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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Druckssche 11/5244\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4805 —\n\nBetr.: Forschung im Auftrag des Pentagon\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Trittin (Grüne) vom 4. 1. 1990\n\nNach US-Quellen wurden in den vergangenen Jahren größere Summen des US-Vertei-\ndigungsministeriums für Forschungsvorhaben in Niedersachsen ausgegeben.\n\nSo erhielt die Firma Amersham Buchler GmbH & Co. KG in Braunschweig einen Auf-\n\n| trag in Höhe von 46 000 Dollar für „Drugs, Biological & Official Reagents“. Das Max-\nPlanck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen erhielt wenigstens im Jahre 1981\n50 000 US-Dollar, im Jahre 1985 49 000 Dollar. Die Universität Hannover erhielt in den\nvergangenen fünf Jahren wenigstens 28.000 Dollar.\n\nAufgrund dieser mehr oder weniger zufälligen Informationen liegt die Vermutung na-\nhe, daß eine Zusammenarbeit mit dem Pentagon bzw. Auftragsforschung für das Pen-\ntagon in Niedersachsen durchaus nicht unüblich ist. Die Frage nach weiteren For-\nschungsprojekten unter Finanzierung von anderen aus- oder inländischen militärischen\nStellen schließt sich nahezu zwingend an.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Welche Informationen hinsichtlich Thematik, Dauer, Finanzierung etc. liegen ihr\nin bezug auf die in der Einleitung genannten Komplexe vor?\n\n2. Wie kann die Landesregierung ausschließen, daß die hier betriebene Forschung als\nGrundlage für die spätere Produktion chemischer Waffen oder anderer militärischer\n(Massen-)Vernichtungsmittel dient?\n\n3. Laut Satzung der die Max-Planck-Institute tragenden „Max-Planck-Gesellschaft zur\nFörderung der Wissenschaften e.V.“ betreiben die Max-Planck-Institure „die wissen-\nschaftliche Forschung frei und unabhängig“. Wie beurteilt die Landesregierung den\nmilitärischen Forschungsauftrag an das Max-Planck-Institut Göttingen unter dem\nGesichtspunkt der o.a. Satzungsbestimmung der Max-Planck-Gesellschaft?\n\n4. Wie beurteilt die Landesregierung die militärische Forschungsfinanzierung der Uni-\nversität Hannover unter dem Aspekt der Unabhängigkeit ziviler Forschung?\n\n5. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, sich über etwaige weitere gegenwär-\ntige und künftige militärische Finanzierungen an niedersächsischen Max-Planck-In-\nstituten, Universitäten oder privaten Einrichtungen zu unterrichten, und wie ge-\ndenkt sie diese Informationsmöglichkeiten zur Aufklärung der Öffentlichkeit oder\nanderweitig zu nutzen?\n\n6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über weitere von amerikanischen\nbzw. anderen ausländischen oder inländischen militärischen Dienststellen finanzier-\nte Forschungsaufträge an Max-Planck-Institute, Universitäten oder private Einrich-\ntungen in Niedersachsen vor?\n\n7. Wie will die Landesregierung vor diesem Hintergrund künftig sicherstellen, daß zivi-\nle Forschungseinrichtungen nicht zu abhängigen Auftragsnehmern von Rüstungsin-\nteressen werden bzw. wie begründet sie ggf. eine Auffassung, daß diese Gefahr aus\nder geschilderten Sachlage heraus nicht bestehe?\n\nti",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5244\n\n \n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 26. 4. 1990\nfür Wissenschaft und Kunst\n— 401 — 01 420/5 —\n\nDas amerikanische Verteidigungsministerium fördert neben verteidigungsbezogener\nForschung auch freie Grundlagenforschung, die keinen Geheimhaltungsauflagen\nunterliegt. Die entsprechenden Forschungsergebnisse der freien Grundlagenforschung\nkönnen ohne Einschränkung in wissenschaftlichen Zeitschriften und auf Kongressen\nveröffentlicht werden.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\nDer Landesregierung liegen folgende Informationen vor:\n\n— Die Firma Amersham Buchler GmbH & Co. KG in Braunschweig hat keine Gelder\nvom amerikanischen Verteidigungsministerium für Forschungszwecke erhalten. Die\nFirma betreibt in Braunschweig auch keine eigene Forschung.\n\nEs sind lediglich Radiopharmazeutika bzw. klinische Reagenzien an US-Militärbe-\nhörden in der Bundesrepublik Deutschland geliefert worden, die ausschließlich für\nmedizinisch-diagnostische Zwecke benötigt werden. Entsprechende Lieferungen\nhaben auch Bundeswehr-Krankenhäuser erhalten.\n\n— Das Max-Planck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen betreibt seit über\n30 Jahren Grundlagenforschung auf dem Gebiet des Fluglärms. Dabei wird ver-\nsucht, die grundlegenden Mechanismen der Schallerzeugung durch Strömungen\naufzuzeigen und zu verstehen. Derartige Kenntnisse bilden die physikalische\nGrundlage für die Minderung von Hubschrauberlärm, Propellerlärm, Turbinen-\nlärm, Tieffluglärm, Lärm von Windkraftanlagen etc.\n\nIn der Zeit von 1981 bis 1984 hat das Max-Planck-Institut für Strömungsforschung\npro Jahr 49450 US-Dollar und von 1988 bis 1990 pro Jahr 49600 US-Dollar vom\namerikanischen Verteidigungsministerium als Teilfinanzierung im Rahmen eines\nlängerfristigen Forschungsvorhabens des Instituts erhalten. Die Forschungsarbeiten\nwaren bereits aufgenommen, als die amerikanische Förderung einsetzte. Die For-\nschungsarbeiten wären aber auch ohne die Förderung durch das Pentagon ausgeführt\nworden; sie hätten lediglich einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen.\n\nDie Forschungsergebnisse sind auf mehreren Kongressen in Ost und West — z.B.\nauch in Warschau und Novosibirsk — vorgetragen und in Zeitschriftenartikeln und\nKongressberichten dokumentiert worden.\n\n— An der Universität Hannover sind keine Forschungsarbeiten mit finanzieller Unter-\nstützung des amerikanischen Verteidigungsministeriums durchgeführt worden.\n\nZu 2:\n\nAus den Ausführungen zu 1. ergibt sich, daß die dort genannten Forschungsarbeiten\nnicht geeignet sind, als Grundlage für die spätere Produktion chemischer Waffen oder\nanderer militärischer (Massen-)Vernichtungsmittel zu dienen.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/5244\n\n \n\nZu 3:\n\nDas Max-Planck-Institut für Strömungsforschung in Göttingen hat die Durchführung\nder vom amerikanischen Verteidigungsministerium mitfinanzierten Forschungsarbeiten\nvon folgenden Bedingungen abhängig gemacht:\n\n— Hineinpassen des Themas in das Grundlagen-Forschungsprogramm des Instituts,\n— Festlegung des Themas durch das Institut selbst,\n— keine Geheimhaltungsvorschriften,\n\n— freie und sofortige Möglichkeit zur Veröffentlichung aller Ergebnisse in wissenschaft-\nlichen Zeitschriften und auf Kongressen.\n\nDie durch die Satzung der Max-Planck-Gesellschaft vorgeschriebene Freiheit und Unab-\nhängigkeit der Forschung sind bei den genannten Forschungsarbeiten somit in vollem\nUmfang gewährleistet worden.\n\nZu &:\n\nWie bereits zu 1. ausgeführt, sind Forschungsarbeiten der Universität Hannover durch\ndas amerikanische Verteidigungsministerium nicht finanziell unterstütze worden.\n\nZu 5:\n\nDer Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß an niedersächsischen\nUniversitäten, Max-Planck-Instituten oder sonstigen Forschungsinstituten verteidi-\ngungsbezogene Forschungsarbeiten durchgeführt werden.\n\nZu 6:\n\nKeine.\n\nZu 7:\n\nEs liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß in Niedersachsen zivile Forschungseinrich-\ntungen zu abhängigen Auftragnehmern von Rüstungsinteressen werden.\n\nIn Vertretung\nDr. Schreiber\n\n(Ausgegeben am 17. 5. 1990) 3",
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