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            "content": "Niedersächsischer Landtag - Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6247\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/6138 -\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Rehkopf (FDP) — Drs 12/6138\n\nBetr.: Auswirkungen des Landes-Raumordnungsprogramms\n\nLaut Presseberichten (Buxtehuder Tageblatt Nr. 33 vom 9. 2. 1994) sieht die Landwirt-\nschaftliche Bezugs- und Absatzgenossenschaft (Labag) durch das neue Landes-Raumord-\nnungsprogramm (LROP), das der Landtag am 9. 2. 1994 verabschiedet hat, düstere Zei-\nten auf sich zukommen. Der durch die gesamtagrarwirtschaftliche Situation ohnehin pro-\nblembeladene Landhandel werde durch den vom LROP weiter hervorgerufenen Struktur-\nwandel in der Nordkehdinger Landwirtschaft - hier sollen etwa 4500 Hektar der jetzigen\nAckerflächen in extensive Grünlandbewirtschaftung überführt werden - Umsatzverluste\nvon 12 bis 15 Mio. DM zur Folge haben. Notwendige Investitionen in der Größenord-\nnung von über einer Mio. DM in der Freiburger Filiale - Hauptsitz der Genossenschaft ist\nOrterndorf — würden solange eingefroren, bis Klarheit über den Fortbestand der Nord-\nkehdinger Ackerflächen bestehe, so Labag-Vorstand und Geschäftsführung.\n\nDie Hoffnung des Genossenschaftsunternehmens, nach den negativen Bilanzen der Jahre\n1992 und 1993 am hart umkämpften Markt wieder positive Ergebnisse erzielen zu kön-\nnen, werde durch die als Folge des LROP zu prognostizierenden Umsarzverluste zunichte\ngemacht.\n\nVor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:\n\n1. Wie beurteilt sie die Auffassung, daß die im LROP vorgesehene Überführung intensiv\ngenutzter Ländereien in Grünflächen erhebliche Umsatzverluste der Labag zur Folge\nhar?\n\n2. Welche Auswirkungen hat das LROP auf die Existenzen der Krummendeicher und\nNordkehdinger Ackerbauern, die die zur extensiven Grünlandbewirtschaftung vorge-\nsehenen Flächen landwirtschaftlich nutzen?\n\n3. Können die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen auch in Zukunft von den\nLandwirten uneingeschränkt bewirtschafter werden? Wie wird dies für die betroffenen\nLandwirte rechtswirksam sichergestellt?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 4. 5. 1994\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n— 101 - 01425/10 - 310 —\n\nZul:\n\nDas Landes-Raumordnungsprogramm ist weder Grundlage für das Herbeiführen einer\nAnderung der landwirtschaftlichen Nutzung noch trifft es eine Vorentscheidung über Arı\n\nr",
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