GET /api/v1/document/219778/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219778/?format=api",
    "id": 219778,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/219778-versto-gegen-mitbestimmungsrechte-in-eigenbetrieben/",
    "title": "Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte in Eigenbetrieben",
    "slug": "versto-gegen-mitbestimmungsrechte-in-eigenbetrieben",
    "description": "",
    "published_at": "1990-01-26T00:00:00+01:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7c/f2/ce/7cf2ce3907624d2abccdb3f842ec123c/d893a325e860a7b53644ff20a596343455c8e888.pdf",
    "file_size": 56166,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7c/f2/ce/7cf2ce3907624d2abccdb3f842ec123c/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7c/f2/ce/7cf2ce3907624d2abccdb3f842ec123c/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "- [Niedersachsen Drucksache 11/4952 (Seite 1)](#page-1)\n",
    "properties": {
        "url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_11_5000/4501-5000/11-4952.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": null,
        "subject": null,
        "producer": "PDFlib+PDI 6.0.0p1 (JDK 1.4/Linux)",
        "publisher": "Landtag Niedersachsen",
        "reference": "11/4952",
        "foreign_id": "ni-11/4952",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.landtag-niedersachsen.de/"
    },
    "uid": "7cf2ce39-0762-4d2a-bccd-b3f842ec123c",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "ni",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "11"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=219778",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 20:41:24.437396+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219778/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4952\n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4567 —\n\nBetr.: Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte in Eigenbetrieben\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Groth, Mientus (SPD) vom 27. 10. 1989\n\nBei der Bildung von Werksausschüssen in kommunalen Eigenberrieben vertritt die Be-\nzirksregierung Weser-Ems Rechtsauffassungen, die unserer Meinung nach nicht mit gel-\ntendem Recht vereinbar sind. Bei Werksausschüssen, die erst in der jüngsten Vergan-\ngenheit konstituiert wurden, wurde kommunalaufsichtlich nicht beanstandet, daß ein\nDrittel der stimmberechtigten Mitglieder im Werksausschuß Mitglieder der Belegschaft\nwurden.\n\nNunmehr wird anläßlich einer Neubildung erklärt, die Beteiligung der Mitglieder der\nBelegschaft habe zu unterbleiben. Die Drittelparität soll unterbunden werden, obwohl\nsich nach Auffassung der Betroffenen die Beteiligung von Mitgliedern der Belegschaft\ngerade bei Eigenbetrieben sehr gut bewährt hat.\n\nWir fragen daher die Landesregierung:\n\n1. Welche Gründe sind dafür maßgeblich, daß die Bezirksregierung Weser-Ems ihre\nAuffassung zur Beteiligung von Mitgliedern der Belegschaft in Werksausschüssen\nkurzfristig geändert hat?\n\n2. Beabsichtigt die Landesregierung, geltendes Recht zum Nachteil der Beschäftigten\nin öffentlichen Unternehmen nicht anzuwenden? Sollen drittelparitätisch besetzte\nWerksausschüsse in Zukunft kommunalaufsichtlich beanstandet werden?\n\n3. Ist die Landesregierung der Auffassung, daß sich die Beteiligung von Mitgliedern der\nBelegschaft in Werksausschüssen nicht bewährt hat? Wenn ja, worauf stürzt die Lan-\ndesregierung ihre Auffassung?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Innenministerium Hannover, den 26. 1. 1990\n— 34.2 — 10200 — 1 —\n\nDie Bezirksregierung Weser-Ems hat die Landkreise, kreisfreien und großen selbständt-\ngen Städte des Bezirks mit Verfügung vom 21. 9. 1989 darauf hingewiesen, daß die\nVorschriften des & 104 a Nieders. Personalvertretungsgesetz grundsätzlich keine Anwen-\ndung finden, wenn kommunale Krankenhäuser gemäß $ 116 a Abs. 2 Satz 3 NGO nach\nden für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt werden. Sie hat dies zu einem\nZeitpunkt getan, als die neue Eigenbetriebsverordnung vom 15.8. 1989 (Nieders. GVBl.",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7c/f2/ce/7cf2ce3907624d2abccdb3f842ec123c/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/219778/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4952\n\n \n\nS.318) veröffentlicht worden war und in der Begründung zu $& 5 {Betriebssatzung) auch\nentsprechende Aussagen zu & 104a Nds. PersVG getroffen wurden. Kommunale Kran-\nkenhäuser sind kommunalverfassungsrechtlich als nichtwirtschaftliche Unternehmen\nund sonstige Einrichtungen der Kranken- und Gesundheitspflege im Sinne von $ 116a\nAbs. 11.V.m. & 108 Abs. 3 Nr. 2 NGO einzuordnen. Es handelt sich danach nicht\num kaufmännisch verwaltete Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die überwie-\ngend wirtschaftliche Aufgaben erfüllen ($ 104a Abs. 2 Nds. PersVG) und auf die\n8 104a Abs. 1 Nds. PersVG anzuwenden ist. Dies schließt jedoch — entsprechend den\nHinweisen in der Begründung zur Eigenbetriebsverordnung — eine freiwillige Anwen-\ndung der genannten Vorschriften nicht aus, wie dies in Einzelfällen im Regierungsbe-\nzick Weser-Ems auch praktiziert und kommunalaufsichtlich bislang nicht beanstandet\nwird. Ebenso hat sich an der Rechtsauffassung, daß auf die als Eigenbetriebe geführten\nwirtschaftlichen Unternehmen der Kommunen ($ 108 Abs. 2 Nr. 1 NGO) die Regelun-\ngen des $104a Nds. PersVG Anwendung finden, nicht geändert.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:\n\nZu I:\n\nDie Bezirksregierung Weser-Ems hat ihre Rechtsauffassung zur Beteiligung von Mitglie-\ndern der Belegschaft in Werksausschüssen wirtschaftlicher Unternehmen (Eigenberrie-\nbe) nicht geändert. Aus Anlaß der Neubildung eines Werksausschusses bei einem kom-\nmunalen Krankenhaus, das künftig nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften\ngeführt werden soll, ist im Verlauf des vorbereitenden Verfahrens zum Erlaß einer Be-\ntriebssatzung auf der Grundlage des seinerzeitigen Erkenntnisstandes mündlich erklärt\nworden, daß die Anwendung des $ 104a Nds. PersVG nicht für vertretbar gehalten wür-\nde. Von einer Weiterverfolgung dieser Auffassung ist abgesehen worden.\n\nZu 2 (Sätze 1 und 2):\nNein.\n\nZu 3:\nNein.\n\nStock\n\n2 (Ausgegeben am 16. 2. 1990)",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/7c/f2/ce/7cf2ce3907624d2abccdb3f842ec123c/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}