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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3367\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 10/2970 —\n\nBetr.: Postmonopol am Beispiel Zorge\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Hirche (FDP) vom 11. 7. 1984\n\nDie Gemeinde Zorge/Kreis Osterode hat medienpolitisch schon vor Jahren dadurch\nAufsehen erregt, daß dort eine Interessengemeinschaft angesichts des schlechten Fern-\nsehempfangs selbst die Verkabelung des Ortes durchgeführt hat, und zwar gegen er-\nheblichen Widerstand seitens der Deutschen Bundespost. Der Nieders. Minister für\nBundesangelegenheiten ebenso wie der Nieders. Wirtschaftsminister haben sich damals\nnachhaltig gegenüber Bundespostminister, Postverwaltungsrat und der Öffentlichkeit\nfür diese Verkabelung durch die Bürger ausgesprochen.\n\nDie Landesregierung hat darüber hinaus der Interessengemeinschaft Zorge einen Lan-\ndeszuschuß zur Verwirklichung der Verkabelung gewährt. Dabei hat die Landesregie-\ntung mit heftiger Kritik an Bundespostminister Matthöfer und an dem Postmonopol\nnicht gespart.\n\n1983 hat der Kreistag des Landkreises Osterode beschlossen, der Interessengemeinschaft\nein Darlehen zur Erweiterung ihrer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Dagegen hat\nder Oberkreisdirektor Einspruch eingelegt, dem sich die Bezirksregierung Braunschweig\nangeschlossen hat. Der Innenminister hat diesen Einspruch mit dem Hinweis unter-\nstürzt, daß „ein Darlehen für eine Aufgabe gewährt (werde), für die ein anderer Träger,\nhier die Bundespost, zuständig ist“.\n\nDie Sachlage stellt sich damit wie folgt dar: Einerseits hat die Landesregierung einen\nZuschuß von 5000 DM an die Interessengemeinschaft gegeben, um eine Verkabelung\ndurch Private zu ermöglichen, andererseits aber dem Kreis Osterode untersagt, ein Dar-\nlehen genau für den gleichen Zweck bereitzustellen. In dem einen Fall wurde der Zu-\nschuß gegeben, um eine Initiative von Bürgern gegen die Post zu unterstützen, in dem\nanderen Fall ein Darlehen abgelehnt, mit ausdrücklichem Hinweis auf das bestehende\nPostmonopol.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Ist es richtig, daß der Minister für Bundesangelegenheiten mit Schreiben vom\n9.5.1978 den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen darum gebeten\nhat, die Zorger Interessengemeinschaft bei ihrer Verkabelungsabsicht zu unterstüt-\nzen, um die Benachteiligung einer Zonengrenzgemeinde zu vermeiden? Ist es rich-\ntig, daß der Interessengemeinschaft Zorge aus den Etatmitteln des Ministeriums für\nBundesangelegenheiten ein Zuschuß von 5 000 DM gewährt wurde, und zwar unter\nausdrücklicher Billigung der Tatsache, daß die Kabelfernsehanlage weiterhin auf pri-\nvater Basis betrieben würde?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3367\n\n \n\n2. Treffen die Zeitungsberichte aus dem Jahre 1978 zu, daß sich der Nieders. Minister\nfür Wirtschaft und Verkehr an den Vorsitzenden des Postverwaltungsrates mit der\nBitte gewandt hatte, dafür Sorge zu tragen, daß die Einrichtung der Zorger Kabel-\nfernsehanlage auf privater Basis nicht weiter von der Post behindert wird und die\nPost keine eigene Anlage in Zorge errichtet? Trifft es auch zu, daß damals seitens des\nMinisters für Wirtschaft und Verkehr die Auffassung vertreten wurde, die Errichtung\nvon Kabelfernsehanlagen falle nicht unter das Postmonopol?\n\n3, Welche Gründe gibt es dafür, daß der Nieders. Innenminister in seinem Schreiben\nvom 6.2.1984 an mich im Unterschied zu der Auffassung der Landesregierung von\n1978 den Standpunkt vertritt, für die Errichtung bzw. Erweiterung der Kabelfern-\nsehanlage in Zorge sei die Deutsche Bundespost „entsprechend ihrer Aufgabenstel-\nlung“ zuständig? Hat sich insofern die Auffassung der Landesregierung geändert?\n\n4. Wieso ist es möglich, daß die Landesregierung die Zorger Privatinitiative zur Verka-\nbelung politisch begrüßt, finanziell mit Landesmitteln durch einen verlorenen Zu-\nschuß unterstützt, eine Hilfe des Landkreises Osterode durch ein Darlehen mit Hin-\nweis auf die Aufgaben der Post für nicht zulässig hält?\n\n5. Welche Motive liegen ggf. einer solchen Meinungsänderung zugrunde, und warum\nhat sich die Landesregierung dann so nachhaltig für die Kooperationsmodelle in\nBraunschweig, Lingen, Wolfsburg und Goslar eingesetzt?\n\n6. Wie will die Landesregierung den Vorwurf ausräumen, daß sie die Zorger Interessen-\ngemeinschaft nur deshalb gegen den Bundespostminister unterstützt hat, um eigene\nfernmelde- und medienpolitische Ziele zu erreichen, und daß die Zorger Initiative\nnun gegen einen der CDU angehörenden Bundespostminister nicht mehr unter-\nstützt zu werden braucht; und daß deshalb auch das Postmonopol nicht mehr kritik-\nwürdig und tevisionsbedürftig ist?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nDer Niedersächsische Minister Hannover, den 19. 10. 1984\nfür Wirtschaft und Verkehr\n— 01.2 — 57.00 —\n\nDie Breitbandverkabelung ist eine Möglichkeit, die Fernsehunterversorgung in Gebie-\nten mit ungünstigen Rundfunkempfangsverhältnissen zu beheben. Dies trifft auch auf\nZorge zu, wo weite Teile der Bevölkerung das 2. und 3. Fernsehprogramm nicht oder\nnur in ungenügender Qualität empfangen konnten.\n\nDie Interessengemeinschaft Fernsehversorgung e.V. Zorge (IGF) hatte sich deshalb an\ndas Bundespostministerium mit der Bitte gewandt, die technischen Voraussetzungen\nfür einen einwandfreien Empfang von drei Fernsehprogrammen in Zorge zu schaffen.\n\nDer Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hatte daraufhin der IGF Zorge\nam 24. 7. 1978 mitgeteilt, daß mit einer kurzfristigen Änderung der eingeschränkten\nFernsehempfangsmöglichkeit aus Kostengründen (Errichtung eines zweiten Fernseh-\nfüllsenders) nicht gerechnet werden könne. Er empfahl der IGF deshalb, eine private\nGemeinschaftsantennenanlage zu errichten.\n\nErst als im Zuge der Planung und Errichtung einer privaten Gemeinschaftsantennenan-\nlage in Zorge Konflikte mit der Deutschen Bundespost auftraten, hat sich die Landesre-",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3367\n\nI ———, — —, , , .\n\ngierung eingeschaltet und die IGF in ihren Bemühungen um eine Verbesserung der\nFernsehversogung unterstützt. Die Deutsche Bundespost wollte nämlich nunmehr eine\neigene Gemeinschaftsantennenanlage errichten und betreiben und die private Anlage\nnicht mehr genehmigen.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie\nfolgt:\n\nZu 1.\n\nEs trifft nicht zu, daß der Niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten den\nBundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in seinem Schreiben vom 9. 5. 1978\ngebeten hat, die Zorger IGF in ihren Verkabelungsplänen zu unterstützen. Vielmehr\nhat er darum gebeten, daß der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die\ntechnischen Voraussetzungen dafür schaffe, daß ein befriedigender Fernsehempfang in\nZorge sichergestellt sei.\n\nErst nachdem der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mitgeteilt hatte,\ndaf dies nur durch eine private Gemeinschaftsantennenanlage kurzfristg möglich sei,\nhat der Niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten der IGF Zorge eine Lan-\ndeszuwendung in Höhe von 5 000 DM bewilligt. Die in dem Bewilligungsbescheid ent-\nhaltene Bedingung, daß die in Aussicht gestellte Zuwendung nur bewilligt werden kön-\nne, wenn die Antennenanlage auch künftig von der IGF Zorge betrieben werde, hatte\nausschließlich haushaltstechtliche Gründe. Dadurch sollte die Rückzahlung der Zuwen-\ndung für den Fall sichergestellt werden, daß die Anlage später in die Regie der Deut-\nschen Bundespost übergehen sollte.\n\nHierbei haben medienpolitische Überlegungen keine Rolle gespielt, sondern aus-\nschließlich das Interesse des Landes, den Bürgern im Zonenrandgebiet die von ihnen ge-\nwünschte Fernsehversorgung zu ermöglichen.\n\nZu 2. und 3.\n\nEs trifft zu, daß sich der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr dafür\neingesetzt hat, daß die Errichtung der Kabelanlage in Zorge auf privater Basis zugelas-\nsen wird.\n\nEs ist unstreitig, daß nach geltendem Recht (Fernmeldeanlagengesetz — FAG —) die\nErrichtung und der Betrieb von Kabelfernsehanlagen unter das Fernmeldemonopol der\nDeutschen Bundespost fallen. Die DBP kann die Errichtung und den Betrieb von Ka-\nbelfernsehanlagen an private Kabelgesellschaften übertragen, Insoweit hat der Nieder-\nsächsische Minister des Innern in seinem Schreiben vom 6. 2. 1984 an den Herrn Abg.\nHirche nur auf die geltende Rechtslage hingewiesen.\n\nDie Auffassung der Landesregierung, daß eine Änderung des Fernmeldeanlagengeset-\nzes mit dem Ziel einer wertbewerblichen Auflockerung des Fernmeldemonopols der\nDeutschen Bundespost insbesondere für die Errichtung von Kabelfernsehanlagen wün-\nschenswert wäre, ist hiervon unberührt und hat sich nicht geändert.\n\nZu 4.\n\nFür die Gewährung einer Landeszuwendung des Niedersächsischen Ministers für Bun-\ndesangelegenheiten aus Mitteln der Zonenrandförderung war ausschließlich der Ge-\nsichtspunkt entscheidend, weitere Nachteile für die Bevölkerung im Zonenrandgebiet\nzu vermeiden.\n\nEin Darlehen des Landkreises ließ sich mit dem über $ 65 NLO auch für die Landkreise\ngeltenden Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (8$ 82 Abs. 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zehnte Wahlperiode Drucksache 10/3367\n\n10 nn\n\nund 2 NGO) nicht vereinbaren. Die Bezirksregierung hat daher den Beschluß des Kreis-\nausschusses des Landkreises Osterorde über die Darlehensgewährung in dem durch den\nEinspruch des Oberkreisdirektors gegen diesen Beschluß in Gang gesetzten Verfahren\ndes $ 59 Abs. 1 NLO beanstandet. Dazu bestand besondere Veranlassung wegen der\nschlechten Finanzlage des Landkreises, die sich in den nach der Finanzplanung auch in\nden kommenden Jahren zu erwartenden Haushaltsdefiziten ausdrückt.\n\nZu 5.\n\nEine Meinungsänderung ist — wie vorstehend ausgeführt — nicht eingetreten.\n\nZu 6.\n\nDie in dieser Fragestellung der Landesregierung unterstellten Motive treffen aus den\ndargelegten Gründen nicht zu.\n\nBreuel\n\n4 (Ausgegeben am 2. 11. 1984)",
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