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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\nKleine Anfrage mit Antwort\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage\ndet Abg. Frau Stokar von Neuforn (GRÜNDE), eingegangen am 6. 11. 1996\n\nBetr.: „Chaos-Tage“ 1996 in Hannover\n\nNach den schweren Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen und Polizei zu den\n„Chaos-Tagen“ 1995 in Hannover mußte der hannoversche Polizeipräsident Sander zurück-\ntreten, ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß wurde eingesetzt und das Niedersäch-\nsische Gefahrenabwehrgesetz verschärft. Die neuen gesetzlichen Grundlagen im Gefahten-\nabwehrgesetz, wie der auf maximal vier Tage verlängerte Unterbindungsgewahrsam, die bis\nzum Aufenthaltsverbot erweiterte Platzverweisung und die Einrichtung von polizeilichen\nKontrollstellen ohne zeitliche und örtliche Beschränkung und ohne richterliche Genehmi-\ngung, wurden von den Gesetzesverfassern als unerläßlich zur polizeilichen Bewältigung\nkünftiger „Chaos-Tage“ bezeichnet.\n\nMit einer Verbotsverfügung wurden vom 26. 7. bis 5. 8. 1996 „in den Gebieten der Landes-\nhauptstadt Hannover und des Landkreises Hannover alle Veranstaltungen, die zur Durch-\nführung oder als Bestandteile der sogenannten ‚Chaos-Tage‘ geplant sind oder der \\Veran-\nstaltung ‚Chaos-Tage‘ zuzurechnen sind, verboten“. „Die Zeit“ kommentiert in ihrer Ausga-\nbe vom 2. 8. 1996 die Verbotsverfügung wie folgt: „Die Verbotsverfügung gegen die Chaos-\nTage 96 bestätigt die schlimmsten Befürchtungen: Aussehen und Verhalten von Menschen\nreichen nun aus, sie aus der Stadt zu jagen. Die Polizisten achten auf Menschen, ‚die typische\nfarbige Punkfrisuren‘ tragen und ‚das natürliche Pietät- und Schamempfinden bewußt‘ ver-\nletzen. Das heißt zum Beispiel, daß im fernen Atlanta eine Kathrin Rutschow mit ihren\nneontoten Haaren für Deutschland wohl Gold errudern darf, in diesen Tagen aber kaum in\nHannover spazieren gehen könnte.“\n\nZur Durchsetzung der Verbotsverfügung wurde eine leerstehende Liegenschaft der Bundes-\nwehr zur Gemeinschaftssammelunterkunft (Gesa) umgerüstet. Die Gesa wurde für die Auf-\nnahme von 2000 Gefangenen vorbereitet. Nach Aussage des Einsatzleiters Gesa soll die\npolizeiliche Gefangenensammelstelle bis über die EXPO hinaus vorgehalten werden. Im\nübrigen sollte der Hofgang für die Gefangenen in der ehemaligen Wehrmachtskaserne unter\ndeutlich erkennbarem Hakenkreuz stattfinden.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Einrichtung von Konttollstellen in der Zeit vom 26. 7. bis 5. 8. 1996\n\na) Wie viele Konttollstellen wurden im o.g. Zeitraum von der Polizeidirektion Hanno-\nver eingerichtet?\n\nb) Wo und für wie lange wurden die Kontrollstellen jeweils eingerichtet?\n\nec) Wie viele Personen wurden an den Kontrollstellen durchsucht, und welche Gegen-\nstände wurden dort beschlagnahmt?\n\nd) Wie lautet die schriftliche Begründung zur Anordnung der Kontrollstellen?\n\nDrucksache 13/2666",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666\n\ne) Welche Absprachen gab es mit anderen Bundesländern zur Einrichtung von Kon-\ntrollstellen und Zurückweisung von Jugendlichen, die nach Hannover reisen wollten?\n\n& Welche Absprachen gab es mit dem Bundesgrenzschutz zur Einrichtung von Kon-\ntrollstellen und Zurückweisung von Jugendlichen sowohl an Bahnhöfen als auch an\nGrenzübergängen?\n\ng) Wie viele Personen wurden auf dem Universitätsgelände und in Universitätsgebäuden\nkontrolliert und/oder festgenommen? Gab es diesbezüglich Absprachen mit dem\nPräsidium der Universität, und wenn ja, welche?\n\n2. Anwendung der Platzverweisung nach $ 17 NGefAG in der Zeit vom 26. 7. bıs 5. 8.\n1996\n\na) Wie viele Platzverweisungen wurden in dem oben genannten Zeitraum von der Poli-\nzeidirektion Hannover nach $ 17 Abs. 1 verhängt und wie viele nach $ 17 Abs. 2?\n\nb) Welche Kriterien enthielten die Ausführungsbestimmungen für die Verhängung von\nPlatzverweisungen nach $ 17 Abs. 1 und $ 17 Abs. 2?\n\nc) Wie wurde insbesondere sichergestellt, daß Personen nicht allein aufgrund ihres\n„punktypischen“ Aussehens Platzverweisungen erhielten?\n\nd) Welche äußeren Merkmale und Verhaltensweisen rechtfertigten nach Ansicht der\nPolizeidirektion Hannover die Verhängung von Platzverweisungen nach $ 17 Abs. 1\nund nach $ 17 Abs. 2?\n\ne) Wie bewertet die Polizeidirektion Hannover die Verhängung von Platzverweisungen\nmit den folgenden schriftlichen Begründungen:\n\n„Zugehörigkeit zur Punkszene. Der W. wurde mit neun anderen auf dem Bahnhof\nHannover angetroffen.“\n\n„Die Person ist seinem Äußeren nach der Punkszene zuzuordnen und hat keinen fe-\nsten Wohnsitz im LK Hannover.“\n\n„O.g. Person hielt sich am Einsatzort mit zwei weiteren Personen auf. Aussehen +\nKleidung entsprechen der ‚Punk‘-Szene.“\n\n„O.g: Person hat Kontakt zur Punker-Szene. Es ist nicht auszuschließen, daß die\nPerson an den Chaos-Tagen ’96 teilnehmen will.“\n\n„Punkerähnliches Aussehen.“\n\n \n\n„Punkertypisches Aussehen. Person wurde auf der Zonengrenze angetroffen.“\n\nf}) In wie vielen schriftlichen Platzverweisungen wurde gar keine Begründung angege-\nben?\n\ng) Wie viele Platzverweisungen wurden gegen Personen verhängt, die ihren Wohnsitz im\nStadtgebiet Hannover haben?\n\nh) Wie viele Widersprüche wurden gegen die verhängten Platzverweisungen eingelegt?\ni) In wie vielen Fällen wurde den eingelegten Widersprüchen stattgegeben?\n\nj) Wie viele Platzverweisungen wurden von der Polizeidirektion Hannover von sich aus\nzurückgenommen, weil im Nachhinein festgestellt wurde, daß die Maßnahme nicht\ngerechtiertigt war?\n\n3. Freiheitsbeschränkungen in der Zeit vom 26. 7. bis 5. 8. 1996\n\na) Gegen wie viele Personen wurden im o.g, Zeitraum freiheitsbeschränkende Maß-\nnahmen nach NGefAG verhängt?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666\n\n \n\nb) Wie viele freiheitsbeschränkende Maßnahmen dauerten bis zu acht Stunden, wie viele\n\nacht bis 16 Stunden, wie viele bis 24 Stunden, wie viele bis 48 Stunden, wie viele über\n\n48 Stunden, und wie häufig wurde der neu ins Gefahrenabwehrgesetz eingefügte\n viertägige Unterbindungsgewahrsam verhängt? .\n\nc) In wie vielen Fällen wurden die angeordneten £reiheitsbeschränkenden Maßnahmen\nden in der Gesa bereitstehenden Richtern zur Überprüfung vorgelegt, jeweils nach '\nwelcher Zeit und mit welchem Ergebnis?\n\nd) Wie viele freiheitsbeschränkende Maßnahmen wurden nach StPO verhängt?\n\ne) Soll die ehemalige Wehrmachtskaserne weiterhin als polizeiliche Gefangenensammel-\nstelle vorgehalten werden?\n\nf) Gibt es diesbezügliche Absprachen mit der Liegenschaftsverwaltung der Bundeswehr,\nund wenn ja, welche?\n4. Speicherungen in polizeilichen Dateien\n\na) Wie viele polizeiliche Dateien wurden anläßlich der „Chaos-Tage“‘ 1996 eingerichtet,\nund wie lautet die Bezeichnung und Beschreibung der Dateien?\n\nb) Wie viele Personen wurden aufgrund der „Chaos-Tage“ 1996 in polizeilichen Dateien\ngespeichert?\n\nc) Trifft es zu, daß in der Gesa auch Personen in die polizeilichen Dateien aufgenom-\nmen wurden, deren Platzverweisung von Anfang an als offensichtlich nicht gerecht-\nfertigte Maßnahme eingestuft wurden?\n\nd) Wie viele Datensätze wurden an andere Dienststellen in und außerhalb Niedersach-\nsens übermittelt und ggf. an welche?\n\ne) Wie viele Datensätze wurden zwischenzeitlich gelöscht?\n\nf) Gibt es eine Verknüpfung zu den Dateien anläßlich der „Chaos-Tage“ 1994 und\n1995?\n\ng) Wie viele Personen sind bei der Polizeidirektion Hannover mit Bezug auf die „Chaos-\nTage“ 1994, 1995 und 1996 derzeit noch gespeichert?\n\nh) Zu wie vielen Personen, die anläßlich der „Chaos-Tage“ 1994, 1995 und 1996 weiter-\nhin gespeichert sind, Hegen staatsschutzrelevante Erkenntnisse vor?\n\n) Wie ist die Altersstruktur der Personen, die weiterhin in „Chaos-Tage“-Dateien ge-\nspeichert sind? ’\n5. Einsatz verdeckt ermittelnder Beamter\n\na) Wie viele Polizeibeamte, die zur verdeckten Ermittlung eingesetzt wurden, waren\n„punkähnlich“ verkleidet?\n\nb) Welchen konkteten Auftrag hatten diese Polizeibeamten?\n\n<) Wie erklärt die Polizeidirektion Hannover, daß’ die ausgegebenen Kennworte für\nPolizeibeamte mit punkähnlicher Verkleidung teilweise an den Konttollstellen nicht\nbekannt waren? \"\n\nd) Ist es hierduech zu Gefährdungen, Platzverweisungen oder Ingewahrsamnahmen von\nverdeckt ermittelnden Beamten gekommen?\n6. Juristische „Bewältigung“ der „Chaos-Tage“ 1996\n\na) Wie viele Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden im Zusammen-\nhang mit den „Chaos-Tagen“ 1996 eingeleitet und wegen welcher Vorwürfe bzw.\nDelikte?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666\n\n \n\nb) Gegen wie viele Beschuldigte richten sich die Verfahren, und wie viele Verfahren\nrichten sich gegen unbekannte Täter?\n\nc) Wie viele Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich eingestellt,\nwie viele Anklagen und Strafbefehle gab es, wie viele Verfahren wurden durch Ge-\nrichte eingestellt, wie viele Verurteilungen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen in\nwelcher Höhe wurden verhängt, und in wie vielen Fällen kam es zu Freisprüchen?\n\n7. Kosten des Polizeieinsatzes\n\nWelche Gesamtkosten sind dem Land Niedersachsen durch den Polizeieinsatz anläßlich\nder „Chaos-Tage“ 1996 entstanden? (Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten mit .\\n-\ngabe der betriebswirtschaftlichen Grundkosten wird erbeten. Die Investitionskosten und\nBetriebskosten für die Gefangenensammelstelle sind gesondert auszuweisen).\n\n(An die Staatskanzlei übersandt am 12. 11. 1996 - 11/721 - 668)\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Innenministerium Hannover, den 27. 1. 1997\n- 21.1 - 12319/9.2 -\n\nDie Polizeidirektion Hannover hat mit Unterstützung von Polizeikräften aus ganz Nieder-\nsachsen und darüber hinaus einer Reihe anderer Bundesländer dafür Sorge getragen, daß die\nsog. Chaos-Tage 1996 nicht stattgefunden haben. Im Gegensatz zum Jahre 1995 hat es vor\nlaufenden Kameras kein gewalttätiges Medienspektakel gegeben. Für diesen Einsatz ist des-\nhalb der Polizei Anerkennung ausgesprochen worden, gleichwohl gab es auch kritische\nStimmen zu einzelnen Einsatzmaßnahmen, von denen die Fragestellerin eine Presseäußerung\nzitiert hat.\n\nDie ständig von der Fragestellerin erhobene Behauptung, die versammlungsrechtliche Ver-\n\nbotsverfügung der Polizeidirektion Hannover sei rechtswidrig, wird durch Wiederholung ®\nnicht richtiger. Auch ihre „rechtsmedizinischen“ Erklärungen, die Verfügung sei eine\n„spezifisch niedersächsische Form des Rinderwahns“ war nicht geeignet, das zuständige\nVerwaltungsgericht Hannover davon zu überzeugen, daß dieses Verbot offensichtlich\nrechtswidrig sei. Das Verwaltungsgericht ist im Gegenteil in seiner Entscheidung davon\nausgegangen, daß die Verbotsverfügung geeignet war, drohenden Straftaten zu begegnen.\nAusdrücklich hat das Gericht festgestellt, daß verfassungstechtliche Vorgaben nicht beein-\nträchtigt wurden.\n\n \n\nDie Fragestellung könnte im übrigen den Eindruck erwecken, es sei beabsichtigt gewesen,\nPersonen unter dem Zeichen des „Hakenkreuzes“ in Gewahrsam zu nehmen. Insoweit ist\nfestzustellen, daß, nachdem das Innenministerium von diesem herausgemeißelten, in seinen\nUmrissen aber noch erkennbarem Symbol Kenntnis erlangt hatte, die Aufforderung erteilt\nworden ist, dieses unkenntlich zu machen.\n\nDieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:\n\nZula:\n\nEntgegen ursprünglichen Planungen wurden keine Kontrollstellen gem. $ 14 NGefAG ein-\ngerichtet. Kontrollstellen sind Sperren von öffentlichen Straßen und Plätzen, an denen je-\ndermann angehalten werden kann, um seine Identität zu prüfen sowie ihn selbst und seine\nmitgeführten Sachen, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, zu durchsuchen (vgl. Riegel,",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nDie en innen terre\n\n \n \n\n \n\nPolizeiliche Personenkontrolle, Seite 34, Rasch, ME, $ 9 Randnummer 18, Wagner, PolG\nNW, $ 9).\n\nEine verstärkte Polizeipräsenz auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stellt für sich genom-\nmen keine Kontrollstelle im Sinne des NGefAG dar, selbst wenn Identitätsfeststellungen\nnach $ 13 NGefAG vorgenommen werden.\n\nZulbbisd:\nEntfallen.\n\nZuleundE£\n\nDas Bundesinnenministerium und die Innenminister der Länder wurden fernschriftlich\ngebeten, insbesondere in der Zeit vom 1. 8. bis 5. 8. 1996 folgendes zu veranlassen:\n\n- intensive Aufklärung mit Blick auf die Anreise von Störern nach Hannover (Szenetreffs,\nAbfahrtsorte, Fahrtrouten),\n\n— anlaßbezogene Abfahrtkontrollen,\n\n— entsprechende Einreisekontrollen in das Bundesgebiet,\n\n— Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung der Teilnahme an der verbotenen Ver-\nsammlung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten sowie zur Verfolgung von Rechts-\nverstößen in diesem Zusammenhang,\n\n— Mitteilung polizeilicher Erkenntnisse an die Polizeidirektion Hannover (Einsatzabschnitt\nAufklärung).\n\nZulg:\n\nEs ist nicht bekannt, daß es Festnahmen oder Kontrollen auf dem Gelände oder in dem\nGebäude der Universität Hannover gegeben hat. Diesbezügliche Absprachen mit dem Präsi-\ndenten der Universität Hannover gab es nicht. Zwei Personen wurden in der Nähe des Uni-\nversitätsgeländes festgenommen.\n\nZu 2a:\n\nIn dem genannten Zeitraum wurden insgesamt 2040 Platzverweisungen ausgesprochen,\ndavon 1831 gem. $ 17 Abs. 1 NGefAG und 209 gem. $ 17 Abs. 2 NGefAG.\n\nZu 2b bis d:\n\nDen Einsatzbefehlen Nr. 1 und 2 zum Polizeieinsatz war als Anlage eine Handlungsanleitung\nfür Polizeikräfte im Rahmen der Einsatzmaßnahmen beigefügt, die auch Gegenstand und\nInhalt von Einsatzbesprechungen war (Anlage).\n\nZu2e:\n\nEine abschließend rechtliche Bewertung kann ohne die dazugehörigen Verwaltungsvorgänge\nnicht abgegeben werden. Ich verweise im übrigen auf die beigefügte Handlungsanleitung.\n\nZu 2£\n\nDie Beantwortung dieser Frage würde die Durchsicht der 2040 Verwaltungsvorgänge erfor-\ndern. Wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wird von der genauen Beant-\nwortung dieser Frage abgesehen. Es ist jedoch zutreffend, daß in Einzelfällen Platzverwei-\nsungen nicht schriftlich begründet worden sind.\n\nZu2g:\n\nVergleiche hierzu Sätze 1 und 2 meiner Antwort zu 2 £. Die diesbezüglichen Dateien sind\nbereits gelöscht.\n\nDrucksache 13/2666",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666\n\nET 11ER\n\nZu 2h:\n\n124 Personen.\n\nZum 2i\n\nDen Widersprüchen wurde in acht Fällen stattgegeben.\n\nZu 2}:\n\nDie genaue Anzahl der zurückgenommenen Platzverweisungen ist nicht mehr feststellbar.\n\nZu 3a:\n\nEs wurden 96 Personen in Gewahrsam genommen.\n\nZu3bundc:\n\nFür die Beantwortung dieser Frage müßten ca. 2200 Verwaltungsvorgänge durchgeschen\nwerden. Wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes wird von der Beantwortung\ndieser Frage Abstand genommen.\n\nZu 3d:\n\n160 Personen wurden festgenommen.\n\nZu3eundf:\n\nNein. Der Bund bemüht sich, die Liegenschaft in der Schulenhurger Landstraße zu verkau-\nfen, so daß sie auf Dauer nicht zur Verfügung stehen wird.\n\nZu 4a:\n\nDie Polizeidirektion Hannover richtete anläßlich der „Chaos-Tage“ 1996 drei Dateien ein:\n\n1. Einsatzdatei Chaos-Tage 1996\n\nIlierbei handelte es sich um die eigentliche Einsatzdatei „Chaos-Tage“ 1996, in der alle\nPlatzverweisungen pp. gespeichert wurden.\n\n2. EiDok „Chans-Tage“ 1996\n\n \n\nDiese Dateien wurden bei der polizeilichen Einsatzleitung und bei den Kinsatzabschnit-\nten „Aufklärungen“, „Kontrollmaßnahmen“, „Schutz Stadt“ und „Folgemaßnahmen“\nauf separaten nicht vernetzten Personalcomputern geführt. Die Datei diente ausschließ-\nlich der Dokumentation des Finsatzgeschehens. Personenbezngene Daten wurden nur\nvereinzelt, und wenn, bezogen auf Rinsatzmaßnahmen gespeichert,\n\n3. NaSISte „Chaos-Tage“ 1996\n\nDiese Datei diente der Kriminalfachinspektion 4 der Polizeidirektion ETannover zur Spei-\ncherung von Informationen und Hinweisen, die zur Lageeinschätzung und -beurteilung\nfür den Staatsschutz bekannt wurden. Personenbezogene Daten sind nicht gespeichert\nworden.\n\nDer Landesbeauftragte für den Datenschutz wurde beteiligt.\n\nZutb:\n\n— Einsatzdatei „Chaos-Tage“ 1996 — ca. 2 000 personenbezogene Daten\n\n- EiDok „Chaos-Tage“ 1996 - ca. 30 personenbezogene Daten (geschätzt)\n— NaSISte „Chaos-Tage“ 1996 — keine (Datei kam nicht zum Tinsatz)\n\n6",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\nZu4c:\n\nNein.\n\nZu 4d:\n\nAls während des Einsatzes eine Verlagerung des Geschehens nach Bremen drohte, wurden\nin Hannover und Bremen gespeicherte personenbezogene Daten zwischen den verantwortli-\nchen Dienststellen ausgetauscht. Die aus Bremen gemeldeten personenbezogenen Daten\nwurden in der hiesigen Einsatzdatei „Chaus-Tage“ 1996 gespeichert. Da diese Datei mittler-\nweile physikalisch gelöscht wurde, und eine diesbezügliche Auswettung nicht stattgefunden\nhat, kann zu der Anzahl der Datenübermittlungen keine Stellung genommen werden. Aus\nden übrigen genannten Dateien sind keine Daten an andere Dienststellen in oder außerhalb\nNiedersachsens übermittelt worden.\n\nZu4e\n\nDie Dateien sind bis auf die Datei EiDok „Chaos-Tage“ 1996 der Einsatzleitung gelöscht\nworden. In der Datei EiDok „Chaos-Tage“ 1996 der Einsatzleitung sind die personenbezo-\ngenen Daten ebenfalls gelöscht worden.\n\nZu4£\n\nLediglich in der Einsatzdatei „Chaos-Tage‘ 1996 waren personenbezogene Daten mit einem\nBezug zu den „Chaos-Tagen“ 1995 gespeichert, nämlich über die Personen, die auch ande-\ntenorts bei vergleichbaren Ereignissen aufgetreten sind, sofern sie dabei mit Platzverweisun-\ngen oder freiheitsentzichenden Maßnahmen belegt worden oder als Verdächtige, Beschul-\ndigte oder rechtskräftig Verutteilte in einem Ermittlungsverfahren oder als Betroffene in\neinem Ordnungswidrigkeitenverfahren genannt sind und bei denen Tatsachen die Annahme\nrechtfertigen, daß sie bei künftigen Ereignissen vergleichbarer Art wieder in Erscheinung\ntreten werden.\n\nEs waren ca. 200 Personen betroffenen.\n\nPersonenbezogene Daten mit einem Bezug zu den „Chaos-Tagen“ 1994 sind nicht gespei-\nchext worden.\n\nZu4g:\nKeine.\nZu4hbisi\nEntfällt.\n\nZu5a\n\nEs:sind Polizeibeamtinnen und -beamte in ziviler Kleidung zur verdeckten Aufklärung einge-\nsetzt worden, die sich bekleidungsmäßig in die Gesamtszene einpaßten.\n\nZu5b:\n\nSiehe Antwort zu 5a.\n\nZu5c\n\nDas im Einsatzbefehl festgelegte Kennwort ist im Rahmen der Umsetzung aus nicht nach-\nvollziehbaren Gründen nicht allen Einsatzkräften bekannt geworden.\n\nZuädd:\n\nZur Frage der Gefährdung: nein; zur Frage nach Platzverweisungen oder Ingewahrsamnah-\nmen: es ist nicht auszuschließen, daß es wegen der fehlenden Kenntms des Kennwortes zu\n\nDrucksache 13/2666",
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"number": 8,
"content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666\n\npolizeilichen Eingriffsmaßnahmen gegen Polizeikräfte gekommen ist. Konkrete Einzelfälle\nsind nicht bekannt.\n\nZu6abisc:\n\nAnläßlich des Einsatzes wurden von seiten der Polizeidirektion Hannover folgende Straf-\nund Owi-Verfahren eingeleitet bzw. bearbeitet:\n\n \n\nTatbestand Anzahl der Verfahren\npersonenbezogen nicht personenbezogen\nVerstoß gp. $ 27 Versammlungsgesetz 133 -\nVerstoß gg. das Betäubungsmittelgesetz 28 -\nVerstoß gg. das Waffengesetz 16 1\nBeleidigung 13 -\nWiderstand gg. Vollstreckungsbeamte 11 _ ®\nHausfriedensbruch 10 -\nSachbeschädigung - 6 ®\nVerwendung von Kennzeichen\nverfassungswidriger Organisationen 4 -\nDiebstahl 3 1\nVerstoß gg. das Fernmeldeanlagengesetz 4 -\nGefährliche Körperverletzung - 2\nGemeinschädliche Sachbeschädigung - 2\nGefangenenbefretung 1 -\nStörung des öffentlichen Friedens\ndurch Androhung von Straftaten - 1\nVerabredung zu einem Verbrechen 1 - ®\nOrdnungswidrigkeitenanzeigen\ngemäß $ 29 Versammlungsgesetz 351 - ®\n$ 111 OWIG (Falsche Namensangabe) 2 -\n$ 118 OWIG (Belästigung der\nAllgemeinheit 1 -\n\nAnläßlich der „Chaos-Tage“ 1996 sind bei der Staatsanwaltschaft Hannover insgesamt 147\nErmittlungsverfahren anhängig gewesen. 39 von ihnen sind an auswärtige Staatsanwalt-\nschaften abgegeben worden, in 22 Verfahren kam es zu Einstellungen, Anklage ist in acht\nFällen erhoben worden. Zu einer Verurteilung kam es in einem Fall. Gegenstand der\nschwerwiegendsten Anklage ist die Verabredung zu einem Verbrechen der schweren Brand-\nstiftung. Den Angeklagten wird vorgeworfen, aufgrund gemeinsamen Tatentschlusses zur\nHerstellung von Molotowcocktails Benzin gestohlen und in zehn mit Lappen umwickelten\nFlaschen gefüllt zu haben, um damit in der darauf folgenden Nacht die PI Linden der Poli-\nzeidirektion Hannover anzugreifen und in Brand zu setzen. Um die Kleine Anfrage weiter\nins einzelne gehend beantworten zu können, müßten alle 147 Verfahrensakten dem Ge-\nschäftsgang, insbesondere der Förderung bei Gericht entzogen werden und einzeln ausge-\nwertet werden. Da dies mit der ohnehin großen Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften\nnicht zu vereinbaren wäre, wird davon Abstand genommen. Entsprechendes gilt für den\nSachstand der Bußgeldverfahren.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/2666\n\n \n\n \n\nZu6abisc:\n\nDie betriebswirtschaftlichen Kosten des Polizeieinsatzes betrugen 34,1 Mio. DM,\nStand: 14. 1. 1997.\n\nZusammenstellung der Einsatzkosten\n\n1. Personalkosten\n\n1.1 Niedersachsen 21007 763,50 DM\n1.2 auswärtige Bundesländer 8183 016,- DM\n2. Mehrkostenpauschale analog MKP-BGS\na) Vollzugsbeamte 2271 360,- DM\nb) med. D., Verw.-beamte, Tarifpers. 77 630,- DM\n3. Mehrkosten für An- und Abmarsch 1 266 840,— DM\n#4. Sachkosten, die nicht in den Mehrkostenpauschalen enthalten sind:\nMieten (518 01) 45011,34 DM\nHerrichten d. Unterkünfte (517 01) 56 262,53 DM\nHeizungskosten u. Versorg. (51759) 169 111,50 DM\nReinigungskosten (517 19) 97 865,95 DM\nDienst. Außenstehender (538 01) 576 115,57 DM\nIuK, Fernmelde- und\nElt-Bereich (TG 69/99) 256 066,68 DM\nübrige Sachkosten (547 85) 133 530,43 DM\n1333 964,00 DM\nEinsatzgesamtkosten 34 140 573,50 DM\nGesa Kosten\nBetriebskosten: 724376,01 DM\nInvestitionskosten: 79 333,69 DM\nGesamt: 803 709,70 DM\nGlogowski",
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"content": "Drucksache 13/2666\n\nNiedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\nvoreg Bundozuqyuuuosıad\n\n\"Sumaysıads 7 Öunssep3 ınz vouuyeuyewaßjoy 9viaan (1) ge +\nGumtduplodg 49p Bunssuuero »\n\nv3 ue Bungruusqn) pun (einunog) yuyasıapaiy Jaua vaßınay\n\nvaßomn Stuy HVON (W218 » (HMO GtL\n\nuoA Bungnig yaeu Dunssenu2] Jeßuaysoa ')66 pun (HyPHN Gt 8) GunspmoAazuad 31185) Ko yuawaßyy\nGunyddiogn 'yolyau seyayßgzieaun yoeu (HVj0HN IZ $) sobe] llnnnuncn Punöpiol Jap vaßuspjag\nVOSYIRU Sp IneIqy wunz sıq ewyeuwessyemdßuj pp Oneg xew nyTetösspbaiiydcedgjüdin 19d \"une soßısseinzun'g]'z}\n\nDuyerwWessyemsßuf Yaanp Bunsjemsazjerg „op Gunzyosyaung 108 suaneyudA voßupım-sbunupıo voyuyaa sayasıdAyyund -\n\nsıu6913 WOP U9eU Sabe] SOp FpuF :BUnstamaazjeIg Jap Joneg \"XeW sop Hundtpuaag nz Bunsopsoyny » voßunseyiasjyaIsgqy\njuaßtona Inw BunsiamiaAazjeıg J0p UI GunzgasIsajsug jwaöunsssneawyeuglgt -\njusgqabue Jhupaqun Bunsi3waAazelg . (vaßunuyAazjneuo, jenafewagqia\nsap Gunuyspsny ayaııaz pun (Nunduuasg) Gunzunsßag aydıuney RE pun -ppg) VonYJLEWMOG JOp WIOZ] UI ‘or wayelgenyg\n\" SvRonlN zes» INDAYLUHYEZH 30z Bungaysaunien » UOA UBLYyRHIW -\n. \\ saROUueH SIH/NPue LWUap\nHVRONSVS » (oBey4y-AQZ) ua1ıbqeumeg »| .2poypun aaouueH 47\n13P ui (J9SSOJPEINEJUON\nSımO 9v $ Gunpueydg voyajsunp DUI0Y JOPO) d\nwWATONSALBS -sGunuuoyra sauıo Bunsynjyding zusuyoM J2j83] Ura%\n15unGtuajuoßjozuy HVPONn GLS» nz y2} wObIıpurgsnZ2 ve Bunsynnz » pun uoyassny SOydsıdAl -\nSUIBINL UN (LI EZS » vayacg von Bbunyansydung - . ıg’z vapıam\nDVBON, IN (LIIZZS * L9UOSID. Won Öunyansysing - DIS9jUN vucy Puycupdt\n“ J0t\nINZ VOWYRUgLWODLO-] DUINIOPIOND “uawyausıo)\n{HMO Err $- Dunwiwwsuy aygnapouf) Dpudyoıs Bueyuvwwesnz ug 69 | uoypaamung” wop my UOonyY/\nmg f HSOASL FG WAITGER -Iorponsbunwwurson vobab Dımo9r 5 \\ “ua ßbupmsßunuplg voyayıyanısbunwwessda\ngorsiaa) vanaxbıptmsßunupıg von BunßjopaA Otmos 1aysyas| \"WATOIIS 4 69} 8 uoa GunbgoJ1oA pun ybmqrumuytjdd uausjoglan Jaure\nUAYUIUBJ9 10P Bunigig Jauto Bunßesag 7 uaıyej39 von syamay | 'DVi3OnL UN (I EIS « 182 GunISISISIINUDP] * ve vojjom unjessaupy \"wo\n\n \n\n \n\nogeÖueuS]LUosIAd Anz Jysıyg ge] OASsSsazsSs$»\n\n\"UBSIBMNZUy yUnysny Jap VayEIN MAI FIP I3PO \"yoıpals) yIıs uajeysaa L\n\n1yajjdsyunysny aıp in) abejpumdsjy9eyg aıp ne Js! ueduenaA jne - HYjBaN (9 2158 + \"Buny3ssonaualye9d \"dd vaddnıBuauosıad\n/ yamgeuorye)39 | 32P0 awuguoyny 'sUmS 'Syundg\nPawayaıs Fysınuay9 3ıp ID} USIyE;3H von bung] - SYIBON (1) ZH 8 « sop vowyey wı Bunßesjog.» Faıyaw JBPO Sulazuig\n\nEEE Se TEEN\n\n. (uJowyeuyeyg : jleyaoaydng\n\n \n\nsus}jeylaä\n\nuspppunIbaqussyejaß pun (HyJ39N Li 8) sIogssashunuwesuy (Ds1a\\ Sl $) s3yoqssasbungwwesisä sau PUNJÄISJUI WOP 0A\n\"36, Sbejsoeyn,, I5p yaıjygejue vsülgeugeuzjesuig J9p vawyeg ul Syeaytozljog An} Dunyla]ueSs üunjpueH\n\naberın usbeppumdsstyrsu D7\nsbeTuy JOAOUUEH UOIPSNPIOZIOF\n\n \n\n10",
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"content": "Drucksache 13/2666\n\nNiedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\nvajeyenS uoa Bunyaßsg\nınz voßunjpueysßunggragsor -\nuspolel\n\nJENS UoA ayeN Jap u) uUaßuns\n\"OMIBAZIELTF UOA Bunyaagıiä »\n\n \n\n \n\n'OYIPON wawyeuyepy (oBtog} Jaysmysasyamge : uspıggaßyog -\n6) $ weß Bunypidiagn aryap au \"usıyejoß sBl8tam Bunsynpysung pun Bunynig uaßunısuny oragıaa -.\n{DVISON ız 5) Bey p saneg; 'xew SAI9MZ Lau yeugewoßloF yZ) veuspessapy wapupjsusßeg \\\n: BWYEUWESIJEMBBU] yaınp DVBONEINDNLS «+ sap Bunaypjnz pun ywuyeuwesisyemoßu] + \\ vayayzjaß uoa Dunuynyu -, |\nBunstamrsazeig Jap Bunzyssyäing Be ‚DunSIBWOAZIEL ep DUNRIOJSUIUDIN Id voaß\n'g’Z LSLLOX aUUrg varunjeßue- p\nUopaMm aupyoaßue 956,'8'5 sıq 'ZO ‘92, uago u UOUIBSIEL SIY i\nwoR Xelu Uuey BunsiamnusAzjeld eg! \"Bu uayaß |\n\"USjessajpy; | -8q JLJenS Puls sernouueH 47\nve (JeinWIO>]} Bunßgnpeasjom! SDR ZA JOAOUULC/H HOP Told\n-IOrZEL VOYSINNLUDS Jop Sunßipupysny; \\ | -SDPEIS LONUESORW] Jopo UBin} |\njuogoßue ybujpaqun: ' STH TSRLUNSON WOUS.\nGunsjowoaz]cjg op Gunuyopsny' UIMU vosso.J Dujd yep \"aowyeu\nsy9192 pun Bunzussdag Syayuungy, SVRON LS * Kunsiomiorzjejg WWNSOg yaıydz pun yauug » | -uy dp uoßtpanyaas uaydesjeL\nVEN\nwauyeugepy (DBj04) ssjenssozosdjens\n\"mzq zaysılyoanyomgeusiyejeb Jeusjem |\nBunsyayyaıng 66 pun Bunynid SYPaMZ uawıyeu ©\nDYISDN -yewpßlo4 YF VE USJESSBIPY sap Bunsunynz\nzUNnMEL S/OnS (I) 2zL 5 » pun auıyeuwesiueMödu] j suryeuJsag oA »\nHSleA 08 S mzq OAIS A11ı 5 uaßapayun Bunyalzulg Jap Sıp\n\nwa 45BOdS 96 'y8 88 +» 'sPugIsuaßsg uspynysßue Jep auyeußeyassg +\n\n \n\nUpSlWSWMeg\n\n \n\n \n\nPr BT\nDi &\n\nVERLHEUGEM:\n\n \n\nvoBejpunIds1yoeN, Dy\nJOADQUUEH VORXaAPISZHOT\n\n11",
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