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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5929\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5643 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Böhlke (CDU) - Dis 12/5643\n\nBetr.: Aufstockung von Umschulungs- und Qualifizierungsleistungen durch die\nLandesregierung\n\nDen ehemaligen Mitarbeitern der in Konkurs gegangenen Sürken-Werft wird bei Um-\nschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsamtes das Arbeitslosen- bzw. Un-\nterhaltsgeld aus Landesmitteln auf 90% des vorher erzielten Nettogehaltes aufgestockt.\nHierfür werden auch Mittel des europäischen Sozialfonds verwandt.\n\nSo begrüßenswert diese Maßnahmen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeit-\nnehmer ist, erhebt sich dennoch die Frage einer Gleichbehandlung von in ähnlicher Wei-\nse betroffenen Kolleginnen und Kollegen.\n\nIch frage deshalb die Landesregierung:\n\n1. Wie viele sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gab es in Niedersachsen jeweils zu\nJahresbeginn seit 1988 pro Jahr?\n\n2. Wie viele Unternehmenskonkurse mit wie vielen Beschäftigten mußten seit 1988 pro\nJahr verzeichnet werden?\n\n3. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Niedersachsen seit 1988 pro\nJahr bei der Arbeitsverwaltung Ansprüche auf Umschulungs- bzw. Qualifizierungs-\nmaßnahmen gestellt, und wie viele davon sind jeweils positiv beschieden worden?\n\n4. a) In welchen Fällen und aus welchen einzelnen Gründen hat die Landesregierung\njeweils eine Aufstockung der Leistungen der Arbeitsverwaltung vorgenommen?\n\nb) Welche Mittel welcher Träger sind dafür jeweils verwandt worden?\n\n5. Wird die Landesregierung zukünftig, insbesondere für Langzeitarbeitslose, eine Auf-\nstockung von Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen aus Landes- bzw.\nESF-Mitteln, die ihr zur Verfügung stehen, vornehmen?\n\nWenn ja: in welchem Volumen und nach welchen Kriterien?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Sozialministerium Hannover, den 6. 1. 1994\n— Z/1.1 - 01 425/01 —\n\nDer Verlust von fast 400 Arbeitsplätzen durch den Konkurs der Sürken-Werft ist für das\nstrukturschwache Gebiet des nördlichen Emslandes eine besondere wirtschaftliche und so-\nziale Belastung. Die Landesregierung hielt es deshalb für geboten, die Fördermöglichkei-\nten zu nutzen, die der Europäische Sozialfonds zur Förderung der Entwicklung ländlicher\nGebiete, zu dem der nördliche Teil des Landkreises Emsland gehört (Ziel 5 b-Gebiet), auf-\ngrund entsprechender Planungen des Landes bieter.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5929\n\n \n\nDie Landesregierung konnte bei ihrer Entscheidung, das Unterhaltsgeld für ehemalige\nMitarbeiter der Sürken- Werft aufzustocken, die an Fortbildungs- und Umschulungsmaß-\nnahmen der Bundesanstalt für Arbeit teilnehmen, auf die positiven Erfahrungen zurück-\ngreifen, die 1987 mit einer entsprechenden Förderung für ehemalige Mitarbeiter von\nWerften gemacht wurden. Ziel der Maßnahme ist es, den betroffenen Personenkreis so zu\nqualifizieren, daß er möglichst schnell wieder in das Arbeitsleben integriert werden kann.\nDie Förderung hat sich bewährt.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:\n\nZul:\nIn Niedersachsen gab es sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zum\n31. 12. 1987 2 132 416\n31. 12. 1988 2 163 610\n31. 12. 1989 2 223 448\n31. 12. 1990 2 335 714\n31.12. 1991 2 414 592\n31.12. 1992 2 423 183.\n\nZu 2:\nDie Zahl der Unternehmenskonkurse und -vergleiche betrug im Jahre\n\n1988 1247\n1989 1 100\n1990 988\n1991 906\n1992 974.\n\nFür 1993 liegt bislang kein Zahlenmaterial vor. Es ist aber davon auszugehen, daß die An-\nzahl der Unternehmenskonkurse und -vergleiche leicht über der des Jahres 1992 liegen\nwird. Zu berücksichtigen ist ferner, daß die Zahl der Insolvenzen insbesondere im ersten\nHalbjahr 1993 relativ hoch war, seit einigen Monaten jedoch eine gewisse Beruhigung zu\nverzeichnen ist.\n\nZahlenangaben über die von Konkursen und Vergleichen betroffenen Beschäftigten ste-\nhen nicht zur Verfügung.\n\nZu 3:\nVon 1989 bis 1992 gestellte Anträge auf Teilnahme an Umschulungs- und Qualifizie-\nrungsmaßnahmen: .\nJahr gestellte Anträge positiv beschiedene Anträge\n1989 55 723 52 999\n1990 62 853 60 029\n1991 68 318 65 426\n1992 73 322 70 728\n\nDie Aussagekraft der Anzahl der gestellten bzw. abgelehnten Anträge ist sehr stark einge-\nschränkt, da bereits durch den Verlauf des Beratungsgesprächs in vielen Fällen eine for-\nmale Antragstellung nicht erfolgt.\n\nDie entsprechenden Zahlen für das Jahr 1988 konnten nicht ermittelt werden.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/5929\n\nZu4a:\n\nIm Rahmen der Werften-Umstrukrurierung im Zeitraum 1. 9. 1986 bis 31. 12. 1990 hat\ndas Land Niedersachsen nach Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Umstruk-\nturierungshilfen an Schiffswerften mit dem Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen am\n28. 7. 1987 eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Danach gewährt das Land den\nArbeitnehmern von Schiffswerften in Niedersachsen, die bei der Teilnahme an berufli-\nchen Bildungsmaßnahmen Unterhaltsgeld nach den Vorschriften des Arbeitsförderungs-\ngesetzes erhielten, einen Zuschuß. Durch diesen wird das Unterhaltsgeld auf 100 % des\num die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten\nArbeitsentgeltes aufgestockt, um so rd. 90 % des üblichen Nettoentgeltes zu erreichen.\nBegünstigt worden sind seinerzeit Arbeitnehmer der Schiffswerften Jansen in Leer, Sürken\nin Papenburg, Brand in Oldenburg und Thyssen-Nordseewerke in Emden, die aufgrund\nder damaligen Strukturkrise in der deutschen Schiffsbauindustrie ihre alte Beschäftigung\nim Schiffsbau aufgeben mußten.\n\nIm Anschluß an diese Maßnahme hat die Landesregierung im Herbst 1992 entschieden,\ndas Unterhaltsgeld für die Arbeitnehmer, die von dem Konkurs der Sürken-Werft betrof-\nfen sind, ebenfalls aufzustocken, um auch auf diese Weise eine Gleichbehandlung des be-\n\ntroffenen Personenkreises sicherzustellen.\n\nEine Aufstockung des Unterhaltsgeldes wird ferner aufgrund eines besonderen EG-Pro-\ngrammes für den Personenkreis der Zollagenten und -spediteure, die ihren Arbeitsplatz\ninfolge der Einführung des Binnenmarktes am 1. 1. 1993 verloren haben, vorgenommen.\nDas Unterhaltsgeld wird auch für diesen Personenkreis auf 90 % des Nertoarbeitsentgel-\ntes aufgestockt.\n\nFerner sieht die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der\nberuflichen Wiedereingliederung langfristig arbeitsloser Frauen mit Mitteln des Europäi-\nschen Sozialfonds (Nds. MBl. 1991 S. 1334) die Aufstockung des Unterhaltsgeldes in\nHöhe von 250 DM für arbeitslose Frauen vor, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und\ndie nach einer mindestens dreijährigen Familienphase wieder erwerbstätig werden wollen,\nwenn sie an einer Qualifizierungsmaßnahme der Bundesanstalt für Arbeit teilnehmen.\n\nZu 4b:\n\nDie Aufstockung des Unterhaltsgeldes ist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und\ndes Bundes vorgenommen worden.\n\nZu 5:\n\nDie Niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, auch zukünftig mit Mitteln des Eu-\nropäischen Sozialfonds und des Landes Umschulungs- und Qualifizierungsprojekte er-\ngänzend zu fördern. Sie plant jedoch keine neuen Förderprogramme, durch die das Un-\nterhaltsgeld, das die Arbeitsverwaltung gewährt, aufgestockt wird.\n\nIn Vertretung\n\nGantz-Rathmann\n\n(Ausgegeben am 20. 1. 1994) 3",
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