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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5178\n\nge nn nn nn\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/4923 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. von Bredow (CDU) — Dres 12/4923\n\nBetr.: Freisetzung tatverdächtiger Gewaltverbrecher durch die Justizbehörden\n\nNach dem Mordanschlag im Caf& Metropol konnten in der vergangenen Woche drei tat-\nverdächtige Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien von einem Spezialeinsatzkom-\nmando der Polizei in Hannover sowie durch Spezialbeamte in Bochum festgenommen\nwerden.\n\nWie die Presse berichtete, beantragte der Staatsanwalt Haftbefehl wegen Beihilfe zum\nMord. Der zuständige Richter lehnte dies ab. Die verdächtigen Männer wurden danach\nwieder freigesetzt.\n\nIch frage hierzu die Landesregierung:\n\n1. Ist ihr bewußt, daß die Bürger unseres Landes über die zunehmende Gewaltkrimina-\nlität beunruhigt sind und sich häufig durch den Staat nicht mehr hinreichend ge-\nschützt fühlen?\n\n2. Wie wertet sie in diesem Fall die schnelle Festnahme der tatverdächtigen Ausländer\nin der vergangenen Woche?\n\n3. Stimmt sie zu, daß Beamte der Spezialkommandos der Polizei bei der Ausführung\nihrer Aufträge besonders gefährdet sind? Stimmt sie mir ferner zu, daß die schnelle\nFreisetzung gefährlicher Tatverdächtiger nach ihrer Festnahme für die betroffenen\nBeamten außerordentlich demotivierend wirken muß?\n\n4. Wie beurteilt sie das Verhalten der Justiz im vorliegenden Fall? Hält sie die Entschei-\ndung des Richters zur Freisetzung für richtig und angemessen?\n\n5. Ist sie bereit, sich generell dafür einzusetzen, daß tatverdächtige und festgenomme-\nne Gewaltverbrecher in Untersuchungshaft genommen werden, um weitere Gefähr-\ndungen der Bürger zu verhindern? Welche Maßnahmen wird sie ergreifen um dem\nSicherheitsbedürfnis vermehrt Rechnung zu tragen?\n\n6. Die CDU setzt sich dafür ein, die Möglichkeiten, Untersuchungshaft anzuordnen,\nzu erweitern. Wird die Landesregierung derartige Bestrebungen unterstützen und\ngegebenenfalls über den Bundesrat initiativ werden? Wenn ja, welche konkreten\nÄnderungen der in & 112 Strafprozeßordnung geregelten Voraussetzungen der Un-\ntersuchungshaft hält die Landesregierung für notwendig?",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5178\n\n \n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Justizministerium Hannover, den 28. 7. 1993\n— 4200 1 — 304.18 —\n\nAm 27. 4. 1993 kam es im Cafe Metropol in Hannover zwischen mehreren, aus dem\nehemaligen Jugoslawien stammenden Personen zu einer Auseinandersetzung. In ihrem\nVerlauf wurde ein 22jähriger Mann durch einen Schuß niedergestreckt, an dessen Fol-\ngen eram 15. 5. 1993 verstarb. Die anderen Personen flohen. Nach intensiven Ermitt-\nlungen der Mordkommission und mit Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos\n(SEK) Niedersachsen konnten am 30. 4. 1993 in Hannover zwei und in Bochum einer\nder bei der Auseinandersetzung zugegen gewesenen Personen festgenommen werden.\nDie Staatsanwaltschaft Hannover stellte gegen sie Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls\nwegen Verdachts des gemeinschaftlichen Totschlags (88 212, 25 Abs. 2 Strafgesetzbuch\n— nicht, wie in der Presse fälschlicherweise berichtet, wegen Beihilfe zum Mord —).\nDer Haftrichter und der mit dem Verfahren befaßte zuständige Jugendrichter des Amts-\ngerichts Hannover sahen keinen dringenden Tatverdacht für eine Mittäterschaft oder\nBeihilfe der Festgenommenen und lehnten demzufolge den Erlaß eines Haftbefchls ab.\nDie vorläufig Festgenommenen wurden wieder freigelassen. Am 1. 7. 1993 wurde der\nals vermutlicher Schütze mit internationalem Haftbefehl gesuchte heranwachsende Be-\nschuldigte in Dortmund festgenommen. Er befindet sich in Untersuchungshaft. Die Er-\nmittlungen dauern an.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:\n\nZu 1:\n\nDer Landesregierung ist bewußt, daß viele Bürgerinnen und Bürger über die im gesam-\nten Bundesgebiet festzustellende Zunahme der Kriminalität beunruhigt sind. Ein An-\nlaß, die Situation gerade in Niedersachsen besonders herauszustellen und zu dramatisie-\nten, besteht nicht. Dies zeigt sich, wenn man einen Vergleich der auf 100000 Einwoh-\nner entfallenden Zahl der von den Ermittlungsbehörden registrierten Fälle (sogenannte\nHäufigkeitszahl) vornimmt und die einzelnen Straftatengruppen näher analysiert.\n\nBei der Häufigkeitszahl liegt Niedersachsen durchaus im statistischen Mittelfeld der\nBundesländer.\n\nUnter dem Begriff „Gewaltkriminalität‘‘ werden in den polizeilichen Statistiken erfaßt:\nMord, Totschlag /Tötung auf Verlangen, Kindestötung, Vergewaltigung, Raub, räube-\ntische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfol-\nge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Vergiftung, erpresserischer Menschen-\ntaub, Geiselnahme und Angriff auf den Luftverkehr. Fast zwei Drittel der hierunter fal-\nlenden Straftaten sind gefährliche und schwere Körperverletzungen.\n\nZur Entwicklung dieser Gewaltkriminalität in Niedersachsen wird zunächst auf die An-\nlage 1 der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Fragestellers vom\n3. 10. 1992 verwiesen (Drs 12/4042). Insgesamt ist der Anteil der Gewaltkriminalität\nan der Gesamtzahl der in der niedersächsischen polizeilichen Kriminalstatistik erfaßten\nFälle von 2,47% im Jahre 1991 auf 2,27% im Jahre 1992 zurückgegangen (trotz eines\nAnstiegs um 4,24% von 13856 auf 14444 Straftaten). Zum Vergleich: Im gesamten\nBundesgebiet betrug der Anteil der Gewaltkriminalität an der Gesamtkriminalität\n2,4%. 1992 wurden in den alten Bundesländern einschließlich Gesamt-Berlin 5,2 %\nmehr Gewaltdelikte als 1991 registriert.",
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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5178\n\n \n\nVon erheblicher Bedeutung für die Zunahme der polizeilich registrierten Kriminalität\nist die besondere geographische Lage Niedersachsens als erstes „westliches‘‘ Transitland\nzwischen Ost- und Westeuropa. Gerade für die in Osteuropa entstehende organisierte\nKriminalität ist Niedersachsen ein nahegelegenes Ziel, wie sich in den gestiegenen Zah-\nlen von Diebstahl aller Art und Wohnungseinbruch beiderseits der Autobahnen deut-\nlich zeigt.\n\nAsylbewerber, die sich bisher zumeist nicht an der Ostgrenze Deutschlands dem Ver-\nfahren stellten, sondern direkt in das nächstgelegene „alte‘‘ Bundesland Niedersachsen\nreisten und sich dort meldeten, begehen damit einen formalen, aber strafbaren Verstoß\ngegen das Asylverfahrensgesetz oder das Ausländergesetz und bringen die Statistik inso-\nweit in eine „Schieflage“.\n\nBeachtlich ist, daß Niedersachsen bereits seit 1990 zu den vier Ländern mit der höchsten\nAufklärungsquote im Bundesgebiet gehört. In Anbetracht der allgemein steigenden\nKriminalitätsrate hat die Niedersächsische Landesregierung inzwischen ein Sofortpro-\ngramm „Innere Sicherheit‘ im Umfang von 70 Mio. DM (verteilt über die Jahre 1994\nbis 1996) vorgelegt, mit dem Polizei und Staatsanwaltschaften in entscheidender Weise\npersonell und sachlich gestärkt werden. Die organisierte Kriminalität, die in Nieder-\nsachsen namentlich in den Bereichen Rauschgifthandel und -schmuggel, Verschiebung\nhochwertiger Kraftfahrzeuge sowie von Lkw-, Container- und Schiffsladungen, illegaler\nWaffenhandel und -schmuggel sowie Kapitalanlagebetrug hervortritt, wird mit einem\nleistungsfähigen, im Bundesgebiet einmaligen flächendeckenden Konzept von Spezial-\ndienststellen bekämpft. Rechtsextremistische, fremden- und minderheitenfeindliche\nStraftaten werden von den Staatsanwaltschaften konsequent verfolgt und von den Ge-\nrichten angemessen geahndet. Die angestrebte Polizeireform soll mehr Bürgernähe\nschaffen und damit dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung noch besser Rechnung tra-\ngen als bisher.\n\nZu 2:\n\nDie Festnahme in dem in der Kleinen Anfrage angesprochenen Fall ist ein deutlicher\nBeleg für die Leistungsfähigkeit, die Leistungsbereitschaft und die hohe Motivation der\nniedersächsischen Polizeibeamtinnen und -beamten.\n\nZu 3:\n\nEs liegt in der Natur der Sache, daß Beamtinnen und Beamte der Spezialkommandos\nder Polizei besonders gefährliche Aufträge ausführen und hierfür auch besonders ausge-\nbildet werden. Zur Ausbildung gehört neben vielem anderen auch die Vermittlung von\nRechtskenntnissen, in diesem Fall von dem Prinzip der Gewaltenteilung und den\nGrundlagen der Strafprozeßordnung, wonach es zur Anordnung von Untersuchungs-\nhaft eines richterlichen Beschlusses bedarf. Die richterliche Entscheidung ergeht nach\neiner in pflichtgemäßem Ermessen liegenden Bewertung der Schwere des Tatverdachts\nund der Haftgründe ($ 112 Abs. 1 Strafprozeßordnung). Beamtinnen und Beamte der\nPolizei wissen, daß es — namentlich in einem frühen Ermittlungsstadium -— zu unter-\nschiedlichen Bewertungen in der Frage des Tatverdachts kommen kann.\n\nFür den Fragesteller sei angemerkt, daß die Strafprozeßordnung drei Stufen des Tatver-\ndachts enthält, die jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Zu Ermittlungen be-\nrechtigt und verpflichtet ein Anfangsverdacht ($ 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung). Er\nliegt vor, wenn es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheint, daß\neine verfolgbare Straftat begangen worden ist. In dem in der Kleinen Anfrage angespro-\nchenen Fall ergibt sich dieser Anfangsverdacht aus der Anwesenheit der Festgenomme-\nnen bei der Auseinandersetzung und ihrer anschließenden Flucht vom Tatort. Zur An-\nklageerhebung ist die Staatsanwaltschaft berechtigt, wenn ein genügender Tatverdacht",
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