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"content": "Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/2300 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Klaus-Peter Bachmann, Isolde Saalmann (SPD), eingegangen am 28.09.2005 Entlastung der Kommunen in Niedersachsen durch den Wegfall der Wohngeldzahlungen im Zuge der Hartz-IV-Reform? Die Stadt Braunschweig wird durch die von der Bundesregierung angekündigte und beabsichtigte Entlastung der Kommunen um insgesamt 2,5 Milliarden Euro durch die Hartz-IV-Reformen nicht in dem Maße profitieren, wie anfänglich errechnet wurde. Nach Aussagen des Braunschweiger Ober- bürgermeisters erwartete die Stadt Braunschweig eine Entlastung in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Tatsächlich wird nunmehr jedoch nur ca. die Hälfte der Entlastung erreicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Einsparungen, die das Land Niedersachsen durch den Wegfall des Wohn- geldes erzielt? 2. Trifft es zu, dass das Land Niedersachsen um 197 Millionen Euro entlastet wird und davon nur rund 105 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht werden? 3. Wie errechnet sich die Differenz zwischen den tatsächlichen Einsparungen des Landes und dem Anteil der Kommunen daran? 4. Welcher Art sind die Belastungen, die dem Land Niedersachsen aus Artikel 30 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen entstehen? 5. Nach welchem Verteilungsschlüssel ist die Entlastung für die Stadt Braunschweig berechnet worden? 6. Trifft es zu, dass für die Stadt Braunschweig ursprünglich eine Entlastung von 7,3 Millionen Euro errechnet wurde, die Stadt tatsächlich aber nur um 3,9 Millionen Euro entlastet wird? 7. Ist zu erwarten, dass nach Umsetzung der Revisionsklausel eine den Fallzahlen entspre- chende Entlastung für die Stadt Braunschweig eintritt? (An die Staatskanzlei übersandt am 30.09.2005 - II/721 - 409) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.10.2005 für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - 01.21 - 01 425/01 (409) - Die tatsächlichen Be- oder Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte im Zuge des Vierten Ge- setzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und des kommunalen Optionsgesetzes kön- nen derzeit nicht abschließend festgestellt werden. Zum einen fehlt es aktuell noch an einer end- gültigen Festsetzung des Bundesanteils nach § 46 Abs. 6 des Zweiten Buchs des Sozialgesetz- buchs (SGB II), zum anderen mangelt es derzeit noch an einer mit den kommunalen Trägern und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Berechnungsgrundlage. 1",
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"content": "Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/2300 Dies vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Dem Land entstehen durch die Veränderung des Wohngeldrechts Minderausgaben von brutto 185 Millionen Euro im Jahr 2005. Zu 2: Nein. Zu 3: Von dem Betrag der zu 1 genannten Minderausgaben des Wohngeldes mit 185 Millionen Euro entfallen 95 Millionen Euro als Vorwegabzug der Umsatzsteuer zur Deckung der Kosten der Son- derbelastungs-Bundesergänzungszuweisung nach Artikel 30 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Dem Restbetrag von 90 Millionen Euro sind 15 Millionen Euro kommunaler Anteil aus dem kommunalen Finanzausgleich hinzuzurechnen. Der Gesamtbetrag beläuft sich demnach auf 105 Millionen Euro. Zu 4: Die Belastung aus Artikel 30 des o. g. Gesetzes besteht in dem Vorwegabzug der Umsatzsteuer zum Zweck eines Ausgleichs der besonderen Belastungen der neuen Bundesländer. Zu 5: Die Verteilung der Landesmittel erfolgt nach § 5 Satz 2 des Niedersächsischen Ausführungsgeset- zes zum SGB II (Nds. AG SGB II) nach dem im vorvergangenen Jahr bestehenden Verhältnis der Gesamtausgaben für Leistungen nach dem Wohngeldgesetz des Trägers zu den Gesamtausgaben des Landes für diese Leistung. Zu 6: Die tatsächliche Be- oder Entlastung der Stadt Braunschweig kann auf der aktuellen Datenbasis nicht abschließend beurteilt werden. Insbesondere fehlen für eine abschließende Bewertung ge- naue Angaben des Trägers über die Personal- und Verwaltungskosten sowohl auf der Entlastungs- als auch auf der Belastungsseite. Zu 7: Die Finanzsystematik des Gesetzes stellt derzeit nicht auf die Fallzahlen des jeweiligen Trägers ab. Die Zuweisung der Bundesmittel erfolgt in Höhe einer Quote bezogen auf das Ausgabevolumen an Leistungen für Unterkunft und Heizung. Sie beträgt derzeit 29,1%. Zu den Finanzwirkungen nach Abschluss des Revisionsverfahrens kann im derzeitigen Stand der Revisionsgespräche keine ab- schießende Beurteilung erfolgen. In Vertretung Gerd Hoofe 2 (Ausgegeben am 01.11.2005)",
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