — erhebliche Verbesserung der finanziellen Ausstat-\ntung der Hochschulen vor.\n\nSpürbare frauenfördernde Maßnahmen im Wissenschaftsbereich werden im Rahmen\ndes 2. Hochschulsonderprogramms des Bundes und der Länder durchgeführt, um den\nWissenschaftlerinnen die Möglichkeit zu erleichtern, familiäre Verpflichtungen mit\ndem Aufwand für eine weitere Qualifizierung oder eine berufliche Tätigkeit zu verein-\nbaren. Damit werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, Frauen mit einem größeren\nAnteil als bisher auf höherwertigen Stellen einzusetzen. Durch die vorgesehene Quotie-\nrung der von der DFG vergebenen Habilitationsstipendien (50 %) und der Heisenberg-\nStipendien (1/6) sowie durch die besondere Berücksichtigung von Frauen bei den vom\nLand durchgeführten vorgezogenen Berufungen (,‚Fiebiger-Programm‘) werden weite-\nte Grundlagen zur höheren Qualifizierung von Frauen gelegt. Die allgemeine im 2.\nHochschulsonderprogramm vorgesehene Empfehlung, bei allen personenbezogenen\nMaßnahmen die Frauenquote an ihrem Anteil an der jeweils vorhergehenden Qualifika-\ntionsstufe zu orientieren, sollte möglichst so gehandhabt werden, daß die Mindestquote\num 20 % — jedoch nicht über 50 % hinausgehend — angehoben wird.\n\nBei den Fördermaßnahmen, die ausschließlich zur Wiedereingliederung von Frauen\nnach einer Familienphase vorgesehen sind, wird die Landesregierung neben den im Pro-\ngramm enthaltenen Kontakt- und Wiedereinstiegsstipendien sowie Werkverträgen\nTeilzeitverträge anbieten, die mit einer an die Familiensituation angepaßten Arbeits-\nzeitregelung verbunden sind.\n\nIm Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wird künftig auf Antrag der Län-\nder auch die Einrichtung von Kinderbetreuungsstätten gefördert werden. Dadurch sol-\nlen Frauen u.a. bei ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung unterstützt werden.\n\nBezogen auf die Verhältnisse an den einzelnen Hochschulstandorten wird die Landesre-\ngierung prüfen, in welchem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden\nsoll.\n\nWeitere Voraussetzungen für die Förderung von Frauen in der Wissenschaft sind durch\nÄnderungen dienstrechtlicher Vorschriften gegeben, die der besonderen Situation von\nFrauen und auch Männern mit Kindern Rechnung tragen (z.B. flexible Arbeitszeitrege-\nlungen).\n\nDies vorausgeschickt, werden die Fragen im einzelnen wie folgt beantwortet:\n\nZu 1:\n\nNeben dem primären Bemühen, dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebot der\nGeschlechter Rechnung zu tragen, besteht bei allen Hochschulen das Interesse, Begab-\ntenpotentiale von Frauen für wissenschaftliche und Forschungsaufgaben zu erschließen.\nDies sind wesentliche Entscheidungskriterien bei Einzelmaßnahmen.\n\nIm Rahmen der bisher verfügbaren Haushaltsmittel konnten die Hochschulen — größ-\ntenteils mit Unterstützung von Frauenbeauftragten die gesetzlichen Aufgaben gem. $ 2\nAbs. 3 NHG verstärken. Eine spürbare Verbesserung der Situation wird jedoch erst\nmöglich, wenn die dafür erforderlichen Haushaltsmittel durch den Haushalt 1991 zur\nVerfügung stehen. So werden u. a. die erforderlichen Ausgabemittel zur Durchführung\neines Teils der eingangs genannten besonderen Förderungsprogramme erstmalig mit\ndem Haushaltsgesetz 1991 bereitgestellt werden.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8a/6e/d2/8a6ed2a645d54426b1129beafe0fe4b4/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219682/?format=api",
"number": 3,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1542\n\nErhebliche Auswirkungen der vorgesehenen Frauenförderungsmaßnahmen werden bei\nder Vielfalt der Probleme im Hochschulbereich erst zu einem späteren Zeitpunkt meß-\nbar werden.\n\nZu 2:\n\nBesondere Benachteiligungen für die Frauen im Hochschulbereich entstehen vor allem\ndurch die vergleichsweise langen Zeiten der Hochschulausbildung und der weiteren\nQualifizierung zum Eintritt in höherwertige Ämter, so daß die familiär bedingten Be-\neinträchtigungen stärker wirken als in den meisten anderen Berufsfeldern. Die Förde-\ntungsinstrumente nach dem 2. Hochschulsonderprogramm sind ein Anfang, die\nStudien- und Arbeitssituation von Frauen in Hochschulen zu verbessern. Eine Erweite-\nrung dieser Programme, die langfristig angelegt sind, auf der Grundlage vorliegender\nund noch zu erarbeitender Untersuchungsergebnisse ist dringlich geboten.\n\nZu 3:\n\nNeben der Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen zur Förderung der Aus- und Fort-\nbildung von Frauen und auch Männern mit familiären Verpflichtungen der Kinderer-\nziehung bieten die Hochschulen Teilzeitbeschäftigung und in begrenztem Umfang Un-\nterstützung bei der Kinderbetreuung zur Wahrnehmung der beruflichen Tätigkeit an.\nIn dem Bewußtsein für die Notwendigkeit weitgehender Hilfestellungen sind alle\nHochschuleinrichtungen gefordert, in dem für die Aufgabenstellung vertretbaren Um-\nfang individuelle Regelungen zu treffen.\n\nZu 4:\nAn den niedersächsischen Hochschulen gibt es für Kinder\n\na) bis zu 3 Jahren insgesamt 133 Betreuungsplätze,\nb) bis zu 6 Jahren insgesamt 299 Betreuungsplätze,\nc) über 6 Jahre insgesamt 106 Betreuungsplätze\n\nfür Hochschulbedienstete und teilweise auch für Studierende.\nZu 5:\nAn folgenden Hochschulen sind Frauenbeauftragte tätig:\n\nUniversität Oldenburg\n\nTechnische Universität Clausthal\n\nUniversität Hannover\n\nMedizinische Hochschule Hannover\n\nTierärztliche Hochschule Hannover\n\nUniversität Hildesheim\n\nHochschule für Musik und Theater Hannover\n\nFachhochschulen Oldenburg, Ostfriesland, Nordostniedersachsen, Braunschweig/Wol-\nfenbüttel, Hannover, Ev. Fachhochschule Hannover, Kath. Fach-\nhochschule Osnabrück\n\nDie Universitäten Göttingen, Osnabrück und Braunschweig sowie die Hochschule für\nBildende Künste Braunschweig haben Senatskommissionen für Frauenfragen gebildet;\ndie Bestellung der Frauenbeauftragten ist in Vorbereitung. Mit dem Inkrafttreten des\nHaushaltsgesetzes 1991 wird es bei der Ausstattung der Hochschulen mit Frauenbeauf-\ntragten wesentliche Verbesserungen geben. Neben den Frauenbeauftragten sind zusätz-\nliche Senatskommissionen für Frauenfragen an der Universität Hildesheim, der Medizi-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8a/6e/d2/8a6ed2a645d54426b1129beafe0fe4b4/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219682/?format=api",
"number": 4,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1542\n\n \n\nnischen Hochschule Hannover und den Fachhochschulen Hannover, Nordostnieder-\nsachsen und der Ev. Fachhochschule Hannover bestellt worden.\n\nMit dern Haushalt 1991 werden insgesamt 2,1 Mio. DM jährlich zur Einrichtung von\nFrauenbüros zur Verfügung stehen. Die Mittel können ab 1. 10. 1991 in Anspruch ge-\nnommen werden.\n\nZu 6:\n\nDie Frauenbeauftragten erfüllen ihre Aufgaben in dieser Funktion im Rahmen ihres\nDienstverhältnisses. Demgemäß stellen ihnen die Hochschulen die erforderlichen Mittel\nzur Verfügung.\n\nAb 1. 10. 1991 stehen den Frauenbüros im Rahmen der zu 5. genannten 2,1 Mio. DM\n320 000 DM für Sachmittel zur Verfügung.\n\nIn Vertrerung\n\nDr. Reinhardt\n\n4 (Ausgegeben am 18. 6. 1991)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/8a/6e/d2/8a6ed2a645d54426b1129beafe0fe4b4/page-p4-{size}.png"
}
]
}