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"content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6164\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/6028 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Adam, Collmann (SPD) — Drs 12/6028\n\nBetr.: Einsatz von Ölbekämpfungsschiffen in Niedersachsen\n\nAuf Grund der zunehmenden Belastung der Meere, Wasserstraßen und Häfen ist der ko-\nordinierte Einsatz von Ölbekämpfungsschiffen weiterhin dringend notwendig.\n\nIn Fachkreisen wird die Befürchtung geäußert, daß mit Landesmitteln finanzierte und pri-\nvat bereederte Ölbekämpfungsschiffe von der niedersächsischen Nordseeküste abgezogen\nwerden könnten, um in der Östsee eingesetzt zu werden. Eine Verlegung würde nicht nur\ndie bisherigen Bemühungen Niedersachsens zur Ölbekämpfung schwächen, sondern auch\nden Interessen der in diesem Bereich tätigen Unternehmen entgegenstehen.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Welche Ölbekämpfungsschiffe sind von Land und Bund in niedersächsischen Küsten-\ngewässern und Wasserstraßen eingesetzt?\n\n2. Sind der Landesregierung Aktivitäten niedersächsischer Unternehmen zur Bereederung\ndes Ölbekämpfungsschiffes „Ihor“ bekannt?\n\n. Welche Erfahrung hat sie mit den privar bereederten Ölbekämpfungsschiffen gemacht?\n. Wie werden diese Konzepte beurteilt?\n\n. Wird die „Thor“ derzeit als Ölbekämpfungsschiff eingesetzt?\n\nN now\n\n. Wie ist der Einsatz der Ölbekämpfungsschiffe in Niedersachsen koordiniert?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 2. 3. 1994\n\n— 109 - 01425/7/2 - 50 -\n\nDie Bundesregierung und die Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und\nSchleswig-Holstein arbeiten seit 1975 auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens\nbei der Bekämpfung von Ölverschmurzungen auf See und an der Küste zusammen. Zur\nOrganisation der gemeinsamen Ölunfallbekämpfung wurden verschiedene gemeinsame\nEinrichtungen geschaffen und entsprechende Organisationsstrukturen aufgebaut. Mittler-\nweile haben die Partner des Verwaltungsabkommens für rund 200 Mio. DM Bekämp-\nfungsgerät einschließlich 21 Schiffen beschafft oder umgerüstet.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6164\n\nDie Schiffe werden in Mehrzwecknutzung, zum größten Teil und soweit es möglich ist,\ndurch öffentliche Dienststellen bereedert. Es war jedoch norwendig, einige Olbekämp-\nfungsschiffe auch von privaten Firmen bereedern zu lassen. Dadurch ist es möglich, nicht\nnur einen Teil der hohen Wartungs- und Unterhaltungskosten aufzufangen, sondern\nauch die Schiffe laufend in Betrieb zu halten und ihre ständige Einsatzfähigkeit zu garan-\ntieren. Der Einsatz zur Ölschadensbekämpfung hat dabei absolute Priorität, d. h. jede an-\ndere Nutzung ist auf Verlangen sofort abzubrechen und das Schiff für den Einsatz zur Öl-\nschadensbekämpfung zur Verfügung zu stellen. In den Bereederungsverträgen wurden\nverbindliche Zeiten für die Einsarzbereitschaft vorgeschrieben, die sich je nach Schiffstyp\nund Einsatzort unterscheiden. Das Einsatzgebiet für private Nutzungen ist mit der zu-\nständigen Behörde abzustimmen.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZul:\n\nIm Bereich der niedersächsischen Küstengewässer sind die nachfolgenden Ölbekämp-\nfungsfahrzeuge eingeserzt:\n\n— LMS „Kopersand“ (Betreiber: StAIK Norden)\n\n— LMS „Jansand“ (Betreiber: StAIK Norden)\n\n- KS „Thor“ (Betreiber: Firma Adalbert Janssen, Wilhelmshaven)\n\n- KS „Eversand“ (Betreiber: Bundesmarine, Wilhelmshaven)\n\n-— MS „Transporter II“ (Betreiber: Firma Jade-Dienst GmbH; Wilhelmshaven)\n- MS „ÖSK I\" (Betreiber: StAWA Brake)\n\n— SB „Nordsee“ (Betreiber: WSA Emden)\n\n— GS „Mellum“ (Betreiber: WSA Wilhelmshaven)\n\n— GS „Scharhörn“ (Betreiber: WSA Cuxhaven)\n\nAb Sommer 1994 wird zusätzlich zu den o.g. Bekämpfungsfahrzeugen der Katamaran\n„Knechtsand“ (Betreiber: Firma T & S, Bremerhaven) in Cuxhaven stationiert. Ferner\nstehen für die niedersächsischen Gewässer noch die in Bremerhaven stationierten Fahr-\nzeuge „MPOSS“ und „Westensee“, die von der Firma T & $ betrieben werden, zur Ver-\nfügung sowie in Hamburg das TMS „Marcus“.\n\nZu 2:\n\nNach dem Konkurs der Firma Jade-Dienst GmbH & Co. KG wurde die Bereederung der\n„I[hor“ von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgeschrieben. Nach Auswertung der An-\ngebote wurde der Firma Adalbert Janssen, Wilhelmshaven, die „Thor“ und weiteres Öl-\nwehrgerät zur Bereederung übergeben.\n\nZu 3:\n\nGenerell sind die Erfahrungen mit privat bereederten Schiffen in Niedersachsen gut. Die\nBereederung durch Privatfirmen erfordert allerdings einen höheren Verwaltungsaufwand.\nEin Teil der hohen Wartungs- und Unterhaltungskosten kann auf die privaten Unter-\nnehmen verlagert werden. Die erwünschte Mehrzwecknutzung, die die Unterhaltungs-\nkosten reduziert, läßt nur in begrenztem Umfang eine Bereederung durch öffentlich-\nrechtliche Institutionen zu. Die private Bereederung birgt naturgemäß Risiken, vor allem\nim Falle einer wirtschaftlich schlechten Lage der beauftragten Firma, so daß der Bereede-\nrung durch öffentliche Institutionen der Vorzug zu geben ist.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6164\n\n \n\nZu 4:\n\nAuf Grund der begrenzten finanziellen Mittel und die geringen Einsatzmöglichkeiten der\nöffentlichen Hand ist die Einbindung der privaten Wirtschaft in die Bereederung von Öl-\nbekämpfungsschiffen unumgänglich.\n\nZu 5:\nJa.\nZu 6:\n\nBei Einsätzen unterhalb der sogenannten ELG-Schwelle (Ölunfälle unter 50 m? Öl; ver-\nschmurzte Ufer- und Böschungslänge unter 3 km) wird der Einsatz von der zuständigen\nBezirksregierung koordiniert.\n\nBei Unfällen und Einsätzen oberhalb der ELG-Schwelle erfolgt die Einsatzkoordinierung\nim gesamten deutschen Nord- und Ostseebereich durch die Einsatzleitungsgruppe\n(ELG), die sich aus Vertretern der Küstenländer und des Bundesverkehrsministeriums zu-\nsammensetzt. Die Beschlüsse der ELG werden über die Bezirksregierung umgesetzt. Die\ndadurch entstehenden Kosten werden von der Partnergemeinschaft entsprechend dem\nKostenschlüssel finanziert. Bei allen Einsätzen wird die Einsarzleitung von den Sonder-\nstellen des Bundes und der Länder fachlich beraten und unterstützt.\n\nGriefahn\n\n(Ausgegeben am 29. 3. 1994) 3",
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