GET /api/v1/document/219771/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
    "id": 219771,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219771-zukunft-des-universitatsstandortes-vechta/",
    "title": "Zukunft des Universitätsstandortes Vechta",
    "slug": "zukunft-des-universitatsstandortes-vechta",
    "description": "",
    "published_at": "1992-12-16T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 15,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/026c0e4a55de4671018ab12606d2c582e4ebe110.pdf",
    "file_size": 439508,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "- [Niedersachsen Drucksache 12/4278 (Seite 1)](#page-1)\n",
    "properties": {
        "url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_12_5000/4001-4500/12-4278.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
        "publisher": "Landtag Niedersachsen",
        "reference": "12/4278",
        "foreign_id": "ni-12/4278",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
    },
    "uid": "69bc1a78-05ff-45e7-af15-dd86bf18816d",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "ni",
        "document_type": "major_interpellation",
        "legislative_term": "12"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=219771",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 20:41:20.279526+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\nAntwort auf eine Große Anfrage\n— Drucksache 12/3934 —\n\nBetr.: Zukunft des Universitätsstandortes Vechta\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU vom 22. 10. 1992\n\nAbg. Die CDU-geführte Landesregierung hat den aus einer Pädagogischen Hochschule\nentstandenen Universitätsstandort Vechta durch die Schaffung weiterer Studiengänge\nsowie durch Ansiedlung des Forschungs- und Studienzentrums für Veredlungswirt-\nschaft der Universität Göttingen, eines Instituts der Tierärztlichen Hochschule Hanno-\nver, des Instituts für Strukturfotschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten,\ndes Instituts für interdisziplinäre Gerontologie, des Instituts für Geschichte und histori-\nsche Landesforschung sowie des Instituts für Religionspädagogik und ihrer theologi-\nschen Grundlagen gestärkt und ausgebaut. Die Studentenzahlen steigen deutlich an,\nfür das Wintersemester werden erstmals über 1500 Studentinnen und Studenten erwar-\ntet. Vechta ist darüber hinaus Standort der Katholischen Fachhochschule Norddeutsch-\nland und der Berufsakademie Oldenburger Münsterland e.V.\n\nDurch ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl ist die Lehramtsausbildung mit katholı-\nscher Religion für alle Lehrämter vertraglich festgelegt. Dies gilt mindestens auch für\ndie Fächer Kath. Religion, Deutsch, Englisch und Mathematik der Gymnasiallehreraus-\nbildung. Darüber hinaus sichert & 56 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung\nauch die „überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen“ des früheren Landes Ol-\ndenburg, zu denen der Universitätsstandort Vechta gehört.\n\nDie Landesregierung aus SPD und Grünen beabsichtigt, den Universitätsstandort Vech-\nta zu schließen. An seine Stelle soll ein Fachhochschulangebot treten. Die Region hält\nam Universitätsstandort fest und begrüßt einhellig die Einrichtung zusätzlicher Fach-\nhochschulstudiengänge in Vechta. Für die Landesregierung gibt es jedoch nur ein Ent-\nweder-Öder.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\nl.\n\n1. Wie viele flächenbezogene Studienplätze sind im Wintersemester 1992/93 in\nVechta vorhanden?\n\n2. Wie hat sich die Zahl der Studienanfänger und der Studenten in Vechta vom Win-\ntersemester 1989/90 sernesterweise bis zum Sommersemester 1992 entwickelt?\n\n3. Wie viele Studenten studieren zum Wintersemester 1992/93 ın Vechta?\n4. Wie hoch ist der Anteil von männlichen und weiblichen Studierenden?\n\n5. Für welche Studiengänge bestehen im Wintersemester 1992/93 ın Vechta welche\nZulassungsbeschränkungen?",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\n6. Treffen Pressemeldungen zu, daß zum Sommersemester 1992 im Fach Deutsch für\nalle Lehrämter sowie für den Studiengang Germanistik Magister in Vechta keine\nZulassung möglich war?\n\n7. Trifft dies auch für das Wintersemester 1992/93 zu?\n\n8. Wie hoch ist die durchschnittliche Studiendauer der Studentinnen und Studenten\nin Vechta im Vergleich zu den anderen niedersächsischen Hochschulen?\n\n9. Welches Drittmittelaufkommen hat der Universitätsstandort Vechta in den Jahren\n1990 bis 1992 im Vergleich zu anderen niedersächsischen Hochschulen unter Be-\nrücksichtigung ihrer Größe und Schwerpunkte, insbesondere im Vergleich zu den\nUniversitäten Hildesheim und Lüneburg (ohne Mittel der Arbeitsverwaltung)?\n\n10. Wie hoch schätzt die Landesregierung angesichts des von ihr selbst prognostizierten\nSchülerzuwachses von 800 000 im Jahre 1989 auf 968000 im Jahre 2003, was einem\nPlus von 21% entspricht, und der zunehmenden Zahl von durch Pensionierung\netc. ausscheidenden Lehrkräften den damit verbundenen deutlich erhöhten Lehrer-\nbedarf, wie verteilt sich dieser auf die einzelnen Lehrämter, von welchen Prämissen\ngeht sie dabei aus?\n\nll. Warum will sie angesichts eines gestiegenen Lehrerbedarfs einen besonders mit\nLehrerausbildung befaßten Universitätsstandort jetzt schließen?\n\n12. Ist sie bereit, die durch die von ihr vorgeschene Schließung des Erziehungswissen-\nschaftlichen Fachbereichs an der Universität Göttingen freiwerdenden personellen\nund materiellen Ressourcen für die Lehrerausbildung an anderen Universitäten ein-\nzusetzen?\n\n13. Wenn ja, welche Stellen an welchen Standorten zu welchem Zeitpunkt?\n14. Wenn nein, warum nicht?\n\n15. Warum stärkt die Landesregierung angesichts eines gestiegenen Lehrerbedarfs und\nfreiwerdenden personellen Ressourcen nicht die Lehrerausbildung am Universitäts-\nstandort Vechta?\n\n1.\n\n16. Erkennt sie den Universitätsstandort als wichtigen Bestandteil der regionalen Iden-\ntität des Oldenburger Münsterlandes an?\n\n17. Istihr angesichts des von der zuständigen Ministerin immer wieder beklagten Man-\ngels an kulturellen Einrichtungen im ländlichen Raum die kulturpolitische Bedeu-\ntung des Universitätsstandortes Vechta bewußt, die sich u.a. in der Durchführung\nvon Konzerten, Ausstellungen, Ringvorlesungen, in der Beteiligung an Forrt-,\nWeiter- und Erwachsenenbildung sowie an der Öffnung der Bibliothek für die Be-\nvölkerung zeigt?\n\n18. Respektiert sie, daß der Universitätsstandort Vechta als Nachfolgeinstitution des\nfrüheren Lehrerseminars bzw. der ehemaligen Pädagogischen Hochschule zu den\n„überkommenen heimatgebundenen Einrichtungen‘ des früheren Landes Olden-\nburg gehört und damit den Schutz des Paragraphen 56 der Vorläufigen Nieder-\nsächsischen Verfassung genießt?\n\n19. Kann sie bestätigen, wenn laut Artikel 56 VNV eine Änderung oder Aufhebung\nnur in Verfolgung organisatotischer Maßnahmen, die sich auf das gesamte Land\nNiedersachsen erstrecken, möglich ist, dies dann der Zustimmung des Landtages\n\nbedarf?",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 3,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode\n\n20.\n\n21.\n\n22,\n\n23.\n\n24.\n\n25.\n\n26.\n27.\n\nIM.\n\n28.\n\n29.\n\n30.\n\n31.\n\n32.\n\n33.\n\n34.\n35.\n\nWarum führt sie als Begründung für die Schließung des Universitätsstandortes\nVechta das Gutachten der Hochschulstrukturkommission an, obwohl sie diesem\nGutachten bei allen anderen vorgeschlagenen Schließungen nicht folgen will?\n\nAn welchen anderen Hochschulstandorten hat sie die Errichtung einer Fachhoch-\nschule oder die Einrichtung neuer Studiengänge von der Schließung bestehender\nHochschulen oder bestehender Studiengänge vor Ort abhängig gemacht?\n\nHat sie vor dem Hintergrund einer Verwirklichung ihres politischen Zieles der\nSchließung des Universitätsstandortes Vechta begründete Hinweise zu der Annah-\nme, daß die katholische Kirche überhaupt zu einer Änderung des Konkordats be-\nreit ist?\n\nWarum kann sie nahezu zweieinhalb Jahre nach dem Regierungswechsel noch im-\nmer nicht mit konkreten Ergebnissen ihrer Gespräche bzw. Verhandlungen mit der\nkatholischen Kirche aufwarten?\n\nIn welchem Zeitrahmen sollen nach Ansicht der Landesregierung diese Gespräche\nbzw. Verhandlungen zum Abschluß gebracht werden?\n\nKann sie die Aussage des Staatssekretärs im Niedersächsischen Ministerium für\nWissenschaft und Kultur bestätigen, daß ‚die Landesregierung bei einem Schei-\ntern der Konkordatsverhandlungen mit dem Heiligen Stuhl den Standort Vechta\nnicht über das unbedingt Notwendige hinaus fördern“ werde (NOZ vom\n11. 2. 1992)?\n\nWenn nein, warum nicht?\n\nWenn ja, will sie in diesem Fall alle nichtkonkordatär abgesicherten Studiengänge\nund Universicätseinrichtungen abbauen?\n\nWie hat sich seit dem Haushaltsplan 1990 unter Ausweisung auch der jeweiligen\nNachtragshaushalte der Stellenplan des Universitätsstandortes Vechta 1991 und\n1992 verändert, welche Veränderungen sind im Haushaltsplanentwurf 1993 vorge-\nschen?\n\nWelche Stellen sind in diesem Zeitraum nicht zur Besetzung freigegeben worden\nund warum nicht?\n\nWelche Stellen sind in diesem Zeitraum nicht mit gleicher Wertigkeit wiederbe-\nsetzt oder zur Wiederbesetzung freigegeben worden?\n\nWie haben sich entsprechend die dem Universitätsstandort Vechta zugewiesenen\nBibliocheksmittel verändert?\n\nTreffen Pressemeldungen vom Juni 1992 zu, daß die Landesregierung fünf freiwer-\ndende Professorenstellen entgegen ursprünglichen Absichten doch zur Wiederbe-\nsetzung freigegeben hat?\n\nHat die Landesregierung Teilstudiengänge von Vechta nach Osnabrück verlagert\nund/oder in Vechta vorhandene Teilstudiengänge in Osnabrück eingerichtet?\n\nWenn ja, welche?\n\nIn bezug auf welche Teilstudiengänge beabsichtigt sie dies zukünftig zu tun?\n\nDrucksache 12/4278",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 4,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n36. Beabsichtigt die Landesregierung, das Fachgebiet Sachunterricht u. a. durch Bereit-\nstellung von Stellen aus dem Überlastprogramm in Osnabrück neu einzurichten?\n\n37. Beabsichtigt sie, den Studiengang Latein von Vechta nach Osnabrück zu verlagern?\n\nIV.\n\n38. Welche Fachhochschulangebote in welchen Studiengängen sollen nach ihrer An-\nsicht anstelle des Universitätsstandortes Vechta treten, wie viele Studienanfänger\nsind dort pro Jahr vorgesehen, wie viele Studienplätze sind insgesamt vorgesehen?\n\n39. Wie viele und welche der vorhandenen Stellen des nichrtwissenschaftlichen Perso-\nnals können für diese Fachhochschulpläne genutzt werden?\n\n40. Wie viele und welche vorhandene Stellen des wissenschaftlichen Personals können\nzu welchem Zeitpunkt für diese Fachhochschulpläne genutzt werden?\n\n41. Wie viele zusätzliche Stellen, getrennt nach wissenschaftlichern und nichtwissen-\nschaftlichem Personal, sind zur Verwirklichung des Konzepts der Landesregierung\nnotwendig?\n\n42. Von welchem zusätzlichen Raumbedarf geht sie bei einer evtl. Neueinrichtung\n\nüberwiegend technischer Studiengänge aus, und welche Umbaumaßnahmen sind\nerforderlich?\n\n43. Von welchem zusätzlichen finanziellen Bedarf (Sach-, Personal- und Investitions-\nkosten) geht sie aus, wenn sie anstelle des überwiegend geisteswissenschaftlich-\norientierten Universitätsstandortes Vechta das von ihr gewünschte Konzept einer\ntechnisch orientierten Fachhochschule verwirklichen will?\n\n44. Hat sie dafür bereits die notwendigen Voraussetzungen im Landeshaushalt ge-\nschaffen?\n\n45. Wenn nein, warum nicht?\n\n46. Hat sie die Tragfähigkeit ihres Fachhochschulkonzepts bereits durch den Wissen-\nschaftsrat begutachten lassen?\n\n47. Wenn nein, warım nicht, und wird sie dies ohne weitere Verzögerung umgehend\ntun?\n\n48. In welchem Zeitrahmen hält die Landesregierung ihr Konzept für umsetzbar?\n\n49. Hält sie die Eingliederung des Forschungs- und Studienzentrums für Veredelungs-\nwirtschaft der Universität Göttingen in die geplante Fachhochschule für umsetz-\nbar?\n\n50. Wenn ja, warum und wie soll dies konkret geschehen, und welche Konsequenzen\nergeben sich daraus für die universitäre Ausbildung im Fachbereich Agrarwissen-\nschaften der Universität Göttingen sowie für die wissenschaftliche Bearbeitung der\nim Forschungs- und Studienzentrum behandelten Probleme?\n\n51. Wenn nach Ansicht aller Beteiligten unter Einschluß der Landesregierung in Vech-\nta auch aus strukturpolitischen Gründen die Einrichtung einer Fachhochschule\nsinnvoll und notwendig ist, warum errichtet sie eine solche nicht unabhängig von\nihren Plänen zur Schließung des dortigen Universitätsstandortes?",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 5,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\n52. Kann sie bestätigen, daß eine Fachhochschule in Vechta kostengünstiger eingerich-\ntet werden kann als an Orten ohne bestehende wissenschaftliche Hochschulen, da\ndie vorhandene Infrastruktur (z.B. Mensa, Bibliothek etc.) mitgenutzt werden\nkann?\n\n53. Wenn neın, warum nicht?\n\n54. Erkennt sie die Bereitschaft der Region an, sich bei der Errichtung von zusätzlichen\nFachhochschulstudiengängen an der Verwirklichung dieser Alternative auch mate-\ntiell zu beteiligen?\n\n55. Warum setzt sie angesichts unzweifelhafter Nachfrage nach zusätzlichen Fachhoch-\nschulstudiengängen, anerkannter regional- und strukturpolitischer Bedeutung die-\nser Ausbildung, vorhandenen Lehrerbedarfs, konkordatärer und verfassungsrechtli-\ncher Verpflichtungen, bestehenden Bildungseinrichtungen und damit verbunde-\nner Synergieeffekte sowie besonderem regionalen Engagement nicht auf die Alter-\nnative, an diesem Universitätsstandort zusätzliche Fachhochschulstudiengänge ein-\nzutichten?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 16. 12. 1992\nfür Wissenschaft und Kultur\n— 1064 — 245 09 — 1/7 — VEC —\n\nDie Landesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der\nCDU vom 22.11.1990 zur Frage Nr. 3 (Drs 12/739).\n\nNach Vorgesprächen mit dem Bischof von Münster hat sich der Ministerpräsident mit\ndem Apostolischen Nuntius in Deutschland über die Aufnahme von Gesprächen über\neine Änderung der vertraglichen Vereinbarungen zum Universitätsstandort Vechta ver-\nständigt. Ferner sollen die sog. Konkordatsschulen nach 88 135 ff. Niedersächsisches\nSchulgesetz betreffende Fragen erörtert werden. Dementsprechend finden seit Frühjahr\nd.J. Gespräche zwischen Beauftragten der Landesregierung und der katholischen Kirche\nstatt. Bei den Gesprächen handelt es sich noch nicht um Konkordatsverhandlungen.\nÜber Inhalt und Verlauf der Beratungen ist Vertraulichkeit verabredet worden. Nach\nAbstimmung mit dem Beauftragten der katholischen Kirche wird die L>_ lesregierung\nzu den Fragen, die die laufenden Gespräche berühren, kein: Stellungnahr.ien abgeben,\ndie die vereinbarte Vertraulichkeit verletzen würden. Dieser Vorbehalt gilt insbesoirdere\nfür die Fragen 22 bis 27 sowie 38 bis 50.\n\nBei der im Vorspann der Großen Anfrage angesprochenen konkordatären Grundlage\nzum Universitätsstandort Vechta handelt es sich im einzelnen um folgende Regelungen:\n\n— Ziffer 1 des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Lande Niedersachsen\nvom 21.5.1973 (Nieders. GVBl. S. 376) zur Änderung des Konkordats vom\n26.2.1965\n\n— Abschnitt ! der Vereinbarung gemäß Notenwechsel zwischen dem Niedersächsischen\nMinisterpräsidenten und dem Apostolischen Nuntius in Deutschland vom\n15./16.5.1973 (Nds. MBl. 1974 $. 247)\n\nw",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 6,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode\n\nDrucksache 12/4278\n\nm—mmmn — dt en\n\n— Ziffern 1 bis 4 des Zusatzprotokolls zu dieser Vereinbarung (Nds. MBi. 1974 S. 248).\n\nDie Landesregierung führt den Anstieg der Studienanfängerzahlen am\nUniversitätsstandort Vechta vor allem auf eine Verbesserung der Einstellungssituation\nim Lehramtsbereich zurück. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen ha-\nben erhebliche Anstrengungen unternommen, um die unterrichtliche Versorgung an\nden Schulen zu konsolidieren, nachdem die früheren Landesregierungen die Berufsper-\nspektiven für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen durch ihren rigorosen Sparkurs\ndrastisch verschlechtert hatten. Im übrigen sind die in der Anfrage angesprochenen\nAusbaumaßnahmen von der CDU-geführten Landesregierung lediglich teilweise ver-\nwirklicht worden; der Haushaltsentwurf 1993 sieht für das Forschungs- und Studienzen-\ntrum für Veredelungswirtschaft der Universität Göttingen 10 Stellenzugänge vor. Die\nvolle Arbeitsfähigkeit des Forschungs- und Studienzentrums wird somit erst in den\nnächsten Jahren erreicht.\n\nTrotz der angestiegenen Studienanfängerzahlen sieht die Landesregierung weiteren\nEntscheidungsbedarf in bezug auf den Universitätsstandort Vechta; sie wird daher die\nGespräche mit der katholischen Kirche fortsetzen.\n\nDies vorausgeschickt, werden die Fragen wıe folgt beantwortet:\n\nZu I:\n\nDie Abteilung Vechta der Universität Osnabrück weist derzeitig rd. 890 flächenbezoge-\nne Studienplätze aus.\n\nZu 2:\n\nDie Zahl der Studierenden an der Universität Osnabrück, Abt. Vechta betrug im\n\nWS 1989/90 724 SS 1991 876\nSS 1990 691 WS 1991/92 1267\nWS 1990/91 870 SS 1992 1214.\n\nDie Übersichten über die Zahl der Studierenden (darunter in der Regelstudienzeit) und\nder Studienanfänger (1. Hochschul- und 1. Fachsemester) nach angestrebter Abschluß-\nprüfung sind der Anlage (Bl. 1 und 2) zu entnehmen.\n\nZu 3:\n\nLaut Auskunft der Universität Osnabrück beträgt die Zahl der Studierenden am Stand-\nort Vechta zum WS 1992/93 ca. 1350 (ohne Doktoranden). Die Zahl der immatriku-\nlierten Doktoranden betrug in den vergangenen Jahren ca. 50. Endgültige Zahlen lie-\ngen zur Zeit noch nicht vor.\n\nZu 4:\nDie Zahl der weiblichen Studierenden betrug im SS 1992 850, die der männlichen 364.\n\nZu 5:\n\nAm Standort Vechta bestehen zum Wintersemester 1992/93 in folgenden Studiengän-\ngen bzw. Lehramtsfächern Zulassungsbeschränkungen (der Klammerzusatz enthält die\njeweilige Zulassungszahl):",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 7,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\nPädagogik / Diplom (9)\nGermanistik /Magister (6)\nPsychologie / Magister (1)\n\nMN ee\n\nLehramt an Gymnasien\nDeutsch (15), Sport (10)\n5. Lehramt an Realschulen\nBiologie (25), Deutsch (21), Sport (6)\n6. Lehramt an Grund- und Hauptschulen\nBiologie (5), Deutsch (36), Gestaltendes Werken (14), Sachunterricht (69), Sport\n(15).\n\nZu 6:\nDie Pressemeldungen treffen zu.\n\nDie Einführung von Zulassungsbeschränkungen für den Standort Vechta erstmals zum\nSommersemester 1992 war auf Grund des $ 3 Abs. 1 NHZG erforderlich. Die landes-\nweite hohe Nachfrage in den Lehramtsfächern führte im Wintersemester 1991/92 an\nallen an der Lehramtsausbildung beteiligten Hochschulen zu erheblichen Überlasten.\nZum Sommersemester 1992 war daher für alle Hochschulen ein genereller Aufnahme-\nstopp im Lehramtsbereich erforderlich. Am Standort Vechta waren hiervon nur die Fä-\ncher Deutsch und Sport betroffen; in den übrigen Fächern konnten ebenso wie am\nStandort Braunschweig im Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen die aus\ndem Wintersemester 1991/92 verbliebenen Restkapazitäten als Zulassungszahl festge-\nsetzt werden.\n\nZu 7:\n\nZum Wintersemester 1992/93 sind Zulassungen im Studiengang Germanistik / Magister\nund in den Lehramtsstudiengängen im Fach Deutsch möglich, wie aus der Antwort zu\nFrage I Nr. 5 ersichtlich.\n\nZu 8:\n\nDie nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die durchschnittliche Fachstudien-\ndauer der Absolventen in den Magister- und Lehramtsstudiengängen im Studienjahr\n1990.\n\nFachstudiendauer der Absolventen im Studienjahr 1990\nLehramt an Grund- Lehramt an Lehramt an .\n. Magister\nu. Hauptschulen Realschulen Gymnasten\nAbsol- Fachstud.-| Absol- Fachstud.- | Absol- Fachstud.-| Absol- Fachstud-.\nventen Dauer venten Dauer venten Dauer venten Dauer\n\nTU Braunschweig\n\nU Göttingen\n\nU Hannover\n\nU Hildesheim\n\nU Lüneburg\n\nU Oldenburg\n\nU Os, Osnabrück\nU Os, Vechta\n\n18 103\n\nDie Fachstudiendauer im Lehramt an Grund- und Hauptschulen lag ım Jahre 1990 um\n0,3 Semester unter dem Landesdurchschnitt, unterscheidet sich mithin nicht sıgnifi-\nkant. Im Falle des Lehramts an Realschulen lag die durchschnittliche Studienzeit um\n\n \n\n4",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 8,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n1,7 Semester über dem Landesdurchschnitt, im Falle des Lehramts an Gymnasien haben\nlediglich 2 Absolventen den Abschluß erworben, so daß sich ein statistischer Vergleich\nverbietet. Die durchschnittliche Studiendauer im Magisterstudiengang lag für 5 Absol-\nventen bei 10,8 Semestern; diese Zahl ist mit dem Landesdurchschnitt von 13,5 nicht\nvergleichbar, da es sich um einen neuen Studiengang handelt, bei dem naturgemäß\nüberhöhte Studienzeiten noch nicht vorkommen können.\n\nZu 9:\n\nDie Universitäten Hildesheim und Lüneburg sowie der Standort Vechta der Universität\nOsnabrück haben in den Jahren 1990 bis 1992 Drittmittel in folgender Höhe einge-\nworben:\n\nDrittmittelaufkommen (Istergebnisse) 1990 bis 1992 innerhalb der Kapitel\n06 18/06 29/06 30\n\nKapitel 06 18 Universität Osnabrück — Standort Vechta\n1990 588310 DM\n\n1991 1060700 DM\n\n1992 (1.1. bis 31.10.92) 821600 DM\nKapitel 06 29 Universität Hildesheim\n1990 1739700 DM\n\n1991 2053100 DM\n\n1992 (1.1. bis 31.10.92) 2081300 DM\nKapitel 06 30 Universität Lüneburg\n1990 1037 700 DM\n\n1991 1530800 DM\n\n1992 (1.1. bis 31.10.92) 703000 DM.\n\nZu 10:\n\nDas Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die Universitäten durch Erlaß vom\n16.10.1992 über den Stand der fächerspezifischen Prognosen des Kultusministeriums\nzum Lehrerbedarf unterrichtet. Die wesentlichen Ergebnisse und die Konsequenzen für\ndie Hochschulentwicklung sind im Hochschulentwicklungsprogramm dargestellt; die\naktuelle Fassung nach dem Stand vom 14.9.1992 wurde allen Mitgliedern des Ausschus-\nses für Wissenschaft und Kunst am 25.9.1992 zur Verfügung gestellt.\n\nFür die Planung der Lehrerausbildungskapazitäten an den Universitäten ist der Lehrer-\neinstellungsbedarf um und nach der Jahrtausendwende zugrunde zu legen, da zwischen\nder Studienaufnahme und dem Eintritt in den Schuldienst nach dem Vorbereitungs-\ndienst einschließlich der Wartezeit je nach Lehramt 6 bis 9 Jahre Zeit verstreichen. In\ndiesem Zeitraum wird der Ersatz der auf Grund der Altersstruktur in hoher Zahl aus-\nscheidenden Lehrkräfte von vorrangiger Bedeutung sein. Zusätzliche Lehrerstellen sind\ndann evtl. nur noch in geringem Umfang erforderlich, da der 2.Z. festzustellende Wie-\nderanstieg der Schülerzahlen nach der gegenwärtigen Bevölkerungsprognose bereits im\nJahre 2003 beendet sein wird. Die Schülerzahl der allgemeinbildenden Schulen wird für\ndas Jahr 2000 mit 952 300, für 2005 mit 955800, für das Jahr 2010 mit 853 600 voraus-\ngeschätzt.\n\nBei der Vorausberechnung der ausscheidenden Lehrkräfte sind sowohl die bereits heute\nim Schuldienst befindlichen Lehrkräfte als auch die in den nächsten Jahren noch einzu-\nstellenden Lehrkräfte zu berücksichtigen, von denen viele bereits wieder nach einigen\nJahren den Schuldienst verlassen.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 9,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\nEee entire een mm nn\n\nInsgesamt wird für den Zeitraum von 2000 bis 2010 für die einzelnen Lehrämter der\nallgemeinbildenden Schulen mit folgendem Lehrereinstellungsbedarf gerechnet:\n\nGrund- und Hauptschulen 1560\n\nSonderschulen 210\nRealschulen 600\nGymnasien 670.\nZu 11:\n\nDie Kapazität in der Lehrerausbildung hängt ausschließlich von der zur Verfügung ste-\nhenden personellen Aufnahmekapazität ab, nicht von der Verteilung auf die einzelnen\nStandorte. Im übrigen verweist die Landesregierung auf die Eingangsbemerkung.\n\nZu 12:\n\nDie Landesregierung ist vom Landtag einmütig aufgefordert worden, die Studiengänge\ndes Fachbereichs Erziehungswissenschaften der Universität Göttingen aufzuheben. In\ndem Hochschulentwicklungsprogramm ist der Stand der derzeitigen Überlegungen zur\nVerwendung der diesem Fachbereich zur Verfügung stehenden Stellen im einzelnen\ndargestellt. Die Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst sind in der Sit-\nzung am 25.9.1992 über das Hochschulentwicklungsprogramm unterrichtet worden\n(s.0.). Die ggf. freiwerdenden Ressourcen werden nach Maßgabe des Hochschulentwick-\nlungsprogramms auch für die Stärkung der Lehrerausbildung an anderen Universitäten\neingesetzt. Da das Anhörungsverfahren mit der Universität Göttingen gemäß $ 77\nAbs. 6 Satz 2 NHG noch nicht abgeschlossen ist, können abschließende Festlegungen\nz.Z. noch nicht getroffen werden.\n\nZu 13:\nVergleiche Antwort zu 12.\nZu 14:\nVergleiche Antwort zu 12.\nZu 15:\nVergleiche Antwort zu 12.\nZu 16:\n\nDie Landesregierung hat volles Verständnis dafür, daß das Oldenburger Münsterland\nden Hochschulstandort als wichtigen Bestandteil seiner regionalen Identität ansieht.\n\nZu 17:\n\nDie Landesregierung ist der Auffassung, daß alle Hochschuleinrichtungen in ihren je-\nweiligen Regionen eine wichtige kulturpolitische Bedeutung haben.\n\nZu 18:\n\nDie Landesregierung teilt diese Auffassung nicht. Im übrigen kommt es auf diese Frage\nnicht an, da die Landesregierung abweichend von den Empfehlungen des Wissen-\nschaftsrates und den Empfehlungen der Hochschulstrukturkommission eine ersatzlose\nAufhebung des Hochschulstandortes Vechta nicht erwogen hat. Auf die Vorbemerkung\nwird verwiesen.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p9-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 10,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\nZu 19:\n\nAuf die Antwort zu 18 wird verwiesen.\n\nZu 20:\n\nAuf die Vorbemerkung und die Antwort zur Frage 12 ist zu verweisen. Ferner verweist\ndie Landesregierung auf die Maßnahmen zur Umstrukturierung des Studienangebots\nder Diplom-Studiengänge Sozialpädagogik an den Universitäten Oldenburg und Osna-\nbrück (an den Standorten Osnabrück und Vechta).\n\nZu 21:\n\nSeit 1990 sind in 15 Fällen Studiengänge oder Studienrichtungen aufgehoben worden\nals Voraussetzung für die Einrichtung neuer Studiengänge.\n\nBeispielsweise sind an der Technischen Universität Braunschweig die Studiengänge\nGeoökologie und Wirtschaftsingenieurwesen erst im Zuge der Aufhebung der Studien-\ngänge Geographie und Wirtschaftswissenschaften genehmigt worden.\n\nDie Landesregierung verweist ferner auf den Aufbau des Fachbereichs „‚Physik-, Meß-\nund Feinwerktechnik‘ der Fachhochschule Hildesheim/ Holzminden am Standort Göt-\ntingen, der einhergeht mit den Maßnahmen zur Aufhebung des Fachbereichs Erzie-\nhungswissenschaften der Universität Göttingen.\n\nZu 22 bis 27:\nAuf die Vorbemerkung wird verwiesen.\n\nZu 28:\n\nDer Stellenplan für den Universitätsstandort Vechta weist für die Jahre 1990 bis Entwurf\n1993 folgende Stellen aus:\n\n1990 = 169\n1991 = 165\n1992 = 160\n1993 = 160.\nZu 29:\n\nWegen der in den Jahren 1987 bis 1990 nicht realisierten Ausbauplanung für den\nStandort Vechta sind durch den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 eine Stelle\nder BesGr. C 4 und drei Stellen der BesGr. C 3 für Geographie in Abgang gestellt wor-\nden, die durch den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1987 geschaffen worden waren.\n\nIm fraglichen Zeitraum sind drei Stellen der BesGr. C 4 für Germanistik, Pädagogik\nund Philosophie zur Schaffung neuer Stellen in die hochschulübergreifende Umschich-\ntung einbezogen worden. Das gleiche gilt für eine Stelle der BesGr. A 13 für Geschichte\nund für eine Stelle der BesGr. A 14 für Pädagogik sowie für eine Stelle der BesGr. A 13\nfür Musik. Außerdem ist eine Stelle der VergGr. ITa BAT im Fach Kunst in die hoch-\nschulübergreifende Umschichtung von Stellen einbezogen worden. Der Haushaltsplan\nfür das Haushaltsjahr 1993 wird darüber hinaus kw-Vermerke zum 31.12.1996 für zwei\nStellen der BesGr. C 4 in den Fächern Musik und Anglistik ausweisen. Diese Stellen\nsind noch bis zum Jahre 1996 besetzt.\n\nEine Stelle der BesGr. A 15 im Zentrum für Pädagogische Berufspraxis ist durch Erlaß\nvom 13.10.1992 gesperrt worden. Die Frage der künftigen Verwendung dieser Stelle\nwird gegenwärtig geprüft.\n\n10",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p10-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 11,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\nZu 30:\n\nIm fraglichen Zeitraum sind vier Stellen nicht mit gleicher Wertigkeit zur Wiederbeser-\nzung freigegeben worden. Dabei handelt es sich um folgende Stellen:\n\n— BesGr. C 4 „Sozialpädagogik“, freigegeben nach BesGr. C 3 unter Umwandlung in\n„Allgemeine Pädagogik‘\n\n— BesGr. C 4 „Didaktik der Physik und Chemie“, freigegeben nach BesGr. C 3 unter\nUmwidmung in „Chemie und ihre Didaktik“\n\n— BesGr. C 4 „Werken und Kunsterziehung“, freigegeben nach BesGr. C 3\n\n— BesGr. C 3 für „Anglistik“, freigegeben zur Wiederbesetzung nach BesGr.\nC 2/ Zeit.\n\nDie Entscheidung über die künftige Verwendung der Stelle der BesGr. C 4 im Fach\nSport ist noch nicht getroffen. Diese Stelle wird gegenwärtig nach BesGr.'C 3 verwaltet.\n\nZu 31:\n\nDem Universitätsstandort Vechta standen/ bzw. stehen in den Jahren 1990 bis 1993 fol-\ngende Bibliotheksmittel zur Verfügung:\n\n1990 = 290100 DM\n1991 297300 DM\n1992 = 384700 DM\n1993 = 537700 DM.\n\nAußerdem standen im Haushaltsjahr 1991 350000 DM für Büchergrundbestandsmittel\nzur Verfügung.\n\nZu 32:\n\nFür alle an der Lehramtsausbildung beteiligten Stellen der Universitäten gilt der seit\n1975 bestehende Wiederbesetzungsvorbehalt. Eine Stellenfreigabe erfolgt jeweils nach\nsorgfältiger Prüfung im Einzelfall.\n\nIn Abstimmung mit der Universität Osnabrück sind im Juni die Stelle der BesGr. C 3\nfür „Deutsche Sprache und Didaktik des Deutschunterrichts‘ und im Juli die Stellen\nder BesGr. C 3 für „Chemie und ihre Didaktik“ sowie für „Werken und Kunsterzie-\nhung“ zur Wiederbesetzung freigegeben worden.\n\nIm November wurde eine solche Entscheidung für die Stelle der BesGr. C 4 für „‚Sozial-\npädagogik/ Sozialarbeit‘ getroffen, jedoch unter Umwidmung in „Allgemeine Pädago-\ngik“ und unter Herabstufung nach BesGr. C 3.\n\nHinsichtlich der künftigen Verwendung der Professorenstelle der BesGr. C 4 im Fach\nSport ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Erwogen wird die Umwandlung\nin eine Stelle der BesGr. C 2 auf Zeit (Hochschuldozentur) mit dem Vermerk „ku nach\nBesGt. C 4\" bei Freiwerden der Stelle.\n\nZu 33, 34 und 35:\n\nDie Einrichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Studiengängen ist nach\n891 Abs. 2 Nr. 8 NHG Aufgabe des Senats der Hochschule; die betreffenden Beschlüs-\nse bedürfen nach $ 77 Abs. 5 Nr. 3 NHG der Genehmigung des Ministeriums für Wis-\nsenschaft und Kultur. Dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur liegt ein Senats-\n\n11",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p11-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 12,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\nbeschluß der Universität Osnabrück zur Verlagerung des Teilstudiengangs Latein vom\n5.6.1991 zur Genehmigung vor. Die Genehmigung dieses Beschlusses ist Gegenstand\nder Konkordatsgespräche. Die Einrichtung des Teilstudiengangs Sachunterricht wurde\nvom Senat der Universität Osnabrück am 5.7.1991 beschlossen und nach Rücksprache\nmit der katholischen Kirche mit Erlaß vom 9.6.1992 vorläufig genehmigt.\n\nDie Entwicklung des Studienangebots am Universitätsstandort Vechta ist Gegenstand\nder laufenden Konkordatsgespräche. Es wird daher auf die Vorbernerkung verwiesen.\n\nZu 36:\n\nAuf die Antwort zu 33 wird verwiesen. Für den Teilstudiengang Sachunterricht wurden\n1992 eine Professur der BesGr. C 3, eine Stelle wissenschaftlicher Dienst der VergGr.\nII a BAT sowie insgesamt 45000 DM an laufenden Mitteln zur Verfügung gestellt; zur\nLinderung der am Universitätsstandort Vechta eingetretenen Überlast wurde die Stelle\ndes wissenschaftlichen Dienstes zunächst dem Standort Vechta zugewiesen.\n\nZu 37:\n\nAuf die Antwort zu 33 wird verwiesen.\n\nZu 38 bis 50:\n\nAuf die Vorbemerkung wird verwiesen.\n\nZu 51:\n\nDer Wissenschaftsrat hatte in seinen Empfehlungen zum Universitätsstandort Vechta\nangeregt, die Lehrerausbildung ersatzlos nach Oldenburg bzw. Osnabrück zu verlagern\nund an der Fachhochschule Osnabrück einen Studiengang Agrobusiness einzurichten.\nDie von der früheren Landesregierung eingerichtete Hochschulstrukturkommission hat-\nte ebenfalls zur ersatzlosen Schließung des Universitätsstandortes geraten. Zur Behe-\nbung regionaler Defizite in der Versorgung mir Fachhochschulstudienplätzen liegt ein\nGutachten des Instituts für Enrwicklungsplanung und Strukturforschung an der Univer-\nsität Hannover vor, das die Schaffung von Fachhochschulangeboten am Standort Lingen\nempfiehlt. Insofern trifft die Feststellung nicht zu, daß „alle Beteiligten“ die Einrich-\ntung einer Fachhochschule in Vechta für sinnvoll und notwendig halten.\n\nDie Errichtung eines weiteren Fachhochschulstandortes in Nordwestniedersachsen ist ım\nRahmen des laufenden Fachhochschulentwicklungsprogramms nicht finanzierbar,\nwenn nicht Ressourcen zu Lasten des Universitätsbereichs bereitgestellt werden können.\nAngesichts der aktuell gegebenen Auslastungssituation an den Universitäten sieht dıe\nLandesregierung keine Möglichkeit, die zusätzlich erforderlichen Ressourcen ım Rah-\nmen des Hochschulentwicklungsprogramms bzw. im Fachhochschulentwicklungspro-\ngramm bereitzustellen. Die Landesregierung wird dennoch die Überlegungen zur Stär-\nkung des Fachhochschulbereichs in Nordwestniedersachsen weiterverfolgen, um zu ei-\nnem geeigneten Zeitpunkt zügig die erforderlichen Schritte zur Realisierung eines der-\nartigen Vorhabens einleiten zu können. Im übrigen verweist die Landesregierung auf\ndie im Rahmen der 2. Regionalkonferenz in Vechta mitgeteilten Kostenschätzungen\nder Steinbeis-Stiftung, die in der Größenordnung des heutigen Zuschußbedarfs des\nUniversitätsstandortes Vechta liegen.\n\nZu 52:\n\nDie Landesregierung geht davon aus, daß die bestehenden Verpflegungseinrichrungen\nin Vechta durch die wachsenden Studentenzahlen ausgelastet sein werden und daher\nim Falle der Schaffung zusätzlicher Hochschuleinrichtungen entsprechende Erweite-",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p12-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 13,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\nIII EEE mm ln nn\n\nrungsmaßnahmen finanziert werden müssen. Die bestehenden Buchbestände der Bi-\nbliothek sind auf Grund ihrer fachlichen Ausrichtung für die in Betracht kommenden\nFachhochschulstudiengänge im wesentlichen nicht nutzbar. Die Erfahrungen an ande-\nten Standorten, an denen sowohl Universitäts- als auch Fachhochschuleinrichtungen be-\nstehen, belegen, daß nennenswerte Einsparungen auf diese Weise nicht erzielt werden\nkönnen.\n\nZu 53:\n\nVergleiche Antwort zu 52.\n\nZu 54:\n\nVon seiten der regionalen Wirtschaft oder der in Betracht kommenden kommunalen\nGebietskörperschaften liegen bisher keine konkreten Angebote vor, sich an der Verwirk-\nlichung zusätzlicher Fachhochschulstudiengänge materiell zu beteiligen. Die Wirtschaft\nund die kommunalen Gebietskörperschaften an den neu errichteten Hochschulstandor-\nten Göttingen, Wolfsburg und Salzgitter haben sich dagegen frühzeitig mit konkreten\nAngeboten beteiligt.\n\nZu 55:\n\nHierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.\n\nSchuchardt",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p13-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 14,
            "content": "Drucksache 12/4278\n\nAnlage 1.1\n\n\"PNS- QiNYWOROWOIg\nWRIPMSSÖUNPIASHaM\nsa\n\n(pras-\"623) 97\n\ntpnig-'613) HD\n\nHI\n\n(pras-\"&,3) wordig\n\nwoldıgueisiben\n\njBzgniyasqy\n\n \n\neıysaA Bunaygy YINIgeUsO Telıssearuf] Jap Ur Jahuejueuelpnig\n\nNiedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode\n\n14",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p14-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219771/?format=api",
            "number": 15,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/4278\n\n \n\nAnlage 1.2\n\nStudierende in der Regeistudienzeit an der Universität Osnabrück, Abteilung Vechta\n\nWS 1988/89 WS 1989/90 WS 1990/91\n\ndar.\n\n     \n\nWS1987/88\ndar.\n\nWS 1991/92\n\n  \n      \n\n \n \n\n    \n\n \n\nin der\n\n  \n \n    \n   \n \n   \n   \n   \n   \n   \n   \n   \n   \n   \n   \n   \n    \n\nin der\n\n   \n\nAbschiußziel Stud. Regel-\n\nstudien-\nzeit\nMagister/Diplom\nDiplom (Erg.-Stud.)\nLGH\nLGH (Erg.-Stud.)\nLR\nLR (Erg.-Stud.)\nLG\nLG (Erg.-Stud.)\nLBS\nWeiterbildungsstudium\nPromotion/Aufb.-Stud.\n\ninsgesamt\n\n(Ausgegeben am 25. 1. 1993) 15",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/69/bc/1a/69bc1a7805ff45e7af15dd86bf18816d/page-p15-{size}.png"
        }
    ]
}