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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/3415 —\n\nBetr.: Golfaniage bei Hanstedt in der Nordheide\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Reckmann, Bartels, Dr. Ahrens (SPD) vom\n9. 1. 1989\n\nEine Investmentgesellschaft möchte auf einer Fläche von 400 bis 500 ha im Landschafts-\nschutzgebiet Garlstorfer Wald bei Hanstedt eine 54-Loch-Golfanlage sowie ein Sport-\nund Freizeitzentrum für rund 100 Millionen DM errichten.\n\nNaturschutzverbände weisen darauf hin, daß durch die Anlage des geplanten Golfplat-\nzes eine der schönsten, abwechslungsreichsten und für Natur und Landschaft wertvoll-\nsten Gebiete des Landkreises Harburg zerstört würde.\n\nAn anderer Stelle, wie zum Beispiel im Liechbachtal bei Obernkitchen, wurden bereits\nmit Zustimmung der Landesregierung durch Golfplätze wertvolle Biotope vernichtet.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n1. Welche Planungen liegen vor, und wie ist der derzeitige Sachstand?\n\n2. Welche schützenswerten bzw. unter Schutz stehenden Landschaftsteile sind be-\ntroffen?\n\n3. Müßte der Flächennutzunsplan der Gemeinde geändert werden, und ist eine Ent-\nlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig bzw. würde die Landesregie-\ntung ein derartiges Ansinnen unterstützen?\n\n4. Würden die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild beein-\nträchtigt werden?\n\n5. Ist sichergestellt, daß die hohe Strukturvielfalt der vorhandenen Landschaftsteile\nerhalten bleiben würde?\n\n6. Mit welchen negativen Auswirkungen auf den Fremdenverkehr wäre zu rechnen\nbzw. entsprechen die Planungen der Entwicklung eiries umwelt- und sozialverträg-\nlichen Fremdenverkehrs?\n\n7. Wird die Natur zugunsten von Kapitalinteressen vernachlässigt bzw. wird dem\nFremdenverkehr die wichtigste Existenzgrundlage, nämlich die intakte Natur,\nentzogen?\n\n8. Stößt der Fremdenverkehr in Teilen def Lüneburger Heide bereits heute an die\nGrenzen der Leistungsfähigkeit des Narurhaushalts und der Akzeptanz durch die\neinheimische Bevölkerung?\n\n9. Würden mit der Durchführung touristischer Großprojekte die natürlichen Be-\nschränkungen des Fremdenverkehrs durchbrochen und die Überfremdung der\nTourismusgemeinden vorangetrieben?\n\n10. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung, die touristische Nutzung auf die\nökologische Empfindlichkeit des jeweiligen Gebietes abzustimmen?\n\nDrucksache 11/4145",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4145\n\n \n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 24. 5. 1989\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n— 101.1 — 01425/22 — 229 —\n\nGolfplatzplanungen, die das Gebiet von Landschaftsschutzgebieten berühren, setzen\nvoraus, daß insoweit die Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgehoben wird. Dies\ngeschieht durch Verordnung des Landkreises mit Zustimmung der oberen Naturschutz-\nbehörde (8 30 Abs. 7 NNatG). Soweit dieses Verfahren in der Vergangenheit durchlau-\nfen wurde, stand — anders als in der Kleinen Anfrage behauptet — nie die Vernich-\ntung wertvolier Biotope zur Debatte.\n\nIm Bereich Hanstedt in der Nordheide ist eine private Gesellschaft mit einem Plan an\ndie Samtgemeinde herangetreten, eine Golfanlage und ein Freizeitzentrum zu errichten.\nDer in Aussicht genommene Raum ist bisher nur grob umrissen und erstreckt sich von\nQuarrendorf nach Nindorf von der L213 und L214 zum Garlstorfer und Toppenstedter\nWald.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Einzelfragen wie folgt:\n\nZu I:\n\nEs liegen keine konkreten Planungen vor. Die Samtgemeinde hat jedoch eine Umwelt-\nverträglichkeitsstudie in Auftrag gegeben.\n\nZu 2:\n\nVon dem Projekt werden Flächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Garlstorfer\nWald und weitere Umgebung“ betroffen.\n\nZu 3:\n\nDas vorgesehene Großprojekt, nach den bisherigen Informationen neben einer 54-Loch-\nGolfanlage ein Hotel mit 400 Betten mit Tennis- und Squash-Anlage und weiteren\nSportmöglichkeiten, würde dem Schutzzweck zuwiderlaufen, so daß die betroffenen\nFlächen aus dem LSG entlassen werden müßten. Nach dem Bauplanungstecht ist zu-\nmindest eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Die Entscheidungsfindung\nist mangels Planungsunterlagen noch nicht in Gang gesetzt worden.\n\nZu 4 bis 6:\n\nDie Fragen können nicht beantwortet werden, weil die Planung des Vorhabens noch\nnicht konkret ist.\n\nZu 7:\n\nDie Landesregierung wird darauf achten, daß die Natur in dem Bereich weder vernach-\nlässıgt noch dem Fremdenverkehr entzogen witd.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4145\n\nZu 8:\n\nZur Heideblüte kann es insbesondere an Sonn- und Feiertagen zu Grenzsituationen bei\nder Inanspruchnahme des Naturhaushalts kommen. Durch geeignete Schutzmaßnah-\nmen (u.a. eingezäunte Wanderwege) wird der Beeinträchtigung von Heideflächen ent-\ngegengewirkt. Die einheimische Bevölkerung kennt die besonderen Belastungen zur\nZeit der Heideblüte. Sie unterstützt die Schutzmaßnahmen der Behörden. Der in der\nLüneburger Heide in der Vergangenheit entwickelte Fremdenverkehr wird von der Be-\nvölkerung akzeptiert, da er zu einer ihrer wesentlichen Einkommensquellen geworden\nist.\n\nZu 9:\n\nDer mit der Entwicklung touristischer Großprojekte zwangsläufig verbundene Landver-\nbrauch ist aus der Sicht des Naturschutzes grundsätzlich negativ zu beurteilen. Die mit\nder Fragestellung als Befürchtung geäußerte Entwicklung ist nicht auszuschließen.\nAber: Touristische Großprojekte wie Center-Parks schaffen eine besondere Angebots-\nstruktur im Fremdenverkehr. Sie tragen nicht zur Überfremdung der Tourismusgemein-\nden bei, da Ausstattung und Angebot darauf ausgerichtet sind, die Gäste während der\nAufenthalte in einer nahezu geschlossenen Versorgung in den Ferienparks zu bedienen.\nGleichwohl wird man davon ausgehen müssen, daß die touristische Belastbarkeit des\nRaumes Lüneburger Heide in den Spitzenzeiten die Grenzen der Naturverträglichkeit\nerreicht, an manchen Stellen sogar bereits überschreitet.\n\nZu 10:\n\nIn nicht geschützten Bereichen werden die Naturschutzbehörden gemäß 856 NNatG\nso techtzeitig beteiligt, daß sie die ökologischen Belange in die Planung einbringen\nkönnen. Im übrigen tragen die Naturschutzgebiets- und Landschaftsschutzgebietsver-\nordnungen der Forderung Rechnung.\n\nDr. Ritz\n\n(Ausgegeben am 25. 7. 1989)",
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