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"content": "Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Antwort auf eine Große Anfrage - Drucksache 15/3232 - Wortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 28.09.2006 Qualitätssicherung der amtlichen Lebensmittelkontrollen Die in letzter Zeit sich häufenden Fleischskandale stehen im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerk- samkeit und verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei jedem neuen Skandal der glei- che Ablauf: Gegenseitige Schuldzuweisungen der Akteure, Krisenpläne werden präsentiert, alle Beteiligten wiederholen gebetsmühlenartig Maßnahmekataloge und Absichtserklärungen. Zwar haben sich die Verbraucherminister von Bund und Ländern in ihrer Krisensitzung auf einheitli- che Qualitätsstandards der Kontrollen verständigt, eine Überprüfung, ob die einheitlichen Stan- dards für die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure auch tatsächlich von allen Ländern eingehalten werden, soll es mit Verweis auf die Zuständigkeit der Länder aber nicht geben. Noch deutlicher wird die unterschiedliche Handhabung der amtlichen Lebensmittelkontrolle auf Kreisebene. Nachfragen bei einzelnen Veterinärämtern auf Landkreisebene zeigen deutlich, dass es keine einheitlichen Regelungen für die Einstufung von Risikokategorien gibt, dass jeder Land- kreis auf seine „eigenen Erfahrungen“ („wir kennen unsere Betriebe“) zurückgreift. Nach Auffas- sung von Fachleuten ist es zwingend erforderlich, dass die Landesregierung kurzfristig einheitliche Qualitätsstandards festschreibt und konkrete Vorgaben zur sächlichen und personellen Ausstattung der Lebensmittelkontrolle vorgibt unter Wahrung des Konnexitätsprinzips. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele amtliche Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre gibt es in den niedersächsischen Landkreisen, aufgeschlüsselt nach den Landkreisen mit Nennung der Anzahl der zu kontrollie- renden Betriebe? 2. Inwiefern haben sich die Personalkapazitäten der Veterinäre und Kontrolleure und die Anzahl der Betriebe (s. Frage 1) in den letzten Jahren verändert, Auflistung nach Landkreisen und Jahren ab 2000 (2000/2001/2002….)? 3. Nach welchen Vorgaben richtet sich die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure: Anzahl der Be- völkerung, Anzahl der Betriebe, Anzahl der Proben o. a.? 4. Wie viele der Betriebe in den einzelnen Landkreisen verfügen über eine EU-Zulassung? 5. Wie viele Veterinäre, Lebensmittelkontrolleure und Fleischbeschauer gibt es zusätzlich in den Schlacht- und Zerlegebetrieben in den einzelnen Landkreisen unter Nennung der Schlachtka- pazitäten und Tierarten? 6. Wie viel Prozent der Arbeitszeit der Lebensmittelkontrolleure werden für Beratungs- und Ver- waltungsaufgaben beansprucht? 7. In welchen Landkreisen erfolgte bis heute keine Rotation der Lebensmittelkontrolleure, und wie erfolgt die Kontrolle über die tatsächliche Durchführung der Rotation durch die Fachauf- sicht? 8. Wie viele unangemeldete und angemeldete Kontrollen wurden seit dem Jahr 2000 (2000/2001…) in den einzelnen Landkreisen durchgeführt? 9. Wie viele Bußgeldbescheide wurden in den einzelnen Landkreisen seit dem Jahr 2000 (2000/2001…) erlassen, und wie verteilten sich die Bußgeldbescheide auf unangemeldete und angemeldete Kontrollen? 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 10. Was waren die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide? 11. In welcher Form erfolgt eine Kontrolle der Kontrolleure (Überprüfung der Landkreise durch die Fachaufsicht)? 12. Welche Angaben enthalten die Kontrollpläne, und wie werden sie überprüft? 13. Wie viel Fachpersonal ist im Ministerium für den ländlichen Raum, Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (ohne LAVES) als Fachaufsicht über die Lebensmittelkontrolle be- schäftigt? 14. In welchem Umfang wurden seit dem Jahr 2000 (2000/2001…) Kühl- und Gefrierhäuser und Lagerräume kontrolliert (Auflistung nach Landkreisen, Anzahl der Kühlhäuser mit und ohne EU Zulassung und Lagerräume mit und ohne EU Zulassung, Anzahl der Kontrollen)? 15. Zu welchen Untersuchungsergebnissen haben die angeordneten bundesweiten Schwer- punktuntersuchungen in den Kühl- und Gefrierhäusern geführt, wie stellt sich insbesondere das Ergebnis in Niedersachsen dar? 16. Gibt es einheitliche Vorgaben für das Untersuchen und Ziehen von Proben von gefrorenem Fleisch? 17. Gibt es geeignete Maßnahmen, die das Umetikettieren von Fleisch, insbesondere gefrorenem Fleisch, verhindern, bzw. welche Maßnahmen können ergriffen werden, um kriminelles Han- deln zu verhindern? 18. Welche einheitlichen Vorgaben (Erlasse?, wenn ja, seit wann? verpflichtend oder freiwillig?) an die Landkreise gibt es vonseiten der Fachaufsicht für die Risikobewertung der zu kontrol- lierenden Betriebe? 19. Welche Initiativen ergreift die Landesregierung, um Schlachtabfälle (K3-Material) und Stich- fleisch deutlicher zu kennzeichnen? 20. Gibt es regelmäßig stattfindende Informationsrunden mit Veterinären, Lebensmittelkontrolleu- ren, Staatsanwaltschaft und Fachaufsicht? 21. Gibt es regelmäßigen Informationsaustausch und Absprachen zwischen der Lebensmittel- kontrolle, der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft? 22. Wie viele Veterinäre und Lebensmittelkontrolleure gibt es zur Kontrolle der EU-zugelassenen Betriebe beim Landesamt für Verbraucherschutz, wie viele Kontrollen wurden seit 2000 (2000/2001…) pro Jahr durchgeführt, unter Nennung der Anzahl der EU-zugelassenen Be- triebe? 23. Übernimmt das LAVES auch Aufgaben der Fachaufsicht? Wenn ja, in welcher Form? 24. Wer ist zukünftig für die sich aus dem Verbraucherinformationsgesetz ergebenen Aufgaben (z. B. Informationspflicht der Behörden) zuständig, bzw. sollen die Aufgaben vom ML auf an- dere Behörden (LAVES, Landkreise) übertragen werden? 25. Wer ist für die Veröffentlichung von Verbraucherinformationen zuständig, ML oder LAVES und darf das LAVES, in eigener Verantwortung Untersuchungsergebnisse veröffentlichen, um die Verbraucher möglichst schnell zu informieren? 26. Wie erfolgt der Informationsfluss bei Beanstandungen von den Landkreisen zur Fachaufsicht (Ministerium), bei welcher Art von Beanstandungen und in welcher zeitlichen Abfolge? 27. Wann erfolgt die Weitergabe von anonymen Hinweisen auf gesetzeswidrige Handlungen durch die Landkreise an die Fachaufsicht? 28. In welcher Form kommt das gemeinsame Verbraucherinformationssystem (Land und Kom- munen) zum Einsatz? 29. In welcher Form und in welcher Höhe erfolgt die Kostenerstattung des Landes an die Land- kreise für die übertragene Aufgabenerledigung der Lebensmittelkontrolle? 2",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 30. Nach einer Untersuchung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen liegt die Qualität der Lebensmittelkontrollen in Niedersachsen auf Platz 8. Wie will die Landesregierung die Qualität der Kontrollen im Agrarland Nummer eins verbessern? 31. Wie lauten die konkreten Inhalte des „Aktionsplanes sichere Lebensmittel“, und wo und wann wurde dieser Plan veröffentlicht? 32. Welche konkreten Verbesserungen wurden seit dem Fleischskandal in Lastrup umgesetzt? 33. Welche konkreten Veränderungen (z. B. verbindliche Anweisungen, Verordnungen, Erlasse) gab es bei den Veterinärbehörden der Landkreise? Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16.01.2007 für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Landesregierung misst dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher die ihm zukom- mende hohe Bedeutung zu und hat dies bei der administrativen und politischen Aufarbeitung der jüngsten negativen Vorgänge im Fleischhandel eindeutig unter Beweis gestellt. In und aus Niedersachsen hat es die im Vorspann der Großen Anfrage erwähnten Schuldzuwei- sungen und effektlosen Absichtserklärungen nicht gegeben. Vielmehr wurde unter Einbeziehung der im Rahmen dieser Vorgänge gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich angemessen und konse- quent gehandelt. Die kommunalen Behörden vor Ort, das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher- heit (LAVES) und das ML haben effizient kooperiert. Die enge Zusammenarbeit mit der Zentral- stelle für Landwirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg und dem MJ hat sich als erfolgreiche Komponente bewährt. In Niedersachsen sind Vorschläge zur Setzung zielführender Rechtsergänzungen und zur Schaf- fung ländereinheitlicher Handlungsstrukturen konzipiert worden, die auf EU- bzw. Länder- und Bundesebene eine positive Resonanz gefunden haben und konsequent weitergeführt werden. An die Initiative zur Erweiterung der Meldepflicht auf mit nicht verkehrsfähigem Fleisch belieferte Be- triebe sowie an die Erlasse zur differenzierten Überwachung der Kühleinrichtungen sei in diesem Zusammenhang erinnert. Hinzuweisen ist zudem auf die unverzüglich im Rahmen des Aktionsplans „Sichere Lebensmittel“ eingeleiteten bzw. fortgeführten Maßnahmen zur Optimierung der Lebens- mittelkontrolle in einem ganzheitlichen Konzept der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die von der SPD-Fraktion gestellten Fra- gen wie folgt: Zu 1: Auf die Antwort zu Frage 2 wird hingewiesen. Die aktuellen Zahlen für das Jahr 2006 sind am Ende der Tabelle dargestellt. Zu 2: Die Veränderungen der Personalkapazitäten sowie die Entwicklung der zu kontrollierenden Betrie- be in den Jahren ab 2000 sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Zahlen basieren auf den Berichten der einzelnen Überwachungsbehörden. 3",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Zu 3. Die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen. Der Umfang und die Frequenz der Überwachungsmaßnahmen in den einzelnen Betrieben ist jeweils abhängig von der Betriebsgröße und -struktur sowie der Funktionalität der betriebsseitig einzurichtenden Eigen- kontrollsysteme (Risikoorientierung). Insofern besteht ein lineares Verhältnis der Anzahl der Kon- trollpersonen zur Anzahl der vorhandenen Betriebe grundsätzlich nicht. Im übrigen wird in einem Bericht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen das Verhältnis der Anzahl der Lebensmit- telkontrolleure zur Anzahl der Betriebe dargestellt; danach wird bei den alten Flächen-Bundes- ländern in Niedersachsen nach dem Saarland relativ das meiste Personal eingesetzt. Zu 4: Die Zahl der zugelassenen Betriebsstätten ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Zusätzlich wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 22 verwiesen. Zugelassene Betriebsstätten Gesamt davon Kühlhäuser LK Ammerland 22 5 LK Aurich 11 - LK Celle 2 - LK Cloppenburg 22 6 LK Cuxhaven 22 2 LK Diepholz 21 2 LK Emsland 20 3 LK Friesland 4 1 LK Gifhorn 3 1 LK Goslar 2 - LK Göttingen 10 1 LK Grafschaft Bentheim 13 1 LK Hameln-Pyrmont - - LK Harburg 10 2 LK Helmstedt 2 1 LK Hildesheim 3 - LK Holzminden 2 - LK Leer 8 - LK Lüchow-Dannenberg 8 - LK Lüneburg 11 - LK Nienburg 10 - LK Northeim 4 - LK Oldenburg 11 - LK Osnabrück 62 9 LK Osterholz 4 1 LK Osterode 3 - LK Peine 1 - LK Rotenburg (Wümme) 16 - LK Schaumburg 4 - LK Soltau-Fallingbostel 8 - LK Stade 9 - LK Uelzen 5 - LK Vechta 53 9 7",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Zugelassene Betriebsstätten Gesamt davon Kühlhäuser LK Verden (Aller) 11 4 LK Wesermarsch 6 - LK Wittmund 3 - LK Wolfenbüttel 1 - Region Hannover 24 7 Landeshauptstadt Hannover 3 - Stadt Braunschweig 7 - Stadt Delmenhorst 5 1 Stadt Emden 3 - Stadt Oldenburg 13 - Stadt Salzgitter - - Stadt Wilhelmshaven 3 1 Stadt Wolfsburg 2 - Gesamt 467 57 Zu 5. Die Zahl der in Voll- und Teilzeit tätigen Veterinäre und amtlichen Fachassistenten (früher: Fleisch- und Geflügelfleischkontrolleure) sowie die Zahl der Schlachtungen 2005, differenziert nach Tierar- ten, sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Personal Schlachtungen 2005 Fachas- Schafe/ Ein- Veterinäre Rinder Schweine Geflügel sistenten Ziegen hufer LK Ammerland 1 2 100 3 000 - - 4 000 000 LK Aurich 12 2 851 10 814 1 128 - 2 580 LK Celle 9 1 413 7 331 2112 67 - LK Cloppenburg 85 148 112 695 6 115 728 - - 14 144 840 LK Cuxhaven 20 9 2 862 660 635 1 469 13 3 061 247 LK Diepholz 19 7 1 406 35 547 2 584 54 9 056 062 LK Emsland 53 70 8 500 1 361 000 3 300 48 43 935 206 LK Friesland - - - - - - - LK Gifhorn 12 1 224 5 004 145 - - LK Goslar 4 2 181 7 370 252 72 - LK Göttingen 10 3 677 10 273 1 305 - - LK Grafschaft 14 11 37 120 10 009 194 97 - Bentheim LK Hameln- 8 1 197 4 397 23 - - Pyrmont LK Harburg 7 1 1 383 7 448 5 082 502 - LK Helmstedt 6 1 114 6 600 1 800 - - LK Hildesheim 9 6 554 6 706 5 700 - - LK Holzminden 7 1 461 10 976 35 - - LK Leer 12 2 3 313 21 854 1 962 28 - LK Lüchow- 21 16 464 1 049 668 1 281 - - Dannenberg LK Lüneburg 9 14 61 583 100 747 321 18 - LK Nienburg 15 2 939 34 800 1 059 - 16 824 439 8",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Personal Schlachtungen 2005 Fachas- Schafe/ Ein- Veterinäre Rinder Schweine Geflügel sistenten Ziegen hufer LK Northeim 20 888 18 115 1 288 1 10 023 LK Oldenburg 6 3 259 2 930 3 573 29 10 206 861 LK Osnabrück 34 21 103 000 770 000 3 000 90 11 500 LK Osterholz 6 2 434 2 647 388 - - LK Osterode 3 6 743 126 264 108 - - LK Peine 5 2 296 4 925 172 - - LK Rotenburg 30 26 11 664 863 050 680 24 7 949 225 (Wümme) LK Schaumburg 6 2 300 3 200 4 300 - - LK Soltau- 15 - 1 209 7 861 3 193 46 - Fallingbostel LK Stade 23 5 3 553 87 407 2 686 133 - LK Uelzen 5 - 1 489 19 695 619 - - LK Vechta 39 64 114 958 1 253 073 299 - 128 490 172 LK Verden (Aller) 9 - 405 3 423 1 845 14 - LK Wesermarsch 7 - 5 400 1 600 6 200 170 - LK Wittmund 9 2 820 2367 590 13 - LK Wolfenbüttel 2 7 304 5 031 551 - 440 Region Hannover 24 9 12 130 194 729 1 915 54 - Landeshaupt- 4 - 1 249 19 222 1 865 - - stadt Hannover Stadt Braun- 1 - 23 908 - - - schweig Stadt Delmen- - - - - - - - horst Stadt Emden - - - - - - - Stadt Oldenburg 9 9 21 640 121 591 - - - Stadt Salzgitter s. LK Wolfenbüttel 254 2 513 562 - - Stadt Wilhelms- 2 3 20 000 - - - - haven Stadt Wolfsburg - - - - - - - Gesamt 592 497,5 540 055 12 980 458 63 586 1 473 237 692 595 Zu 6: Zwischen 25 und 50 %. Zu 7: Bei der Mehrzahl der Überwachungsbehörden wird beim Einsatz der Lebensmittelkontrolleure die Rotation seit langem praktiziert, wobei der Einsatz am Wohnort vermieden wird. Ansonsten führt Personalfluktuation regelmäßig zu Neuzuschnitten der Überwachungsbezirke. Dort, wo nur geringe Personalkapazitäten gegeben sind, erfolgen die Kontrollen im Wechsel oder gemeinsam mit dem Amtstierarzt, wobei Kontrollen nach dem Vieraugenprinzip insbesondere in den Betrieben stattfin- den, in denen sich Probleme abzeichnen. In einigen Landkreisen werden die Lebensmittelkontrol- leure schwerpunktmäßig ihrer persönlichen Vorbildung entsprechend (z. B. Bäcker, Fleischer, Mol- kereifachmann) eingesetzt. Die speziellen Branchenkenntnisse können hier gezielt im Interesse ei- ner qualitätsorientierten Überwachung genutzt werden. Über jede Betriebskontrolle wird ein Protokoll gefertigt, das, insbesondere im Rahmen der gegen- wärtigen Etablierung des Qualitätsmanagementsystems, umfassend Aufschluss über die Intensität 9",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 und Qualität jeder Betriebsprüfung gibt. Die Protokolle unterliegen der Kontrolle durch den Amt- stierarzt. Zu 8: Kontrollen erfolgen grundsätzlich unangemeldet. Lediglich im Fall notwendiger Nachkontrollen so- wie bei Kontrollen im Zusammenhang mit besonderen Problemstellungen (z. B. Zulassungs-, Bau-, Gaststättengenehmigungsverfahren) erfolgt eine vorherige Anmeldung. Dies entspricht der Rege- lung nach Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz. Nach dieser Vorschrift werden amtliche Kontrollen ohne Vor- ankündigung durchgeführt, außer in Fällen wie Überprüfungen, in denen eine vorherige Unterrich- tung des Futtermittel- oder Lebensmittelunternehmers erforderlich ist. Die Zahl der Kontrollen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Da angemeldete Kontrollen bei den Überwachungsbehörden im Regelfall nicht separat statistisch erfasst werden, sind diese in den Zahlen enthalten. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 LK Ammerland 2 064 2 696 2 990 2 984 2 771 2 251 LK Aurich k. A. * 1 086 978 1 096 1 257 1 249 LK Celle 1 741 1 895 1 767 1 611 1 488 1 459 LK Cloppenburg 1 703 1 710 2 007 1 792 1 982 2 042 LK Cuxhaven 1 695 1 876 1 070 2 042 2 209 2 476 LK Diepholz 1 552 1 671 1 662 1 566 1 911 2 025 LK Emsland k. A. * 666 898 1 072 1 201 1 364 LK Friesland 1 160 1 382 1 338 1 488 1 573 1 403 LK Gifhorn 564 608 825 756 523 826 LK Goslar 1 761 1 725 1 647 2 134 2 342 2 574 LK Göttingen 1 224 1 278 2 019 3 298 3 333 3 436 LK Grafschaft 374 431 829 1 015 1 181 1 339 Bentheim LK Hameln- 1 078 1 286 1 972 2 083 2 449 2 110 Pyrmont LK Harburg 1 773 1 844 1 924 1 780 1 523 1 665 LK Helmstedt 1 149 1 072 1 555 1 196 1 326 1 305 LK Hildesheim 2 020 2 422 3 037 3 084 3 313 4 121 LK Holzminden 408 357 344 367 390 440 LK Leer 1 283 1 369 1 494 1 485 1 309 1202 LK Lüchow- 212 300 328 310 427 406 Dannenberg LK Lüneburg k. A. * 882 1 628 1 173 569 570 LK Nienburg 450 414 676 723 881 1 019 LK Northeim 1 515 1 431 1 670 1 664 1 518 1 481 LK Oldenburg 1 838 1 785 1 638 1 464 2 145 1 754 LK Osnabrück (*= incl. Stadt 4 920 4 731 6 108 5 558 8 395 * 8 362 * OS) LK Osterholz 644 696 682 673 705 679 LK Osterode 472 459 590 1 048 1 521 1 366 LK Peine 1314 1 237 1 286 1 527 1 410 1 384 LK Rotenburg k. A. * 683 753 642 597 641 (Wümme) 10",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 2000 2001 2002 2003 2004 2005 LK Schaumburg 1 442 1 675 1 828 1 701 1 653 1 668 LK Soltau- 1 426 1 892 2 298 2 086 2 562 2 906 Fallingbostel LK Stade k. A. * k. A. * 1 181 1 863 2 190 2 158 LK Uelzen 855 988 1 015 1 223 852 475 LK Vechta k. A. * 1 229 1 982 1 804 1 837 1 751 LK Verden (Aller) 1491 1 405 1 422 1 238 1 407 1 204 LK Wesermarsch k. A. * 1 200 1 400 1 480 1 300 1 414 LK Wittmund 1053 1 127 1 252 1 081 1 187 1 101 LK Wolfenbüttel 592 385 935 1 123 1 445 1 379 Region Hannover 4 093 3 279 3 451 3 267 3 811 3 867 Landeshaupt- 9 040 8 217 7 861 8 174 8 867 8 005 stadt Hannover Stadt Braun- 2 435 2 283 2 250 2 154 2 344 2 580 schweig Stadt Delmen- 678 536 549 578 687 642 horst Stadt Emden k. A. * 655 643 610 247 619 Stadt Oldenburg 1 995 1 829 2 088 1 782 1 838 1 779 Stadt Salzgitter 1 158 899 632 1 405 1 327 1 200 Stadt Wilhelms- 800 810 1 330 1 368 1 334 1 195 haven Stadt Wolfsburg 1 126 1 164 1 097 1 125 1 069 1 023 Gesamt 61 098 67 565 76 929 79 693 86 206 85 915 * k. A. : nicht mehr zu ermitteln Zu 9: Die Zahl der ergangenen Bußgeldbescheide aufgrund unangemeldeter Kontrollen ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Im übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 LK Ammerland 22 42 31 30 32 17 LK Aurich k. A. * k. A. * k. A. * 13 14 13 LK Celle 14 29 53 47 50 36 LK Cloppenburg 53 42 59 37 34 43 LK Cuxhaven 21 35 33 29 45 44 LK Diepholz k. A. * k. A. * 114 97 66 68 LK Emsland 25 23 37 29 24 36 LK Friesland 9 16 10 12 6 12 LK Gifhorn 26 10 18 18 16 28 LK Goslar k. A. * k. A. * 105 130 144 114 LK Göttingen 20 13 25 17 25 19 LK Grafschaft 30 24 31 30 28 40 Bentheim LK Hameln- 7 5 17 8 13 18 Pyrmont LK Harburg 46 29 50 16 45 30 LK Helmstedt 3 6 7 11 8 7 11",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 2000 2001 2002 2003 2004 2005 LK Hildesheim 14 16 10 14 50 53 LK Holzminden 10 im Gesamtzeitraum LK Leer 6 1 7 11 5 20 LK Lüchow- k. A. * k. A. * k. A. * 15 12 36 Dannenberg LK Lüneburg 8 18 52 9 27 15 LK Nienburg 5 6 12 9 24 13 LK Northeim 36 27 39 53 46 43 LK Oldenburg 25 33 34 17 17 22 LK Osnabrück 19 20 20 18 22 18 LK Osterholz k. A. * k. A. * 85 im Gesamtzeitraum LK Osterode 3 3 3 3 3 3 LK Peine 40 26 32 45 31 18 LK Rotenburg 60 57 50 22 29 54 (Wümme) LK Schaumburg 35 49 41 63 52 38 LK Soltau- 11 10 16 10 5 13 Fallingbostel LK Stade 16 15 22 27 21 25 LK Uelzen 0 0 0 0 17 31 LK Vechta Zwischen 10 und 20 pro Jahr LK Verden (Aller) 10 11 11 6 7 5 LK Wesermarsch 30 im Gesamtzeitraum LK Wittmund 3 6 3 - 6 1 LK Wolfenbüttel 0 1 1 3 4 0 Region Hannover 44 45 45 32 37 33 Landeshaupt- k. A. * 22 98 85 130 102 stadt Hannover Stadt Braun- 26 54 53 52 62 39 schweig Stadt Delmen- 121 31 31 32 42 36 horst Stadt Emden 68 im Gesamtzeitraum Stadt Oldenburg 141 133 153 149 124 130 Stadt Salzgitter 12 im Gesamtzeitraum Stadt Wilhelms- 51 14 28 25 21 15 haven Stadt Wolfsburg 42 45 51 33 22 22 * k. A. : nicht mehr zu ermitteln Zu 10: Die häufigsten Gründe für Bußgeldbescheide waren Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene sowie aufgrund von Probenbeanstandungen, insbesondere bei Mängeln der Kennzeichnung. Die Zahl der Bußgeldbescheide lässt keine Rückschlüsse auf die Qualität der Überwachung zu. Sie wird insbesondere durch die individuelle Sorgfalt der Lebensmittelunternehmer sowie den Umfang und die Komplexität der Betriebsabläufe bestimmt. So sind z. B. die Verarbeitung und das Inver- kehrbringen von Obst und Gemüse weniger fehleranfällige Prozesse als die Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Fleisch oder Fisch. Gleichwohl kann die Anzahl erforderlicher Sanktionen in sorgfältig arbeitenden fleisch- und fischverarbeitenden Betrieben geringer sein als in weniger sorg- fältig arbeitenden Betrieben, die geringer fehleranfällige Produktionen durchführen. 12",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Zu 11: Die Landkreise melden jährlich im Rahmen der EU-Meldepflicht gemäß Artikel 14 der Richtlinie EWG/89/397 die Zahl der pro Jahr durchgeführten Betriebskontrollen, die Zahl und Art der Verstö- ße sowie der Ahndungsmaßnahmen. Auffälligkeiten im Vergleich zu den Vorjahresberichten oder im Vergleich zwischen den Landkreisen können zu gezielten Nachfragen und Prüfungen vor Ort im Einzelfall führen. Im übrigen wird auf die Ausführungen zum mehrjährigen Kontrollplan in der Ant- wort zu Frage 31 verwiesen. Anlassbezogen ist die Fachaufsicht über Vorkommnisse von besonderer Bedeutung, immer bei Verdacht auf eine Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher, zu unterrichten. Soweit erforderlich schaltet sich die Fachaufsicht in die Steuerung der Bearbeitung solcher Fälle ein. Zu 12: Kontrollpläne werden für den Bereich der Betriebskontrollen und der Probenuntersuchungen aufge- stellt. Landkreisbezogen ergibt sich der Kontrollplan für die Betriebskontrollen aus der Risikokategorisie- rung der Betriebe. Für jede Risikokategorie ist eine Kontrollfrequenz festgelegt. Der Kontrollplan für die Probenuntersuchungen wird aus Gründen der Aktualität quartalsweise vom LAVES in Zusammenarbeit mit den Landkreisen aufgestellt und legt fest, wann ein Landkreis wel- che Proben zu welchem Untersuchungsziel entnehmen soll. Eine Überprüfung erfolgte bisher anlassbezogen im Einzelfall durch die Fachaufsicht. Ab 2007 ist gemäß der EU-Kontrollverordnung (EG) Nr. 882/2004 ein mehrjährige Kontrollplan (fünf Jahre) aufzustellen, der Angaben zu allen Aufgaben der amtlichen Kontrollen im Bereich der Le- bens- und Futtermittelsicherheit, der Tiergesundheit und des Tierschutzes sowie teilweise des Pflanzenschutzes enthält. Er weist strategische Zielsetzungen sowie die zur Erreichung dieser Ziele geplanten Maßnahmen in allgemeiner Form aus. Eine Überprüfung wird auf der Grundlage des Jahrsberichtes stattfinden, in dem über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse zu berichten ist. Daneben werden spezielle EU-weite (z. B. Koordiniertes Kontrollprogramm), bundesweite (z. B. Schadstoffmonitoring) und landesweite Kontrollpläne (z. B. Überprüfung der Herkunftsangaben bei Spargel) mit wechselnden Themenstellungen jährlich aufgestellt. Diese Kontrollpläne enthalten die Art und Zahl der zu kontrollierenden Betriebe und/oder die Art und Zahl der zu untersuchenden Proben, ggf. einschließlich Probenahmevorschriften und Vorschriften für die Untersuchungsmetho- den. Die Überprüfung findet auf der Grundlage der Ergebnisberichte statt. Zu 13: Im Ministerium sind 8,5 Mitarbeiter als Fachaufsicht über die Lebensmittelkontrolle einschl. Fleisch- hygiene beschäftigt. Eine weitere Chemiker-Stelle ist zurzeit vakant und zur Besetzung ausge- schrieben. Zu 14: Die Zahl der zugelassenen Kühl- und Gefrierhäuser ist in der Tabelle zu Frage 4 dargestellt. Ande- re Lagerbetriebe, die lediglich Erzeugnisse ohne spezielle Temperaturanforderungen lagern, be- dürfen nach den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen keiner Zulassung. Lager- und weitere Kühlräume existieren losgelöst von produzierenden Lebensmittelbetrieben nicht, sondern werden als deren Bestandteil regelmäßig in das amtliche Kontrollkonzept einbezogen. Die Zahl der Kon- trollen wird daher nicht gesondert statistisch erfasst und ist in den Zahlenangaben zu Frage 8 ent- halten. Kühlhäuser, die zugelassenen Schlacht- oder Zerlegungsbetrieben angeschlossen sind, werden im Rahmen der kontinuierlichen Anwesenheit durch den amtlichen Tierarzt kontrolliert. Zugelassene Kühlhäuser, aus denen zertifizierungspflichtige Drittlandsexporte abgefertigt werden, werden in Einzelfällen z. T. täglich aufgesucht. 13",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Zu 15: Informationen über die Ergebnisse der Kühlhausüberprüfungen ab Ende 2005 liegen nicht aus allen Bundesländern vor. Soweit bekannt, wurden jedoch in mehreren Fällen Partien von Lebensmitteln, deren akzeptable Lagerzeit überschritten war, vorgefunden. Dies trifft in zwei Fällen auch für die in Niedersachsen überprüften 57 zugelassenen Kühlhäuser zu. Zu 16: Für die Beprobung tiefgefrorener Lebensmittel gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Bei Gefrierblö- cken wird die Probe mittels Säge vom Außenbereich gewonnen und eine entsprechende Zweitpro- be zurückgelassen. Für die Untersuchung wird die Probe unter kontrollierten Bedingungen aufge- taut und der geeignete Zeitpunkt für eine aussagekräftige sensorische Prüfung und mikrobiologi- sche Untersuchung festgelegt. Für letztere enthält die amtliche Sammlung von Untersuchungsver- fahren nach § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorgaben zum Auftauen. Zu 17: Der Vorgang des „Umetikettierens“ im engeren Sinn betrifft die Änderung der Kennzeichnung bei Verbraucherpackungen, insbesondere des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD). Derartige Änderun- gen dürfen nur nach sachkundiger Prüfung durch den Hersteller selbst vorgenommen werden bzw. durch einen anderen Inverkehrbringer, wenn dieser sich als solcher auf dem neuen Etikett zu er- kennen gibt und damit die Verantwortlichkeit für die Verkehrsfähigkeit des Produktes übernimmt. Bei den relevanten Vorgängen war illegales „Umetikettieren“ nur in wenigen Fällen von Bedeutung, vorrangig wurden überlagerte Fleischpartien illegal gehandelt, bei denen Angaben zur Haltbarkeit im wirtschaftsinternen Verkehr rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Für die Verkehrsfähigkeit dieser Partien ist jeweils der Lebensmittelunternehmer verantwortlich, der die Ware in den Verkehr bringt. Bezüglich der Maßnahmen zur Vermeidung kriminellen Handelns wird auf die Beantwortung der Frage 33 verwiesen. Zu 18: In Niedersachsen wurde mit dem Runderlass des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten betr. Hinweise zur Lebensmittelüberwachung und zum Lebensmittelmonitoring vom 08.2.2000 (MBL S. 230, ber. S. 349) bereits landesweit ein Konzept zur Risikobewertung der Be- triebe verpflichtend eingeführt. Die risikobasierte Betriebskontrolle ist nunmehr mit Inkrafttreten der EU-Kontrollverordnung (EG) Nr. 882/2004 rechtlich vorgegeben. Ein bundeseinheitliches Konzept zur Risikobewertung der Betriebe wurde länderübergreifend erar- beitet und wird mit der Zweiten Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen - Über- wachung (BR-Drs. 953/03) verpflichtend eingeführt. In Niedersachsen wurde das bundesweite Konzept zur Risikobewertung der Betriebe konkret aus- gearbeitet und soll im „Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystem Niedersachsen (Ge- ViN)“ hinterlegt werden. Die technische Umsetzung erfolgt zurzeit. Zu 19: Die Kennzeichnung von Schlachtabfällen und Stichfleisch kann nicht durch eine niedersächsische oder deutsche Regelung vorgeschrieben werden, da die Beseitigung tierischer Nebenprodukte ein- schließlich deren Kennzeichnung gemeinschaftsweit in der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gere- gelt ist. Auf die Notwendigkeit einer entsprechenden Verordnungsänderung ist von hier aus im Laufe des Jahres 2006 mehrfach hingewiesen worden. Anlässlich einer EU- Arbeitsgruppensitzung am 01.12.2006 wurde seitens der Kommission deutlich gemacht, dass man es dort für angebracht hält, den Regelungsinhalt dieser Verordnung auf die Kennzeichnung von Kategorie 1- und 2- Material zu beschränken; die Kennzeichnung von Kategorie 3-Material könne bei Bedarf später harmonisiert werden. Von deutscher Seite wurde die Notwendigkeit bekräftigt, auch die Kennzeich- nung von Kategorie 3-Material zu harmonisieren, da dies zur Verhinderung der illegalen Umwid- mung tierischer Nebenprodukte beitragen könne. Diese Einschätzung wurde von der Mehrheit der 14",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 übrigen Mitgliedstaaten als unverhältnismäßig im Hinblick auf die zulässige Nutzung dieses Materi- als abgelehnt. Im Rahmen der Harmonisierungsdiskussion ist zwischen Bund und Ländern insbesondere auch die rechtliche Zuordnung der Kennzeichnung von Kategorie 3-Material erörtert worden. Da die Verord- nung (EG) Nr. 1774/2002 auf die Vermeidung gesundheitlicher Risiken bei Tieren und Menschen ausgerichtet ist und Kategorie 3-Material und Stichfleisch von zum menschlichen Verzehr tauglich beurteilten Tieren stammen, wird eine harmonisierende Regelung im Fleischhygienerecht als sach- gerecht angesehen. Die Landesregierung beabsichtigt, in dieser Hinsicht initiativ zu werden. Zu 20: Ja. Zu 21: Ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte und den Behörden der Gewerbeaufsicht sowie den Berufsgenos- senschaften findet nicht statt. Bei Bedarf werden anlassbezogene Einzelabstimmungen durchge- führt. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit des LAVES mit den Berufsgenossenschaften. Ein regelmäßiger Austausch zwischen der Gewerbeaufsicht und dem LAVES findet bei Genehmi- gungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, beispielsweise für große Schlachtbetriebe, statt. Die Gewerbeaufsicht beteiligt hier das LAVES bei allen lebensmittel-, tierseuchen- und tier- schutzrechtlichen Fragestellungen. Zusätzlich finden anlassbezogen Fachgespräche zwischen der Gewerbeaufsicht und dem LAVES im Hinblick auf die Abgrenzung von Humanarzneimitteln und Lebensmitteln statt. Zu 22: In den Jahren 2000 bis 2004 lag die Zuständigkeit für die Zulassung von EU- Betrieben bei den Be- zirksregierungen. Seit dem 01.01.2005 ist die Zuständigkeit auf das LAVES übergegangen. Das LAVES ist demnach für die EG-rechtlich sowie für Drittlandsexporte erforderlichen Zulassungen von Betrieben zuständig. Es überprüft zudem unter Risikoorientierungsaspekten turnusmäßig sowie anlassbezogen die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen vor Ort. Die laufende Routineüber- wachung der zugelassenen Betriebe ist Aufgabe der kommunalen Behörden. Diese sind verpflich- tet, gravierende zulassungsrelevante Mängel dem LAVES mitzuteilen. Im LAVES sind fünf Veterinärmediziner mit der Zulassung von EU- Betrieben neben den sonstigen Aufgaben laut Geschäftsverteilungsplan betraut. Zwei Veterinärmediziner-Stellen sind derzeit va- kant und zur Besetzung ausgeschrieben. Darüber hinaus werden mit dem Haushalt 2007 drei wei- tere tierärztliche Bedienstete für diesen Aufgabenbereich vorgesehen, um insbesondere die Fre- quenz zur Überprüfung der Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu erhöhen. Lebensmittel- kontrolleure sind im LAVES nicht beschäftigt, sondern ausschließlich bei den kommunalen Veteri- när- und Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Zahl der zugelassenen Betriebe und die Zahl der Betriebskontrollen seit dem Jahr 2000 sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Eine Vielzahl von Betrieben verfügt über mehrere Zulassungen aufgrund unterschiedlicher Rechtsgebiete. Die Zahl der zugelassenen Betriebe stimmt aus diesem Grunde zwangsläufig nicht mit der Zahl der zugelassenen Betriebsstätten (s. Tabelle zu Frage 4) überein. Jahr Zugelassene Betriebe Betriebskontrollen (ohne laufende Überwachung durch die kommunalen Behörden) 2000 707 93 2001 727 131 2002 766 81 2003 766 89 2004 753 114 2005 740 90 2006 739 92 15",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Zu 23: Nein. Zu 24: Das Verbraucherinformationsgesetz ist in der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Form nicht in Kraft getreten und wird überarbeitet werden. Über die künftige Aufgabenverteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz zwischen dem LA- VES, den Landkreisen und dem ML kann erst nach Kenntnis des überarbeiteten Gesetzentwurfs entschieden werden. Es ist vorgesehen, die Arbeit des LAVES im Bereich Verbraucherinformation weiter auszubauen. Zu 25: Grundsätzlich kann jede an der Lebensmittelüberwachung beteiligte Behörde Informationen für den Verbraucher auf der Grundlage der relevanten Rechtsvorschriften veröffentlichen. Das ML ist wegen der besonderen Bedeutung und der ggf. notwendigen Koordinierung mit anderen Ländern und des Bundes für die Durchführung öffentlicher Warnungen zuständig. Das LAVES ist für die regelmäßige Verbraucherinformation zuständig. Es wertet dafür die in seinen Instituten erarbeiteten Untersuchungsergebnisse aus, bewertet sie und veröffentlicht die Auswer- tungen im Internet auf seiner Homepage in eigener Zuständigkeit. Unberührt davon bleibt die Pflicht des LAVES in Fällen mit besonderer Bedeutung, z. B. Verdacht auf Gesundheitsgefahr für die Verbraucher, umgehend das ML als Fachaufsicht zu informieren, das z. B. ggf. eine öffentliche Warnung durchführt. Zu 26: In Fällen von besonderer Bedeutung, z. B. bei unmittelbarer oder mittelbarer Gefahr für die Ge- sundheit der Verbraucher, informieren die Landkreise das zuständige Fachreferat im ML, oft telefo- nisch, sobald ein entsprechender Verdacht vorliegt. Zwischen dem ML und dem Landkreis werden die weiteren Maßnahmen abgestimmt. Das ML wird schriftlich über die weiteren Ergebnisse der Recherchen des Landkreises unterrichtet. Zu den Fällen von besonderer Bedeutung zählen neben Beanstandungen, die eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen, auch Beanstandungen, die z. B. große Warenmengen oder Produkte für empfindliche Verbrauchergruppen (z. B. Kleinkinder) betreffen oder die über die Routine hinausgehende Auswirkungen auf Betriebe in anderen Ländern oder Mitgliedstaaten oder Drittlandstaaten haben, oder Beanstandungen, die massive Eingriffe der Überwachungsbehörde (z. B. Betriebsschließung) in die Unternehmenstätigkeit erfordern. Bei besonders komplexen Sachverhalten (landkreis- bzw. länderübergreifendes Geschehen, akute Gesundheitsgefährdung) wird zukünftig ein ad hoc - Aktionsstab bestehend aus Vertretern der Landkreise (Überwachung), des ML (Fachaufsicht, Koordinierung) und des LAVES (Beratung, Un- tersuchung) vor Ort eingerichtet. Dieser Aktionsstab gewährleistet kürzeste Informations- und Ent- scheidungswege. Zu 27: Erfahrungsgemäß entscheiden die Landkreise über die Weitergabe solcher Hinweise an die Fach- aufsicht in Anlehnung an die Kriterien zur Information der Fachaufsicht über Beanstandungen von besonderer Bedeutung (siehe Antwort zu Frage 26). Zu 28: Im GeViN nutzen die beteiligten Landkreise als Mandant einen Landesserver, auf dem alle Daten der Überwachung z. B. in Form von Betriebsakten abgelegt werden, oder übertragen aus land- kreiseigenen Systemen die entsprechenden Daten auf den Landesserver. Mittelpunkt des Systems ist ein zentrales Betriebsverzeichnis mit dem die Ergebnisse aus den verschiedenen Überwa- chungsbereichen wie z. B. Lebensmittelüberwachung, Futtermittelüberwachung, Tiergesundheit 16",
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"number": 17,
"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 und Tierschutz elektronisch eindeutig einem bestimmten Betrieb zugeordnet werden. Zudem wird die Erfassung von Überwachungs- und Untersuchungsergebnissen mit Katalogen unterstützt, so dass die Eingaben standardisiert und damit übergreifenden Auswertungen zugänglich sind. Durch die Einrichtung entsprechender Zugriffsrechte kann der Informationsfluss zwischen den Landkrei- sen, den Landkreisen und dem LAVES sowie den Landkreisen und dem ML beschleunigt und si- cherer gemacht werden. Zurzeit leistet das GeViN die Unterstützung der beteiligten Landkreise im Bereich der Lebensmit- telüberwachung und der Tiergesundheit. Der Bereich Futtermittelüberwachung ist konkret im Auf- bau. Daneben wird unter Federführung des ML unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vor- gaben gemeinsam mit den Landkreisen und dem LAVES ein Konzept zur Regelung der Zugriffs- rechte, z. B. für die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg, erarbeitet. Zu 29: Verschiedene Teilaufgaben der Durchführung der Lebensmittelüberwachung sind den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zugewiesen. Die Kosten- erstattung für die Erledigung erfolgt über Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungs- kreises im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Die Zuweisung der Mittel erfolgt in pau- schalierter Form und ist nur eingeschränkt nach Stichworten abgrenzbar. Die Höhe des Ausgleichs basiert auf einer Kostenerhebung bei den Kommunen in den Jahren 1996 bis 1999, in der der Auf- wand für sämtliche zugewiesenen Aufgaben - also auch die der Lebensmittelüberwachung zugehö- rigen - ermittelt wurde. Der als Ausgleich im Haushaltsjahr 2006 angesetzte Betrag für alle Aufga- ben des übertragenen Wirkungskreises betrug 392 892 000 Euro. Davon entfielen auf die Land- kreise ca. 191 Mio. Euro. Zu 30: Unabhängig von der kritisch zu bewertenden Auswertung der Untersuchung zur Qualität der Le- bensmittelkontrolle im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen hat die Landesre- gierung in Zusammenhang mit der Anpassung der niedersächsischen amtlichen Kontrollen an die harmonisierten Anforderungen der Kontrollverordnung (EG) Nr. 882/2004 ein Bündel von Maßnah- men zur Modernisierung und Effizienzsteigerung in diesem Bereich veranlasst. Näheres dazu siehe in der Antwort zu Frage 31. Zu 31: Mit dem „Aktionsplan sichere Lebensmittel“ werden die Maßnahmen zusammengefasst, die in Nie- dersachsen zur Weiterentwicklung der amtlichen Kontrollen unter Berücksichtigung der neuen, auf EU-Ebene harmonisierten Vorgaben für diesen Bereich getroffen werden und künftig noch zu tref- fen sind. Es handelt sich nicht um ein abschließendes Papier, das in Gänze zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Der Aktionsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben und neuesten Erkenntnissen angepasst. Die Landesregierung beabsichtigt, alle an den amtlichen Kontrollen beteiligten Behörden in ein ganzheitliches Überwachungssystem einzubinden und damit ein effizientes Kontrollsystem unter Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit der Landkreise einzurichten. Das ganzheitliche Überwachungssystem wird durch folgende wesentliche Elemente beschrieben: 1. Einheitliches Qualitätsmanagementsystem Im Verlauf des Jahres 2006 wurde ein einheitliches Qualitätsmanagementsystem erarbeitet, das im folgenden Jahr in allen beteiligten Behörden eingeführt werden muss. Mit den Pro- zess- und Arbeitsanweisungen wurden einheitliche Festlegungen über Verfahren und kon- kretes Vorgehen geschaffen, die von den Behörden in jedem Einzelfall nachweisbar ange- wendet werden müssen. Künftig wird in systematisch durchzuführenden Audits durch ein un- abhängiges Auditteam geprüft, dass alle Behörden entsprechend den Prozess- und Arbeits- anweisungen vorgehen und eventuell festgestellte Mängel mit geeigneten Maßnahmen in an- gemessener Zeit beheben. 17",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 Mit dieser Maßnahme soll ein einheitliches und transparentes Vorgehen der Überwachungs- behörden in Niedersachsen gesichert werden. 2. Sicherer und schneller Informationsaustausch zwischen den Behörden Die Grundlage für den sicheren und schnellen Informationsaustausch bildet das GeViN, das in Zusammenarbeit des ML, des LAVES und der Landkreise entwickelt wurde und weiter ausge- baut werden soll. Dieses System ermöglicht eine standardisierte Datenerfassung aller Über- wachungsergebnisse in Form von elektronischen Betriebsakten, die auch übergreifenden Auswertungen unter wechselnden Gesichtspunkten zugänglich gemacht werden sollen. Alle Daten werden auf einem zentralen Landesserver abgelegt, entweder direkt oder nach Über- tragung aus eigenen Systemen der Landkreise in kurzen Zeiträumen, um die Aktualität der Daten auf dem Landesserver zu gewährleisten. Grundsätzlich kann jeder Nutzer dieses Sys- tems auf alle Daten zugreifen. Der Zugriff wird unter Berücksichtigung der datenschutzrechtli- chen Vorgaben durch ein Zugriffsrechtekonzept geregelt. 3. Risikobasierte Betriebskontrollen Alle Betriebe werden in Risikokategorien eingeordnet, denen entsprechende Kontrollfrequen- zen zugeordnet sind. Die Risikokategorie ergibt sich aus der Bewertung des Betriebs nach verschiedenen Kriterien, z. B. die Art der produzierten Waren, die Zuverlässigkeit des Verant- wortlichen, die Schulung der Mitarbeiter, die räumliche und technische Ausstattung des Be- triebes, die Wirksamkeit des Eigenkontrollsystems einschließlich des Hazard Analysis and Critical Control Point - Systems (HACCP-S.) sowie des Hygienestatus. So wird sichergestellt, dass Betriebe mit einem hohen Risiko für die Lebensmittelsicherheit einer intensiven Überwa- chung unterliegen, Risiken im Betrieb identifiziert werden und der Betrieb von der Überwa- chungsbehörde zur Optimierung spezifisch beraten werden kann. Im Rahmen des Qualitäts- managementsystems sind die Risikokategorisierung und die Beachtung der daraus folgenden Kontrollfrequenzen sowie die Ergebnisse der Betriebskontrollen einschl. veranlasster Maß- nahmen zu dokumentieren. 4. Risikobasierte Probenahmen Produkte werden entsprechend der mit ihnen möglicherweise verbundenen Risiken bewertet. Als Kriterien werden dafür u. a. bekannte Beanstandungen, Erkenntnisse aus dem Schnell- warnsystem, Kenntnisse über mögliche Umwelteinflüsse (Schadstoffe, Kontaminanten), Risi- ken aus der Produktionstechnologie, Informationen über besondere Herkunftsländer, Bedeu- tung für die Ernährung der Bevölkerung, besondere Zielgruppen (z. B. Säuglingsnahrung), neue wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen. Die Bewertung wird von den Sachver- ständigen des LAVES vorgenommen und in Untersuchungsprogramme umgesetzt. Diese Untersuchungsprogramme werden mit Angabe der notwendigen Probenzahl, des Untersu- chungszieles und des Untersuchungszeitraumes in einer internetbasierten Probenbörse den Landkreisen angeboten, die entsprechend ihrer Wirtschaftsstruktur eine bestimmte Anzahl der Proben ziehen und zum LAVES übersenden. Ergänzend können die Landkreise selbst Unter- suchungsprogramme einbringen, deren Durchführung das LAVES entsprechend plant. Zudem verfügen die Landkreise über ein so genanntes Basisprobenkontingent, das sie entsprechend der Struktur ihrer Lebensmittelbetriebe für Probenahmen im Zusammenhang mit Betriebskon- trollen ausfüllen. Die Untersuchungsergebnisse und Auswertungen solcher Programme sollen generell allen Landkreisen zugänglich sein. Die risikobasierte Probenahme soll sicherstellen, dass bekannte oder vermutete Risiken bei Lebensmitteln systematisch an den richtigen Proben überprüft werden. Mit der Probenbörse wird ein effizientes und flexibles Instrument geschaffen werden, durch das die Landkreise ak- tuell über die sachverständige Risikobewertung für Lebensmittel informiert werden und ent- sprechend der Relevanz für ihren Zuständigkeitsbereich gezielt tätig werden können. Die Fachkompetenz der Untersuchungseinrichtungen und der Landkreise wird intensiv miteinan- der verbunden und kann insgesamt jederzeit für spezielle Fragestellungen direkt genutzt wer- den. 18",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3459 5. Mehrjähriger Kontrollplan und Jahresbericht, fachaufsichtliche Beratung Im mehrjährigen Kontrollplan werden strategische Zielsetzungen für die amtlichen Kontrollen in Niedersachsen festgelegt und vom LAVES und den Landkreisen die zu deren Umsetzung notwendigen Maßnahmen geplant. Die Durchführung dieser Maßnahmen sowie deren Ergeb- nisse werden im Jahresbericht dargestellt, dessen Auswertung zur Anpassung der Maßnah- men oder der strategischen Zielsetzungen führt. Die landkreisspezifischen Kontrollpläne und Jahresberichte werden fachaufsichtlich geprüft, um festzustellen, ob die geplanten Maßnah- men geeignet und ausreichend sind, die strategischen Ziele in Niedersachsen zu erreichen bzw. ob die geplanten Maßnahmen entsprechend der Planung durchgeführt worden sind. Auffälligkeiten werden direkt zwischen ML und dem betreffenden Landkreis geklärt und ggf. erforderliche Anpassungen des mehrjährigen Kontrollplans oder der strategischen Ziele vor- genommen bzw. die Ursachen für die nicht ausreichende Durchführung der geplanten Maß- nahmen erhoben und gemeinsam Lösungen vereinbart. Mit diesem System werden alle beteiligten Behörden auf gemeinsame Zielstellungen ausge- richtet, die Ergebnisse auf dem Weg zur Erreichung der Ziele ausgewertet und möglicherwei- se notwendige Steuerungsmaßnahmen erkennbar, die die Fachaufsicht ggf. veranlassen kann. Jeder Landkreis und das LAVES können darüber hinaus ihren Kontrollplan und Jahres- bericht zur Analyse der Wirksamkeit ihrer eigenen Tätigkeiten nutzen und ggf. daraus Opti- mierungsmaßnahmen ableiten. Zur Verstärkung dieser Steuerungs- und Beratungstätigkeiten gegenüber den kommunalen Überwachungsbehörden sind im Haushaltsplan 2007 vier zusätzliche Stellen (3 h. D., 1 geh. D.) ausgebracht worden. Die dargestellten Elemente befinden sich zurzeit mit unterschiedlichem Status im Aufbau. Die konsolidierte Nutzung aller Elemente in allen beteiligten Behörden soll in den nächsten drei bis fünf Jahren erreicht werden. Mit wachsender Erfahrung, aber auch durch Vorgaben der Europäischen Union oder des Bundes können sich Ergänzungen oder Anpassungen in den einzelnen Elementen ergeben, die in einem aktualisierten Aktionsplan aufzunehmen wären. Mit den Landkreisen als für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Stellen sind Inhalte und Konzepte laufend abzustimmen und zu koordinieren. Zu 32: Der „Fleischskandal“ in Lastrup ist weder für die Lebensmittelwirtschaft noch für die Lebensmittel- überwachung als repräsentativ anzusehen. Die Vorfälle beruhten auf kriminellem Handeln eines Einzelnen, der bekanntlich in Haft genommen wurde. Der Vorgang war in Verbindung mit gleichartigen und ähnlichen Vorgängen in anderen Bundeslän- dern Auslöser für Beschlüsse der für den Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minis- ter, die insbesondere die volle Ausschöpfung des Strafmaßes, die Prüfung der Einführung von Sachkundeprüfungen sowie Berufsverboten betreffen. Zu 33: Unter Beachtung der vorliegenden Erkenntnisse hat das ML im Dezember 2005 in einem Runder- lass die Überwachung der Lagereinrichtungen für gefrorenes Fleisch detailliert geregelt. Unter Ein- beziehung zusätzlicher Fragestellungen bezüglich der Haltbarkeitsangaben ist diese Regelung im September 2006 durch einen weiteren Runderlass ergänzt worden. Zusätzlich hat Niedersachsen zusammen mit Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein- Westfalen in der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz (LAGV) die Einsetzung einer Projektgruppe initiiert, die ländereinheitliche Aus- führungshinweise zur amtlichen Kontrolle der betriebseigenen Kontrollsysteme, u. a. unter Beizie- hung der niedersächsischen Erlasse, erarbeiten soll. Das Ergebnis der Projektgruppenarbeit soll in Arbeitsdokumenten für das behördliche Qualitätsmanagement niedergelegt werden. Hans-Heinrich Ehlen (Ausgegeben am 01.02.2007) 19",
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