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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5262\n\n——— en,\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5129 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Rettig (fraktionslos) — Drs 12/5129\n\nBerr.: Telefonische Auskunft des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten\nwegen der Trauerbeflaggung niedersächsischer Ministerien\n\nMit Datum vom 16. 6. 1993 hatte ich eine Kleine Anfrage zum Thema „Trauerbeflag-\ngung niedersächsischer Ministerien am Tage der Verabschiedung des Asylkompromisses\nim deutschen Bundestag“ eingebracht.\n\nSchon am 18. 6. hatte nachweislich meines Telefonanrufbeantworters Minister Trictin\nper Autotelefon versucht, mich zu erreichen und die Frage gestellt. ob die Anfrage\nwirklich beantwortet werden solle. Am Montag, dem 21. 6.. teilte mir der Minister\ndann telefonisch mit. ..daß die Trauerbeflaggung wegen der Beerdigung des chemalı-\ngen niedersächsischen Ministers Heinrich Albertz angeordnet worden sei. der auch mal\nBundesratsminister und Sozialminister in Niedersachsen gewesen sei. Dies sei im übri-\ngen in Niedersachsen immer so gehandhabt worden. Wegen dieser Beerdigung sei auch\nan der Landesvertretung in Bonn halbmast geflaggt worden. Wenn ich also auf einer\nBeantwortung der Kleinen Anfrage bestände. könnte das sehr blamabel für mich und\ndie UWN werden.“\n\nDa mich dieser Anruf auf meiner neuen Arbeitsstelle erreichte, ich wegen dringender\nberuflicher Inanspruchnahme keine Zeit hatte, die Angaben des Ministers zu überprü-\nfen und ich eigentlich auch noch geneigt war, persönlichen Aussagen eines Ministers\nzu glauben, zog ich mit Schreiben vom 21. 6. mittags per Telefax an den Landtagspräsi-\ndenten meine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung zurück.\n\nTrotzdem hatte offensichtlich das Bundesratsministerium bereits die Presse informiert.\nso daß am nächsten Tag die Nordwest-Zeitung in Oldenburg auf der Landesseite einen\nArtikel mit „Rettig-Anfrage ‚wirklich unnötig‘ \" überschrieb. und die ..Deister- und\nWeserzeitung“ in ihrem Artikel „Von Mißbrauch und Mißerfolg ...“ in ihrem letzten\nSatz den Kommentar im Trittin-Ministerium „Ein Anruf hätte genügt\" zitierte.\n\nDies har mich veranlaßt, die ganze Angelegenheit nochmals eingehend zu überprüfen.\nDabei fällt auf, daß durch telefonischen Kontakt der Minister den Anfragesteller ver-\nsucht zu einer Rücknahme seiner Anfrage zu bewegen, während gleichzeitig sein Mini-\n\nsterium gegenüber der Presse versucht, die Glaubwürdigkeit des Anfragestellers in\nFrage zu stellen.\n\nNach der telefonischen Aussage von Trittin „sei es langjährige Praxis in Hannover, am\nTag der Beisetzung vor den Ministerien halbmast zu flaggen, in denen ein verstorbener\nMinister tätig war“ (siehe auch „Nordwest-Zeitung‘ Oldenburg vom 22. 6.)\n\nEs fällt auf, daß zumindest insoweit davon abgewichen worden ist, als das Wissen-\nschaftsministerium ebenfalls halbması flaggte, obwohl der verstorbene Heinrich Al.\nbertz nicht Minister in diesem Ministerium gewesen ist.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5262\n\n|\n\nAuch verblüfft. daß keine nachgeordneten Behörden sich an dieser Trauerbeflaggung\nbeteiligt haben, wie es sonst bei Halbması-Beflaggungen üblıch ısı\n\nLetztlich ist nicht zu erklären. weshalb ın einer solch wichtigen Frage. wann cın Ministe-\nrium halbması zu flaggen hat. es keine Vorschriften gibt und man sıch auf cınc langjah-\nrıge Praxis beruft, so daß keiner, der die Angelegenheit überprüfen wıll. Grundsarze\nfür die Halbmastbeflaggung nachlesen kann.\n\nDeshalb frage ich die Landesregierung:\n\nI. War thr vor der Beerdigung bekannt. daß Minister Trittin die Trauerbeflaggung an-\nläßlıch der Beisetzung des chemaligen niedersächsischen Flüchtlingsministers Heın-\nfich Albertz „auf Grund langjähriger Praxis‘ angeordnet hatte. wurde auch ım So-\nzialministerium halbmast geflaggt. weil ja Heinrich Albertz auch als Sozialminıster\nın Niedersachsen tätig war. und weshalb wurde an diesem Tage ım Wissenschafts-\nministerium halbmast geflaggt?\n\n2. Hat es wegen der Trauerbeflaggung (vorher oder hinterher) Beratungen ım Kabınett\ngegeben. wie ist in solchen Fällen die Trauerbeflaggung in der Vergangenheit ge-\nhandhabt worden, kann die Landesregierung an Hand von Beispielen belegen. daß\nbei Beerdigungen von ehemaligen Ministern des Landes Niedersachsen wann und\nvor welchen Ministerien halbması geflaggt worden ist. und gibt es Unterschiede in\nder Trauerbeflaggung für Minister. die vor ihrem Tode noch ım Lande Niedersach-\nsen lebten, und solchen. die vor dem Tode ihren Wohnsitz außerhalb Niedersach-\nsens hatten?\n\n3. Hält sie es für angebracht, daß niedersächsische Ministerien allein entscheiden, wann\nund für welchen Anlaß vor den Ministerien halbmast geflaggı wird. oder hält sie eine\neinheitliche Praxis für alle Ministerien für besser. und wer soll in Zukunft in Nieder-\nsachsen entscheiden. wann, wo und für welchen Anlaß vor welchen Ministerien und\nvor welchen nachgeordneten Behörden halbması geflaggı werden soll?\n\nAntwort der Landesregierung\nNiedersächsische Staatskanzlei Hannover. den 16. 8. 1993\n\nDie Rechtsgrundlage für Beflaggungen ist die Verordnung über die Beflaggung öffen:-\nlicher Bauten vom 8. Mai 1991 (Nieders. GVBl. $. 181). In dieser von der Landesregie-\nrung beschlossenen Verordnung sind regelmäßige Beflaggungstage — z.B. Tag der Ar-\nbeit. Tag des Inkrafttretens des Grundgesetzes. Volkstrauertag — festgelegt ($ I\nAbs. 1 Ziff. 1). Weiter überträgt sie dem Ministerpräsidenten die Befugnis, bei be-\nstimmten Anlässen eine Beflaggung anzuordnen ($ 1 Abs. I Ziff. 2. Abs. 2). Arı und\nUmfang der jeweils vom Ministerpräsidenten angeordneten Beflaggungsmaßnahme\nwerden nach den einzelnen Umständen bestimmt.\n\nBeim Ableben ehemaliger Ministerinnen und Minister entspricht es seit 1956 nieder-\nsächsischer Staatspraxis, die Dienstgebäude der von ihnen geführten Ministerien und\n\nauch das Dienstgebäude der Staatskanzlei am Tage der Beisetzung halbması zu beflag-\ngen.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5262\n\nmm m mn me\n\nDies vorausgeschickt beantworte ıch die Fragen wie folgt\nZu |:\n\nDurch Anordnung vom 19. Mai 1993 hat der Ministerpräsident für den 26. Maı 1993\ndie Trauerbeflaggung für die Dienstgebäude des Sozialministeriums. des Ministeriums\nfür Bundes- und Europaangelegenheiten und der Staatskanzlei aus Anlaß der Beıset-\nzung des Ministers a.D. Heinrich Albertz angeordnet. Da die Dienstgebäude des Min:-\nsteriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und des Ministeriums für Wissen-\nschatt und Kultur unmittelbar nebeneinander stehen. ist auch das Gebäude des Mını-\nsteriums für Wissenschaft und Kultur entsprechend beflaggt worden.\n\nZu 2:\n\nAuf die Vorbemerkung wird verwiesen. Im Hinblick auf die einheitliche Praxis verzich-\ntet die Landesregierung auf eine Aufzählung von Beispielen\n\nBei der Anordnung einer Trauerbeflaggung aus Anlaß des Ablebens einer ehemaligen\nMinisterin oder eines ehemaigen Ministers macht es keinen Unterschied. ob sie oder er\nzuletzt den Wohnsitz in Niedersachsen hatıc.\n\nZu 3:\n\nAuf die Vorbemerkung wird verwiesen\n\nDr. Weber\n\n(Ausgegeben am 2. 9. 1993) j",
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