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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/1181\nen\n\nDie Schließung der Zweigstellen Nordhorn und Osterode ist in absehbarer Zeit nicht\nbeabsichtigt. Allerdings wird die Deutsche Bundesbank bei weiter abnehmender Bean-\nspruchung dieser Zweiganstalten erneut deren dauerhafte Lebensfähigkeit prüfen\nmüssen, denn sie hat bei der Unterhaltung ihres Zweiganstaltennetzes auch die Ge-\nsichtspunkte Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen.\n\nZu 2:\n\nDie Deutsche Bundesbank berücksichtigt bei ihren Überlegungen stets die regionale\nWirtschafts- und Verwaltungsstruktur und ist bestrebt, die Wirtschafts- und damit auch\ndie Arbeitsmarktpolitik in den einzelnen Regionen im Rahmen ihres gesetzlichen Auf-\ntrages zu unterstützen. Bei der Schließung der Zweigstellen Peine und Norden handelt\nes sich um Reaktionen auf strukturpolitische Prozesse: Die spärliche Nutzung dieser\nZweigstellen durch die Kreditinstitute der dortigen Räume und den dadurch bedingten\nRückgang der Betriebsleistung.\n\nMit der Schließung dieser Zweigstellen ist kein Verlust, sondern lediglich eine Verlage-\nrung von Arbeitsplätzen verbunden. Die wenigen Mitarbeiter der betroffenen Zweig-\nstellen werden — unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Wünsche — von benach-\nbarten oder anderen Zweiganstalten der Landeszentralbank in Niedersachsen weiter be-\nschäftigt; arbeitsmarktpolitische Folgen ergeben sich insoweit nicht.\n\nZu 3:\n\nDie Kompetenz für die Schließung von Zweigstellen der LZB liegt beim Zentralbankrat®\nder Deutschen Bundesbank. In den aktuellen Fällen sieht die Landesregierung ange-\nsichts der Ausführungen der LZB keinen Anlaß, Gegenvorstellungen zu erheben.\n\nBreuel\n\n2 (Ausgegeben am 18. 6. 1987)",
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