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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\nder Abg. Jordan, Roske (GRÜNE), eingegangen am 15. 11. 1996\n\nBetr.: Medizinisches Untersuchungsamt Osnabrück\n\nIm Rahmen der Neuorganisation der Medizinischen Untersuchungsämter in Niedersachsen\nwar geplant, das Medizinische Untersuchungsamt Osnabrück (MUA Osnabrück) aufzulösen\nund in eine andere Trägerschaft zu überführen. Lt. Presseberichten, so am 3. 10. 1996 in der\n„Neuen Osnabrücker Zeitung“, ist nun das Marienhospital Osnabrück neuer Träger des\nLabors. Die Zahl der vom Marienhospital übernommen Mitarbeiterinnen des ehemaligen\nMUA wird mit bis zu acht Personen angegeben. Bis zu 18 ehemalige Mitarbeiterinnen und\nMitarbeiter sollen einschließlich des bisherigen Leiters in den bezahlten Urlaub geschickt\nworden sein.\n\nDem Land sind im Laufe des Verfahrens weitere Angebote zur Übernahme des MUA und\nseiner Aufgaben gemacht worden, die zum Teil höher waren als der jetzt mit dem Marien-\nhospital ausgehandelte Preis in Höhe von 1,5 Mio. DM für die Liegenschaft und weiterge-\nhender waren als die jetzt vom Marienhospital zugesicherte Zahl zu übernehmender Mitar-\nbeiterinnen und Mitarbeiter.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. a) Wie viele der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen Medizini-\nschen Untersuchungsamtes Osnabrück (MUA Osnabrück) sind vom neuen Träger\nder Labormedizin, dem Marienhospital Osnabrück, übernommen worden, wie viele\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten zur Zeit bezahlten Urlaub?\n\nb) Welche Gründe haben dazu geführt, daß ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\ndes MUA Osnabrück vom Marienhospital nicht übernommen wurden?\n\n2. Wie viele ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MUA Osnabrück werden in\nden Bereich der Universität Osnabrück oder in andere Stellen im Bereich des Ministeri-\nums für Wissenschaft und Kultur wechseln können? Welche Stellen werden dort im ein-\nzelnen ab welchem Zeitpunkt bereit gehalten werden?\n\n3. Welche Aufgabe hat der ehemalige Leiter des MUA Osnabrück übernommen?\n\n4. a) Wie verträgt sich der durch die Auflösung des MUA Osnabrück entstandene Über-\nhang an freigesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereich des MWK\nmit den dem MWK auferlegten (Personal-JSparmaßnahmen?\n\nb) Wie verträgt sich die geplante Umsetzung der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mit-\narbeiter in den MWK-Bereich mit den Zielen der Verwaltungsreform?\n\nc) Gibt es Pläne, die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MUA in andere\nBereiche bei Landesbehörden, so. z. B. an das Niedersächsische Gesundheitsamt, zu\nversetzen?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788\n\n \n\n5. a) Welche Interessenten haben dem Land Niedersachsen Angebote zur Übernahme des\nehemaligen MUA Osnabrück gemacht?\n\nb) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollten die Interessenten jeweils aus dem\nMUA übernehmen?\n\nc) Wie hoch waren die jeweiligen Kaufpreisangebote für Grundstück und Gebäude?\n\n6. Aus welchen Gründen wurde das Gebäude an das Marienhospital verkauft und damit\nanderweitige Angebote, die über den Kaufpreis des Marienhospitals hinausgingen, so\n2. B. der Laborgemeinschaft Dr. Wilhelm u. Kollegen, ausgeschlagen?\n\n7. Welche der bisherigen Aufgaben des MUA Osnabrück sind beim Land geblieben, welche\nAufgaben hat das Marienhospital Osnabrück übernommen?\n\n8. Wie beurteilt die Landesregierung die jetzigen, in der Stadt Osnabrück befindlichen Ka-\npazitäten für die Labormedizin? Sieht die Landestegierung hier Überkapazitäten und die\nGefahr, daß einzelne labormedizinische Institute und Einrichtungen nicht mehr wirt-\nschaftlich werden arbeiten können?\n\n9. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine Zusammenarbeit zwischen\nstationären Einrichtungen der Krankenversorgung in Osnabrück und Praxiseinrichtun-\ngen niedergelassener Labormediziner?\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 20. 11. 1996 - 11/721 - 672)\n\nAntwort der Landestegierung\n\nNiedersächsisches Sozialministetum Hannover, den 14. 3. 1997\n- Z/1.1 - 01 425/01 (Z/4) -\n\nZula:\n\nZum 1. 10. 1996 war für 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter — einschließlich der drei Aus-\nzubildenden — des Medizinischen Untersuchungsamtes Osnabrück (MUA) die Weiter-\nbeschäftigung zu sichern. Davon sind sechs Personen — einschließlich der drei Auszubilden-\nden - jetzt beim Marienhospital Osnabrück (MHO) beschäftigt\n\nFür drei Personen ist das Umsetzungsverfahren zu anderen Beschäftigungstellen noch nicht\nabgeschlossen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 c) wird\nverwiesen.\n\nZuib:\n\nIm Mai 1995 haben Vertreter des MHO anläßlich einer Besprechung im Niedersächsischen\nSozialministerium (MS) Interesse an der Übernahme des Gebäudes des MUA und eines Teils\ndes Personals geäußert. Dieses Interesse bestand bei Abschluß des Kaufvertrages im Juni\n1996 über die Liegenschaft des MUA weiter.\n\nIm Juli 1996 hat die mit der Erstellung des Personalumsetzungskonzepts für das MUA Os-\nnabrück beauftragte Bezirksregierung Weser-Ems mitgeteilt, daß die MUA-Beschäftigten\neinen Wechsel an das MHO ablehnen würden. Für diese Entwicklung mitentscheidend:\n\n— der Entwurf eines Überleitungsvertrages des MHO, der die Möglichkeit der Kündigung\nauch bereits unkündbarer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei wesentlicher Einschrän-\nkung oder Auflösung des Laborbetriebes vorsah,",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788\n\n \n\n- der Wunsch, ortsnah im Bereich des bisherigen Arbeitgebers „Land“ weiterbeschäftigt zu\nbleiben,\n\n- der nicht zustandegekommene Wechsel des Leiters des MUA Osnabrück zum MHO und\ndie seinerzeit nicht geklärte Chefarztfrage beim MHO.\n\nIn einigen Fällen hat sich nach intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten doch noch ein\nWechsel zum MHO erreichen lassen.\n\nZu 2:\n\nVon den ehemaligen Beschäftigten des MUA Osnabrück sind jetzt beschäftigt:\n— 14 Personen bei der Universität Osnabrück und\n\n— drei Personen bei der Fachhochschule Osnabrück.\n\nFolgende Stellen sind mit Wirkung vom 1. 10. 1996 von Kapital 05 42 in den Geschäftsbe-\nteich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) umgesetzt worden:\n\nan die Universität Osnabrück (Kapitel 06 14):\n- eine Stelle der BesGr. A 13 (höherer Dienst)\n— drei Stellen der VergGr. Vb (Ärztlicher Dienst pp.)\n\n— zwei Stellen der VergGr. VIb (Ärztlicher Dienst pp.) von denen eine Stelle nur mit einer\nHalbtagskraft besetzt werden darf\n\n— zwei Stellen der Lohngruppe 4 (Labordienst);\nan die Fachhochschule Osnabrück (Kapitel 06 33):\n- 1,5 Stellen der VergGr. VIII (Verwaltungsdienst)\n- eine Stelle der Lohngr. 5a (Sonstiger Dienst).\n\nZu 3:\n\nDer Leiter des ehemaligen MUA Osnabrück ist gemäß $ 109 Abs. 2 Niedersächsisches Be-\namtengesetz (NBG) in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.\n\nZud4aundb:\n\nFür von Verwaltungsreform-Maßnahmen betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist\ngemäß der Vereinbarung über die sozialverträgliche Gestaltung der Verwaltungsreform vom\n8. 3. 1995 (Nds. MBl. S. 486) vorrangig eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Dienstort zu\nsichern. Für die von der Universität und der Fachhochschule Osnabrück übernommenen\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das MS anerkannt, daß eine Versetzung an einen ande-\nren Dienstort nicht zumutbar ist. Bei den übernommenen Reform-Betroffenen handelt es\nsich überwiegend um teilzeitbeschäftigte Frauen. Auch in den übrigen Fällen liegen Hinde-\ntungsgründe entsprechend Nr. 7 der o. a. Vereinbarung vor.\n\nDa die Universität und die Fachhochschule Osnabrück über freie Stellen zur Übernahme der\nReform-Betroffenen nicht verfügten, waren die erforderlichen Stellen umzusetzen. Durch\ndie Stellenumsetzungen wird die nach $ 9 Haushaltsgesetz (HG) 1995/1996 bzw. HG\n1997/1998 für die Landesverwaltung festgelegte Auflage zur Stelleneinsparung insofern\nnicht berührt, als sich die Gesamtzahl der einzuspatenden Stellen nicht ändert. Die an die\nUniversität bzw. die Fachhochschule Osnabrück gewechselten Beschäftigten sollen dort nach\nentsprechender Einarbeitung im Zuge der Fluktuation freiwerdende geeignete Stellen beset-\nzen, so daß die vom MUA in den Geschäftsbereich des MWK umgesetzten Stellen sukzes-\nsive wegfallen können.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788\nnn\n\nZudc:\n\nVon den 39 Beschäftigten des ehemaligen MUA sind außer den schon genannten Personen\njetzt beschäftigt\n\n— zwei Personen beim Landeskrankenhaus Osnabrück\n\n- zwei Personen beim Amt für Agrarstruktur\n\n— zwei Personen bei der Außenstelle Osnabrück der Bezirksregierung Weser-Ems\n— eine Person beim Staatsarchiv Osnabrück.\n\nFünf Mitarbeiterinnen befinden sich im Erziehungsurlaub. Sie sind unter Aufrechterhaltung\nihrer Beurlaubung an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) versetzt worden\nmit der Zusage, nach Beendigung ihres Urlaubs bei einer Dienststelle im Raum Osnabrück\nbeschäftigt zu werden.\n\nZwei Beschäftigte sollen an das NLGA versetzt werden. Die Personalverttetungen haben\nihre Zustimmung zu dieser Maßnahme verweigert. Das MS hat die Einigungsstelle angeru-\nfen, deren Entscheidung noch aussteht.\n\nFür eine Mitarbeiterin ist das Verfahren zur beabsichtigten Umsetzung an die Fachhoch-\nschule Osnabrück noch nicht abgeschlossen.\n\nZu 5a:\n\nAngebote zur Übernahme des ehemaligen MUA lagen zunächst vom MHO, später auch von\neiner ärztlichen Praxisgemeinschaft aus Osnabrück vor.\n\nZu5b:\n\nDas MHO hatte das Interesse an der Übernahme von zehn bis 15 Beschäftigten genannt, die\nPraxisgemeinschaft war an der Übernahme von bis zu zehn Beschäftigten interessiert.\n\nZudc:\n\nAls Kaufpreis wurde mit dem MHO ein Betrag in Höhe von 1,5 Mio. DM vereinbart, der\n— auf einem Verkehrswertgutachten des Staatshochbauamtes basierend - dem vollen Wert\ngemäß $ 63 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung (LHO) entspricht.\n\nDas Kaufpreisangebot der Praxisgemeinschaft betrug 2 Mio. DM.\n\nZu 6:\n\nDas Kaufinteresse des MHO datiert vom Mai 1995. Die ärztliche Praxisgemeinschaft aus\nOsnabrück hat ihr Interesse an der Übernahme oder Teilübernahme der Liegenschaft im\nJuni 1995 bekundet. Da diese Praxisgemeinschaft in ihrem Schreiben den Gedanken einer\nKooperation mit dem MHO erwähnte, wurde sie vom MS fernmündlich sowohl über die\nVerkaufverhandlungen mit dem MHO informiert als auch auf eine Kooperationsmöglichkeit\nmit dem MHO verwiesen, Ein solches Kooperationsangebot wurde dem MHO im Novem-\nber 1995 von der Praxisgemeinschaft angetragen.\n\nDie zwischen der Liegenschaftsverwaltung und dem MHO geführten Verkaufsverhandhun-\ngen haben im Juni 1996 zum Abschluß eines Kaufvertrages geführt.\n\nBis zu diesem Vertragsabschluß ist die o. g. Praxisgemeinschaft nicht auf ihr im Juni 1995\nbekundetes Kaufinteresse zurückgekommen, Das konkrete Kaufangebot wurde erst im Sep-\ntember 1996 — nach dem Vertragsabschluß mit dem MHO - unterbreitet.\n\nZu 7:\n\nDie Dienstaufgaben des ehemaligen MUA Osnabrück, wie sie in den Abschnitten I und II\ndes Runderlasses (RdErl.) des MS vom 15. 3. 1990 (Nds. MB. S. 277), geändert durch den",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2788\n\n \n\nRdErl. d. MS vom 30. 9. 1992 (Nds. MBl. 5. 1456) genannt sind, sind vollständig auf das\nNLGA übergegangen. Die in Abschnitt III Nr. 13 a.a.O. genannte besondere Dienstaufgabe\ndes ehemaligen MUA Osnabrück, die „Krankenhaushygiene (Fortbildung von Krankenhaus-\nfachpersonal, Methodenentwicklung)“ obliegt jetzt ebenfalls dem NLGA.\n\nDas MHO führt im übrigen und in Konkurrenz mit anderen freien Labotträgern im Raum\nOsnabrück Untersuchungen im Auftrag von Krankenhäusern durch. Dabei handelt es sich\nzum Teil um Untersuchungen, die früher vom ehemaligen MUA wahrgenommen wurden.\nAuch im übrigen Landesbereich ist es üblich, daß Krankenhausuntersuchungen ortsnah\ndurch freie Laborträger wahrgenommen werden.\n\nZu 8:\n\nDie Frage der Wirtschaftlichkeit einzelner labormedizinischer Institute und Einrichtungen\nkann von der Landesregierung nicht bewertet werden; hier handelt es sich um eine freie\nBetätigung im Markt.\n\nZu 9:\n\nEs ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Möglichkeiten solcher Zusammenarbeit zu prüfen\nund zu bewerten.\n\nDr. Weber\n\n(Ausgegeben am 3. 4. 1997)",
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