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            "content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6125\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5860 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Jansen, Frau Schliepack, Hampe (CDU) - Drs\n12/5860\n\nBetr.: Hilfen für autistische Kinder (II)\n\nIn Niedersachsen haben seit vielen Jahren engagierte Eltern ein Angebot von ambulanten\nHilfen für autistische Kinder und Jugendliche im Rahmen der Selbsthilfe aufgebaut, ohne\ndas erhebliche therapeutische Erfolge nicht vorstellbar wären. Die Arbeit, die in den Am-\nbulanzen geleistet wird, ermöglicht es in der Regel überhaupt erst, daß die schwerst auti-\nstisch behinderten Kinder und Jugendlichen überhaupt im Elternhaus verbleiben können\nund nicht stationär untergebracht werden müssen.\n\nIn ihrer Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Grundmann (CDU)\n- Drs 12/5549 — hat die Landesregierung auf die erhebliche Verunsicherung der Eltern\nautistischer Kinder durch die geänderten Abrechnungsmodalitäten bei der ambulanten\nBetreuung verwiesen.\n\nAufgrund eines Rundschreibens des Landessozialamtes wurden die Abrechnungsmodalitä-\nten der Therapiekosten für Fördermaßnahmen in den Ambulanzen geändert. Für die\nEltern autistischer Kinder und Jugendlicher ist seitdem völlig unklar, ob eine fachspezifi-\nsche Therapie auch noch in den nächsten Jahren gegeben sein wird. Diese Verfügung des\nLASOs trifft Ambulanzen in Meppen, Osnabrück, Göttingen und Hannover. Von den\n33 Kindern, die in diesen Ambulanzen gefördert werden, sind Kinder aus der Tagungsbil-\ndungsstätte und dem Sonderkindergarten betroffen.\n\nIn der einschlägigen Verfügung des Landessozialamtes vom 14. 7. 1992 heißt es weiterhin,\ndaß, wenn aufgrund von Autismus besondere heilpädagogische Fördermaßnahmen erfor-\nderlich sind, diese integraler Bestandteil der teilstationären Betreuungsmaßnahme sind\nund über den Pflegesatz abgerechnet werden müssen (siehe auch die erwähnte Antwort der\nLandesregierung).\n\nDie bisherigen Personalschlüssel in den teilstationären Einrichtungen ermöglichen es aber\nkaum, die für autistische Kinder und Jugendliche zusätzlich dringend notwendigen För-\ndermaßnahmen durchzuführen. Den betroffenen Einrichtungen fehlt i.d.R. das notwen-\ndige Personal. Die Konsequenz aus dieser Situation ist, daß die autistischen Kinder und\nJugendlichen nicht mehr entsprechend gefördert werden, in ihrer Entwicklung zurück-\nbleiben und letztendlich vielleicht stationär, auch mit entsprechend höheren Kosten für\ndas Land, untergebracht werden müssen. Außerdem wird das Engagement der Eltern, die\ndie Ambulanzen mit aufgebaut haben, ad absurdum geführt. So geht z.B. die Ambulanz in\nMeppen davon aus, daß sie zum Jahresende ihr Therapiezentrum wird schließen müssen.\n\nBesonders belastend für die Eltern ist, daß durch eine nicht mehr erfolgende zusätzliche\nFörderung die gesamte weitere Entwicklung ihrer Kinder bedroht ist. Zudem fehlt die\nPerspektive, daß auch im Zusammenhang mit einer weiteren Förderung die Fragen be-\ntreuten Wohnens und betreuten Arbeitens in Angriff genommen werden können.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6125\n\n \n\nWir fragen daher die Landesregierung:\n\n1. Ist sie bereit anzuerkennen, daß autistische Kinder und Jugendliche besondere heil-\npädagogische Fördermaßnahmen brauchen?\n\n2. Ist sie der Meinung, daß teilstationäre Einrichtungen „die gleiche Leistung wie die Au-\ntismus-Ambulanzen“ anbieten können? Wenn ja: Wie begründet sie diese Auffassung?\nWenn nein: Wie will sie diesen Anspruch realisieren?\n\n3. Unterstützt sie die Auffassung, daß bisher gewachsene Hilfsstrukturen für autistische\nKinder und Jugendliche nicht zerstört werden sollten?\n\n4. Ist sie der Auffassung, daß die Ambulanzen behindertenspezifische Therapien für Au-\ntisten anwenden, die dazu geführt haben, in Zusammenarbeit mit den Eltern und der\nFamilie eine stationäre Unterbringung zu vermeiden?\n\n5. Hat sie bei der Abfassung des Rundschreibens vom 14. 7. 1992 entsprechend $ 10\nAbs. 3 BSHG vorher Gespräche mit fachkompetenten Personen z.B. aus dem Verband\n„Hilfe für das autistische Kind“ bzw. mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband ge-\nführt? Wenn ja: mit welchem Ergebnis?\n\n6. Wie will sie sicherstellen, daß z.B. die betroffenen Kinder und Jugendlichen aus Mep-\npen und aus Osnabrück auch 1994 die notwendige fachspezifische Therapie erhalten?\n\n7. Welche Möglichkeiten sieht sie, dem Verein „Hilfe für das autistische Kind“ — Regio-\nnalverband Weser-Ems — finanziell zu helfen, damit die Schließung von Therapie-\nzentren abgewendet werden kann?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 24. 2. 1994\n- Z/1.1 - 01 425/01 -\n\nIn ihrer Antwort vom 30. 11. 1993 auf die Kleine Anfrage (Drs 12/5549) der Abgeord-\nneten Frau Grundmann (CDU) har die Landesregierung darauf hingewiesen, daß die er-\nforderliche umfassende Hilfe für an Autismus leidende behinderte Kinder und Jugendli-\nche — sofern die Erforderlichkeit im Einzelfall gegeben ist - auch ergänzende heilpädago-\ngische Fördermaßnahmen enthält, die integraler Bestandteil der teilstationären oder sta-\ntionären Betreuung sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweiligen Träger der Ein-\nrichtungen - z. B. ein heilpädagogischer Sonderkindergarten oder eine entsprechende an-\nerkannte Tagesbildungsstätte — die ergänzenden Fördermaßnahmen selbst durchführen\noder ob die autistischen Kinder und Jugendlichen diese als fachliche und funktionale Er-\ngänzung der teilstationären Betreuung stundenweise in einer Ambulanz für autistische\nMenschen erhalten.\n\nDie Abrechnung der Kosten über die Pflegesätze, wie sie mit dem zitierten Rundschreiben\ndes damaligen Landessozialamtes vom 14. 7. 1992 eingeführt worden ist, sichert nach wie\nvor uneingeschränkt die Finanzierung der erforderlichen ergänzenden heilpädagogischen\nFördermaßnahmen. Soweit zusätzliche Therapie, die von einem Arzı verordnet sein muß,\nbenötigt wird, fiele ihre Finanzierung allerdings in die Kostentragungspflicht der Kran-\nkenversicherung. Die aus Sozialhilfemitteln zu tragenden Personalkosten der teil-\nstationären Einrichtungen können diese in der Anfrage wiederholt angesprochene Thera-\npie nicht berücksichtigen.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6125\n\n \n\nIn diesem Zusammenhang ist nochmals anzumerken, daß bei der Ermittlung des Perso-\nnalkostenspitzenbetrages alle zur Gewährung einer umfassenden heilpädagogischen Hilfe\nerforderlichen Komponenten berücksichtigt wurden. So beinhalten die Spitzenbeträge\nz. B. auch Kostenansätze für Psychologen und Sozialpädagogen, und darüber hinaus wur-\nde bei der Errechnung der Spitzenbeträge für Sonderkindergärten pauschal davon ausge-\ngangen, daß 15 % der betreuten wesentlich behinderten Kinder eines erhöhten Betreu-\nungsaufwandes bedürfen. Zu dem Personenkreis der besonders Betreuungsbedürftigen\nzählen zweifelsohne in der Regel auch autistische Kinder.\n\nÜber die Einbeziehung entsprechender Kostenansätze sowie die 15 %-Annahme beson-\nderer Betreuungsbedürftigkeit im Spitzenbetrag hinaus ist zu bemerken, daß die Spitzen-\nbeträge von den Einrichtungen in der Vergangenheit in der Regel nicht ausgeschöpft wur-\nden, so daß auch von daher eine Einbeziehung der Kosten der ergänzenden heilpädagogi-\nschen Maßnahmen in den Spitzenbetrag gerechtfertigt sein dürfte.\n\nSollte es im Einzelfall trotzdem - z. B. wegen eines überproportional hohen Anteils von\nAutisten — Schwierigkeiten geben, so hat das Landessozialamt dafür den Abschluß spezi-\neller Vereinbarungen mit den betroffenen Einrichtungsträgern angeboten. Von dieser\nMöglichkeit hat aber bisher kein einziger Träger Gebrauch gemacht. Die in der Einlei-\ntung der Kleinen Anfrage (am Ende) aufgestellten Behauptungen - die autistischen Kin-\nder und Jugendlichen würden nicht mehr in dem erforderlichen Maße gefördert, sie wür-\nden in ihrer gesamten weiteren Entwicklung zurückbleiben bzw. bedroht, zudem fehle im\nZusammenhang mit der weiteren Förderung auch die Perspektive für die Fragen des be-\ntreuten Wohnens und betreuten Arbeitens — werden nach alledem nicht geteilt.\n\nDies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:\n\nZull:\n\nDie Erforderlichkeit besonderer heilpädagogischer Maßnahmen bedarf der individuellen\nBetrachtung und Beurteilung des Einzelfalles. Die Landesregierung geht aber davon aus,\ndaß autistische Kinder und Jugendliche in der Regel einen erhöhten Förderbedarf aufwei-\nsen und besondere heilpädagogische Förderungsmaßnahmen brauchen.\n\nZu 2 und 3:\n\nDer Landesregierung sind teilstationäre Einrichtungen bekannt, die sich auf den speziel-\nlen Förderbedarf autistischer Kinder eingestellt haben. Sie bewertet die Autismus-Ambu-\nlanzen als wichtigen Bestandteil der Förderung autistischer Kinder und Jugendlicher. Es\nist nicht beabsichtigt, die gewachsenen und bewährten Strukturen in Frage zu stellen. Auf\ndie Vorbemerkung wird verwiesen.\n\nZu 4:\n\nDer Landesregierung ist bekannt, daß die Zusammenarbeit der Ambulanzen mit den EI-\ntern bzw. den Familien für diese eine wichtige Hilfe ist und im Einzelfall dazu beitragen\nkann, eine stationäre Unterbringung zu vermeiden.\n\nZu 5:\n\nNein. Ein Fall des $ 10 Abs. 3 BSHG liegt nicht vor. Das Landessozialamt hat hier im\nRahmen seiner Regelungs- und Gestaltungszuständigkeit gehandelt. Später wurden auf\nBirten der Vertreter der verschiedenen Ambulanzen sowie der betroffenen Spitzenverbän-\nde erläuternde Gespräche geführt.",
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