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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1894\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/1508 —\n\nBetr.: Bau der Elbebrücke in Neu Darchau\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Grill, Dr. Martens (CDU) vom 17. 5. 1991\n\nEntgegen der Antwort auf die letzte Kleine Anfrage zur Verkehrsentschließung Nord-\nostniedersachsen hat der niedersächsische Verkehrsminister offensichtlich doch die Not-\nwendigkeit der Elbeüberquerung bei Neu Darchau als richtig angesehen.\n\nNach dem nunmehr vorgelegten Entschließungsantrag der Landtagsfraktionen der SPD\nund der Grünen ist im Zuge der Prüfung und Planung eines Nationalparks Elbtalaue\nein Planungsstopp von den beiden Koalitionsfraktionen gefordert worden.\n\nDemgegenüber hat der Landtag in großer Übereinstimmung der Rückgliederung des\nAmtes Neuhaus zugestimmt, und die Landesregierung ist z. Z. dabei, die von allen\nFraktionen geforderte schnelle Realisierung zur Rückgliederung durch einen Staatsver-\ntrag mit Mecklenburg-Vorpommern zu betreiben. In diesem Zusammenhang wird es\nauch notwendig sein, das Amt Neuhaus verkehrsmäßig besser anzubinden. Dazu zählt\nauch eine Ablösung des derzeitigen Fährbetriebes, der in einem nicht unerheblichen\nMaße die Bürger bei ihren täglichen Lebensabläufen belastet.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Ist beabsichtigt, den von den Koalitionsfraktionen geforderten Planungsstopp ggf.\nauf die Planung der Elbebrücke in Neu Darchau anzuwenden?\n\n2. Falls nein: Hält die Landesregierung im Zuge ihrer eigenen Rückgliederungsbemü-\nhungen betr. Amt Neuhaus eine erhebliche Beschleunigung der Planungen für not-\nwendig, und wie wird sie diese ggf. umsetzen?\n\n3, Wird sie Initiativen ergreifen, um in bezug auf die Elbequerung bei Neu Darchau\nauch beim Bund eine zeitlich schnellere Realisierung zu erreichen?\n\n4. Hält sie es für möglich, die Planung bzw. den Bau dieser Brücke auch bei schnelist-\nmöglicher Realisierung mit den Belangen des Naturschutzes und der Gewässerrein-\nhaltung der Elbe in Einklang zu bringen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 22. 8. 1991\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n— 17 — 57.00 —\n\nEine neue Elbebrücke bei Neu Darchau würde erwa in der Mitte zwischen der vorhande-\nnen Elbebrücke bei Lauenburg und der im Bau befindlichen Brücke bei Dömitz liegen",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/1894\n\n \n\nund die Distanz zwischen diesen Übergängen (rd. 60 km) halbieren. Neben überörtli-\nchen Aspekten würde dadurch auch die verkehrliche Anbindung des östlich der Elbe\nliegenden Amtes Neuhaus an das Land Niedersachsen wesentlich verbessert werden\nkönnen.\n\nDie Landesregierung hat im November 1990 in ihrer Antwort auf die Frage Nummer 6\nder Kleinen Anfrage betreffend „Anbindung des Landkreises Lüchow-Dannenberg an\ndas zu entwickelnde einheitliche deutsche Verkehrsnetz‘‘ (Drs 12/189) ihre Bereitschaft\nbekundet, Wünsche nach einer weiteren Brücke über die Elbe im Bereich von Neu Dar-\nchau positiv aufzunehmen. Auch die Antworten der Landesregierung zu nachfolgenden\nAnfragen über Verkehrsprobleme in Nordostniedersachsen enthalten keine hiervon ab-\nweichende Aussagen.\n\nBereits Ende 1990 hat das Land den Bund auf die Notwendigkeit eines neuen Elbeüber-\nganges bei Neu Darchau hingewiesen und sowohl diesen als auch den auf niedersächsi-\nscher Seite anschließenden Straßenabschnitt der Landesstraße 233 dem Bund zur Über-\nprüfung mit dem Ziel der Aufnahme in den Gesamtdeutschen Verkehrswegeplan ge-\nmeldet.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich im Namen der Landesregierung die Kleine Anfra-\nge wie folgt:\n\nZu 1:\n\nZur Zeit gibt es noch keine konkreten Planungen für eine Elbebrücke bei Neu Darchau.\n\nZu 2:\nEntfällt.\n\nZu 3:\n\nJa. Das Land wird als weiteren Schritt unverzüglich die Durchführung der erforderli-\nchen Umweltverträglichkeitsprüfung einleiten, sobald der Bundesminister für Verkehr\nden Bedarf und die Dringlichkeit des Projektes im Gesamtdeutschen Verkehrswegeplan\nfestgeschrieben hat.\n\nZu 4:\n\nDie Landesregierung geht davon aus, daß der Bau einer Elbebrücke bei Neu Darchau\n— abgesehen von unfallbedingten Ereignissen — die Gewässerqualität der Elbe —\nwenn überhaupt — nur unwesentlich beeinträchtigt. Die Belange des Naturschutzes\nwerden in einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht werden, deren Ergebnis ab-\nzuwarten bleibt.\n\nIn Vertretung\n\nKappert\n\n2 (Ausgegeben am 3. 9. 1991)",
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