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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\n1 LLL nn\n\nAntwort auf eine Große Anfrage\n— Drucksache 13/1292 —\n\nWortlaut der Großen Anfrage der Fraktion der SPD vom 17. 8. 1995\n\nBetr.: Verbraucherschutz in Niedersachsen\n\nDas wachsende Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherbewußtsein hat dazu geführt,\ndaß Verbraucherpolitik immer wichtiger wird. Den zunehmend sensibilisierten Verbrau-\nchern geht es heute nicht mehr allein um Preis und Qualität beim Einkauf. Vielmehr wol-\nlen sie gesundheits-, umweltbewußt und gegenüber den Menschen in der Dritten Welt\nverantwortlich handeln. Hohe Umwelt- und Verbraucherstandards sind deshalb unver-\nzichcbar.\n\nVon vielen Unternehmen ist diese Entwicklung mittlerweile erkannt worden. Nur die\nProdukte, die ökologisch verträglich sind, sind zukunftsträchtig und somit wettbewerbs-\nfähig. Hohe Verbrauchersrandards führen so zu Innovationsprozessen in der Wirtschaft\nund sichern auf diesem Wege die Konkurrenzfähigkeit von Produkten und Unternehmen.\nVerbraucherschutz und Wirtschaftsinteressen müssen nicht zwangsläufig im Gegensatz\nstehen. Im Gegenteil: Eine starke, kritische Nachfrageseite ist eine wichtige Voraussetzung\nzur Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs. Ein vorsorgender Verbraucherschutz\nträgt dazu bei, ökonomische Anreize zur gesamtwirtschaftlichen effizienteren Ressourcen-\nnutzung unter gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen.\n\nObwohl die Verbraucherberatung an Bedeutung gewinnt, hat sich die Bundesregierung\naus der Mitfinanzierung der Verbraucherzentralen der Länder zurückgezogen. Das Desin-\nteresse der Bundesregierung an der Verbraucherpolitik zeigt sich auch darin, daß sich die-\nser wichtige Bereich weder in der Koalitionsvereinbarung noch in der Regierungser-\nklärung widerspiegelt. Die Landesregierung bezuschußt deshalb die Verbraucherzentrale\nNiedersachsen, ebenso die Verbraucherberatung des Deutschen Hausfrauenbundes — Lan-\ndesverband Niedersachsen e.V. Gleichwohl bleibt offen, ob die Finanzierung der Ver-\nbraucherberatung angesichts des steigenden Beratungsbedürfnisses der Konsumenten aus-\nreichend ist.\n\nInsbesondere im Dienstleistungssektor zeichnet sich ein höherer Informationsbedarf ab.\nIn den Bereichen Banken, Versicherungen und Baufinanzierung werden zunehmend Be-\nschwerden registriert, die auf eine wachsende Benachteiligung der Verbraucher gegenüber\nden Anbietern schließen lassen. Mitverantwortlich für diese Entwicklung ist auch die\nkomplexer werdende nationale und europaweite Gesetzgebung. Weiterer Aufklärungs-\nund Beratungsbedarf zeichnet sich auch in den Bereichen Gesundheit, Energie und Abfall\nab.\n\nMit der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes werden neue Perspektiven im\nLebensmittelbereich eröffnet. Neue Technologien bei der Produktion sowie Bearbeitung\nund Verarbeitung von Lebensmitteln schaffen zusätzlichen Beratungsbedarf. Der Ver-\nbraucher hat durch das geltende Lebensmittelrecht Anspruch auf gesundheitlich unbe-\ndenkliche Lebensmittel. Trotzdem sind zahlreiche Lebensmittel für viele Verbraucher\nnicht unbedenklich (Zusatzstoffe, Bestrahlung, Gentechnik). Hier besteht eindeutig ein",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/143€\n\nI\n\ngrößerer Informationsbedarf. Vor diesem Hintergrund stellen sich aus verbraucherpoliti-\nscher Sicht auch Fragen zum nachhaltigen Konsum, zur Tierzucht und Tierhaltung sowie\ndaraus resultierenden Gefahren.\n\nVor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:\nEuropa\n„1. Welchen Einfluß nimmt sie auf die Gestaltung des Verbraucherschutzes in der EU?\n\n2. Welche finanzielle Förderung wird von ihr geleistet, um die im Dreijahresprogamm\n1992 bis 1995 der EU vorgesehenen Maßnahmen im Interesse der niedersächsischen\nVerbraucher abzusichern?\n\n3. Welche besonderen Problemstellungen für niedersächsische Verbraucherinnen und\nVerbraucher sind nach ihrer Erkenntnis beim grenzüberschreitenden Einkauf festzu-\nstellen?\n\n4. Welche Lösungsansätze hat sie zur Beseitigung solcher Probleme?\n\nRecht\n\n5. Hält sie die beim Bund bzw. bei der EU bestehenden gesetzlichen Regelungen des\nrechtlichen Verbraucherschutzes im allgemeinen für ausreichend, und gibt es be-\nstimmte Bereiche, die zu verbessern wären?\n\n6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt sie Beratungseinrichtungen, um den Zugang\nder Konsumenten zum Rechtsweg zu erleichtern?\n\nVersicherungen\n\n7. Welche Erkenntnisse liegen ihr bisher über den Verbraucherschutz auf dem nunmehr\noffenen europäischen Versicherungsmarkt vor?\n\n8. Welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um ein Höchstmaß an Transparenz bei\nPreisen und Leistungen von Versicherungen zu gewährleisten?\n\n9. Wie nimmt sie Einfluß auf die Bundesgesetzgebung hinsichtlich von Bestrebungen\nder Versicherungswirtschaft, mit Risikoselektionen und Ausschlüssen von bestimm-\nten Risikogruppen die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher zu be-\ngrenzen?\n\n10. Hält sie eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes hinsichtlich der Informa-\ntionspflichten der Anbieter für notwendig, um die derzeit bestehenden Benachteili-\ngungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu beseitigen?\n\n11. Hält sie anbieterunabhängige Beratung und Information über den Versicherungs-\nmarkt für besonders förderungswürdig, und unterstützt sie bereits solche Maßnah-\nmen?\n\nBaufinanzierung\n\n12. Welche Probleme sind ihr bekannt, die zum Nachteil privater Haus- und Woh-\n\nnungseigentümer aus dem Abschluß von Baufinanzierungen resultieren?\n\n13. Hat sie Erkenntnisse, daß für Überschuldungen auch unzureichende Beratungglei-\nstungen seitens der Anbieter im Vorfeld der Entscheidung über Baufinanzierung ver-\nantwortlich sein könnten?\n\n14. Unterstützt sie bei der anbieterunabhängigen Baufinanzierungsberatung bereits be-\nsondere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\n0 LIIÜÜÜINIII nn nn\n\n15. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der unabhängigen Information und Beratung\nhält sie für möglich und sinnvoll?\n\nVerschuldung\n\n16. Welche Erkenntnisse hat sie über die Verschuldung privater Haushalte in Nieder-\nsachsen, und welche Probleme ergeben sich für den privaten Konsum im allgemeinen\nund für benachteiligte Bevölkerungsgruppen im besonderen?\n\n17. Wer ist vorrangig für die Schuldnerberatung zuständig, und wie sieht die Umsetzung\nin der Praxis aus?\n\n18. Welche Maßnahmen zur Schuldnerberatung werden von ihr besonders gefördert?\n\n19. Welche Erkenntnisse liegen ihr über Verschuldungen verschiedener Bevölkerungs-\ngruppen vor?\n\n20. Gibt es Erkenntnisse der Landesregierung über bestimmte Kreditvergabepraktiken?\n\n21. Beabsichtigt sie, sich im Bundesrat einer Gesetzesinitiative des Bundestages zur\nDurchsetzung des Rechts auf ein Girokonto anzuschließen, oder wird die Landesre-\ngierung selbst eine diesbezügliche Gesetzesinitiative im Bundesrat ergreifen?\n\n22. Welche Erkenntnisse liegen ihr über die zunehmende Verschuldung Jugendlicher\n\nvor?\n\n23. Welche Vorstellungen zur Lösung der bestehenden Probleme in diesem Bereich hat\nsie?\n\n24. Sind ihr diesbezüglich Initiativen des Bundes oder anderer Bundesländer bekannt?\nWenn ja, welche?\n\nNachhaltiger Konsum\n\n25. Welche Maßnahmen hält sie für geeignet, angesichts der Erkenntnisse über weltwei-\nte Zusammenhänge von Produktion und Konsum die niedersächsischen Verbrauche-\nrinnen und Verbraucher stärker zur Änderung ihres Konsumverhaltens anzuhalten?\n\n26. Welche Maßnahmen zum ökologischen Umbau der Wirtschaft in Niedersachsen, die\nsich positiv auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken sollen, werden von\nihr in besonderer Weise unterstütze?\n\n27. Welche Forschungsvorhaben laufen bzw. werden von ihr unterstützt, die sich mit\nKonsumfragen unter globalen ökologischen, sozialen, ökonomischen und ethischen\nKriterien befassen?\n\n28. Hält sie besondere Aufklärungsmaßnahmen über nachhaltigen Konsum für erforder-\n\nlich?\n\n29. Welche Maßnahmen sind nach ihrer Ansicht geeignet, um bestehende Hemmnisse\nfür ein breites Angebot ökologisch unbedenklicher Produkte im Sinne des nachhalti-\ngen Konsums zu beseitigen?\n\nErnährung ,\n\n30. Welche Teile des Lebensmittelbereiches sind im europäischen Recht geregelt und\nwelche nicht hinsichtlich\na) Produktkennzeichnung und -etikettierung,\nb) Lebensmittelkontrolle und Nachweisverfahren und\n\nc) verbrauchergerechter Information? Welche Auswirkungen ergeben sich aus der bis-\nlang unvollständigen Harmonisierung in diesem Bereich?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\nU Em m\n\nregierung in vollem Maße und räumt ihnen hohe Priorität ein. Vorhaben der EU in Sa-\nchen Verbraucherschutz werden daher schon frühzeitig eingehend geprüft, und ggf. wer-\nden Änderungsvorschläge oder Stellungnahmen eingebracht. Daneben strebt die Landes-\nregierung im Rahmen der Befassung des Bundesrats mit Vorhaben der EU im Einzelfall\nein gemeinsames Vorgehen mit anderen Bundesländern an, um eine Stellungnahme im\nBundesrat durchzusetzen, die ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet und den\nInteressen des Landes Niedersachsen gerecht wird. Daneben versucht die Landesregierung\nu.a. über ihr Verbindungsbüro in Brüssel, bereits in einem frühen Stadium Einfluß auf die\ninhaltliche Gestaltung von Entwürfen zu Richtlinien oder Verordnungen zu nehmen.\nDiese Verfahrensweise hat sich bereits bewährt.\n\nZu 2:\n\nIm Rahmen des zweiten dreijährigen verbraucherpolitischen Aktionsplanes (1993 bis\n1995) der Kommission vom 28. 7. 1993 für die Verbraucherpolitik in der Gemeinschaft\nhar die EU Mittel zur Mitfinanzierung verschiedener Maßnahmen zugunsten der Ver-\nbraucher bereitgestellt. Die im Gesamthaushaltsplan der EU veranschlagten Mittel teilen\nsich auf folgende Maßnahmen auf:\n\n— Aktionen und Zugang zum Recht\n\n— Vertretung\n\n- Information der Verbraucher und vergleichende Prüfungen\n- Der Binnenmarkt im Dienst der Verbraucher\n\n— Qualität, Sicherheit und Kontrollen.\n\nIm Rahmen dieser Maßnahmen werden Voruntersuchungen, Durchführbarkeitsstudien,\nPilotprojekte, Informatio-skampagnen, Studienaufträge, Veröffentlichungen u.a. finan-\nziert. Für eine Beteiligung des Landes Niedersachsen an diesen Maßnahmen besteht kein\nfinanzieller Spielraum.\n\nIm Rahmen der Maßnahme „Information der Verbraucher und vergleichende Prüfun-\ngen“ werden u.a. grenzüberschreitende Informationszentren gefördert. Die Verbraucher-\nzentrale Niedersachsen (VZN) erhält mittelbar eine Förderung für das Projekt „Grenz-\nüberschreitende Verbraucherberatung“, das die VZN gemeinsam mit EUREGIO, der\nVerbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und den niederländischen Partnern Consu-\nmentenbond und PlanPraktijk bis Ende 1995 durchführt. Für die Beteiligung der VZN\nan diesem Projekt mit der Beratungsstelle Nordhorn wird in diesem Jahr eine Zuwendung\nin Höhe von 2500 ECU gezahlt. Die Mitfinanzierung Niedersachsens erfolgt durch die\ninstitutionelle Förderung der VZN, die die Beratungsstelle Nordhorn einschließt.\n\nZu 3 und 4:\n\nDie Verbraucherzentrale Niedersachsen ist an dem Projekt „Grenzüberschreitende Ver-\nbraucherberatung“ mit der Beratungsstelle Nordhorn beteiligt (vgl. zu 2). Dort sind ins-\nbesondere Anfragen zu den Themen Kaufrecht, Autokauf und Produktpreise gestellt wor-\nden, die vorwiegend durch Einschaltung der niederländischen Verbraucherorganisationen\ngeklärt werden konnten.\n\nBesondere Probleme ergeben sich nach Erfahrungen der VZN aus den unterschiedlich ge-\nstalteten Gewährleistungsrechten in den Niederlanden und Deutschland. Mit dem Grün-\nbuch „Verbrauchsgütergarantien und Kundendienst“ hat die EU-Kommission im Jahre\n1993 diese Problematik dargestellt und in den Mitgliedsländern zur Diskussion gestellt.\nZur Problemlösung beabsichtigt die EU-Kommission, eine Richtlinie über den Verkauf\nvon Gebrauchsgütern, Verbrauchsgütergarantien und Kundendienstleistungen zu erarbei-\nten. Insoweit wird auf die Antwort zu 5 verwiesen.\n\nIm Hinblick auf die sehr unterschiedliche Gestaltung des Kaufvertrags- und Garantie-\nrechts in den Mitgliedsländern wird die Erarbeitung dieser Richtlinie mit Schwierigkeiten",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/143°\nm nn\n\nverbunden sein und ihre spätere Umsetzung erhebliche Auswirkungen auch auf das deut-\nsche Kaufvertragsrecht haben. Die Landesregierung wird sich nach Vorlage des Richt-\nlinienentwurfs intensiv mit diesem Vorhaben auseinandersetzen und dabei die Verbrau-\ncherinteressen berücksichtigen.\n\nZu 5:\n\nDie dem Verbraucherschutz dienenden Richtlinien der EG schaffen oder ermöglichen\ndurchweg ein ausreichendes Schutzniveau, zumal sie in aller Regel nur ein Mindestniveau\nvorschreiben und den Mitgliedstaaten gestatten, strengere Vorschriften zugunsten der\nVerbraucherinnen und Verbraucher zu erlassen.\n\nIn ihrer Gesamtheit haben die Verbraucherschurzvorschriften der EU allerdings den\nNachteil, daß die einzelnen Richtlinien in allgemeinen Fragen nicht genügend aufeinan-\nder abgestimmt sind und daß sie sich bei der Umsetzung nur schlecht in die nationalen\nRechtsordnungen einfügen lassen. In den Richtlinien folgen die Regelungen zu allgemei-\nnen Fragen keinem einheitlichen Prinzip, z.B. soweit es um Verjährungs- und Aus-\nschlußvorschriften geht. Die Umsetzung von Richtlinien in das deutsche Zivilrecht be-\ndeutet deshalb regelmäßig eine weitere Komplizierung des nationalen Rechts; Kompli-\nziertheit und Unübersichtlichkeit der Regelungen laufen jedoch dem grundsätzlichen Ziel\ndes Verbraucherschurzes zuwider, weil eine unübersichtliche Rechtslage es den Verbrau-\ncherinnen und Verbrauchern erschwert, ihre Rechte zu erkennen und sie durchzusetzen.\n\nWo die Richtlinien allzu detaillierte Regelungen enthalten, ist es meist nicht möglich, sie\nin solcher Weise umzusetzen, daß sie sich ohne Brüche in das sonstige nationale Recht\neinfügen. Beispiele hierfür sind die Richtlinien über den Verbraucherschutz bei Vertrags-\nabschlüssen im Fernabsatz und der Vorentwurf der Richtlinie über den Verkauf von Ver-\nbrauchsgütern, Verbrauchsgütergarantien und Kundendienstleistungen. Würde eine\nRichtlinie entsprechend diesem Vorentwurf erlassen, wäre sie mit den Grundstrukturen\ndes deutschen Schuldrechts - und auch mit den weit fortentwickelten nationalen Reform-\nüberlegungen — nicht zu vereinbaren. Es würde deshalb eine Sonderregelung notwendig,\ndie vom Schuldrecht des BGB abwiche; zwischen Verbraucherverträgen und anderen\nKaufverträgen, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht beteiligt sind, ent-\nstünden Regelungsunterschiede, die der Verbraucherschutz nicht verlangt. Solche Unter-\nschiede, die sachlich nicht geboten sind, belasten in unnötiger Weise die Verbraucherin-\nnen und Verbraucher, die Anwaltschaft und die Gerichte. Derartige Probleme wären zu\nvermeiden, wenn die Richtlinien sich darauf beschränkten, Prinzipien des Verbraucher-\nschutzes für den jeweiligen Regelungsbereich festzulegen und die Einzelausformung dem\nnationalen Recht überließen. Dadurch könnten Brüche, innere Widersprüche und Un-\nübersichtlichkeiten der nationalen Rechtsordnungen vermieden werden.\n\nIm Bundesrecht ist der Verbraucherschutz in den vergangenen 20 Jahren wesentlich ge-\nfördert worden, teils durch die Umsetzung von EG-Richtlinien, zum nicht geringen Teil\naber auch unabhängig von EU-Vorschriften. Die Landesregierung bemüht sich bei der\nVorbereitung von Vorschriften des Bundesrechts, auf ein hohes Niveau des Verbraucher-\nschutzes hinzuwirken, insbesondere im Bundesrat. Dabei ist es allerdings nicht in allen\nBereichen gelungen, die Vorstellungen der Landesregierung zu verwirklichen.\n\nBei der Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes im vergangenen Jahr hat der Bun-\ndesrat auf der Grundlage niedersächsischer Anträge den Vermittlungsausschuß mit dem\nZiel angerufen, die Kündigungs- und Widerrufsrechte der Versicherungsnehmerinnen\nund Versicherungsnehmer zu verbessern und eine Diskriminierung von Ausländerinnen\nund Ausländern zu verhindern. Dieses Ziel ist nicht in vollem Umfang, aber doch in den\nKernpunkten erreicht worden.\n\nBei dem Gesetz, mit dem die EG-Richtlinie über Pauschalreisen in deutsches Recht um-\ngesetzt wurde, hat die Landesregierung versucht, die Absicherung der Reisenden gegen ei-",
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            "content": "'Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\n10T m nn\n\nne Insolvenz von Reiseunternehmen durch eine Anhebung der Haftungsobergrenze zu\nverbessern. Der Bundestag hat dies abgelehnt.\n\nAuch in anderen Fällen haben Bundesregierung und Bundestag bei der Umsetzung von\nEG-Richtlinien die bestehenden Optionen für einen besseren Verbraucherschutz nicht\nausgenutzt, so beim Produkthaftungsgesetz und beim Verbraucherkreditgesetz.\n\nDas Umwelthaftungsgesetz und das Gentechnikgesetz haben zwar eine Gefährdungshaf-\ntung eingeführt. Zu beiden Gesetzen fehlt aber bis heute ein wesentlicher Baustein des\nvom Gesetzgeber geschaffenen Sicherungssystems. Die an sich bestehende Pflicht zum\nAbschluß einer Haftpflichtversicherung oder einer anderen Deckungsvorsorge steht noch\nimmer nur auf dem Papier, weil die Bundesregierung die notwendigen Deckungsvorsor-\ngeverordnungen bis heute nicht erlassen hat. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.\n\nEin besonders wichtiger Bereich des Verbraucherschutzes ist der Mieterschutz. Bei der\nVorbereitung des Vierten Mietrechtsänderungesgesetzes aus dem Jahre 1993 hat sich die\nLandesregierung im Bundesrat nachdrücklich um eine Verbesserung des Mieterschutzes\nbemüht. Nachdem der Bundestag sich diesen Bemühungen verschlossen hatte, konnte im\nVermittlungsausschuß nur ein relativ geringer Erfolge erzielt werden. Wenn die Bundes-\nregierung, wie sie angekündigt hat, demnächst eine Änderung des Wohnraummietrechts\nmit dem Ziel der Vereinfachung vorbereitet, wird die Landesregierung sich erneut für den\nMieterschutz einsetzen und darauf hinwirken, daß eine Vereinfachung des Mierrechts, die\nsicher wünschenswert ist, nicht zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht.\n\nDaneben hält die Landesregierung einen verbesserten Verbraucherschutz bei Finanz-\ndienstleistungen (Anlegerschutz) für geboten. Eine entsprechende Initiative wird gemein-\nsam mit den anderen Bundesländern vorbereitet.\n\nDie Landesregierung hält es ferner für erforderlich, daß den Verbraucherinnen und Ver-\nbrauchern ein besserer Zugang zu Informationen über die Angebote von Lebensmitteln\nund Bedarfsgegenständen ermöglicht wird. Dies könnte z.B. in einer gesetzlichen Veran-\nkerung der Auskunftspflicht der Anbieter solcher Erzeugnisse gegenüber den Verbrauche-\nrinnen und Verbrauchern bestehen. Die Landesregierung wird diese Initiative im Rahmen\nder Novellierung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes weiter verfolgen.\n\nZu 6:\n\nDurch die im Jahre 1980 in Kraft getretene Änderung des Rechtsberatungsgesetzes sind\ndie Verbraucherzentralen zur außergerichtlichen Rechtsberatung befugt. Sie umfaßt ei-\nnerseits die individuelle Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne einer\nHilfe zur Selbsthilfe und andererseits die Rechtsberatung, wenn die daraus resultierenden\nMaßnahmen der Verbraucherinnen und Verbraucher erfolglos geblieben sind. Ist eine\naußergerichtliche Klärung eines Falles nicht möglich, wird je nach Einschätzung der Er-\nfolgsaussichten auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verbraucherberatung des Deutschen\nHausfrauenbundes arbeitet eng mit Vertragsanwälten zusammen, die eine entsprechende\nRechtsberatung vornehmen. Durch die Inanspruchnahme der Verbraucherberatungsein-\nrichtungen in Niedersachsen können die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechts-\n‚streitigkeiten häufig ohne Beschreiten des Rechtsweges beilegen bzw. sich ausreichend\nüber die Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens informieren.\n\nEin weiterer Weg für Konfliktlösungen ohne gerichtliche Verfahren bietet sich durch An-\nrufung von Schieds-, Schlichtungs- und Beratungsstellen der Kammern, Innungen und\nVerbände. In Streitfällen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Beratung und\nVermittlung dieser Stellen in Anspruch nehmen. Die besondere Fachkunde der Mitglie-\nder dieser Stellen kann zur Klärung komplizierter Sachverhalte beitragen und dadurch den\nBeteiligten zur Beilegung der Meinungsverschiedenheit verhelfen. Zu nennen sind hier\ndie Schieds- und Schlichtungsstellen der Handwerkskammern, der Industrie- und Han-\ndelskammern sowie diejenigen für das Kfz-Handwerk und den Gebrauchtwarenhandel.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1435\nm\n\nZu 7:\n\nDer europäische Versicherungsmarkt läßt positive Wirkungen auf den Wettbewerb der\nVersicherungsunternehmen erwarten; zugleich ermöglicht er den Verbraucherinnen und\nVerbrauchern den Zugriff auf eine wachsende Produktpalette, die nunmehr von in- und\nausländischen Anbietern europaweit vertrieben werden darf. Allerdings ist nicht zu ver-\nkennen, daß das Produkt Versicherungsschutz mit seinen vielfältigen Ausgestaltungsmög-\nlichkeiten schwerer als andere Güter und Leistungen erklärbar und verständlich ist. Der\nAbschluß eines Versicherungsvertrags stellt überdies oft eine Entscheidung von erhebli-\ncher finanzieller Tragweite dar. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es deshalb\nnicht leicht, sich in der Produktvielfalt zurechtzufinden.\n\nIn der Lebensversicherung hat die überwiegende Anzahl der inländischen Versicherer von\nder Übergangsregelung nach dem Dritten Durchführungsgesetz Gebrauch gemacht, so\ndaß Produktinnovationen auf breiterer Basis erst seit der ersten Jahreshälfte 1995 fest-\nstellbar sind. So bieten verschiedene Versicherer sog. Nichtrauchertarife an. In größerem\nUmfang finden in der Lebensversicherung auch neue Rechnungsgrundlagen Anwendung,\nz.B. neue Sterbetafeln für Versicherungen mit Todes- und Erlebensfallcharakter. Ferner\nwerden Tarife über Makler vertrieben, in denen keine äußeren Abschlußkosten einge-\nrechnet sind. Insgesamt läßt sich jedoch feststellen, daß aufgrund der relativ einfach struk-\nturierten Versicherungsbedingungen mit übersichtlichen Leistungsbeschreibungen die\nangebotenen Produkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher überschaubar sind.\nHierzu trägt auch die Tatsache bei, daß die Musterbedingungen, die vom Verband der Le-\nbensversicherungsunternehmen e.V. als unverbindliche Empfehlung herausgegeben wor-\nden sind und deren Ausgestaltung sich an den vom Bundesaufsichtsamt für das Versiche-\nrungswesen genehmigten Bedingungen orientiert, weite Verbreitung finden.\n\nIm Gegensatz hierzu ist in der Krankenversicherung sowie in den HUK- und Sachsparten\ndie Überschaubarkeit der angebotenen Versicherungsprodukte für den Interessenten\nschwieriger geworden. Im Bereich der Krankenversicherung haben die Unternehmen die\nMöglichkeit, neue Tarife ohne Genehmigung auf den Markt zu bringen, vielfach genutzt.\nDabei handelt es sich zumeist um Modifikationen bisher genehmigter Tarife, die durch\nden Ausschluß bestimmter Leistungen, z.B. Brillengestelle, kostendämpfend wirken sol-\nlen. Die HUK- und Sachsparten sind durch eine zunehmende Bedingungsvielfalt geprägt.\nAls Beispiel von besonderer Relevanz ist die Einführung neuer Tarifmerkmale in der\nKraftfahrtversicherung zu nennen, z.B. jährliche Fahrleistung, Garagenwagen, Geschlecht\ndes Versicherungsnehmers oder Anzahl der Nutzer des Pkw.\n\nDas Auftreten ausländischer Anbieter aus dem EU-Raum am deutschen Versicherungs-\nmarkt ist noch relativ unbedeutend. Zwar haben in den letzten Monaten Versicherungs-\nunternehmen aus anderen EU-Staaten in beachtlichem Umfang die Aufnahme des\nDienstleistungsverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland angezeigt, jedoch ist der\nMarktanteil dieser Unternehmen bisher sehr gering.\n\nZu 8:\n\nDie gesetzlichen Regelungen sehen einen Beratungsschutz der Verbraucherinnen und\nVerbraucher vor, der sich auf zwei Säulen stützt. Zum einen sollen die Versicherungsver-\nmittler die Markttransparenz gewährleisten, zum anderen sind die Versicherungsunter-\nnehmen verpflichtet, durch entsprechende Aufklärung und Beratung über ihre Produkte\nWissens- und Erfahrungsdefizite ihrer Kunden zu kompensieren. Daneben kann auch die\nEmpfehlung von Musterbedingungen durch die Verbände der Versicherungswirtschaft\nzur Erhöhung der Markttransparenz beitragen.\n\nIm übrigen können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher - neben der Nutzung\nvon Informationen der verschiedenen Medien — von den Verbraucherberarungsstellen\ndurch eine gezielte Versicherungsberatung über günstige und sachgerechte Versicherungs-\nangebote unterrichten lassen und entsprechende Hilfestellung erhalten.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode . Drucksache 13/1439\n\nIII ( nl nn nn\n\nOb nach der abschließenden Übernahme des europäischen Versicherungsrechts (insbe-\nsondere die beiden Dritten EG-Richtlinien Leben und Nichtleben) weitere gesetzliche\nÄnderungen zur Sicherung des Verbraucherschutzes notwendig sind, muß die Praxis er-\nweisen. Die Landesregierung hält entsprechende Maßnahmen gegenwärtig nicht für er-\n\nforderlich.\n\nZu 9:\n\nHinsichtlich möglicher Bestrebungen der Versicherer, künftig bestimmte Risikogruppen\nauszuschließen, sind konkrete Fälle bisher nicht bekannt geworden. Allerdings werden\nvon den Versicherungsunternehmen bestimmte Differenzierungen in den Tarifen vorge-\nnommen, z.B. jährliche Fahrleistung, Anzahl der Nutzer eines Pkw. Es handelt sich in die-\nsen Fällen jedoch um „Vorteilstarife“ für bestimmte Tatbestandsmerkmale, deren Erfül-\nlung der Versicherungsnehmer selbst in der Hand hat.\n\nSachlich nicht gerechtfertigte Unterscheidungen können nach wie vor von den Versiche-\nrungsaufsichtsbeh srden untersagt werden. Die Landesregierung hält deshalb Gesetzesän-\nderungen für nicht erforderlich.\n\nZu 10:\n\nDie Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) beanstandet in einer Beschwer-\nde an die EU-Kommission die fehlerhafte Umsetzung der beiden Dritten Versicherungs-\nrichtlinien. Hierbei geht es insbesondere um die Vereinbarkeit des $ 5 a Versicherungs-\nvertragsgesetz (VVG) und der Anlage B zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).\n\nDer $5 a VVG sieht ein auf zwei Wochen befristetes Widerspruchsrechts des Versiche-\nrungsnehmers vor, wenn dieser nicht bei Antragstellung die vorgeschriebenen Verbrau-\ncherinformationen erhalten hat. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem vollständigen\nEmpfang der Unterlagen zu laufen. Die AgV sieht hierin die Gefahr, daß im Hinblick auf\ndas Widerspruchsrecht generell auf die vorvertragliche Informationspflicht verzichtet\nwird. Hinsichtlich der Anlage B besteht Unklarheit, in welchem Maße Prämien in der Le-\nbensversicherung aufgeschlüsselt werden müssen.\n\nDie Bundesregierung und die EU-Kommission bemühen sich zur Zeit um eine Klärung.\nDie Landesregierung ist der Auffassung, daß das Ergebnis dieses Klärungsprozesses abge-\nwartet werden sollte.\n\nZu ll:\n\nFür eine anbieterunabhängige Beratung und Information über den Versicherungsmarkt\n\nstehen vorrangig die Verbraucherberatungsstellen zur Verfügung. Sie geben den Verbrau- i\ncherinnen und Verbrauchern grundlegende Informationen, beraten hinsichtlich des per-\n\nsönlichen Versicherungsbedarfs, überprüfen und erläutern die Verbraucherinformationen\n\nder Versicherer, weisen auf eventuelle Mißstände bei Preisen und Leistungen hin und\n\nwürdigen neue Versicherungsprodukte kritisch. Ein neues computergestütztes Versiche-\nrungsberatungsprogramm, das für alle Verbraucherzentralen erarbeitet wird, steht den Be-\nratungsstellen in Kürze zur Verfügung. Daneben ist beabsichtigt, bundesweit eine Versi-\ncherungsdatenbank für die Verbraucherberatung zu erstellen, so daß stets aktuelle Infor-\n\nmationen über den Versicherungsmarkt zur Verfügung stehen werden.\n\nDie Landesregierung sieht eine anbieterunabhängige Versicherungsberatung als sehr\nwichtig an. Eine Förderung von Beratungsmaßnahmen über das Beratungsangebot der\nVebraucherberatungsstellen hinaus ist nicht vorgesehen.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1435\nÄh ee Te\n\nZu 12:\n\nNachteile, die nachweislich aus Beratungsfehlern beim Abschluß von Baufinanzierungen\nresultieren, sind der Landesregierung nicht bekannt. Im übrigen wird auf die Antwort\nzu 20 verwiesen.\n\nZu 13:\n\nErkenntnisse darüber, daß ursächlich für Überschuldungen auch unzureichende Bera-\ntungsleistungen der Anbieter von Immobilienfinanzierungen sein könnten, liegen der\nLandesregierung nicht vor.\n\nZu 14:\n\nAufgrund der Nachfrageentwicklung hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen in die-\nsem Jahr damit begonnen, eine anbieterunabhängige Beratung zu Baufinanzierungen in\nHannover anzubieten. Die bereits durchgeführten Gruppenberatungen für Verbrauche-\nrinnen und Verbraucher (in Form von Seminaren) unter Beteiligung von externen Refe-\nrenten haben den großen Informationsbedarf erkennen lassen. Dabei wurde deutlich, daß\nnicht nur Fragen der Prävention, sondern auch Probleme der Durchsetzung von Rechts-\nansprüchen gegenüber den Geldinstituten von zunehmender Wichtigkeit sind. Im Rah-\nmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten wird die VZN weitere Seminare\ndurchführen. Die Finanzierung dieser Seminare erfolgt überwiegend durch die Teilneh-\nmerbeiträge, im übrigen durch die institutionelle Förderung der VZN.\n\nZu 15:\n\nBei steigender Nachfrage nach anbieterunabhängigen Beratungen zu Baufinanzierungen\nwäre ein verstärktes Angebot der Verbraucherzentrale Niedersachsen an entsprechenden\nInformationsveranstaltungen sinnvoll und wünschenswert, das sich auch auf andere Städ-\nte Niedersachsens erstrecken sollte. Allerdings lassen die gegenwärtigen personellen und\nfinanziellen Möglichkeiten der VZN eine Ausweitung dieses Beratungsangebots nicht zu,\nzumal der Beratungsbedarf auf anderen Gebieten (z.B. Versicherungen, Umwelt,\nErnährung) steigende Tendenz aufweist. Anzuregen wäre, daß auch Einrichtungen der\nErwachsenenbildung sich verstärkt diesem Thema widmen.\n\nZu 16:\n\nIn Niedersachsen wird die Schuldnerberatung von der Wohlfahrtspflege, den Kommunen\nund privaten Anbietern durchgeführt. Eine allgemeine Auswertung der Erfahrungen die-\nser Hilfeanbieter wird nicht vorgenommen.\n\nDie vom Land geförderten Schuldnerberatungsstellen legen zusammen mit den jährlichen\nVerwendungsnachweisen Statistikbögen über ihre Arbeit vor. Diese Bögen werden im\nLaufe dieses Jahres erstmals umfassend ausgewertet. Mit näheren Erkenntnissen ist zum\nJahresende zu rechnen.\n\nZu 17:\n\nDie sachliche Zuständigkeit für die Schuldnerberatung liegt bei den örtlichen Sozialhilfe-\nträgern. Da diese Aufgabe zum eigenen Wirkungskreis der Kommunen gehört, hat das\nLand keine umfassenden Erkenntnisse über die Schuldnerberatungsangebote der einzel-\nnen Städte bzw. Landkreise vor Ort.\n\nZu 18:\n\nDas Land bezuschußt die Personalkosten für eine Schuldnerberaterin, einen Schuldner-\nberater und eine Verwaltungskraft bis zu einem Drittel je Schuldnerberatungsstelle. Die",
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            "content": "Niedersächsische Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\n1...\n\nLandeszuwendungen werden nur allgemeinen, für jedermann zugänglichen Berätungs-\nstellen gewährt. Auf diese Weise ist ein zur Zeit fast flächendeckendes Netz an Schuldner-\nberatungsstellen entstanden; d.h., es gibt mindestens eine Schuldnerberatungsstelle je\nLandkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Landesmittel werden vorrangig freien Trägern ge-\nwährt, Öffentliche Träger erhalten nur dann eine Förderung, wenn in dem Einzugsbe-\nreich der kommunalen Schuldnerberatungsstelle kein freier Träger einen Zuwendungsan-\ntrag gestellt hat. Im Jahr 1994 konnten durch die vom Land geförderten Schuldnerbera-\ntungsstellen 9103 Personen beraten werden.\n\nDaneben fördert das Land modellhaft den Verein für Kreditgeschädigte und in finanziel-\nle Not geratene Menschen, Sulingen, für fünf Jahre, der für Niedersachsen eine spezielle\nBeratung für überschuldete Bauherren anbietet. Diese Förderung endet nach Ablauf der\nfünfjährigen Modellphase am 31. 12. 1995. Der Verein für Kreditgeschädigte wird dann\n\nin der Lage sein, das Beratungsangebot selbst zu finanzieren.\n\nZu 19:\n\nSpezielle Erkenntnisse über die verschiedenen Bevölkerungsgruppen Niedersachsens lie-\ngen noch nicht vor (vgl. Antwort zu 16). Von Fachkreisen wird länderübergreifend einge-\nschätzt, daß Alleinerziehende und kinderreiche Familien ein besonderes Risikopotential\nfür Überschuldungen sind. Auch sind vor allem Arbeiterhaushalte mit geringem Einkom-\nmen von der Überschuldung betroffen. Eine Tendenz zur Ausweitung auf Mittelschicht-\nfamilien zeichnet sich ab.\n\nZu 20:\n\nIm Rahmen der Bankenaufsicht werden evtl. Kundenbeschwerden über die Kreditverga-\nbepraxis einzelner Banken nicht geprüft, da keine gesetzliche Kompetenz zum Einschrei-\nten im Einzelfall besteht. Die Landesregierung hat somit keine eigenen Erkenntnisse über\nbestimmte Kreditvergabepraktiken.\n\nIm Rahmen der Beratung von überschuldeten Bauherren ist jedoch aufgefallen, daß ein-\nzelne Kreditinstitute durch eine aggressive Werbestrategie und großzügige Kreditvergabe\nzur Überschuldung ihrer Kunden beitragen.\n\nZu 2l:\n\nDie SPD-Bundestagsfraktion hat am 20. 3. 1995 einen Entwurf eines Gesetzes einge-\nbracht, mit dem die Kreditinstitute verpflichtet werden sollen, auf Antrag eines Kunden\nein Girokonto zu banküblichen Bedingungen und ohne Verpflichtung zur Kreditge-\nwährung einzurichten (Girokonto auf Guthabenbasis). Die Kreditinstitute sollen jedoch\nunter eng begrenzten Voraussetzungen, unter denen der Kontrahierungszwang für sie un-\nzumutbar ist, berechtigt sein, den Antrag abzulehnen oder den Kontovertrag zu kündigen.\nWeitere Initiativen mit ähnlicher Zielsetzung sind auch von der Fraktion Bündnis 90/Die\nGrünen und von Abgeordneten der PDS eingebracht worden.\n\nIm Hinblick auf die nachstehenden Erklärungen der Kredimwirtschaft ist der Gesetzent-\nwurf der SPD-Fraktion zunächst,zurückgesteilt.\n\n_ Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hat seinen Mitgliedern empfohlen, Giro-\nkonten auf Guthabenbasis einzuräumen, soweit dies im Einzelfall nicht unzumucbar\nist. Er hat zugleich die Forderung erhoben, daß eine solche Regelung nicht nur die\nSparkassen treffen dürfe.\n\n_ Der Deutsche Genossenschaftsverband hat sich in vergleichbarer Weise geäußert.\n\n_ Der Bundesverband deutscher Banken hat sich dafür ausgesprochen, jedem Bürger un-\nter bestimmten Voraussetzungen ein Privatgirokonto anzubieten.\n\n13",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\nen\n\n— Der Zentrale Kreditausschuß, ein Zusammenschluß der Spitzenverbände der Kredit-\nwirtschaft, hat ebenfalls eine Empfehlung beschlossen, jedem Bürger auf Wunsch ein\nGirokonto einzurichten. Die Kriterien, unter denen die Einrichtung eines Kontos ei-\nnem Kreditinstitut nicht zuzumuten ist, sind allerdings bei Sozial- und Verbraucher-\nverbänden auf Kritik gestoßen.\n\nBei dieser Sachlage wird die Landesregierung abwarten, ob und wie die Empfehlungen\numgesetzt und ob sie in der Praxis den Belangen des Verbraucherschurzes gerecht werden,\nSie vertritt die Auffassung, daß im Interesse einer Deregulierung die Freiwilligkeit Vor-\nrang vor einer gesetzlichen Regelung haben sollte. Ggf. wird die Landesregierung ent-\nscheiden, ob eine Unterstützung der auf Bundesebene vorliegenden Gesetzentwürfe oder\neine eigene Gesetzesinitiative im Bundesrat notwendig ist.\n\nZu 22:\n\nNach allgemeinen Berichten der Schuldnerberatung ist eine Tendenz zur Ver- und Über-\nschuldung immer jüngerer Altersgruppen festzustellen. Der Anteil der 18- bis 20jährigen\nan der Gesamtheit der Schuldner nimmt zu. Eine Ursache für diese Entwicklung ist die\nwachsende Konsumorientierung Jugendlicher, die zunehmend über Kredite befriedigt\nwird. Einige Kreditinstitute ihrerseits fördern dieses Verhalten zusätzlich durch die Art ih-\nrer Angebote.\n\nZu 23:\n\nDie Landesregierung hält es für sinnvoll, der Überschuldung privater Haushalte vorbeu-\ngend entgegenzuwirken und die aus der Überschuldung entstehenden besonderen\nSchwierigkeiten beheben zu helfen. Die Prävention erfolgt durch die möglichst lächen-\ndeckende Förderung von Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich alle Bürgerinnen und\nBürger Informationen und Rat holen können. Bei bereits verschuldeten Haushalten hel-\nfen die Schuldnerberatungsstellen, in Verhandlungen mit den Gläubigern tragbare Zins-\nund Tilgungsbelastungen zu erzielen.\n\nZu 24:\n\nMit dem Gesetz zur Umsetzung des Förderalen Konsolidierungsprogrammes (FKPG) ist\ndie Beratungsverpflichtung der Sozialhilferräger in der Richtung erweitert worden, daß sie\ndie Kosten einer externen Beratung im Einzelfall übernehmen sollen, wenn eine be-\nstimmte Lebenslage sonst nicht überwunden werden kann. Für eine solche Beratungsver-\npflichtung ist die Schuldnerberatung beispielhaft genannt. Ein Rechtsanspruch auf\nSchuldnerberatung nach dem Bundessozialhilfegesetz besteht derzeit jedoch nicht.\n\nDarüber hinaus ist bekannt, daß das Land Nordrhein-Westfalen derzeit eine Auf-\nklärungskampagne plant, die sich vor allem an Jugendliche, deren Eltern und Lehrer rich-\nter mit dem Ziel, über die Problematik einer frühzeitigen Verschuldung zu informieren.\nIm übrigen soll dort im Rahmen der Landessozialberichterstattung zukünftig eine konti-\nnuierliche Datenerhebung gesichert werden.\n\nWeitere Länderinitiativen sind hier nicht bekannt.\n\nZu 25:\n\nAngesichts wachsender ökologischer Probleme sowie der unverändert großen Armut in\nweiten Teilen der Welt ist eine systematische Fortentwicklung der Wirtschaftsstrukturen\nin Richtung nachhaltige Entwicklung unabdingbar. Eine wichtige Rolle in diesem Prozeß\nspielen — zumal in einer Marktwirtschaft — die Verbraucherinnen und Verbraucher. Je\nstärker sie umwelt- und sozialverträgliche Waren oder Dienstleistungen nachfragen, desto\ncher werden die Produzenten bzw. Anbieter bereit sein, diese Kriterien zu berücksichti-\ngen. Um bei niedersächsischen Verbraucherinnen und Verbrauchern ein entsprechendes",
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            "content": "\"Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode | Drucksache 13/1439\n\n0 ILÜÜÜÜN nn\n\nKonsumverhalten zu schaffen, hält die Landesregierung folgende Maßnahmen für geeig-\nnet: - “\n\n- Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über die ökologischen Vor- bzw.\nNachteile bestimmter Produkte und Dienstleistungen\n\nVoraussetzung für ein an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Umweltverträglich-\nkeit ausgerichtetes Konsumverhalten ist, daß die Verbraucherinnen und Verbraucher\ndie jeweiligen ökologischen und sozialen Auswirkungen von Produktion, Distribution,\nGebrauch und Entsorgung ihres Produktes überhaupt kennen. Noch immer fehlt esar\nbreitem Wissen darüber, daß eine Vielzahl handelsüblicher Waren erheblich zur Zer-\nstörung der Umwelt beiträgt und/oder unter menschenunwürdigen Bedingungen her-\ngestellt worden ist. Es gilt also, die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend dar-\nüber zu informieren, daß ein Zusammenhang besteht zwischen bestimmten Produkten\nund der Zerstörung der Umwelt bzw. der sozialen Not in vielen Ländern der Erde.\n\n- Schaffung von wirtschaftlichen Anreizen zum Kauf umweltverträglicher Produkte\ndurch Einführung, Erhöhung oder Senkung bestimmter Steuern oder Abgaben\n\nUm Verbraucherinnen und Verbraucher zu nachhaltigem Konsum anzuregen, könn-\nten unter Beachtung der Sozialverträglichkeit steuerlicher Maßnahmen sowohl um-\nweltschädliche Waren und Dienstleistungen durch Steuern oder Abgaben verteuert als\nauch umweltverträgliche Alternativen durch steuerliche Vergünstigungen oder andere\nSubventionen billiger und damit attraktiver gemacht werden.\n\n- Verbot der Herstellung, des Imports oder des Ge-/Verbrauchs bestimmter umwelt-\noder gesundheitsschädlicher Produkte\n\nDa Verbraucherinnen und Verbraucher nach Möglichkeit selbst entscheiden sollten,\nwelches Produkt oder welche Dienstleistung ihr entsprechendes Bedürfnis am besten\nbefriedigt, sollten Verbote allerdings nur dann ausgesprochen werden, wenn andern-\nfalls eine akute Bedrohung von Umwelt oder Gesundheit die Folge wäre.\n\nZu 26:\n\nDie Landesregierung ist der Überzeugung, daß eine erfolgreiche ökologische Erneuerung\numfassend angelegt sein muß und alle entsprechenden Maßnahmen grundsätzlich positi-\nve Auswirkungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher haben. Ein objektiver Ver-\ngleich der Effekte verschiedener Maßnahmen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher\nist aufgrund methodischer Probleme in diesem Zusammenhang allerdings kaum möglich.\n\nDie beiden wichtigsten Instrumente der Landesregierung zum ökologischen Umbau der\nWirtschaft sind die „Initiative Umweltwirtschaft Niedersachsen“ sowie der „Wirtschafts-\nförderfonds — ökologischer Bereich -“.\n\nUnter der Bezeichnung „Initiative Umweltwirtschaft Niedersachsen“ werden Maßnah-\nmen zusammengefaßt, die von der Unterstützung der anwendungsorientierten Umwelt-\ntechnologie-Forschung an den Hochschulen über die Förderung von Forschungs- und\nEntwicklungsmaßnahmen innovativer Unternehmen bis zur Hilfe bei der Marktein-\nführung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren reichen. Besonders her-\nvorzuheben ist dabei die Fachkoordinierungsstelle Umwelttechnik des Landes Nieder-\nsachsen in Clausthal-Zellerfeld, die einem breiten Kreis von Unternehmen als Informati-\nonsmittler für die Bereiche Umwelttechnik und Umweltwirtschaft zur Verfügung steht.\n\nZur Beschleunigung des ökologischen Umbaus hat die Niedersächsische Landesregierung\nferner den Wirtschaftsförderfonds — ökologischer Bereich - (Ökologiefonds) eingerichtet.\nDamit wird die Wirtschaftsförderung neben den bereits bestehenden Wachstums- und\nArbeitsplatzaspekten um die Förderung von Umweltschutzmaßnahmen zur ökologischen\nUmstellung und Modernisierung der Produktionsprozesse erweitert. Der Ökologiefonds",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\nmm II\n\ngliedert sich in die Förderbereiche Energie, Wirtschaft und Umwelt, Neue Umwelttech-\nnologien, Berufliche Qualifikation und Beratung, Sanfter Tourismus, Landesdarlehen für\ndie Existenzgründung umweltwirtschaftlicher Unternehmen und für umweltfreundliche\nUmstrukturierungsinvestitionen).\n\nSeit Einrichtung des Ökologie-Fonds im Jahre 1991 sind bis zum Jahresende 1994 die\nGesamtmittel des Fonds in Höhe von etwa 200 Mio. DM verausgabt worden. Die Teil-\nrichtlinien „Energie“, „Wirtschaft und Umwelt“, „Neue Umwelttechnologien“ sowie\n„Tourismus“ sind über die Ansätze hinaus in Anspruch genommen worden. Das erfolg-\nreiche Programm wurde für diese Legislaturperiode wieder aufgelegt.\n\nMit der Förderung von Umwelt-Controlling-Verfahren in mehreren niedersächsischen\nBetrieben und einer Öko-Audit-Übergangsregelung hat die Landesregierung darüber hin-\naus frühzeitig die Weichen für eine rasche Umsetzung der EU-Öko-Audit-Verordnung in\nNiedersachsen gestellt. Gerade die damit verbundene kontinuierliche Verbesserung des\nbetrieblichen Umweltschutzes ist ein wichtiger Pfeiler innerhalb des ökologischen Moder-\nnisierungsprozesses.\n\nZu 27:\n\nAnträge aus den Hochschulen zur Finanzierung von Forschungsvorhaben aus den zentral\nveranschlagten Forschungsförderungsmitteln des MWK, die sich mit Konsumfragen un-\nter globalen ökologischen, sozialen, ökonomischen und ethischen Kriterien befassen, lie-\ngen nicht vor und konnten demzufolge auch nicht unterstützt werden. Ob an den nieder-\nsächsischen Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen Forschungsvorhaben\nmit dieser Themenstellung laufen, die mit anderen Micteln finanziert werden, ließe sich\nnur durch eine sehr zeitaufwendige Umfrage ermitteln, auf die verzichtet wurde.\n\nZu 28:\n\nDie vielfältigen Wechselwirkungen zwischen Konsum und Umweltzerstörung sind bei\nVerbraucherinnen und Verbrauchern vielfach kaum bekannt. Daher hält die Landesregie-\nrung besondere Aufklärungsmaßnahmen über nachhaltigen Konsum für erforderlich. Auf\nzwei verschiedenen Ebenen wird sie dabei selbst aktiv. Zum einen unterstützt die Landes-\nregierung zahlreiche Verbraucher- und Umweltberatungsstellen, indem sie ihnen Zu-\nschüsse zur Finanzierung sowohl der laufenden Arbeit als auch besonderer Beratungspro-\njekte gewährt. Die Umweltberater vermitteln Informationen über die verschiedenen Um-\nweltbelastungen, die mit den jeweiligen Produktionsprozessen, Produkten oder Dienstlei-\nstungen verbunden sind und nützen damit sowohl der Umwelt als auch der menschlichen\n\nGesundheit.\n\nZum anderen werden von seiten der Landesregierung selbst Aufklärungskampagnen initi-\niert und durchgeführt, die das Verbraucherbewußtsein im Hinblick auf umwelt- und so-\nzialverträgliches Konsumverhalten schärfen sollen. So hat das Umweltministerium z.B. in\neiner Mehrweg-Kampagne über die ökologischen Vorzüge von Mehrweg-Verpackungen\ninformiert, ein öffentliches Hearing zur Amalgam- und Quecksilberproblematik durchge-\nführt, Studien über umweltrelevante Textilhilfsstoffe und über Chlorierte Kohlenwasser-\nstoffe in Haushalt und Handwerk (Substitutionsleitfaden) erstellen lassen und mit der Er-\nfindermesse econova konkreten Anschauungsunterricht über umweltfreundliche Pro-\nduktalternativen in vielen Bereichen gegeben. Über solche Formen der produktbezogenen\nAufklärung hinaus hat die Landesregierung ein Gesamtkonzept zur schulischen Umwelt-\nbildung entwickelt, das ökologisches Wissen auf breiter Basis verankern soll. Der Um-\nweltbildung und der konkreten Beratung dienen schließlich die von der Landesregierung\neingerichteten Naturschutz- und Umweltzentren.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nZu 29:\n\nAbgesehen von möglichen produktspezifischen Hemmnissen ist in der Regel der höhere\nPreis dafür verantwortlich, daß ökologisch unbedenkliche Produkte bislang nur in gerin-\ngem Maße konsumiert werden. Dieser geringe Ansatz hat seinerseits zur Folge, daß viele\nBetriebe an „herkömmlichen“ Rohstoffketten, Produktionsmethoden und Produkten\nfesthalten, weil sie bei nachhaltig produzierten Waren mit Umsatzeinbußen rechnen. Es\nkommt also darauf an, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, daß\numwelt- und sozialverträgliche Produkte auch preislich konkurrenzfähig sind. Zu prüfen\nwäre, inwieweit die externen Kosten, die jedes Produkt verursacht, durch eine entspre-\nchende Gestaltung von Steuern und Abgaben - unter Beachtung von Wirtschafts- und\nSozialverträglichkeit - schrittweise internalisiert werden könnten.\n\nNeben der notwendigen Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Ver-\nbraucher (vgl. zu 28) kann auch der Staat als großer Nachfrager am Markt durch den Ein-\nsatz seiner Marktmacht den Absatz umweltfreundlicher Güter und Dienstleistungen posi-\ntiv beeinflussen. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung die Richtlinie „Umwelt-\nfreundliches Beshaffungswesen“ erlassen, die die jeweiligen Beschaffungsstellen in die\nLage versetzen soll, Umweltanforderungen bei der Beschaffung von Gütern und Dienst-\nleistungen zu berücksichtigen.\n\nZu 30:\n\nDie Schaffung von Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Lebensmittel und Bedarfsge-\ngenstände ist noch nicht abgeschlossen. Hinsichtlich der Produktkennzeichnung und Eti-\nkettierung, der Hygiene sow. ie der Zusatzstoffe und Aromen sind die Regelungen im Ge-\nmeinschaftsrecht der EU weitgehend abschließend getroffen worden, auch wenn diese Be-\nstimmungen vielfach (z.B. wegen fehlender Kennzeichnung, spezieller Behandlungsver-\nfahren oder zu stark verallgemeinernder Bezeichnung einzelner Zutaten) hinter den Vor-\nstellungen der Landesregierung zurückbleiben.\n\nEinheitliche Grundanforderungen existieren auch hinsichtlich der Lebensmittelkoncrolle.\nIn einigen Fällen bedarf es jedoch noch der Erstellung von Durchführungsvorschriften,\num eine in der EU gleich wirksame Überwachungspraxis sicherzustellen. Verbindliche\nVerfahren zur Untersuchung von Lebensmitteln sind bisher nur in Einzelfällen festgelegt\nworden. Auch hier ist noch mit einem erkennbaren Normierungsbedarf zu rechnen.\n\nEin erheblicher Harmonisierungsbedarf besteht noch hinsichtlich der Höchstmengenre-\ngelungen für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie der Anforderun-\ngen an bestimmte Lebensmitteltechnologien (Behandlung von Lebensmitteln mit ionisie-\nrenden Strahlen, Herstellung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Organis-\nmen oder daraus hergestellter Bestandteile).\n\nWegen der in Teilen noch nicht abgeschlossenen Harmonisierung des Lebensmittelrechts\nin der EU müssen in Deutschland, gestützt auf Artikel 30 des EG-Vertrages, auch solche\nErzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten toleriert werden, die unseren lebensmittelrecht-\nlichen Normen nicht entsprechen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Erzeugnisse, die\ngeeignet sind, die menschliche Gesundheit zu schädigen. Durch die Einfügung des $ 47 a\nin das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz wurden die näheren Einzelheiten die-\nses Verfahrens geregelt. Niedersachsen hat dieser Regelung im Bundesrat nicht zuge-\nstimmt, da insbesondere Probleme beim Täuschungsschutz befürchtet werden. Die ab-\nweichende Beschaffenheit der Erzeugnisse im Sinne von $ 47 aLMBG von den sonst gel-\ntenden deutschen lebensmittelrechtlichen Normen ist nicht in jedem Fall, sondern nur\nsoweit dies zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist, angemes-\nsen kenntlich zu machen. In der Praxis findet diese Kenntlichmachung kaum statt. Es ist\naußerordentlich schwierig, sie durchzusetzen, da $ 47a LMBG hier nur eine allgemeine\nAnforderung stellt und darüber hinaus unterschiedliche Ansichten zur Anwendung dieser\n\nDrucksache 13/1439",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\n \n\nBestimmung zwischen Bundesregierung und Ländern bestehen. So hält es das Bundesge-\nsundheitsministerium z.B. für eine nach dem EG-Vertrag unzulässige Diskriminierung,\nwenn auf der Kenntlichmachung ansonsten nicht zulässiger und nur im Rahmen des\n$ 47a LMBG erlaubter höherer Rückstandsmengen von Pflanzenschutzmitteln in Obst\nund Gemüse seitens der Überwachung bestanden wird.\n\nZu 31:\n\nEs bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung, daß die Kapazitäten der Lebensmit-\ntelüberwachungsbehörden und der Untersuchungsämter nicht unbegrenzt sind. Dies gilt\nauch für die Überwachung der Anforderungen an die Produktkennzeichnung.\n\nSeit Jahren liegt der Zuwachs an Aufgaben, insbesondere als Folge immer detailllerterer\nRegelungen im Gemeinschaftsrecht der EU, erheblich über dem Rationalisierungspoten-\ntial, das sich aus dem Produktivitätszuwachs der Arbeitsplätze durch höhere Automation\nund straffere Organisation ergibt. Eine bereits vor Jahren durch externe Gutachter festge-\nstellte unzureichende Personalausstattung der Untersuchungsämter konnte wegen der an-\ngespannten Haushaltslage des Landes bislang nur schrittweise verbessert werden.\n\nZu 32:\n\nDeregulierungsmöglichkeiten im Lebensmittelrecht müssen vorrangig im Gemeinschafts-\nrecht der EU wahrgenommen werden, da die nationalen Bestimmungen zu einem großen\nTeil aus umgesetztem oder unmittelbar geltendem Gemeinschaftsrecht bestehen. Dabei\nbietet sich eine umfassende Überarbeitung mit dem Ziel an, nur dort Anforderungen an\ndie Beschaffenheit von Erzeugnissen zu stellen, wo dies aus Gründen des Gesundheits-\nschutzes erforderlich ist. Ein angemessener Täuschungsschutz muß durch einheitliche\nund hinreichende Anforderungen an die Kennzeichnung hergestellt werden, wobei auf\nAusnahme- und Sonderregelungen weitgehend verzichtet werden sollte. Auf die aus der\nAnfangszeit der EU stammenden Rezepturregelungen für Lebensmittel könnte dann er-\nsatzlos verzichtet werden. Darüber hinaus wäre zu prüfen, welche Vereinfachungen bei\nbestehenden Produktbereichen und Handelsklassen möglich sind, wenn entsprechende\nRegelungsinhalte in europäische Normen überführt würden.\n\nGrundvoraussetzung für eine Deregulierung in diesem Sinne ist es aber, daß auch im Ge-\nmeinschaftsrecht der EU allgemeine Bestimmungen zum Täuschungs- und Gesundheits-\nschutz getroffen werden, wie sie in Deutschland im Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän-\ndegesetz seit langem bestehen.\n\nEine wesentliche Entlastung der Lebensmittelüberwachung kann auch durch die Konzen-\ntration der Überwachung auf die Kontrolle der betriebseigenen Kontrollsysteme erzielt\nwerden. Die Landesregierung hat sich deshalb in der Vergangenheit immer dafür einge-\nsetzt, solche betriebseigenen Kontrollsysteme, die nach Möglichkeit in normengerechte\nQualitätssicherungssysteme eingebettet sind, einzuführen. Sie wird diese Linie konse-\nquent weiterverfolgen. Im Bereich der Lebensmittel tierischer Herkunft sind betriebseige-\nne Kontrollsysteme bereits zwingend vorgeschrieben.\n\nZu 33:\n\nMit dem Lebensmittelspezialitätengesetz vom 29. 10. 1993 und dem Markenrechtsre-\nformgesetz vom 25. 10. 1994 hat die Bundesregierung durch Umsetzung von Gemein-\nschaftsrecht die Voraussetzungen geschaffen, um besondere Merkmale von Lebensmitteln\nsowie Ursprungs- und Herkunftsbezeichnungen besser zu schützen. Die Landesregierung\nist darum bemüht, die Wirtschaft für eine Nutzung dieser gesetzlichen Möglichkeiten zu\ngewinnen.\n\nDer Absatz der von bäuerlichen Betrieben erzeugten Nahrungsmittel wird im Rahmen der\nLandesrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes von\n\nDrucksache 13/143",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\nee —\n\nProdukten landwirtschaftlichen Ursprungs im Rahmen der Direktvermarktung landwirt-\nschaftlicher Betriebe - Nds. MBl. 1994, S. 1508 - gefördert.\n\nFür den Produktbereich Obst und Gemüse bestehen zahlreiche Qualitätsnormen, die so-\nwohl auf EU- wie auch auf Bundesrecht (Handelsklassenrecht) beruhen. Sie dienen neben\ndem Erzeuger (Anreiz, qualitativ hochwertiges Obst/Gemüse zu erzeugen) und dem Han-\ndel (bessere Handelbarkeit der Produkte) auch dem Verbraucher (er erhält Obst/Gemüse\nmit einem Mindeststandard).\n\nDie Landesregierung verfügt in diesem Rechtsbereich aber nur über einen organisatori-\nschen Handlungsspielraum bei der Aufgabenerledigung, nämlich bei der Durchführung\nvon Qualitätskontrollen. Sie ist bemüht, durch ausreichende organisatorische Maßnah-\nmen einen Mindestumfang an Qualitätskontrollen zum Vorteil der Verbraucherinnen\nund Verbraucher sicherzustellen. Insbesondere sollen diese sich auf die Angaben über die\nHerkunft der Erzeugnisse verlassen können.\n\nEine weitere Maßnahme des Verbraucherschutzes ist die finanzielle und ideelle Förderung\ndes kontrollierten und integrierten sowie des ökologischen Obst- und Gemüseanbaus.\nDiese Art des Anbaus sichert eine bessere Produktqualität durch kontrollierte Kultur- und\nPflegemaßnahmen sowie durch standardisierte Lagerungs-, Sortierungs- und Aufberei-\ntungsmaßnahmen.\n\nZu 34:\n\nDie Nachfrage nach Erzeugnissen aus dem ökologischen Landbau wird in Niedersachsen\nauf unterschiedliche Weise gefördert:\n\n— Vollfinanzierung eines Untersuchungsvorhabens zum Thema „Förderung der Direkt-\nvermarktung und Weiterverarbeitung im biologischen Landbau“\n\nIn Fortsetzung eines fünfjährigen Untersuchungsvorhabens „Erfassung und Auswer-\ntung ökonomischer Daten verschiedener Betriebstypen des ökologischen Landbaus in\nNiedersachsen“ befaßt sich der Öko-Ring Walsrode seit 1993 mit Fragen zur Ver-\nmarktung und Wirtschaftlichkeit der hofeigenen Weiterverarbeitung von ökologi-\nschen Produkten. Beobachtungen und Aussagen zur Entwicklung des Umsatzes, der\nNachfrage, des Verbraucherverhaltens und des benötigten Arbeitszeitaufwandes sind\ndabei von besonderem Interesse.\n\n— Förderung der Direktvermarktung aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von\nZuwendungen zur Förderung des Absatzes von Produkten landwirtschaftlichen Ur-\nsprungs im Rahmen der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe - Nds. MBl.\n1994, S. 1508 — zusätzlich zu dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) -\nNds. MBl. 1995, S. 802 ff. —\n\nZiel ist es, speziellen Verbraucherwünschen zu entsprechen, zusätzliche Einkommens-\nquellen für die Landwirtschaft, Fischwirtschaft und den Gartenbau zu erschließen, die\nVersorgung im ländlichen Raum zu verbessern und zur Entlastung der Über-\nschußmärkte beizutragen. Von dieser Richtlinie profitieren insbesondere die Biobe-\ntriebe.\n\n- Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen, die nach den Regeln des ökologischen\nLandbaus wirtschaften aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendun-\ngen zur Förderung der Vermarktung nach besonderen Regeln erzeugter landwirt-\nschaftlicher Erzeugnisse - Nds. MB. 1990, S. 1361 ff. -\n\nEin Beispiel für die Förderung von Absatzorganisationen, die sich z.T. noch im Auf-\nbau befinden, stellt die Bioland GmbH in Wunstorf dar. Förderfähig sind Organisati-\nonsausgaben von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Erstinvestitionen von Erzeuger-\nzusammenschlüssen und Unternehmen des Handels und der Be- und Verarbeitung,\n\n19",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\n \n\n20\n\n- Förderung der Biomilcherfassung und -verarbeitung aufgrund der Richtlinie über die\nGewährung von Zuwendungen zu den Investitionsausgaben für die Erfassung und\nVerarbeitung der nach besonderen Regeln erzeugten Milch (Biomilch) - Nds. MBl.\n1993, S. 870 f. -\n\nZiel dieser Richtlinie ist es, die hohen Erfassungs- und Verarbeitungskosten von Bio-\nmilch zu senken. Neben Erzeugergemeinschaften, Erzeugerzusammenschlüssen und\nMolkereien können auch landwirtschaftliche Betriebe gefördert werden.\n\n— Förderung der Vermarktung, der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte\nim Rahmen vertikaler Verbundsysteme aufgrund der Richtlinie über die Gewährung\nvon Zuwendungen zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse im\nRahmen von Pilotprojekten - Nds. MBi. 1992, S. 1362 ff. -\n\nZiel ist es, die Nutzung sich entwickelnder Marktsegmente unter besonderer Berück-\nsichtigung der Gesichtspunkte Umweltverträglichkeit und Gesundheit durch eine ge-\nzielte Angebotsausrichtung zu fördern.\n\n— Förderung des Projektes „Ökologischer Kurort Bad Laer“\n\nDas Projekt „Ökologischer Kurort Bad Laer“ dient der Förderung von unterschiedli-\nchen Absatzwegen an Endverbraucher, Gastronomiebetriebe und Großküchen von\nKantinen in der Region. Neben der Erschließung neuer Einkommensquellen für Bio-\nbetriebe steht die Verkürzung von Handelswegen im Vordergrund der Maßnahme.\n\nZu 35:\n\nGesundheitliche Risiken für die niedersächsische Bevölkerung bestanden und bestehen\ninfolge des Ausbruchs der Schweinepest nicht. Das auslösende Virus (von dem mehrere\nVarianten existieren) ist an das Schwein adaptiert und für den Menschen nicht infektiös.\n\nZu 36:\n\nUnter der Maßgabe, daß der Erreger der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE)\nnachweislich bei anderen Tierarten als Rindern spongiforme Enzephalopathien verursacht\nhat, kann die Übertragung auf den Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Ge-\ngensatz zu der britischen Sichtweise, die ein Risiko erst dann als gegeben akzeptieren will,\nwenn der wissenschaftliche Nachweis der Übertragungsmöglichkeit auf den Menschen\nerbracht ist, hält die Landesregierung (im Konsens mit der überwiegenden Mehrheit der\nanderen Länder) das Überschreiten der Artenbarriere und den z.Z. nicht möglichen Aus-\nschluß einer Übertragung auf den Menschen als Basis für die Annahme eines zu vermei-\ndenden Risikos für hinreichend. Die Landesregierung hält folglich die uneingeschränkte\nFreigabe des von nach dem 1. 1. 1992 geborenen britischen Rindern gewonnenen Flei-\nsches mit Dringlichsverordnung vom 3. 2. 1995 für äußerst bedenklich und hat auch kein\nVerständnis für die nunmehr — ebenfalls per Dringlichkeitsverordnung ohne Zustim-\nmung des Bundesrates - getroffene dynamische Regelung, mit der das Fleisch von höch-\nstens zweieinhalb Jahre alten britischen Rindern durch Einschränkung handelsfähig ge-\nworden ist. Die scheinbare „Verschärfung“ der Handelsbedingungen, die auf eine Ent-\nscheidung der Europäischen Kommission vom 18. Juli 1995 gestützt ist, ist nämlich le-\ndiglich durch das erstmalige Auftreten von BSE bei einem im Jahr 1992 geborenen briti-\nschen Rind zustande gekommen, dessen Erkrankung als eindeutiger Hinweis auf die\nNichtdurchsetzung des britischen Tiermehlverfütterungsverbots vom Juli 1988 bzw. auf\ndie Möglichkeit der Übertragung der BSE von Kühen auf von ihnen stammende Kälber\nzu werten ist. Ob zukünftig weniger als zweieinhalb Jahre alte britische Rinder als BSE-si-\ncher angesehen werden können, ist insofern erheblich zu bezweifeln. Die Landesregierung\nist folglich davon überzeugt, daß die von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen im Juni\n1995 herbeigeführte Bundesratsentschließung, die erneut ein Importstop britischen\nRindfleisches fordert, konsequent ist. Basis dieser Haltung ist insbesondere die fehlende\n\nDrucksache 13/1439",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\nLT — kn  —  —  —— —_— pferd\n\nBereitschaft der Europäischen Kommission und auch der Bundesregierung, eine verbrau-\ncherschutzadäquate Lösung herbeizuführen, die zumindest eine hinreichende BSE-Frei-\nheit der Herkunftsbestände der fleischliefernden britischen Rinder beinhaltet.\n\nTrotz der unterschiedlichen Auffassung zwischen der Bundesregierung und den Ländern\nist infolge der Rechtshierarchie auch Niedersachsen an die Beachtung und Umsetzung der\nBSE-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit gebunden. Insofern wäre das\nVerbringen britischen Rindfleisches, das der gültigen EG-Entscheidung und der darauf\ngestützten Dringlichkeitsverordnung entspricht, nicht zu verhindern. Falls ein direktes\nVerbringen derartigen Fleisches nach Niedersachsen erfolgen sollte, sind die zuständigen\nVererinärbehörden angewiesen worden, die betreffenden Genußtauglichkeitsbescheini-\ngungen zu prüfen und ggf. eine Kopie davon dem Ministerium für Ernährung, Landwirt-\nschaft und Forsten zuzuleiten. Direktverkehr solchen Fleisches nach Niedersachsen ist je-\ndoch bisher nicht bekanntgeworden. Auch ein indirektes Verbringen über andere Mit-\ngliedstaaten oder Drittländer kann weitestgehend ausgeschlossen werden, da die im\nFleischhandel tätigen Unternehmen in Niedersachsen darauf achten, daß ihnen aus-\nschließlich nichtbritische Ware geliefert wird. Im übrigen hat die Landesregierung wie-\nderholt die BSE-Ticherheit des Fleisches von in Deutschland gezogenen und aufgezoge-\nnen Rindern betont und die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgefordert, beim\n\nRindfleischkauf dessen Herkunft zu erfragen.\n\nZu 37:\n\nEine umfassende Bewertung des Nutzens und der Risiken aller Lebensmittel, die gentech-\nnisch veränderte Organismen oder daraus hergestellte Bestandteile enthalten, kann im\nRahmen der Beantwortung dieser Anfrage nicht durchgeführt werden. Hinsichtlich der\nfachlichen Gesichtspunkte wird auf die Stellungnahme der Senatskommission für Grund-\nsatzfragen der Genforschung und der Senatskommission zur Beurteilung der gesundheit-\nlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft zum\nThema „Gentechnik und Lebensmittel“ vom 16. 6. 1995 verwiesen.\n\nHerauszustellen ist, daß Nutzen und Risiken in jedem Einzelfall beurteilt werden müssen.\nDies soll an Beispielen verdeutlicht werden:\n\n— $o führt die Ausstattung von Zuckerrüben mit Genen, die für eine erhöhte Toleranz\ngegenüber Herbiziden oder die Resistenz gegenüber bestimmten Viren verantwortlich\nsind, letztlich zu günstigeren Produktionsbedingungen, die über den Preis an die Ver-\nbraucher weitergegeben werden könnten. Da der aus diesen Rüben gewonnene Zucker\nsich in nichts von dem Zucker unterscheidet, der aus konventionellen Zuckerrüben\ngewonnen wird, sind in diesem Fall für die Verbraucherinnen und Verbraucher keine\ngesundheitlichen Risiken zu erkennen.\n\n— Eine andere Problemstellung liegt dagegen bei Enzymen vor, die mit Hilfe gentech-\nnisch veränderter Mikroorganismen produziert werden. Hier stehen die Vorteile einer\nbesonders wirtschaftlichen Produktion den Risiken gegenüber, die aus Verunreinigun-\ngen der Enzympräparate mit anderen — nicht hinreichend abtrennbaren - Stoffwech-\nselprodukten der Mikroorganismen resultieren können.\n\nZusammenfassend läßt sich festhalten, daß der derzeitige Entwicklungsstand der Gen-\ntechnik insbesondere zu einer Kostenreduzierung der Herstellung und Vermarktung von\nLebensmitteln führen kann.\n\nZu 38:\n\nDie von diesen Lebensmitteln ausgehenden Gesundheitsrisiken sowie die Risiken für All-\nergiker müssen in jedem Einzelfall geprüft und bewertet werden. Ein grundsätzlich höhe-\nres Risiko sieht die Landesregierung in der Verwendung von Lebensmittelzutaten wie z.B.\nEnzymen, Aminosäuren und anderen organischen Säuren, die aus gentechnisch veränder-\n\n21",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\nm m nn nl nn\n\nten Mikroorganismen gewonnen werden, da in diesen Lebensmittelzutaten herstellungs-\nbedingt auch andere Stoffwechselprodukte der Mikroorganismen enthalten sind, die oft\nnur unzureichend abgetrennt werden können. Ein höheres Risiko ist auch dort anzuneh-\nmen, wo in bestimmten Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen oder\ndaraus hergestellte Bestandteile enthalten, an sich unbedenkliche Stoffe vorhanden sind,\ndie üblicherweise dort nicht vorkommen. Ohne eine ausreichene Kennzeichnung werden\nPersonen, die gegen diese Stoffe allergisch sind, einem im Einzelfall hohen gesundheitli-\nchen Risiko ausgesetzt.\n\nZu 39:\n\nGrundsätzlich sollte für alle Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen oder\ndaraus hergestellte Bestandteile enthalten, eine Kennzeichnungspflicht eingeführt werden.\nDies muß auch für Aromen und Zusatzstoffe gelten, die auf diesem Wege hergestellt wer-\nden. Die Durchserzung einer so weitgehenden Kennzeichnungspflicht ist aber für Le-\nbensmittel, die nur solche Bestandteile gentechnisch veränderter Organismen enthalten,\ndie sich von konventionellen Lebensmittelzutaten nicht unterscheiden, erschwert bzw.\nnicht mehr möglich. So läßt sich z.B. bei importierten Speisceis durch Untersuchungen\nnicht mehr nachweisen, ob der darin enthaltene Zucker aus gentechnisch veränderten\noder konventionellen Rüben stammt. Zwar ließe sich eine entsprechende Kennzeich-\nnungspflicht bei einheimischen Produkten mit erheblichem Überwachungsaufwand über\ndie Kontrolle der Betriebsunterlagen durchsetzen, bei Produkten aus Drittstaaten wäre\ndies aber nicht möglich, weil die Lebensmittelüberwachung keinen Zugriff auf die Be-\ntriebsunterlagen der Hersteller har.\n\nNach dem derzeitigen Beratungsstand des Vorschlages der Verordnung über neuartige Le-\nbensmittel und neuartige Lebensmirtelzutaten ist auf die Anwendung gentechnischer Ver-\nfahren nur bei den Lebensmitteln in der Kennzeichnung hinzuweisen, die sich in signifi-\nkanter Weise in der Zusammensetzung, dem Nährwert, den nutritiven Wirkungen (Stoff-\nwechsel) oder dem Verwendungszweck von bestehenden gleichwertigen Lebensmitteln\nunterscheiden. Für die hierunter fallenden Lebensmittel sind ebenfalls die Stoffe anzuge-\nben, die in gleichwertigen Lebensmitteln nicht vorhanden sind und die die Gesundheit\nbestimmter Bevölkerungsgruppen beeinflussen können oder gegen die ethische Vorbehal-\nte bestehen. Weiterhin ist ein Hinweis auf das Vorhandensein eines gentechnisch verän-\nderten Organismus im Sinne der Richtlinie 90/220/EWG vorgeschrieben, wenn es sich\nnicht lediglich um eine Veränderung der agronomischen Merkmale (z.B. Kälteresistenz,\nHerbizidresistenz) handelt. Diese Verfahrensweise ist aus Gründen des Verbraucher-\nschutzes nicht hinnehmbar. Die Mehrzahl aller Lebensmittel, die gentechnisch veränder-\nte Organismen oder daraus hergestellte Bestandteile enthalten, wäre danach nicht zu\nkennzeichnen. Den Verbrauchern würden hierdurch wesentliche Informationen über die\nHerstellung der ihnen angebotenen Lebensmittel vorenthalten werden.\n\nNiedersachsen wird im Rahmen der Lebensmittelüberwachung die Einhaltung der Kenn-\nzeichnungsauflagen zu überwachen haben.\n\nZu 40:\n\nDer Vorschlag für eine Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebens-\nmittelzutaten wird auf Ratsebene fachlich nicht mehr behandelt. Die Mitgliedstaaten ha-\nben sich über die Verabschiedung des gemeinsamen Standpunktes von Rat und Kommis-\nsion bereits verständigt, auch wenn der förmliche Beschluß des Rates hierzu noch aus-\nsteht. Da der Verordnungsvorschlag demnächst im Europäischen Parlament beraten wird\nund mit zahlreichen Änderungsvorschlägen — gerade im Hinblick auf die Kennzeich-\nnungsanforderungen — zu rechnen ist, läßt sich keine Prognose über den Erlaß dieser Ver-\nordnung abgeben.\n\n22",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/1439\n\nerror en\n\nDie technischen Voraussetzungen, um nachzuweisen, ob Lebensmittel gentechnisch ver-\nänderte Organismen oder daraus hergestellte Bestandteile enthalten, sind mit der Einrich-\ntung eines hierfür spezialisierten Laborbereichs im Staatlichen Lebensmitteluntersu-\nchungsamt Braunschweig bereits geschaffen worden. Die zur Zeit verfügbaren Untersu-\nchungsverfahren sind in Heft 01/1995 des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbrau-\ncherschutz und Veterinärmedizin unter dem Titel „Entwicklung von Methoden zum\nNachweis mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel — Ein Statusbe-\nricht“ herausgegeben worden. Diese Methodensammlung enthält auch die im Staatlichen\nLebensmitteluntersuchungsamt Braunschweig entwickelten Untersuchungsverfahren.\nDanach kann der Nachweis, ob Lebensmittel gentechnisch veränderte Organismen ent-\nhalten, grundsätzlich immer geführt werden. Bestandteile gentechnisch veränderter Orga-\nnismen lassen sich in Lebensmitteln aber nur dann nachweisen, wenn sich diese Bestand-\nteile in ihrer stoffllichen Beschaffenheit von den Bestandteilen unterscheiden, die aus kon-\nventionellen Rohstoffen gewonnen wurden.\n\nDa ständig neue Einsatzmöglichkeiten der Gentechnik im Bereich der Lebensmittelher-\nstellung entwickelt werden, führt jedes weitere Zuwarten ohne gesetzliche Grundlage für\ndiesen Bereich zu einer Aushöhlung des Verbraucherschutzes.\n\nZu 41:\n\nLebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen oder daraus hergestellte Bestand-\nteile enthalten, sollten grundsätzlich einem Zulassungsverfahren unterworfen werden. Ein\nAnmeldeverfahren erscheint dort berechtigt, wo die so hergestellten Lebensmittel mit\nkonventionell hergestellten Lebensmitteln vollständig übereinstimmen oder aber die gen-\ntechnisch vorgenommenen Veränderungen auch auf dem Wege natürlicher Züchtungs-\nmethoden erreichbar wären.\n\nZu 42:\n\nDer präventive Einsatz von Medikamenten ist insbesondere in der Schweine- und Geflü-\ngelhaltung medizinisch angezeigt. Es liegen jedoch keine Informationen darüber vor, in\nwelchem Umfange bei den unterschiedlichen Haltungsformen Medikamente präventiv\neingesetzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, daß beim Geflügel in der Bodenhal-\ntung mehr Medikamente auch prophylaktisch eingesetzt werden müssen als in der Käfig-\nhaltung.\n\nZu 43:\n\nFolgende Bereiche aus dem weiten Feld der Gentechnologie sind für die Tierzucht von be-\nsonderer Bedeutung:\n\n— Methodische Verfahren der Gentechnik sind für die Abstammungssicherung (DNA-\nFingerprint) bei Zuchttieren, die nach herkömmlichen Methoden gezüchtet wurden,\nvon großer Bedeutung, da auf diese Weise mit Labormethoden Aussagen über die ge-\nnetische Herkunft gemacht werden können, im Gegensatz zu Blutgruppenuntersu-\nchungen, die lediglich bestimmte Tiere als mögliche Eltern ausschließen.\n\n- Die Genomanalyse ist notwendig, um Informationen bei potentiellen Zuchttieren\nüber Erbkrankheiten oder andere besondere Eigenschaften zu erhalten. Hier sind im\nBereich der landwirtschaftlichen Nutztiere noch in großem Umfange Forschungsar-\nbeiten zu leisten.\n\n- Die Erzeugung pharmazeutischer Proteine, z.B. Blutgerinnungsfaktoren, ist mit Hilfe\ntransgener Nutztiere möglich. Bislang sind die Verfahren im Teststadium. Sie könnten\njedoch zu gegebener Zeit die bislang aufwendigen, teuren und auch risikobehafteten\nVerfahren, die als Ausgangsbasis menschliches Blut haben, ablösen.\n\n23",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n \n\n24\n\nZu 44:\n\nDas gentechnisch erzeugte Enzym Phytase bewirkt als Futterzusatzstoff, insbesondere in\nder Schweineproduktion, daß der im Getreide vorhandene Phosphor von den Tieren bes-\nser verwertet werden kann. Da so die Möglichkeit besteht, die Phosphorausscheidungen\num 20 bis 30 % zu verringern, trägt dies erheblich zur Umweltentlastung bei. Die Qua-\nlität des Fleisches wird auf diese Weise nicht beeinflußt.\n\nZu 45:\n\nDie Landesregierung lehnt sowohl die Anwendung von bovinem Somatotropin zur Lei-\nstungssteigerung von Milchkühen als auch die von porkinem Somatotropin zur Mastlei-\nstungssteigerung bei Schweinen strikt ab. Diese Ablehnung ergibt sich aus einem ganz-\nheitlichen Qualitätsverständnis, das neben analytisch abgreifbaren Kriterien des Endpro-\ndukts (die bei diesen Anwendungen nicht zwingend gegeben sind) auch Abläufe bei der\nProduktentstehung einschließt. Hormonelle Eingriffe in die normalen physiologischen\nVorgänge von Tieren mit dem alleinigen Zweck der Leistungssteigerung sind insofern\nnicht akzeptabel. Sie sind in tiergesundheitlicher Hinsicht (Tierschutz) bedenklich und\nstellen für weite Verbraucherkreise eine Manipulation von Produktionsmethoden dar, die\nsowohl für überflüssig als auch für ethisch-moralisch nicht vertretbar gehalten wird, selbst\nwenn konkrete gesundheitliche Risiken durch derartig erzeugte Lebensmittel wissen-\nschaftlich z.Z. nicht erkennbar sind.\n\nBei Einführung dieser Hormone auf dem deutschen Markt würden sich neben sozio-öko-\nnomischen Konsequenzen für landwirtschaftliche Betriebe (Risiko der flächenunabhängi-\ngen Konzentration) für die Inverkehrbringer von Milch, Fleisch und daraus hergestellten\nProdukten mit relativer Sicherheit aufgrund der breiten Verbraucherablehnung erhebli-\nche Absatzeinbußen ergeben. Inwieweit diese Negativreaktion nur auf eine Übergangs-\nphase beschränkt wäre oder aber infolge eines nachhaltigen Imageverlustes der betreffen-\nden Lebensmittel mit langfristiger Tendenz zustande käme, ist nicht überschaubar.\n\nZu 46:\n\nDie Landesregierung hat bereits im Vorfeld der im letzten Jahr getroffenen Ratsentschei-\ndung, das Anwendungsverbot für BST bis zum Ende des Jahres 1999 weitergelten zu las-\nsen, ihre Auffassung der Bundesregierung sehr deutlich dargestellt. Sie hat zudem durch\nihre eindeutige Positionsdarstellung die niedersächsische Interessenwahrnehmung im eu-\nropäischen Ausschuß der Regionen unterstützt, dessen Votum für die Ratsentscheidung\nnicht unerheblich gewesen sein dürfte.\n\nZu 47:\n\nDie Landesregierung hat bereits 1990 durch eine ausführliche, fachlich begründete Stel-\nlungnahme das Normenkontrollverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die\nVerordnung zum Schutz von Legehennen bei Käfighaltung (Hennenhaltungsverordnung\nvom 10. Dezember 1987, BGBl. 15. 2622) dem Bundesverfassungsgericht zugeleiter. Die\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Normenkontrollklage steht jedoch\nnoch aus.\n\nGemeinsam mit Wissenschaftlern, der Geflügelwirtschaft und Vertretern der Veterinär-\nverwaltung werden derzeit Empfehlungen für die Haltung von Legehennen in Boden-\nund Auslaufhaltung erarbeitet, die die in den EG-Vermarktungsnormen enthaltenen An-\nforderungen z.B. an die Besatzdichte und Stalleinrichtung bei diesen Haltungsformen er-\ngänzen sollen. Zusätzlich wird geprüft, ob aus den Empfehlungen Förderprogramme für\ndie Boden- und Freilandhaltung eingerichtet werden können.\n\nDrucksache 13/1439",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode\n\nZu 48:\n\nNeben der Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) fördert die Landesregierung seit\nlängerer Zeit auch die Verbraucherberatung des Deutschen Hausfrauenbundes — Landes-\nverband Niedersachsen e.V. — (DHB) mit Zuwendungen. Zusammen mit den 36 Bera-\ntungsstellen und den 17 Stützpunkten der VZN bilden die 15 Beratungsstellen des DHB\nein nahezu flächendeckendes Beratungsnetz in Niedersachsen. Ziel der Verbraucherpoli-\ntik in Niedersachsen ist ein Beratungsangebot mit für die Verbraucherinnen und Ver-\nbraucher zumutbaren Entfernungen zur nächsten Beratungsstelle.\n\nMit der Förderung der Verbraucherberatung des DHB erkennt die Landesregierung die\nBereitschaft zahlreicher Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mitarbeit in der Verbrau-\ncherarbeit an; gleichzeitig dient sie dem Ziel, das ehrenamtliche Engagement auf diesem\nGebiet zu stärken. Daneben werden Kosten eingespart, da der DHB im Gegensatz zur\nVZN keine hauptamtlichen Beratungskräfte einsetzt.\n\nDer Umstand, daß in Niedersachsen zwei unabhängige Organisationen Verbraucherbera-\ntung betreiben und vom Land finanziell gefördert werden, ist zeitweilig kritisch betrach-\ntet worden. Untersuchungen haben jedoch ergeben, daß eine Konzentration der Verbrau-\ncherberatung auf die VZN oder eine Zusammenführung der Beratungstätigkeit beider\nOrganisationen unter dem Dach der VZN zu einem erheblichen Mehrbedarf an Zuwen-\ndungsmitteln führen würde unter der Voraussetzung, daß das jetzige Beratungsstellennetz\nerhalten bleibt. Die Landesregierung sieht angesichts der schwierigen Finanzsituation kei-\nne Möglichkeiten, die Zuwendungen für die Verbraucherarbeit entsprechend zu erhöhen.\nDa sie das bisherige Beratungsangebot beibehalten möchte, ist gegenwärtig eine Änderung\nder Organisationsstrukturen in der Verbraucherberatung nicht beabsichtigt.\n\nZu 49:\n\nDie Landesregierung sieht die Verbraucherberatung vor Ort auch als Teil der Daseinsvor-\nsorge und damit als in die Mitverantwortung der Konımunen gestellt an. Daraus ergibt\nsich eine Verpflichtung der Kommunen, sich an den Kosten der Beratungsstellen zu be-\nteiligen. Dagegen betrachten die kommunalen Spitzenverbände und ein Teil der Kom-\nmunen die Verbraucherberatung als originäre Aufgabe des Landes und lehnen deshalb\ngrundsätzlich eine Kostenbeteiligung ab.\n\nGleichwohl trägt die Mehrzahl der Kommunen seit Jahren auf freiwilliger Basis zu den\nKosten ihrer örtlichen Beratungsstellen durch Zuschüsse, Übernahme von Sachkosten,\nBereitstellung von Räumlichkeiten oder Übernahme von Personalkostenanteilen bei. Die\nenge Finanzlage der Kommunen hat in letzter Zeit allerdings dazu geführt, daß die Zu-\nschüsse zum Teil erheblich verringert wurden, da Einsparungen bekanntlich vorrangig bei\nden freiwilligen Leistungen ansetzen. So betrugen die kommunalen Zuschüsse für die Be-\nratungsstellen der VZN im Jahre 1994 ca. 592 000 DM, während sie noch im Jahre 1990\neinen Betrag von ca. 672000 DM erreichten.\n\nDer VZN ist es bisher gelungen, die Streichung der kommunalen Zuschüsse weitgehend\nzu verhindern bzw. die Kürzungen in einem maßvollen Rahmen zu halten. Bemühungen\nder letzten Zeit um eine verstärkte Beteiligung der Kommunen an den Kosten der örtli-\nchen Verbraucherberatung unter Hinweis auf ihre Mitverantwortung sind jedoch durch-\nweg ergebnislos geblieben.\n\nZu 50:\n\nDie Landesregierung hält eine Mitfinanzierung der VZN aus privater Hand grundsätzlich\nfür denkbar, allerdings nur insoweit, als die Unabhängigkeit und Objektivität der Ver-\nbraucherberatung hierdurch nicht in Frage gestellt wird. Somit kommt ein Sponsoring\nmit Gegenleistungen in Form von Werbemaßnahmen o.ä. nicht in Betracht.\n\nDrucksache 13/1439\n\n25",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\n26\n\nAls unbedenklich sieht die Landesregierung deshalb Spenden von Unternehmen, Verbän-\nden, Stiftungen und anderen Einrichtungen an, die der Förderung der Verbraucherbera-\ntung in Bereichen dienen, zu denen der Spender in keiner direkten Beziehung steht. In\nAnbetracht der derzeitigen ungünstigen Finanzlage des Landes wird sich die VZN durch\nAnsprache potentieller Geldgeber um Spenden bemühen, um zu einer Verringerung der\nLandeszuwendungen beizutragen.\n\nZu 51:\n\nDie bisherige institutionelle Förderung der Verbraucherzentralen in den alten Bundeslän-\ndern hat die Bundesregierung zum 31. 12. 1994 eingestellt. An deren Stelle ist eine För-\nderung von bundesweiten Projekten zur Verbraucherunterrichtung getreten. Im Rahmen\ndieser Projekte erhält auch die VZN von diesem Jahr an finanzielle Zuwendungen von der\nBundesregierung, jedoch in einem — gemessen am bisherigen Rahmen - deutlich verrin-\ngerten Umfang.\n\nDie verschiedenen Initiativen — u.a. auch des Landes Niedersachsen - für eine Weiter-\nführung der institutionellen Bundesförderung sind erfolglos geblieben. Die Landesregie-\nrung hält zwar die Mitveranrwortung und Mitfinanzierung der Bundesregierung auch im\nBereich der regionalen Verbraucherarbeit für erstrebenswert, derzeit aber für nicht durch-\nserzbar.\n\nZu 52:\n\nDie Landesregierung hat bereits im Jahre 1993 „ökologische Empfehlungen für den so-\nzialen Wohnungsbau im Lande Niedersachsen“ erlassen, die in diesem Jahr überarbeitet\nwurden. Die Empfehlungen sind u.a. darauf gerichtet, Energie im Wohnbereich einzu-\nsparen.\n\nEntsprechende Gesichtspunkte sind auch Gegenstand der Wohnberatung der VZN. Im\nRahmen einer Projektförderung bezuschußt die Landesregierung die Wohnberatung der\nVZN mit einem Betrag von 35 000 DM (1995). Dieses Beratungsangebot wird gut ange-\nnommen, pro Jahr finden über 7000 Kontakte zur ratsuchenden Bevölkerung in Einzel-\nund Gruppengesprächen statt.\n\nZu 53:\n\nDie Landesregierung hat mit Mitteln des 1991 eingerichteten „Ökologiefonds“ Projekte\nzur verstärkten Anwendung und Nutzung neuer und erneuerbarer Energien sowie Maß-\nnahmen der Energieeinsparung und der rationellen Energieverwendung mit dem Ziel ei-\nner ökologischen Umstrukturierung der Energieversorgung finanziell gefördert.\n\nDa Niedersachsen aufgrund seiner geographischen Lage und meteorologischen Gegeben-\nheiten ein Windenergiepotential aufweist, das mittelfristig in einem energiewirtschaftlich\nnicht zu unterschätzenden Umfang für die Stromerzeugung nutzbar ist, lag auch auf die-\nsem Gebiet der Förderschwerpunkt. Die entsprechenden finanziellen Hilfen des Landes\nhaben im wesentlichen mit dazu beigetragen, daß z.Z. Windenergieanlagen mit einer in-\nstallierten Nennleistung von mehr als 200 MW am Netz sind (zum Vergleich: Ende 1990\nwaren es erst rd. 20 MW). Die von den Anlagen pro Jahr erzeugten fast 500 000 MWh\nStrom ersparen unserer Umwelt - im Vergleich mit der Stromerzeugung durch die Nut-\nzung von Steinkohle - CO,-Emissionen von mehr als 450 000 t.\n\nDaneben haben aber auch Vorhaben zur Nutzung der Energieträger Wasser sowie — ins-\nbesondere auch durch die Förderung von Pilor-, Entwicklungs- und Demonstrationsvor-\nhaben - Sonne und Biogas eine finanzielle Unterstützung erfahren. So konnten mit Hilfe\ndes Landes rd. 3000 Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung auf überwiegend\nEin- und Zweifamilienhäusern installiert werden.\n\nDrucksache 13/143€",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode\n\nDie Aktivitäten der Landesregierung beschränkten sich jedoch nicht auf die Gewährung\nfinanzieller Hilfen. Mit dem Blick auf die Umstrukturierung der Energieversorgung hat\nsie auch Rahmenbedingungen geschaffen bzw. modernisiert, die dazu beitragen sollen, re-\ngenerative Energien umfassender für die Energieerzeugung zu nutzen.\n\nZu nennen ist in diesem Zusammenhang die im Landes-Raumordnungsprogramm Nie-\ndersachsen enthaltene Verpflichtung der Landkreise und kreisfreien Städte, in den regio-\nnalen Raumordnungsprogrammen Vorrangstandorte für die Windenergienutzung in ei-\nnem genau bestimmten Umfang festzulegen. Auch soll die Mitwirkung des Landes an der\nWeiterentwicklung des Stromeinspeisungsgesetzes nicht unerwähnt bleiben.\n\nZu 54:\n\nSteuerliche Instrumente können bei sachgerechter Ausgestaltung geeignete Mittel zur Be-\ngrenzung des Energieverbrauchs darstellen. Anreize zum Energiesparen könnte die Be-\nsteuerung des Energieverbrauchs durch eine neu einzuführende Energiesteuer setzen. Um\nNachteile für die Wirtschaftskraft der Bundesrepublik zu vermeiden, sollte eine solche\nSteuer möglichst europaweit eingeführt werden, grundsätzlich für alle Energiearten mit\nAusnahme der regenerativen Energien gelten und aufkommensneurral erhoben werden.\n\nSonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, wie sie etwa bis 31. 12. 1991 nach\n$ 82a EStDV zugelassen waren, sind nach Auffassung der Landesregierung dagegen nicht\nerforderlich, weil sich Energiesparmaßnahmen im Regelfall durch die eingesparten Ener-\ngiekosten selbst tragen. '\n\nZu 55:\n\nIn vielen Bereichen der Wirtschaft wie Industrie, Handwerk, Handel und beim Verbrau-\ncher sind Vermeidungspoientiale für Abfälle vorhanden. Es ist das Ziel der Landesregie-\nrung, diese Potentiale aufzuzeigen und eine umfassende Umsetzung von Vermeidungs-\nmaßnahmen zu erreichen.\n\nDie Realisierung dieser Potentiale setzt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern be-\nstimmte Angebote voraus, die nur durch intensive Aufklärungs- und Beratungsarbeit in\nVerbindung mit einem entsprechenden Warenangebot erreicht werden können. So hängt\ndie Motivation zu einem veränderten Einkaufs- und Wegwerfverhalten in entscheiden-\ndem Maße vom Bekanntheitsgrad der Handlungsalternativen ab.\n\nIn dem Sinne gewinnt die Verbraucherberatung mit ihren zahlreichen öffentlichkeitsrele-\nvanten Aktionen, wie z.B. Ausstellungen und Pressemitteilungen sowie Erstellung einer\nVielzahl von Broschüren zu abfallvermeidenden Maßnahmen, immer mehr an Bedeu-\ntung.\n\nEntsprechende Projekte seitens der VZN wurden von der Landesregierung im Jahre 1992\nmit 145 000 DM, 1993 mit 194000 DM, 1994 mit 200.000 DM und im Jahre 1995 bis-\nlang mit 92000 DM gefördert.\n\nZu 56:\n\nWenn erkennbar wird, daß die Bundesregierung innerhalb der nächsten zwei Jahre keine\nbundeseinheitliche Lebensmittelhygieneverordnung zur Umsetzung der Richtlinie\n93/43/EWG erläßt, wird die Landesregierung ihrerseits Initiativen zur Umsetzung dieser\nRichtlinie ergreifen.\n\n(Ausgegeben am 9. 11. 1995)\n\nDrucksache 13/1439\n\n \n\n27",
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