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            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4250\n\n \n\ndies mit der Aussage, bei der geplanten Wiedervernässung müßten 100cm Torf\n„deinbleiben‘ , dadurch entstehe ein hoher wirtschaftlicher Schaden. MdL Grill ver-\nteidigte laut derselben Pressemeldung zwar generell die Ziele des Moortschutzpro-\ngramms, weckte aber Zweifel an seiner Aussage mit der Bereitschaft sich für massive\nAusgleichszahlungen einzusetzen, deren Finanzierbarkeit durch den Landeshaushalt\ner gleichzeitig in Frage stellte.\n\n3. Im Zusammenhang mit den genannten öffentlichen Diskussionen wurde in den\nPresseberichten (MT, NWZ jeweils 6. 6., 8. 6. und 9. 6. 1989) Bezug genommen\nauf angebliche alte Zusagen des früheren Niedersächsischen Landwirtschaftsmini-\nsters Glup, die abgetorften Flächen des Vehnemoors ganz oder teilweise der land-\nwirtschaftlichen Folgenutzung zuzuführen. Es muß davon ausgegangen werden, daß\nsich diese Zusagen spätestens mit der Aufstellung des Moorschutzprogramms durch\ndie Landesregierung erledigt haben, weil es aus der Sicht des Naturschutzes einen\nmit der Torfwirtschaft abgestimmten Minimalkompromiß darstellt.\n\nWır fragen deshalb die Landesregierung:\n\nl. Welche Haltung nimmt sie ein zu den im Moorschutzprogramm von 1980 darge-\nstellten Zielen bezüglich der Naturschutzwürdigkeit des Vehnemoors und örtlich\nwertvoller Teilgebiete? In welchen Gebieten ist eine Abkehr von den Zielen des\nMoorschutzprogramms beabsichtigt und mit welcher Begründung? Ist in Teilgebie-\nten eine landwirtschaftliche Folgenutzung vorgesehen und mit welcher Be-\ngründung?\n\n2. Wie beurteilt sie Vorschläge der Naturschutzgeseilschaft Ammerland, die zusätzlich\nzu den Zielen des Moorschutzprogramms und zu den eingeleiteten Maßnahmen wei-\ntere vorbeugende Maßnahmen wie z.B. Abbaueinschränkungen, Abschottung von\nGräben, Nutzungseinschränkungen für die geplanten Schutzgebiete für notwendig\nerachtet?\n\n3. Wie beurteilt sie die Möglichkeit und die Notwendigkeit finanzieller Entschädigung\nder Vehnemoor GmbH und die dazu gemachten Äußerungen der MdL Eveslage und\nGrill?\n\nAntwort der Landestegierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 26. 7. 1989\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n— 101.1 — 01425/22 — 241 —\n\nFür den Torfabbau im Vehnemoor auf ca. 1700 ha haben zwei Firmen beim Landkreis\nCloppenburg Anträge auf Erteilung einer Bodenabbaugenehmigung nach dem Niceder-\nsächsischen Naturschutzgesetz gestellt. Es ist auch beantragt, die abgetorften Flächen\nfür eine landwirtschaftliche Nutzung zu kultivieren. Über die Bodenabbauanträge ist\nnoch nicht entschieden.\n\nDer Torfabbau ist für den größten Teil des Vehnemoores im Grundsatz nicht strittig.\nFür die Zeit des Genehmigungsverfahrens haben die Firmen daher eine befristete Bo-\ndenabbaugenehmigung erhalten.",
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