HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"id": 219734,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219734-umweltschutzbericht/",
"title": "Umweltschutzbericht",
"slug": "umweltschutzbericht",
"description": "",
"published_at": "1982-09-23T00:00:00+02:00",
"num_pages": 8,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/04c1708651ee761717ddb5f87ad37cf48de821c4.pdf",
"file_size": 316573,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "- [Niedersachsen Drucksache 10/256 (Seite 1)](#page-1)\n",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_10_2500/0001-0500/10-0256.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
"publisher": "Landtag Niedersachsen",
"reference": "10/256",
"foreign_id": "ni-10/256",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
},
"uid": "72f8ebb7-6a4a-4684-8d50-b807c2927f1e",
"data": {
"category": null,
"publisher": "ni",
"document_type": "major_interpellation",
"legislative_term": "10"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=219734",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-09-21 20:40:44.859373+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 1,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode | Drucksache 10/256\n\nEEE\n\nAntwort auf eine Große Anfrage‘)\n— Drucksache 10/125 —\n\nDer Niedersächsische Sozialminister Hannover, den 23. 9.1982\n\nBetr.: Umweltschutzbericht\n\nDas wachsende Verständnis für die Grenzen der Belastbarkeit unserer Umwelt und die\nErkenntnis der Gefahr ihrer Zerstörung hat die Bereitschaft vieler Mitbürger zu umwelt-\ngerechtem Verhalten geweckt. Die Landesregierung ist bemüht, diese Entwicklung\ndurch sachliche Information über alle Fragen des Umyeltschutzes zu fördern. Sie ist\nsich bewußt, daß ihre umweltpolitischen Ziele, wie sie if einzelnen in der Antwort auf\ndie Große Anfrage der CDU-Fraktion im Januar dieses Jahres dargestellt wurden, nur zu\nverwirklichen sind, wenn die überwiegende Mehrheit dar Bürger diese Ziele bejaht und\nden Staat bei seinen Bemühungen zur Verbesserung ded Umweltschutzes tatkräftig un-\nterstützt.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\n*) Siehe Stenographischen Bericht über die 5. Sitzung Seite 277",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 2,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/256\n\nZu Fragen 1 und 2.\n\nDer Umweltschutzbericht soll die grundsätzlichen Zusammenhänge im Bereich der\nUmwelt darstellen, über wesentliche Umweltprobleme unseres Landes unterrichten und\neinen Überblick über Aktivitäten der Landesregierung in wichtigen Bereichen des Um-\nweltschutzes geben. Die Landesregierung will damit interessierten Bürgern, Vereinen,\nSchulen, Verbänden und Behörden bei ihren Bemühungen um den Schutz unserer\nUmwelt sachliche Grundlagen liefern. Hierbei kommt es der Landesregierung darauf\nan, möglichst viel an Breitenwirkung zu erzielen, also insbesondere auch den Bürger an-\nzusprechen, der sich bisher nicht oder nicht intensiv mit der Umweltschutzproblematik\nbefaßt hat. Durch Bilder und Grafiken wird die große Fülle von Informationen veran-\nschaulicht, damit auch dem Laien die ökologischen Zusammenhänge aufgezeigt wer-\nden. Farbtafeln regen den Leser an, sich Kapitel für Kapitel in die Probleme hineinzu-\narbeiten. Diese Form eines Umweltberichtes haben auch andere Länder gewählt. Die\nvor kurzem erschienenen Berichte der Länder Hessen, Saarland und Hamburg lehnen\nsich in der Gestaltung eng an das niedersächsische Vorbild an.\n\nUm möglichst viele Bürger für den Umweltschutz zu interessieren und ihr Engagement\nzu wecken, galt es, ihnen die Schönheit der Natur, die zu schützen ist, nahezubringen;\nes galt aber auch, die Gefahren, die der Umwelt drohen, in Wort und Bild darzustellen.\nIm Hinblick darauf sind zum Beispiel alle in Niedersachsen vom Aussterben bedrohten\nTierarten erwähnt (vgl. S. 17 ff. des Umweltschutzberichts) und am Beispiel des Rück-\ngangs des Bestandes der Rotbauchunke und des Weißstorches kartografisch dargestellt.\nDie von der Luftverunreinigung (vgl. S. 30 ff. des Berichts) und Lärmbelastung (vgl. S.\n40 des Berichts) ausgehenden Gefahren sind ausführlich beschrieben und durch Schau-\nbilder ergänzt worden. Die Verschmutzung der niedersächsischen Gewässer ist auf der\n„‚Gewässergütekarte Niedersachsen“ (vgl. S. 54 des Berichts) und auf der Karte „Bela-\nstung der niedersächsischen Oberflächengewässer durch Chlorid“ dargestellt. Die Ge-\nfahren ungeordneter Abfallbeseitigung (vgl. S. 68 des Berichts) sind ebenso beschrie-\nben wie die Gefahren, die dem Boden drohen.\n\nZur Information gehört daneben eine möglichst anschauliche Darstellung wichtiger In-\nstrumente und Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Der Bericht enthält\ndeshalb, um nur einige Beispiele zu nennen,\n\n_ eine übersichtliche grafische Darstellung der Funktionsweise des in den vergangenen\nJahren erheblich ausgeweiteten „Lufthygienischen Überwachungssystems Nieder-\nsachsen“ mit zur Zeit 25 Meßstationen, zu denien bis Mitte 1983 12 weitere hinzu-\nkommen werden.\n\n— eine Erläuterung des „Kernreaktor-Fernüberwachungssystems Niedersachsen“ , das\nzur Zeit modernste System in dieser Art in der Bundesrepublik.\n\n— erstmals eine Darstellung des Schallimmissionsplanes, mit dem die Möglichkeit er-\nöffnet wird, die Lärmsituation in einer Gemeinde rasch zu begutachten, um mög-\nlichst bereits bei der Bauplanung dem wirksam vorbeugenden Lärmschutz Rechnung\n\nzu tragen.\n\n— Ausführungen über den Aufbau eines Gewässerüberwachungssystems und die Tatsa-\nche, daß der Anteil der vollbiologisch gereinigten kommunalen Abwässer sich in\nNiedersachsen seit 1948 von 12 % auf 76 % erhöht hat.\n\n— die erstmalige kartografische Darstellung der Salzbelastung der Flüsse in Niedersach-\nsen. Am Beispiel der Salzbelastung der Werra und der Weser wird auch deutlich ge-\nmacht, daß Umweltprobleme überregional erkannt und beseitigt werden müssen.\n\n_ die Kennzeichnung der Bemühungen, die wertvollen Feuchtgebiete zu erhalten und\nauszuweiten, sowie große Flächen des Landes als Naturschutzgebiete auszuweisen.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 3,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode | Drucksache 10/256\n\n.\n\nDer Umweltschutzbericht kann allerdings nicht alle Probleme und Lösungen, Planun-\ngen und Aktivitäten lückenlos und umfassend einschließlich aller technischen Einzel-\nheiten und möglichen Wechselwirkungen darstellen. Er würde sonst von Umfang und\nInhalt den Bürger nicht zur Lektüre anregen, sondern der Gefahr unterliegen, als „Da-\ntenfriedhof“ abschreckend zu wirken. Bisher sind auf Anforderung über 8000 Exem-\nplare des Umweltschutzberichtes der Landesregierung an unterschiedliche Interessenten:\nverteilt worden. Der Empfängerkreis geht von Schulen bis hin zur Bürgerinitiative Um-\nweltschutz, die allein 300 Exemplare angefordert hat. Dieses Ergebnis zeigt, daß der Be-\nricht ein gelungener Kompromiß zwischen wissenschaftlichem Anspruch und allge-\nmeinverständlicher Darstellung ist. Es wäre deswegen auch ein Fehlschluß anzuneh-\nmen, daß Auslassungen im Umweltschutzbericht gleichbedeutend sind mit einer gerin-\ngeren Gewichtung dieser Bereiche durch die Landesregierung.\n\nDies wird auch daran deutlich, daß der Umweltschutzbericht, der letztlich einen —\nauch breiteren — Einstieg in Fragen des Umweltschutzes ermöglichen soll, seine Ergän-\nzung und Vertiefung durch weitere Information der Landesregierung findet. Hierzu\nzählen nicht nur zahlreiche Presseinformationen zu aktuellen Problemen, sondern auch\nSchriftenreihen, die in regelmäßiger Folge ausführlich über fachspezifische Fragen des\nUmweltschutzes unterrichten. Diese werden dem fachlich interessierten Bürger, den\nFachbehörden und Fachverbänden zur Verfügung gestellt. Hervorzuheben sind die\nSchriftenreihe „Umweltschutz in Niedersachsen“, von !denen zu Fragen der Lärmbe-\nkämpfung und Luftreinhaltung seit 1976 bisher 7 Informationshefte erschienen sind.\nWeiterhin wird auf die Schriften „Gewässerschutz in Niedersachsen“ , „Wassergüteda-\nter der Elbe“ und die Darstellung des „Kernreaktor-Fernüberwachungssystems“ und\ndes „Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen“ hihgewiesen.\n\nZu Frage 3.\n\nDie von der Landesregierung veröffentlichten Umweltschutzberichte sind im Rahmen\ndes „Interministeriellen Ausschusses für Umweltschutz“ von allen mit umweltrelevan-\nten Aufgaben betrauten Ministerien ressortübergreifend erarbeitet worden.\n\nDer Bericht ist in folgende Hauptabschnitte geliedert:\n— Darstellung in den Fachbereichen,\n\n— Darstellung in den fachübergreifenden Bereichen und\n— Staatliche Förderung.\n\nIn der Erkenntnis, daß Umweltschutz nicht isoliert in den Fachbereichen nebeneinan-\nder dargestellt werden kann, wird in dem Hauptabschnitt „fachübergreifende Darstel-\nlung“ am Beispiel\n\n— der Raumordnung\n\n— der Landschaft und Erholung\n\n— des Städtebaues\n\n— der Industrieansiedlung und\n\n— der Energie\n\neine Gesamtbetrachtung der Probleme und Lösungsmöglichkeiten gegeben. Dabei wird\nin besonderem Maße die Umweltgestaltung als übergreifende Aufgabe angesehen.\nDurch langfristig angelegte Planung und Koordination räumlicher Nutzungen sind un-\nter dieser Zielsetzung Umweltschäden von vornherein auszuschließen oder auf ein Min-\ndestmaß zu begrenzen. Gerade die Inanspruchnahme der Landschaft durch Siedlung,\nVerkehr und Wirtschaft erfordert sachkundige Planung, wenn die Natur als Lebens-\ngrundiage auf Dauer gesichert werden soll. Auf mehr als 30 Seiten sind diese Probleme\nund ihre Lösungen dargestellt.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 4,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode | Drucksache 10/256\n\nnn\n\nDie Landesregierung sieht in der vorgesehenen Zuständigkeitsregelung gewährleistet,\ndaß der Umweltschutz als Fachaufgabe von den zuständigen Ressorts sachkundig fortge-\nführt wird. Die verschiedenen Aufgaben des Umweltschutzes werden im Rahmen des\ninterministeriellen Ausschusses für Umweltschutz wirkungsvoll koordiniert, worauf\nauch der Landesbeauftragte für Umweltschutz hinwirkt.\n\nZu Frage 4.\n\nZu den Aufgaben des Landesbeauftragten für Umweltschutz gehören nach dem Be-\nschluß des Landesministeriums vom 23. Januar 1979 die Beratung des Landesministeri-\nums, des Ministerpräsidenten und der Minister auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Er\nwird ferner bei der Information über die Umweltschutzpolitik der Landesregierung be-\nteiligt. Die angeführte Pressemitteilung vom 17. Februar 1982 ist anläßlich der Unter-\nrichtung der Landespressekonferenz über die Arbeit des Landesbeauftragten für Um-\nweltschutz im Jahre 1981 erschienen. Sowohl in der Pressemitteilung als auch mündlich\nvor der Landespressekonferenz hat sich der Landesbeauftragte für Umweltschutz, Herr\nProf. Dr.-Ing. Redeker, nicht auf die Darstellung der Erfolge der Landesregierung auf\ndem Gebiete des Umweltschutzes beschränkt; er ist vielmehr — gerade im mündlichen\nTeil — auf niedersächsische Einzelprobleme eingegangen und hat darauf seine wichtig-\nsten Anliegen für die künftige Arbeig entwickelt. Die von dem Landesbeauftragten bis-\nlang geübte Beratungspraxis wird von der Landesregierung positiv beurteilt.\n\nZu Fragen 5 und 6.\n\nZur Verhinderung negativer Auswirkungen eines überhöhten oder unsachgemäßen Ein-\nsatzes produktionssteigernder und ertragssichernder Betriebsmittel wurden von der Lan-\ndestegierung zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Ich verweise hier insbesondere auf die\nBemühungen um eine gezielte organische und anorganische Düngung, die Vorberei-\ntung einer Überdüngungsregelung für Gülle und Geflügelkot, die Einführung des obli-\ngatorischen Sachkundenachweises für den überbetrieblichen Pflanzenschutz, die Inten-\nsivierung der freiwilligen Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten und die Maßnahmen\nzur Einführung des integrierten Pflanzenschutzes.\n\nDies wurde im einzelnen wiederholt in Antworten auf Landtagsanfragen oder sonstigen\nVeröffentlichungen, insbesondere Pressemitteilungen des ML, dargelegt.\n\nDie von Schwermetallbelastungen betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe wurden\ndurch Beratung — entsprechend Hinweisen des ML zur landwirtschaftlichen Nutzung\nschwermetallbelasteter Böden und Pflanzen -— auf Möglichkeiten einer Kontamina-\ntionsminderung hingewiesen.\n\nEine Sanierung belasteter Böden ist z. Z. noch nicht möglich. Die Landesregierung hat\ndeshalb ein umfangreiches Versuchsprogramm zur Problemlösung initiiert. Sobald die\nersten Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, ist eine Veröffentlichung vorgese-\nhen.\n\nZu Frage 7.\n\nDas Thema „Waldsterben“ wurde seit 1980 in verschiedenen Anfragen im Nieders.\nLandtag (1980: Drs 9/1374 und 9/1724; 1981: Drs 9/2742, 1982: Drs 9/3381) behan-\ndelt. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung im Rahmen der diesjährigen Haus-\nhaltsdebatte, in ihrem Aufruf zum Tag der Umwelt sowie bei der Aktuellen Stunde des\nNieders. Landtages am 3. 6. 1982 ausführlich zu der Problematik geäußert.\n\nAus allen Verlautbarungen geht hervor, daß die in Niedersachsen seit Ende 1981 einge-\nleiteten Untersuchungen über Ausmaß und Ursachen der mit SO2-Immissionen in Zu-\nsammenhang gestellten Waldschäden bis heute nicht abgeschlossen sind.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 5,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/256\n\n0 —— ——,— —. — — ,.\n\nBereits vor Bekanntgabe des Umweltberichtes hat die Landesregierung mit umfangrei-\nchen Untersuchungen über die Zusammenhänge zwischen der Schadstoffbelastung der\nLuft und dem Säuregehalt des Regens begonnen. Zur Zeit werden die Untersuchungen\nin den Harburger Bergen, im Solling und im Hils durchgeführt. Durch den Einsatz mo-\ndernster Meßgeräte wird dort die Veränderung des Säuregehaltes im Regen während ei-\nner Regenperiode aufgezeichnet. Anschließend werden die Regenwasserproben auf ihre\nInhaltsstoffe untersucht. Ein Vergleich der Inhaltsstoffe des Regenwassers mit den\nSchadstoffgehalten der Luft läßt dann Rückschlüsse auf die maßgeblichen Verursacher\ndes sog. sauren Regens zu. Umfang und Art dieser Meßprogramme sind bisher einzigar-\ntig in der Bundesrepublik. Erste Ergebnisse werden Ende d.). vorliegen.\n\nDa bisher noch keine Ergebnisse vorliegen, konnten diese auch nicht im Umweltbericht\nbekanntgegeben werden. Nach Abschluß der Untersuchungen wird dies selbstverständ-\nlich geschehen.\n\nDie Aktivitäten der Landesregierung zeigen, daß die fehlende Erwähnung der Probie-\nmatik des sauren Regens im Umweltbericht nicht gleichzusetzen ist mit fehlenden Be-\nmühungen der Landesregierung, zur Lösung dieses internationalen Problems beizutra-\ngen. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, daß Niedersachsen bisher als einzi-\nges Land den Schwefelgehalt im schweren Heizöl für Altanlagen auf 2 % begrenzt hat\nund alle in den letzten Jahren in Betrieb gegangenen Gtoßkraftwerke mit einer Rauch-\ngasentschwefelung ausgerüstet sind. i\n\nAusführungen über Probleme einer rein ökonomisch orientierten Forstwirtschaft hätten\nim Umweltbericht jeder praktischen Grundlage entbehrt. Es gehört zum Allgemeingut\nder praktischen Forstwirtschaft, daß sich im Walde ökonomische und ökologische Ziele\ngrundsätzlich harmonisieren lassen. In der heutigen Zeit stehen die Nutz-, Schutz- und\nErholungsfunktionen des Waldes gleichrangig nebeneinander. Zahlreiche ökologische\nMaßnahmen werden durch gezielte und behutsame Biotopgestaltungen von allen Forst-\nverwaltungen in Ergänzung rein wirtschaftlicher Tätigkeit vollzogen. Hätte die prakti-\nsche Forstwirtschaft auch in ihrem ökonomischen Bestreben ökologische Sachverhalte\nnicht schon immer einbezogen, wäre ein allgemeiner Ertragsrückgang die unausweichli-\nche Folge gewesen. Spätestens seit Wirksamwerden der „langfristigen, regionalen wald-\nbaulichen Planung für die niedersächsischen Landesforsten“ (RdErl. vom 15. 2. 1974 —\nNds. MBl. 5. 427 —) mit praktischen Auswirkungen auf die Walderneuerungsplanung\nauch des niedersächsischen Nichtstaatswaldes nach der Sturmkatastrophe 1972 ist es\nschon vom Ansatz her verfehlt, in der Forstwirtschaft einen Konflikt zwischen Ökono-\nmie und Ökologie zu suchen.\n\nZu Frage 8.\n\nDen Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie hat die Landesregierung in der Er-\nkenntnis seiner schwerwiegenden Problematik in einem besonderen Kapitel auf Seite\n130 des Berichtes ausführlich dargestellt. Sie vertritt hierzu die Auffassung, daß eine le-\nbenswerte Umwelt nicht nur aus finanziell meßbaren Vorteilen besteht. Industrialisie-\nrung kann nur bei Erhaltung einer gesunden Umwelt verantwortet werden. Sie hat dort\nihre Grenze, wo Umweltschäden drohen, welche die Lebensbedingungen der Menschen\nverschlechtern.\n\nDie Landesregierung hielt es nicht für angebracht, einzelne Sanierungsvorhaben in dem\nalle Bereiche des Umweltschutzes umfassenden Bericht darzustellen. Sie hat dies aus ak-\ntuellen Anlaß anhand zahlreicher Presseinformationen und in Antworten auf parla-\nmentarische Anfragen getan. So hat sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg.\nZempel im Mai 1982 ausführlich zu den mit der Preussag vereinbarten Sanierungsmaß-\nnahmen in der Bleihütte Nordenham Stellung genommen. Dabei konnte darauf hinge-\nwiesen werden, daß durch die bereits getroffenen Maßnahmen eine deutliche Verringe-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p5-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 6,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/256\n\n0... —\n\nrung der Schwermetallimmissionen erreicht worden ist. Eine weitere Senkung der\nSchwermetallbelastung wird mit Abschluß aller Sanierungsmaßnahmen erwartet.\n\nZu Frage 9.\n\nDie Auswirkungen von Luftverunreinigungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo-\nden sind generell auf Seite 30 und folgende dargestellt und umfassend in den Heften\nder Schriftenreihe „Umweltschutz in Niedersachsen — Reinhaltung der Luft —“ ent-\nhalten. Auf die Schriftenreihe wird ausdrücklich im Umweltbericht im Kapitel Luft\n„Grofßräumige Immissionsmessungen“ (Seite 35) hingewiesen, wie das auch bereits ın\nden früheren Umweltberichten geschehen ist. Eine Übernahme der Informationen aus\nder Schriftenreihe hätte — auch in gekürzter Fassung — den Umfang des Umweltbe-\ntichts gesprengt.\n\nZu Frage 10.\n\nIm Rahmen der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren werden die vermutlichen\nAuswirkungen von geplanten Wasserentnahmen sehr genau untersucht und je nach Er-\ngebnis der Untersuchung die höchstzulässige Entnahmemenge auch unter Berücksichti-\ngung landespflegerischer Aspekte festgelegt. Dieses Gebot der Abwägung verschiede-\nner konkurrierender Interessen am Wasser hat die Landesregierung ausdrücklich auf\nS. 50 erwähnt. Danach müssen geplante wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Einklang\nmit den Erfordernissen der Raumordnung, d.h. auch der Landespflege stehen.\n\nZu Frage 11.\nNein. Dies wäre aus den bereits dargestellten Gründen ein Fehlschluß.\n\nDie Bedeutung des Abwasserabgabengesetzes ist im übrigen differenziert zu sehen. Bei\neiner Darstellung seiner positiven Aspekte hätten auch die Mängel und die Verbesse-\nrungsbedürftigkeit des Gesetzes nicht verschwiegen werden dürfen.\n\nZu Frage 12.\n\nDie Sonderabfallbeseitigung durch private Firmen wird im Abschnitt 5.3 „Industrieab-\nfälle (Sonderabfälle)“ behandelt. Es wird dort ausdrücklich ausgeführt, daß sich die\nSonderabfallbeseitigung auf privatwirtschaftlicher Basis bewährt habe. Da sich die Pri-\nvatfirmen bisher den wechselnden Bedingungen auf dem Sonderabfaltmarkt schnell\nund flexibel angepaßt hätten, könne sich jeder Abfallerzeuger heute seines Abfalls auf\ngeordnetem Wege entledigen. Die Landestegierung werde daher weiterhin privatwirt-\nschaftlichen Lösungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft und insbesondere bei der\nSonderabfallbeseitigung den Vorrang vor einer staatlich gelenkten Organisation geben.\n\nAuch die Kontrolle der abgelagerten Sonderabfälle ist im Abschnitt 5.3 angesprochen\nworden: Alle Betriebe, bei denen Sonderabfälle entstehen, sind ebenso zum Nachweis\nmittels Begleitschein verpflichtet wie die Beförderer und die Beseitiger dieser Abfälle.\nDie mit Hilfe der EDV ausgewerteten Begleitscheine dienen der lückenlosen Überwa-\nchung der Abfallströme vom Erzeuger bis zum Beseitiger. Dieser in Niedersachsen ein-\ngeschlagene Weg wird ständig verbessert, um eine gezieltere Auswertung der gespei-\ncherten Daten zu erreichen und somit die Beratung der zuständigen Behörden für die\n\nÜberwachung zu erleichtern.\n\nZu Frage 13.\n\nDas Kapitel über die Natur- und Landschaftsschutzgebiete gibt nach vorausgehender\nDarstellung der sachlichen Problematik einen begründeten Überblick über die Zielset-\nzung für die Ausweisung weiterer Schutzgebiete. Eine darüber hinausgehende Darle-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p6-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 7,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode | Drucksache 10/256\n\nUIID nn nm nn mM\n\ngung der vorgeschenen Maßnahmen hinsichtlich Fachpersonal, Mittel und Zeitraum\nhätte den von der Landesregierung bewußt gewählten Rahmen gesprengt.\n\nDie Annahme, daß den jetzt bestehenden Naturschutzgebieten durch staatliche Pro-\ngramme und Pläne Gefahren drohen, ist von wenigen Ausnahmen abgesehen unzutref-\nfend. Im Gegenteil weist das neue Landesraumordnungsprogramm bedeutend mehr\nund bedeutend größere Vorranggebiete bzw. Gebiete mit besonderer Bedeutung für\nNatur und Landschaft aus, als derzeit naturschutzrechtlich geschützt sind. Die vollstän-\ndige Integration der Naturschutzverwaltung in die allgemeine Landesverwaltung hat si-\nchergestellt, daß die bestehenden Naturschutzgebiete von allen staatlichen Planungen\nrespektiert werden. Das schließt nicht aus, daß in einzelnen wenigen Fällen neue Abwä-\ngungen den Vorrang eines anderen Anspruchs ergeben haben.\n\nZu Frage 14.\n\nIn Bildern und anderen anschaulichen Darstellungen sieht die Landesregierung ein\nwirksames Mittel zur Auflockerung des Textes. Damit wird zugleich eine inhaltlich not-\nwendige Ergänzung erreicht. Die Erfahrung zeigt, daß es für den Erfolg einer Informa-\ntionsschrift wichtig ist, dem Leser Lösungen für Probleme darzustellen, die vorbildlich\nsind.\n\nSelbstverständlich ist es im Rahmen einer Informationsschrift nicht möglich, die gesam-\nte Fülle der Probleme und möglicher Lösungen durch Bilder darzustellen, so daß diese\nnur für Einzelprobleme repräsentativ sein können.\n\nIn dem Abschnitt über die Aufgaben städtebaulicher Planung z.B. wurde herausge-\nstellt, wie wichtig der Erlebniswert unserer Städte ist. Es kommt darauf an, den unver-\nwechselbaren Charakter einer jeden Stadt und eines jeden Dorfes zu erhalten und aus-\nzubauen, um den dort lebenden Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Ort,\nan dem sie leben, zu identifizieren und ihn als Heimat zu empfinden. Die Landesregie-\nrung möchte mit den Bildern dieses Abschnittes belegen, was die Städte und Gemein-\nden unseres Landes in unterschiedlicher aber eindrucksvoller Weise auf diesem Gebiet\nin der Vergangenheit geleistet haben.\n\nDies ist u. a. geschehen mit einer Aufnahme aus dem Sanierungsgebiet der Stadt Ha-\nmeln, die ein Studien- und Modellvorhaben aus dem Gebiet der Stadtsanierung unter\nBundes- und Landesbeteiligung ist.\n\nZu Frage 15.\n\nGenerell hat die Landesregierung die Problematik der Industrieansiedlung in einem be-\nsonderen Kapitel auf Seite 130 dargestellt. Sie hat hierin das Ziel zum Ausdruck ge-\nbracht, die Wirtschaftsstruktur des Landes zu verbessern, das Bevölkerungseinkommen,\ndas Arbeitsplatzangebot und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand anzuheben.\n\nIm Bericht wurde dargelegt, daß in Niedersachsen eine interministerielle Arbeitsgruppe\nbereits bei den ersten Gesprächen über neue Industrieansiedlungsvorhaben die Belange\ndes Umweltschutzes in den Entscheidungsprozeß einbringt. Dabei kommt es darauf an,\nsämtliche mit dem Einzelprojekt verbundenen Probleme, insbesondere auf dem\nImmissions-, Abwasser- und Abfallsektor mit dem Unternehmen vorzuklären ohne den\ngesetzlich vorgeschriebenen Entscheidungsprozeß vorwegzunehmen. Insgesamt sind\nauf diese Weise im niedersächsischen Küstenbereich Industrien entstanden, deren Maß-\nnahmen zum Schutz der Umwelt als ausreichend angesehen werden können.\n\nZu Frage 16.\n\nDie Landesregierung hat im Bericht herausgestellt, daß alle urnweltrelevanten Vorha-\nben — etwa Industrialisierungsvorhaben — die Umweltveränderungen oder ihre Ver-",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p7-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219734/",
"number": 8,
"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode | Drucksache 10/256\n\n0 L—\n\nträglichkeit mit der Umwelt erkennen lassen müssen. Wo die Grenze der Verschlechte-\nrung der Lebensbedingungen der Menschen liegt, bedarf der Prüfung im Einzelfall. Die\nzu beachtenden Faktoren sind so vielfältig, daß eine allgemeingültige, alle Faktoren\numfassende Definition nicht möglich ist. So sind zum Beispiel für den Bereich der Luft-\nreinhaltung und des Lärmschutzes die zulässigen Immissionswerte bundeseinheitlich\nfestgelegt. Zusätzlich sind die ökologischen Zusammenhänge und Wechselwirkungen\nzwischen Boden, Wasser und Luft zu beachten. Hierbei können im Einzelfall ökologi-\nsche Gutachten notwendig sein, in anderen Fällen reichen die rechtlich vorgeschriebe-\nnen Planungs- und Genehmigungsverfahren aus.\n\nZur Situation im Unterelberaum hat die Landesregierung aufgrund einer Großen An-\nfrage „Gewässer- und Umweltschutz im Unterelberaum“ im Februar 1981 ausführlich\nStellung genommen. Im übrigen werden zur Zeit umfangreiche ökologische Untersu-\nchungen im Unterelbe- und Küstenraum im Auftrag der Umweltminister der 4 nord-\ndeutschen Länder durchgeführt. Die Ergebnisse werden in künftige taumbedeutsame\nPlanungen einfließen.\n\nZu Frage 17.\n\nGrundsätzlich ist die Landesregierung der Auffassung, daß in zukünftigen Umweltbe-\nrichten weitere Bereiche des Umweltschutzes einer fachübergreifenden Darstellung zu-\ngänglich gemacht werden können. Dort, wo neue Erkenntnisse sichtbar werden, wird\ndie Landesregierung den Bericht ergänzen und aktualisieren, ohne die Lesbarkeit des\nBerichtes einem „Vollständigkeitspeffektionismus“ zu opfern. Für den fachlich interes-\nsierten Bürger wird sie darüber hinaus ihre Veröffentlichungen zu den einzelnen Fach-\nbereichen beibehalten. i\n\n8 (Ausgegeben am 20. 10. 1982)",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/72/f8/eb/72f8ebb76a4a46848d50b807c2927f1e/page-p8-{size}.png"
}
]
}