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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4887\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4782 —\n\nBetr.: Umgang mit Gefangenendaten und Dateien\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Alm-Merk (SPD) vom 15. 12. 1989\n\nIn der JVA Celle II fanden sich zahlreiche Beobachtungsbögen und Karteikarten mit\nDaten von Gefangenen in den Papierkörben der Stationen. Diese Dateien gelangten\nin die Hände von Gefangenen, die damit begonnen haben sollen, Handel zu treiben.\nAuch mir liegen solche Beobachtungsbögen vor.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Seit wann ist ihr dieser Sachverhalt bekannt, und was hat sie kurzfristig unternom-\nmen, um diese Unterlagen zurückzuerlangen bzw. dafür zu sorgen, daß die Dateien\nwenigstens zukünftig verschlossen bleiben?\n\n2. Worauf ist es zurückzuführen, daß sich die Dateien in Papierkörben fanden und\ndamit den Gefangenen zugänglich waren?\n\n3. Welche Regelungen mit welchen Inhalten bestehen für die Justizvollzugsanstalten\nbeim Umgang mit Gefangenendaten und Dateien?\n\n4. Hat die Landesregierung den niedersächsischen Datenschutzbeauftragten einge-\nschaltet, und wenn nein, warum nicht?\n\n5. Wie will die Landesregierung zukünftig sicherstellen, daß sich gleiche oder ähnliche\nVorfälle in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten nicht wiederholen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Justizministerium Hannover, den 19. 1. 1990\n— 1552 1 (V) — 406.21 —\n\nZu 1:\n\nErstmals am 6. 12. 1989 erhielt der Leiter der Abt. Justizvollzug im Nds. Justizministe-\ntium durch einen Telefonanruf des Nds. Datenschutzbeauftragten von dem in Rede ste-\nhenden Sachverhalt Kenntnis. Noch am selben Tag wurde der für die JVA Celle II zu-\nständige Referatsleiter beauftragt, den Sachverhalt umgehend aufzuklären. Dieser be-\nsuchte bereits am 7. 12. 1989 die JVA Celle II unangemeldet und stellte folgendes fest:\n\nAm 28. 11. 1989 war dem Sicherheitsdienstleiter der Anstalt von einem Gefangenen\nmitgeteilt worden, daß am 27. 11. 1989 aus dem Informationsraum der Station IV von",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4887\n\nGefangenen ein Stapel Wahrnehmungsbogen, Sozialanamnesen usw. fortgetragen wor-\nden sei. Der Raum wurde sofort überprüft. In ihm befanden sich 2 Kartons mit Proto-\nkollen über Vollzugsplankonferenzen, Sozialanamnesen, Kontaktgespräche usw., also\nUnterlagen mit Daten Gefangener.\n\nDie neuesten Unterlagen stammten aus dem Jahre 1985. Der Informationsraum hatte\nvor Jahten einer inzwischen nicht mehr bestehenden Aufnahmekommission als Bespre-\nchungsraum gedient. Die Kommissionsmitglieder haben die Unterlagen (wohl Über-\nstücke) nicht zu den Akten gegeben, bzw. nach Beendigung ihrer Arbeit nicht vernich-\ntet. Der Informationsraum, in dem diese Unterlagen aufbewahrt wurden, hätte eigent-\nlich immer verschlossen sein müssen, Offenbar ist er vom Stationsbeamten versehentlich\nbeim sog. Zellenaufschluß mit aufgeschlossen worden. Die vom Sicherheitsdienstleiter\nvorgefundenen Unterlagen wurden verplombt und im Aktenkeller sichergestellt. Die\nZellen von Gefangenen, bei denen Unterlagen vermutet wurden, sind durchsucht wor-\nden, ebenso ein Abstellraum. Entwendete Unterlagen wurden nicht gefunden.\n\nZu 2:\n\nDie fraglichen Unterlagen wurden nach dem vorliegenden Erkenntnisstand von einem\nGefangenen, der sie aus dem unverschlossenen Dienstzimmer herausgeholt hatte, in\nder Stationsmülltonne versteckt. Einem anderen Gefangenen ist sodann der Hinweis ge-\ngeben worden, in der Mülltonne lägen Schriftstücke mit schutzwürdigen Daten von Ge-\nfangenen.\n\nIn Papierkörben, anderen Abfallbehältnissen oder sonstwo haben Anstaltbedienstete\nweder ganze Dateien noch einzelne Unterlagen mit Daten Gefangener feststellen\nkönnen.\n\nZu 3:\n\nDie JVA’en des Landes Niedersachsen sind in zahlreichen Einzeleriassen zur Einhaltung\ndatenschutzrechtlicher Bestimmungen angehalten worden. Des weiteren hat es mehrere\nBeratungsgespräche von Mitarbeitern des Nds. Datenschutzbeauftragten in verschiede-\nnen JVA’en des Landes gegeben. Im übrigen wird die Frage des Datenschutzes im Ju-\nstizvollzug — unabhängig von dem konkreten Vorfall — Gegenstand der nächsten An-\nstaltsleitertagung sein. Dem Datenschutz ist im nds. Justizvollzug bisher angemessen\nRechnung getragen worden.\n\nSchließlich hat die Staatsanwaltschaft bei dem LG Lüneburg, Zweigstelle Celle, der der\nFall zur Würdigung unter allen denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten vorlag, festge-\nstellt, daß der Schutzbereich des Datenschutzgesetzes (88 1, 21 NDSG) nicht berührt\nworden ist. Strafrechtlich bedeutsame Verfehlungen konnten von der Staatsanwalt-\nschaft nicht festgestellt werden.\n\nZu 4:\n\nWie aus der Antwort zu Frage 1 ersichtlich ist, wurde der Sachverhalt dem Justizmini-\nsterium durch den Nds. Datenschutzbeauftragten bekanntgemacht.\n\nJustizministerium und Niedersächsischer Datenschutzbeauftragter bearbeiten diese An-\ngelegenheit — wie andere zuvor auch — einvernehmlich.\n\nZu 5:\n\nDie Anstalten sind erneut darauf hingewiesen worden, Unterlagen mit Daten Gefange-\nner so zu verwahren, daß sie Unbefugten nicht zugänglich werden können.\n\nRemmers\n\n2 (Ausgegeben am 2. 2. 1990)",
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