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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/5431\nee _TÖÜÖJIUIUIUIUIUIUIUI I\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/5205 —\n\nBetr.: Geplantes Munitionsdepot in der Nähe von Otter, Gemeinde Tostedt, und We-\nseloh, Stadt Schneverdingen\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Dr. Ahrens, Möhrmann (SPD) vom 28. 11. 1985\n\nDie Bezirksregierung Lüneburg hat nach Pressemitteilungen bestätigt, daß es einen\nneuen Standort für ein geplantes Munitionsdepot der niederländischen Streitkräfte\ngibt. Dieser Standort ist auf Kritik der Kommunen und betroffener Bürger gestoßen.\nDas Depot liegt nach einer Skizze des Niedersächsischen Landvolks, die an betroffene\nLandwirte verschickt wurde, in einem Gebiet, das vom Niedersächsischen Landesverwal-\ntungsamt als besonders schützenswert eingestuft ist.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Ist sie bereit, sich gegenüber der Bundesregierung gegen dieses weitere Depot in ei-\nnem schon stark militärisch belasteten Gebiet auszusprechen? Wenn nein, warum\nnicht?\n\n2. Wie rechtfertigt sie die Inanspruchnahme einer als ökologisch wertvoll eingestuften\nFläche?\n\n3. Welche konkreten Auswirkungen hätte der Bau des Depots für Natur und Land-\nschaft, Bevölkerung und schon heute militärisch stark belastete Kommunen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister des Innern Hannover, den 16. 1. 1986\n— 54.2-353-15 260-1/N1 —\n\nDie niederländischen Streitkräfte beabsichtigen, bei Tostedt, Landkreis Harburg, ein\nvorgeschobenes Versorgungsdepot für die Einlagerung von Betriebsstoffen, Munition\nund Gerät zu errichten. Im Jahre 1980 hat die Landesregierung auf Antrag des Bundes-\nministers der Verteidigung ein Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz\nund dem Schutzbereichsgesetz eingeleitet, in dessen Verlauf geprüft werden soll, ob\ndas Vorhaben mit den raumordnerischen Belangen der dortigen Region vereinbar ist.\nAufgrund der bei dieser Prüfung aufgetretenen Bedenken mußten bereits zwei vorgese-\nhene Standortvorschläge verworfen werden. Im wesentlichen waren hierfür ökologische\nund bauleitplanerische Gründe ausschlaggebend.\n\nNach einer erneuten Umplanung der Depotanlage, an der u.a. auch die in dem Anhö-\nrungsverfahren beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften mitgewirkt haben, ist\nnunmehr ein Standort ca. 2,1 km südlich der Gemeinde Otter in Aussicht genommen.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/5431\n— ee en\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung\nwie folgt:\n\nZul:\n\nSeit August 1985 wird für den Standortvorschlag südlich der Gemeinde Otter ein er-\nneutes Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz und dem Schutzbe-\nteichgesetz durchgeführt. Im Verlauf dieses Verfahrens werden neben den sonstigen in\n81 Abs. 2 LBG bzw. $1 Abs. 3 SchBG aufgeführten möglichen Interessenkonflikten\ninsbesondere auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingehend\ngeprüft und in den Abwägungsprozeß einbezogen werden. Das Ergebnis des Anhö-\nrungsverfahrens wird in der abschließenden Stellungnahme der Landesregierung, die\ndiese dem Bundesminister der Verteidigung gegenüber abzugeben hat, zusammenge-\nfaßt werden. Diese Stellungnahme hat den Charakter eines gutachtlichen Votums.\nDie Entscheidung, ob und ggf. wie das militärische Vorhaben realisiert werden wird,\ntrifft allein der Bundesminister der Verteidigung als Träger des Vorhabens.\n\nZu 2 und 3:\n\nDie Planung über die Dislozierung militärischer Infrastruktureinrichtungen erfolgt zu-\nnächst grundsätzlich nach verteidigungstaktischen Gesichtspunkten. Insbesondere bei\nder Errichtung von Versorgungsdepots ist dabei — entsprechend ihrer Zweckbestim-\nmung — eine möglichst gleichmäßige Verteilung dieser Anlagen über einen größeren\nRaum von Bedeutung.\n\nIn Anbetracht dieser militärischen Grundforderung wird der dem laufenden Anhö-\nrungsverfahren zugrunde liegende Standortvorschlag nach einer ersten Einschätzung\nbei Beachtung entsprechender Auflagen als vertretbarer Kompromiß bewertet. Ab-\nschließend kann die Planung erst nach Durchführung des anhängigen raumordneri-\nschen Anhörungsverfahrens beurteilt werden, an dem auch die Naturschutzbehörden\nbeteiligt sind.\n\nIn der geplanten Versorgungsanlage sollen ausschließlich sog. „ruhende Bestände“ ge-\nlagert werden, die in der Regel nur bei Ablauf der Haltbarkeitsfristen umgeschlagen\n\nwerden. Ein nennenswerter Verkehr würde daher nach Fertigstellung des Depots inner-\nhalb und zu der Anlage nicht stattfinden.\n\nDr. Möcklinghoff\n\n2 (Ausgegeben am 31. 1. 1986)",
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