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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6015\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5822 -\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Sehrt (CDU) - Dis 12/5822\n\nBetr.: Verzögerung des Neubaus einer zweiten Mensa an der Technischen Univer-\nsität Braunschweig\n\nAlle Beteiligten sind sich darüber einig, daß der Bau einer zweiten Mensa an der Techni-\nschen Universität Braunschweig unabdingbar ist. Bekannt sind nicht nur die unzurei-\nchenden Platzkapazitäten, die unzulänglichen Arbeitsbedingungen für die Bediensteten\ndes Studentenwerks, die völlig überalteten Gerätschaften der seit 1962 bewirtschafteten\nMensa der TU Braunschweig sowie die Beanstandungen örtlicher Behörden und des Ar-\nbeitsmediziners des Studentenwerks Braunschweig. Bekannt ist auch, daß die Auslegung\nder Mensa auf 3500 Essen täglich schon lange nicht mehr dem Bedarf entspricht und daß\ndie ständige Überlast (bis zu 10000 Essen täglich) auf Kosten der Gesundheit des Perso-\nnals des Studentenwerks und zu Lasten der Essensgäste geht, die teilweise eine dreiviertel\nStunde anstehen müssen, um endlich ein Essen zu erhalten.\n\nAngesichts prognostizierter sinkender Studentenzahlen wurde das Vorhaben zunächst\nzurückgestellt, angesichts tatsächlich steigender Studentenzahlen erging im Oktober 1990\nein Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur an das\nNiedersächsische Wirtschaftsministerium, „da beabsichtigt ist, das Vorhaben zur näch-\nsten (!) Mipla-Fortschreibung anzumelden, ... der Bauverwaltung den Auftrag zur Erstel-\nlung der baufachlichen Unterlagen zu erteilen. Alle hierzu erforderlichen Unterlagen lie-\ngen dort bereits vor.“ Dem Studentenwerk Braunschweig wurde der Baubeginn dann end-\nlich im Dezember 1992 in Aussicht gestellt, doch jetzt wurde seitens des Niedersächsi-\nschen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in einem Schreiben vom 5. Oktober\n1993 mitgeteilt, daß „eine baubegleitende Mitfinanzierung im Jahre 1994 nicht darstell-\nbar“ sei. Der Schwarze Peter für diese erneute Verzögerung wird seitens des Landes der\nBundesregierung zugeschoben.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Warum hat die staatliche Bauverwaltung nach vorliegenden Unterlagen seit Oktober\n1990 nahezu drei Jahre benötigt, um baureife Unterlagen vorzulegen?\n\n2. Warum schiebt die Landesregierung die Verantwortung für den immer wieder verzö-\ngerten Mensaneubau auf die Bundesregierung, statt selbst rechtzeitig geeignete Maß-\nnahmen zu ergreifen?\n\n3. Warum hat sie nicht in den Haushaltsjahren 1990 bis 1992, als Bundesmittel noch in\nausreichendem Maße zur Verfügung standen, dem Mensaneubau in Braunschweig\nPriorität eingeräumt?\n\n4. Warum nutzt sie nicht freiwerdende Komplementärmittel des Landes, die aufgrund\n- .. r ” &\ngeringerer Bundeszuschüsse anfallen, für eine Vorfinanzierung des Bauvorhabens?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6015\n\n \n\n5. Warum hat sie sich nicht umgehend um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des\nBundes bemüht, um einen zügigen Bauanfang sicherzustellen?\n\n6. Welche Sofortmaßnahmen zugunsten des Mensaneubaues wird die Landesregierung\nergreifen, um einen umgehenden Baubeginn zu gewährleisten?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 27. 1. 1994\nfür Wissenschaft und Kultur\n- 401 - 01420/5 - 12/5822 -\n\nDie jetzige Landesregierung hat die Planung einer zweiten Mensa in der Beethovenstraße\nund die Sanierung der alten Mensa in der Katharinenstraße nachhaltig vorangetrieben.\n\nSo wurde bereits am 2. 7. 1991 beschlossen, beide Vorhaben in die Dringlichkeitsliste C\naufzunehmen (zusätzliche Hochschulbauten, Investorenmodelle); in den Haushalt 1992\nwurde eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung aufgenommen.\n\n. Auf der Grundlage des im November 1992 abgeschlossenen Planungsvertrages mit der\nNILEG legte diese am 28. 7. 1993 eine Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) mit einem\nvorgesehenen Baubeginn zum 1. 4. 1994 und einer Bauzeit von 18 Monaten vor. Das\nBauvolumen beträgt 24,7 Mio. DM, für die Ersteinrichtung sind 1,330 Mio. DM vorge-\nsehen. Ein Baubeginn zu dem vorgesehenen Zeitpunkt ist aber nicht mehr möglich, da die\nVoraussetzungen für eine Mitfinanzierung durch den Bund nicht vorliegen.\n\nVoraussetzung für einen Baubeginn im November/Dezember 1993 wäre gewesen, daß\nder Planungsvertrag mit der NILEG bis zum Juli 1992 hätte unterschrieben werden kön-\nnen. Seit Mai 1992 lag der Text des Vertrages vor. Dann ließ jedoch der Bund am 8.7.\n1992 die Verabschiedung des 22. Rahmenplans scheitern, indem er völlig unzureichende\nMittel für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau bereitstellte. Über den weiteren Fort-\ngang der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe entstand dadurch eine tiefgreifende\nVerunsicherung, so daß sich die abschließende Unterzeichnung des Vertrages seitens des\nLandes bis November 1992, also um vier Monate verzögerte. Infolgedessen war es der NI-\nLEG nicht mehr möglich, die HU-Bau bis März 1993 vorzulegen. Nach den Regeln der\nRahmenplanung zum 23. Rahmenplan konnte die Einstufung des Vorhabens in die Ka-\ntegorie I (Realisierung in 1994) schon vom Wissenschaftsrat nicht mehr vorgenommen\nwerden.\n\nEs bestand allerdings die Hoffnung, daß mit dem 23. Rahmenplan wieder „normale“ Ver-\nhältnisse, zumindest hinsichtlich der Verfahrensabläufe, einkehren würden, d.h. ein -\nNachmeldeverfahren (Stichtag 1. 9. 1993) möglich würde. Die NILEG hat daher auf\nausdrücklichen Wunsch der Landesregierung die HU-Bau so zügig erarbeitet, daß im\nNachmeldeverfahren die Höherstufung in die Kategorie I hätte beantragt werden können\nund der verabredete Baubeginn zum 1. 4. 1994 möglich geworden wäre. Da jedoch auch\nder 23. Rahmenplan nicht termingerecht im Juli, sondern erst im Oktober 1993 verab-\nschiedet wurde, war der Bund erneut nicht bereit, ein Nachmeldeverfahren durchzu-\nführen. Aufgrund der völlig unzureichenden Bundesmittel wäre ein derartiges Vorhaben\nauch zur Farce geraten. Die mangelnde Dotierung zweier aufeinanderfolgender Rahmen-\npläne durch den Bund hat der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau erheblichen Schaden\nzugefügt. Dazu zählt auch die eingetretene Verzögerung beim Neubau der zweiten Men-\nsa für die TU Braunschweig.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6015\n\nIII nn UELI tee ll mm nn\n\nDieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZul:\n\nDie staatliche Bauverwaltung ist lediglich im Rahmen der Vorplanungen tätig geworden.\nDie HU-Bau wurde von der NILEG als Generalübernehmerin erstellt. Unter der Voraus-\nsetzung einer ausreichenden Dotierung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau seitens\ndes Bundes wäre — wie in der Vorbemerkung ausgeführt - ein Baubeginn Ende 1993\nmöglich geworden. Bei einem Gebäude mit kompliziertem Ausbaustandard wie der Men-\nsa in Braunschweig kann ein Zeitraum von drei Jahren vom Beginn der Planung bis zum\nBaubeginn als hervorragendes Ergebnis angesehen werden.\n\nZu 2:\n\nWährend die vorherige Landesregierung auf die wachsende Zahl der Studierenden nicht\nreagierte, vielmehr unabweisbar norwendige Hochschulbaumaßnahmen nicht in Angriff\nnahm, ist die jetzige Landesregierung alsbald nach Amtsantritt tätig geworden. Auf die\nDarstellung des Zeitablaufs in der Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.\n\nZu 3:\n\nEin größeres Hochschulbauvorhaben kann nicht aus dem Stand, sondern erst bei Vorlie-\ngen von ausgereiften Planungsunterlagen realisiert werden. In diesem Zusammenhang ist\nauch auf $ 24 Landeshaushaltsordnung (LHO) hinzuweisen. Im übrigen kam es bereits\n1992 zur „Vollbremsung“ des Hochschulbaus durch den Bund.\n\nZu 4:\n\nDie Landesregierung finanziert bereits eine ganze Reihe nicht in die Kategorie I (Realisie-\nrung) eingestufter Hochschulbauvorhaben vor: u.a. Erwerb und Herrichtung des Haupt-\nverwaltungsgebäudes der Firma Continental AG für die Universität Hannover (113,215\nMio. DM), Ausbau der Universität Lüneburg, 1. BA (35,058 Mio. DM) und Herrich-\ntung und Ausstattung des Instituts für Mikrotechnik an der TU Braunschweig (12,620\nMio. DM). Die Fortführung der Vorfinanzierung des Bundesanteils bei der Maßnahme\n„Conti“ war Voraussetzung dafür, daß überhaupt noch innerhalb der vorgegebenen Bun-\ndesfinanzierung mit dem 23. Rahmenplan neue Bauvorhaben begonnen werden können,\nu.a. der Um- und Erweiterungsbau für die Universitätsbibliothek der TU Braunschweig\n(22,246 Mio. DM). Hinzu kommt die Vorfinanzierung des Landes bei Maßnahmen der\nhöchsten Dringlichkeitsstufe (Kategorie I) in Höhe von insgesamt rd. 84 Mio. DM.\n\nZu:\n\nIm Grundsatz ist der Bund nicht mehr bereit, einer Vorfinanzierung von Hochschulbau-\nvorhaben durch die Länder durch die Erteilung von Unbedenklichkeitserklärungen zuzu-\nstimmen. Nach den Kriterien, die der Bund für Ausnahmen von diesem Grundsatz an-\nwendet, besteht im Falle der zweiten Mensa keinerlei Aussicht, eine derartige Zustim-\nmungserklärung zu erhalten.\n\nZu 6:\n\nDie Höherstufung in die Kategorie I (Realisierung) wird vom Land nunmehr zum\n24. Rahmenplan (Realisierung 1995) angemeldet, so daß ein Baubeginn im Novem-\nber/Dezember 1994 denkbar wäre. Voraussetzung wäre aber, daß der Bund ab 1995 die\nGemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mit deutlich erhöhten Bundesmitteln ausstattet.\n\nSchuchardt\n\n(Ausgegeben am 14. 2. 1994) 3",
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