HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219724/",
"id": 219724,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219724-huh-und-hott-hier-arbeitsstattenverordnung/",
"title": "Hüh und Hott; hier: Arbeitsstättenverordnung",
"slug": "huh-und-hott-hier-arbeitsstattenverordnung",
"description": "",
"published_at": "1994-02-10T00:00:00+01:00",
"num_pages": 2,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/26/78/c0/2678c0e7f55c4e448f05d569a15c307e/4b2348052ac3f9796be3f9f6591ad3eb69fcb618.pdf",
"file_size": 47976,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/26/78/c0/2678c0e7f55c4e448f05d569a15c307e/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/26/78/c0/2678c0e7f55c4e448f05d569a15c307e/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Niedersachsen Drucksache 12/6096 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_12_7500/6001-6500/12-6096.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "12/6096",
"foreign_id": "ni-12/6096",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "2678c0e7-f55c-4e44-8f05-d569a15c307e",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "minor_interpellation",
"legislative_term": "12"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=219724",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:40:42.143398+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219724/",
"number": 1,
"content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6096\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5733 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Böhlke (CDU) - Drs 12/5733\n\nBerr.: Hüh und Hot;\nhier: Arbeitsstättenverordnung\n\nDie auf den $$ 120e und 139h der Gewerbeordnung beruhende Arbeitsstättenverord-\nnung legt die an Arbeitsstätten zu stellenden sicherheitstechnischen, hygienischen und\nmedizinischen Anforderungen in Form von Zielbestimmungen fest. Sie ist Bestandteil des\nBundesrechts.\n\nDa der Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen überall prinzipiell gleichen\nStandards zu genügen hat und eine „Konkurrenz des Unterbietens“ ausgeschlossen sein\nsollte, sind sich Sozialpolitiker verschiedenster Provenienz regelmäßig einig gewesen, daß\ndie Arbeitsstättenverordnung als (einheitliches) Bundesrecht weiterbestehen sollte. Ent-\nsprechend hat sich z. B. die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK)\ndafür ausgesprochen, die Arbeitsstättenverordnung als Bundesrecht bestehen zu lassen.\nAuch das Niedersächsische Sozialministerium hat diesem Beschluß zugestimmt.\n\nUm so mehr erstaunen muß deshalb ein Beschluß der Konferenz der Bauminister der Län-\nder, der gleichfalls mit der Stimme Niedersachsens die Übertragung der Arbeitsstättenver-\nordnung in Landesrecht gefordert hat. Dies erscheint um so verwunderlicher, als der zu-\nständige niedersächsische Bauminister mit dem niedersächsischen Sozialminister personen-\nidentisch ist.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\nl. Ist es zutreffend, daß Niedersachsen im Rahmen der ASMK für die Beibehaltung der\nArbeitsstättenverordnung als Bundesrecht votiert hat? Wenn ja: Welche Gesichtspunk-\nte waren dafür ausschlaggebend?\n\n2. Ist es weiterhin zurreffend, daß Niedersachsen im Rahmen der Konferenz der Baumi-\nnister der Länder für eine Übertragung der Arbeitsstättenverordnung in Landesrecht\ngestimmt hat? Wenn ja: Aus welchen Gründen ist dies geschehen?\n\n3. Wie erklärt die Landesregierung das unterschiedliche Stimmverhalten in ein und der-\nselben Frage durch ein und dasselbe Haus?\n\n4. Was soll nun gelten?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 10. 2. 1994\n- Z/1.1-01 425/01 -\n\nZu 1 bis 4:\n\nDie Landesregierung ist der Auffassung, daß Regelungen über die Beschaffenheit von Ar-\nbeitsstätten in den Bauordnungen der Länder getroffen werden sollten. Eine solche Zu-\nordnung würde dem auch vom Land Niedersachsen mitgetragenen Bemühen der Baumi-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/26/78/c0/2678c0e7f55c4e448f05d569a15c307e/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219724/",
"number": 2,
"content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6096\n\n \n\nnisterkonferenz ARGEBAU Rechnung tragen, Doppelregelungen über baurechtliche An-\nforderungen zu vermeiden und damit Rechts- und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.\nVorarbeiten für eine solche Regelung sind in der unter niedersächsischer Leitung stehen-\nden Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU geleistet und bereits im Oktober 1993\ndem Vorsitzenden des allgemeinen Ausschusses der ARGEBAU übersandt worden. Die\nARGEBAU hat in der 87. Ministerkonferenz am 9. und 10. Dezember 1993 in Nürnberg\nentsprechend beschlossen. Beim Stimmverhalten Niedersachsens auf der 70. ASMK am\n13. und 14. Oktober 1993 handelt es sich demgegenüber um ein Abstimmungsversehen.\n\nDas Land Niedersachsen wird auch in Zukunft darauf hinwirken, daß Anforderungen an\ndie bauliche Gestaltung, wo immer dies möglich ist, in den Bauordnungen der Länder\nkonzentriert werden.\n\nHiller\n\n2 (Ausgegeben am 28. 2. 1994)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/26/78/c0/2678c0e7f55c4e448f05d569a15c307e/page-p2-{size}.png"
}
]
}