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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6103\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5690 —\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Vogelsang (CDU) — Drs 12/5690\n\nBetr.: Empfehlung von Schulbehörden zur Teilnahme an einer Gewerkschaftsveran-\nstaltung\n\nDie Bezirksregierung Weser-Ems hat Schulen und Schulbehörden mit Schreiben vom\n1. September 1993 nachdrücklich auf die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissen-\nschaft am 4. und 5. November 1993 durchgeführten „Ostfriesischen Hochschultage“\nhingewiesen: „Ich weise empfehlend auf dieses Angebot hin. Lehrkräften kann auf An-\ntrag Sonderurlaub gewährt werden, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht ent-\ngegenstehen.“\n\nIch frage die Landestegierung:\n\n1. Warum sieht sich die Bezirksregierung Weser-Ems veranlaßt, Schulen und Schulbe-\nhörden nachdrücklich und empfehlend auf eine Veranstaltung der GEW und in die-\nsen Zusammenhang auch noch auf die mögliche Gewährung von Sonderurlaub hin-\nzuweisen?\n\n2. Hält es die Landesregierung nicht für das übliche Verfahren, daß Gewerkschaften\nund Verbände selbst zu derartigen Veranstaltungen einladen und die interessierten\nLehrerinnen und Lehrer dann unter Beifügung des Programms die zuständige Schul-\nbehörde um Sonderurlaub bitten?\n\n3. In welchen anderen Fällen haben niedersächsische Schulbehörden seit Regierungs-\nwechsel empfehlend auf Veranstaltungen der GEW und anderer Lehrerverbände un-\nter Hinweis auf möglichen Sonderurlaub hingewiesen?\n\n4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben von der ausdrücklichen Empfehlung der\nSchulbehörden Gebrauch gemacht?\n\n5. Beabsichtigt die Landesregierung, künftig weitere Empfehlungen dieser Art auszu-\nsprechen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 11. 2. 1994\n— 01 — 01 420/75 — 12/5690 —\n\nDie „Ostfriesischen Hochschultage‘‘, die vom Bezirksverband der Gewerkschaft Erzie-\nhung und Wissenschaft in zweijährigen Rhythmus mit ausschließlich pädagogischen\nInhalten durchgeführt werden, haben für die Lehrerschaft im osıfriesischen Raum eine\nlange Tradition. Die Bezirksregierung Weser-Ems hat die Lehrkräfte auf diese Veran-\nstaltung seit 1985 mit empfehlenden Hinweisen ebenso aufmerksam gemacht wie auf\nVeranstaltungen anderer Lehrerverbände und Institutionen, wenn diese Angebote für\ndie Lehrerschaft als relevant und richrungweisend sowie dem Bildungsauftrag der\nSchule entsprechend eingeschätzt wurden.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6103\n\n \n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nDie Bezirksregierung Weser-Ems hat sich zu dem in der Anfrage erwähnten empfehlen-\nden Hinweis auf die „Ostfriesischen Hochschultage‘‘ deshalb veranlaßt gesehen, weil\nes sich hierbei um eine traditionsreiche und pädagogisch besonders bedeutsame Veran-\nstaltung für die Lehrerinnen und Lehrer in dieser Region handelt. Wie dem von der\nFragestellerin zitierten Schreiben der Bezirksregierung zu entnehmen ist, ist allerdings\nauch 1993 nicht „nachdrücklich“, sondern „empfehlend‘ auf dieses Angebot hinge-\nwiesen worden. Der in diesem Schreiben außerdem enthaltene Hinweis auf eine mög-\nliche Gewährung von Sondenurlaub beschreibt lediglich die sich aus der Sonderurlaubs-\nverordnung ergebende Rechtslage.\n\nZu 2:\n\nJa; wie bereits in der Vorbemerkung dargelegt, gibt es empfehlende Hinweise von sei-\nten der Bezirksregierung auch nur bei Veranstaltungen, die als pädagogisch besonders\nbedeutsam eingestuft werden.\n\nZu 3:\n\nDie Bezirksregierung Weser-Ems hat seit Juni 1990 außer auf die in der Anfrage ge-\nnannte Veranstaltung auf folgende weitere Angebote anderer Institutionen empfehlend\nhingewiesen: den Grundschullehrertag des Verbandes Bildung und Erziehung im Jahre\n1993 sowie die alljährlich stattfindende „Pädagogische Woche‘ der Carl-von-Ossietz-\nky-Universität in Oldenburg. Damit hat diese Bezirksregierung nicht nur hinsichtlich\nder „Ostfriesischen Hochschultage“ an ihrer seit 1985 bestehenden Tradition festgehal-\nten, sondern auch im übrigen ihre bereits vor 1990 geübte Praxis empfehlender Hinwei-\nse fortgesetzt, die sich in der vorigen Wahlperiode z.B. auf folgende Veranstaltungen\nbezog: den Realschullehrertag des Verbandes Deutscher Realschullehrer in den Jahren\n1987 und 1988 sowie den Religionslehrertag für Lehrerinnen und Lehrer im Bereich des\nBischöflich Münsterschen Offizialatsbezirkes Oldenburg im Jahre 1988.\n\nVon anderen Schulbehörden hat es keine empfehlenden Hinweise auf derartige Veran-\nstaltungen der Lehrerverbände gegeben.\n\nZu 4:\n\nÜber die Gewährung von Sonderurlaub sind weder in diesen noch in anderen Fällen\nstatistische Erhebungen durchgeführt worden; die von der Fragestellerin gewünschten\nZahlenangaben sind daher nicht möglich.\n\nZu 5:\n\nSeitens der Landesregierung ist nicht beabsichtigt, die seit 1985 geübte Praxis, in Ein-\nzelfällen auf pädagogisch besonders bedeutsame Veranstaltungen empfehlend hinzu-\nweisen, zu verändern.\n\nWernstedt\n\n2 (Ausgegeben am 28. 2. 1994)",
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