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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1282\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/243 —\n\nBetr.: Midgard AG in Nordenham\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Kempmann (Grüne) vom 27. 9. 1990\n\nDie Midgard AG betreibt in Nordenham und Blexen Hafenanlagen, über die auch mili-\ntärische Güter umgeschlagen werden, wie jetzt die Giftgasgranaten aus Rheinland-\nPfalz.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Ist das Land Niedersachsen an der genannten Firma bzw. „Töchtern“ oder „Müt-\ntern“ dieser Firma beteiligt, und wer ist sonst in welchem Umfang beteiligt?\n\n2. Sind Mitglieder der Landesregierung oder Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des\nLandes in Organen der in Frage 1 benannten Firmen vertreten?\n\n3. Wenn ja, welche Funktion füllen die betroffenen Personen im Rahmen ihrer Tätig-\nkeit für die Landesregierung aus, und welche Funktionen erfüllen sie im Rahmen\nihrer Tätigkeit für die o.g. Firmen?\n\n4. Hat das Land in der Vergangenheit Zuschüsse an o.g. Firmen gezahlt?\n5. Sind für die Zukunft Zuschüsse geplant oder von o.g. Firmen beantragt?\n\n6. Wenn ja, wofür und in welcher Größenordnung, und wann soll darüber entschieden\nwerden?\n\n7. Sind Personen nach Frage 3 an den Entscheidungen beteiligt?\n\n8. Wenn ja, in welcher Form, und wie bewertet die Landesregierung dies unter Berück-\nsichtigung der Bestimmungen des Beamtenrechts?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 16. 4. 1991\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n— 17 — 57.00 —\n\nDie Firma Midgard Deutsche Seeverkehrs-AG unterhält und betreibt in Nordenham\nund Blexen im Auftrage und für Rechnung der Hugo Stinnes AG den einzigen deut-\nschen privaten Seehafen mit öffentlicher Umschlagsverpflichtung. In diesem öffent-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1282\n\nlichen Hafen werden u.a. auch militärische Güter — mit abnehmender Tendenz —\numgeschlagen. Im September 1990 wurden dort Giftgasgranaten von Nato-Streitkräf-\nten verladen.\n\nNamens der Landesregierung werden die Fragen wie folgt beantwortet:\n\nZul:\n\nDas Land Niedersachsen ist an der genannten Firma bzw. deren Töchtern oder Müttern\nnicht beteiligt. Die Firma Midgard DSAG ist eine Betriebsführungsgesellschaft der Fir-\nma Stinnes AG, die zum VEBA-Konzern gehört.\n\nZu 2:\n\nMitglieder der Landesregierung sind in den Organen der vorgenannten Firmen nicht\nvertreten. Lediglich der Abteilungsleiter 4 des MW ist seit 11. 4. 1989 Mitglied des Auf-\nsichtsrats der Firma Midgard DSAG, Nordenham. Die Genehmigung für die Nebentä-\ntigkeit ist während der Amtszeit des bis 21. Juni 1990 im Amt gewesenen Ministers er-\nteilt worden.\n\nZu 3:\n\nAls Aufsichtsratsmitglied der Firma Midgard DSAG obliegen diesem die Aufsichtsfunk-\ntionen des im Aktiengesetz festgelegten Umfanges.\n\nZu 4:\n\nDas Land hat 1972 bzw. 1974 aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der re-\ngionalen Wirtschaftsstruktur einen Infrastrukturmittelzuschuß zur Herrichtung einer\nKaifläche in Höhe von 1,56 Mio. DM gezahlt.\n\nZu 5:\n\nDie Firma Midgard DSAG muß ihre Hafeninfrastrukturanlagen in Blexen und Norden-\nham sanieren und durch weitere Neubauten so wettbewerbsfähig machen, daß sie ihre\nAufgabe als Versorger der Wirtschaft der Unterweserregion erfüllen kann. Hierfür sind\nGesamtinvestitionen von rd. 75 Mio. DM im Infrastrukturbereich und 30 Mio. DM im\nSuprastrukturbereich erforderlich.\n\nDie Firma Midgard hat hierzu einen namhaften Zuschuß des Landes beantragt, über\nden noch nicht entschieden ist. Es ist hier zu berücksichtigen, daß die Firma Midgard\nDSAG mit dem Betrieb des Hafens Nordenham bislang die aufwendige Unterhaltung\nder kostenträchtigen Infrastrukturanlagen im aggressiven Seewasserbereich ohne Zu-\nschüsse der öffentlichen Hand durchgeführt hat. Diese Aufgabe obliegt sonst in allen\ndeutschen Seehäfen der öffentlichen Hand. Lediglich der Betrieb der Suprastrukturan-\nlagen wird privatrechtlich durchgeführt.\n\nDie jetzt anstehende Sanierung und Neuinvestition der Hafeninfrastrukturanlagen wür-\nde ohne Zuschuß der öffentlichen Hand die Konkurtenzsituation dieses öffentlichen\nHafens gegenüber seinen Mitbewerbern so stark tangieren, daß die Firma Stinnes AG\nmöglicherweise gezwungen wäre, den Hafen zu schließen und die Aufgaben der Versor-\ngung der Wirtschaft der Unterweserregion der öffentlichen Hand zu überlassen. Mit\nHilfe eines Zuschusses könnte der Scehafen Nordenham als Privathafen fortgeführt wer-\nden, ohne daß die öffentliche Hand mit Folgekosten wie bei seinen Landeshäfen bela-\nstet würde.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1282\n\n \n\nZu 6:\n\nDas Landeskabinett hat noch nicht darüber entschieden, ob und ggf. in welcher Grö-\nßenordnung es der Firma Midgard DSAG einen Infrastrukturkostenzuschuß gewähren\nwill.\n\nZu 7:\n\nDie Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes werden eingehalten. Eine sach-\ngerechte Entscheidung ist dadurch sichergestellt, daß das Kabinett über die Frage eines\nZuschusses des Landes entscheidet.\n\nZu 8:\nEnrfällt.\n\nDr. Fischer\n\n(Ausgegeben am 3. 5. 1991) 3",
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