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"content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode ! Drucksache 12/5986\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5593 -\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Pawelski (CDU) - Drs 12/5593\n\nBetr.: Maßnahmen gegen Schäden durch Graffiti-Sprayer\n\nDie durch Graffiti-Sprayer verursachten Schäden nehmen weiterhin zu. Die Täter werden\nnur äußerst selten gefaßt. Die Kosten der Reinigungsarbeiten müssen bei öffentlichen Ge-\nbäuden vom Steuerzahler, bei privaten Bauwerken von den Eigentümern getragen wer-\nden. Meist dauert es nur kurze Zeit, bis gereinigte Flächen erneut verunstalter worden\nsind.\n\nIn New York ist vor einiger Zeit ein Verbot erlassen worden, Sprühdosen, die für Wand-\nschmierereien verwendet werden können, an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen.\nErlaubt ist nur noch der Verkauf an älter als achtzehnjährige gegen Vorlage des Ausweises.\nSeitdem sind die Schäden dort um 85 % zurückgegangen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\nt. Welche Kosten mußten Land bzw. Kommunen in den letzten Jahren für die Beseiti-\ngung von derartigen Schäden tragen?\n\n2. Welche Schätzungen gibt es über die Kosten, die privaten Hauseigentümern entstan-\nden sind?\n\n3. In wieviel Prozent der Fälle konnten Täter ermittelt, verurteilt und zur Tragung der\nKosten für die Beseitigung der Schäden herangezogen werden?\n\n4. Wird die Landesregierung sich auf Grund der oben genannten Erfahrungen im Aus-\nland auch bei uns für ein Verkaufsverbot an Jugendliche einsetzen?\n\n5. Welche sonstigen Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Innenministerium Hannover, den 18, 1. 1994\n— 24.2 K - 01425/02 -\n\nZul:\n\nOhne landesweite Umfrage können die dem Land und den niedersächsischen Kommu-\nnen insgesamt entstehenden Kosten nicht benannt werden. Auf Nachfrage in einigen\ngrößeren Städten werden für die letzten Jahre jeweils Kosten von weniger als 1000 DM bis",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode _ Drucksache 12/5986\n\n \n\nüber 70000 DM genannt. Nur teilweise ist dabei auch der Personalaufwand berücksich-\ntigt; er läßt sich nicht mehr ermitteln.\n\nZu 2:\n\nDer Landesregierung liegen keine Schätzungen über Kosten vor, die privaten Haus-\neigentümern im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen durch Graffiti entstanden sind.\nZu 3:\n\nEinschlägige Aussagen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Land Nieder-\nsachsen können nicht erwartet werden, da „Sachbeschädigung durch Graffiti“ kein selek-\ntionsfähiges Merkmal ist.\n\nIn der PKS wurden Sachbeschädigungen insgesamt (darunter auch Sachbeschädigungen\ndurch Farbschmierereien und durch sog. Graffiti) 1992 wie folgt erfaßt:\n\nSachbeschädigung (gesamt): 52299 Fälle\ndavon:\nsonstige SB auf öff. Straßen /Plätzen: 4979 Fälle\n\nSachbeschädigung durch Graffiti können — nach der Systematik der PKS - regelmäßig\nnur in der Untererfassung „sonstige Sachbeschädigungen auf öffentl. Straßen/Plätzen“\n(neben anderen Arten von Sachbeschädigungen) registriert worden sein; die 1992 insge-\nsamt 4979 zur Anzeige gebrachten Fälle von „sonstigen Sachbeschädigungen auf öffentl.\nWegen/Plätzen“ entsprechen einem Anteil von 0,78 % an den Gesamtstraftaten 1992 in\nNiedersachsen.\n\nInsgesamt wurden in 1992 13442 und in dem Bereich „sonstige Sachbeschädigung auf\nöffentlichen Wegen/Plätzen“ 1570 Tarverdächtige ermittelt.\n\nDieses entspricht einer Aufklärungsquote von 12,22 bzw. 8,73 %.\n\nBei den insgesamt geklärten Sachbeschädigungen 1992 waren die Tatverdächtigen:\n\n— Kinder 1280\n— Jugendliche 2629\n— Heranwachsende 2027\n— Erwachsene 7506\ngesamt 13442\n\nBei den 1992 ermittelten Tatverdächtigen zu „sonstigen Sachbeschädigungen auf öffent-\nlichen Wegen/Plätzen“ war die Tatverdächtigenverteilung wie folgt:\n\n- Kinder 196\n- Jugendliche 569\n— Heranwachsende 322\n— Erwachsene 483\ngesamt 1570\n\nBei den Staatsanwaltschaften und Gerichten werden Verfahren wegen Schäden durch\nGraffiti-Sprayer nicht gesondert statistisch erfaßt. Die Beantwortung der Frage hinsicht-\nlich etwaiger Verurteilungen und Heranziehung zur Schadensbeseitigung würde deshalb\neine besondere Auswertung sämtlicher Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Ver-\ndachts der Sachbeschädigung und der Schadensersatz-Prozeßakten der Amts- und Land-\ngerichte voraussetzen. Mit Rücksicht auf die hohe Belastung der niedersächsischen Staats-\nanwaltschaften und Gerichte sieht sich die Landesregierung zu dieser besonderen Erhe-\nbung aus Anlaß der Kleinen Anfrage nicht in der Lage.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Ä Drucksache 12/5986\n\n \n\nZu 4:\n\nEin gewerberechtliches Verkaufsverbot von Sprühdosen an Jugendliche unter 18 Jahren\nwäre nach Auffassung der Landesregierung wenig geeignet, Sachbeschädigungen durch\nGraffiti zu verhindern oder wirksam einzudämmen. Selbst bei einer ausreichenden Kon-\ntrolle der Käufer von Sprühdosen wäre ein Erwerb mit Hilfe von Dritten nicht auszu-\nschließen. Auch würden heranwachsende/erwachsene Graffiti-Sprayer (über 18 Jahre)\nweiterhin ungehindert Farbsprühdosen kaufen können. Im übrigen erscheint der mit der\nDurchführung eines Vertriebsverbots an Kinder und Jugendliche verbundene Verwal-\ntungsaufwand ungerechtfertigt, solange die betroffenen Personen Sprühdosen besitzen\nund mit sich führen dürfen.\n\nZu 5:\n\nZu Maßnahmen sieht die Landesregierung derzeit keine Veranlassung.\n\nGlogowski\n\n(Ausgegeben am 4. 2. 1994) 3",
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