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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2419\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/1778 —\n\nBetr.:' Müllentsorgung im Landkreis Aurich\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Ontijd (CDU) vom 15. 7. 1991\n\nSeit 1984 wird die Müllentsorgung im Landkreis Aurich ausschließlich auf der Müllde-\nponie Großefehn durchgeführt. Angeschlossen sind der Mülldeponie ein Kompostie-\nrungswerk und ein Kunststoff-Recycling-Pilotprojekt.\n\nBürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Großefehn, insbesondere in den angrenzen-\nden Ortschaften der Deponie, beklagen seit Jahren zunehmende Geruchs- und Lärmbe-\nlästigungen sowie die zunehmende Belastung des Grundwassers im Umfeld der Depo-\nnie durch eintretende Sickerwässer.\n\nEin vom Landkreis Aurich in Auftrag gegebenes Gutachten hinsichtlich der Gefähr-\ndungsabschätzung liegt jetzt vor. Es soll Grundlage für Sicherungs- und Sanierungs-\nmaßnahmen sein, die von der Bezirksregierung Weser-Ems zu genehmigen sein\nwerden.\n\nDie Forderungen der Bürgerinnen und Bürger gehen dahin, die Deponie baldmöglichst\nzu schließen bzw. Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen umgehend zu beginnen. In\neiner öffentlichen Sitzung des Ortsrates Aurich-Oldendorf am 1. 7. 1991 wurden diese\nForderungen erneut vorgetragen. Einzelne Versammlungsteilnehmer berichteten von\nübelriechendem und verfärbtem Grundwasser in Viehtränken und beklagten erhebliche\nGeruchsbelästigungen je nach Windlage. Einige Teilnehmer sprachen von auftretenden\nHauterkrankungen.\n\nIch frage die Landesregierung: \\\n\n1. Wann ist mit der Genehmigung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen\ndurch die Bezirksregierung Weser-Ems aufgrund des vorliegenden Gutachtens zu\nrechnen?\n\n2. Um welche Sicherungsmaßnahmen wird es sich nach der gutachterlichen Gefähr-\ndungsabschätzung handeln?\n\n3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen?\n4. Welcher Zeitrahmen ist für die zu 2. und 3. erfragten Maßnahmen vorgesehen?\n\n5. In weicher Weise soll die Deponie während und nach Absicherung und Sanierung\nweitergeführt werden?\n\n6. Wird dabei der für 1992 vorgesehene Schließungszeitpunkt Berücksichtigung fin-\nden (Aussage der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Landtagsfrak-\ntion vom 30. 1. 1991)?",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2419\n\n7. Teilt die Landesregierung den Standpunkt des Landkreises Aurich, der den Schad-\nstoffeintrag ın das Grundwasser, abfließend über den in der Nähe der Deponie be-\nfindlichen „Sauteler Kanal“, für vertrerbar hält? (Der Kanal durchfließt im übri-\ngen das Naturschutzgebiet „Flumm“.)\n\n8. Welche Vorkehrungen wird sie im Falle einer kurzfristigen Schließung für eine ord-\nnungsgemäße Entsorgung im LK Aurich treffen?\n\n9. Teilt sie die neuerliche Auffassung des Landrates und Finanzministers Hinrich\n: Swieter, dem Landkreis Aurich bei der Ausweisung von zusätzlichen Deponieflä-\nchen zu helfen (Ostfr. Nachrichten vom 13. 7. 1991)?\n\n10. Wenn ja, stehen dafür Flächen in der Nähe der jetzigen Deponie bereits zur Verfü-\ngung, bzw. werden diese verfügbar gemacht?\n\n11. Wenn nein, wo stehen Deponiekapazitäten zur Verfügung?\n\n12. Wird die Landesregierung ggf. einem sog. Mülltourismus in der Weise zustimmen,\ndaß Hausmüll vorübergehend auf eine Deponie im Nachbarkreis verbracht wird\nbzw. ein weiterer Teil über die kreisfreie Stadt Emden der Müllverbrennung zuge-\nführt wird? (Planvorstellungen beim Landkreis Aurich)\n\n13. Wenn ja, welche gesetzliche Grundlage wird dafür geschaffen, bzw. wird das Nie-\nders. Abfallgesetz diese Möglichkeiten vorsehen?\n\n14. Wird die Landesregierung in diesem Falle ihr striktes Nein zur Hausmüllverbren-\nnung damit aufgeben und diese als Notlösung gelten lassen (wie Finanzminister\nSwieter in seiner Stellungnahme zur Verbrennung in den Ostfr. Nachrichten vom\n13. 7. 1991 ausgeführt hat)?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Umweltministerium Hannover, den 29. 11. 1991\n— 604 — 01425/ 7/4 — 37 —\n\nDer Landkreis Aurich entsorgt seine Siedlungsabfälle im Müllkompostwerk und der\nHausmülldeponie Großefehn.\n\nDurch verschiedene Maßnahmen, wie z. B. Optimierung der vorhandenen Wertstoff-\nerfassung, Grün- und Bioabfallkompostierung, Gewerbemüllsortierung und Aufberei-\ntung von Bauschutt und Baustellenmischabfällen sollen die Abfallmengen verringert\nwerden. Einige dieser Maßnahmen sind in Teilbereichen des Landkreises Aurich bereits\nangelaufen.\n\nTrotz dieser Anstrengungen ist die Aufnahmekapazität der Deponie Großefehn in ab-\nsehbarer Zeit erschöpft. Im Rahmen einer Standortuntersuchung kann ein Folgestand-\nort voraussichtlich erst 1992 festgelegt werden. Nach realistischer Einschätzung dürfte\neine betriebsbereite Deponie nicht vor 1997 zur Verfügung stehen. Somit wird eine\nübergangsweise Entsorgung der Auricher Siedlungsabfälle in Entsorgungsanlagen ande-\nter Körperschaften erforderlich.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2419\n\n \n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nDer Plangenehmigungsantrag des Landkreises Aurich zur Sicherung und Rekultivierung\nder Deponie Großefehn wird bei der Bez.-Reg. Weser-Ems mit besonderer Priorität be-\narbeitet.\n\nDie Antragsunterlagen wurden zuerst der üblichen technischen Vorprüfung unterzogen\nund:liegen zur Zeit den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vor.\n\nZu 2 und 3:\n\nDie gutachterliche Gefährdungsabschätzung ist Grundlage des o. g. Antrages auf Plan-\ngenehmigung.\n\nZu den Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen gehören die Errichtung einer Dicht-\nwand, die Installation einer aktiven Entgasungsanlage sowie die Abdichtung der Depo-\nnieoberfläche mit mehreren Dichtungs- und Entwässerungsschichten (Gesamtdicke ca.\n2,3 m).\n\nZur Ausnutzung des planfestgestellten Deponievolumens sollen noch nicht belegte Ab-\nlagerungsflächen mit einer Basisabdichtung ausgestattet werden. Diese Untergrundab-\ndichtung wird dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt.\n\nZu 4:\n\nDer Zeitrahmen richtet sich nach den Vorgaben, die sich aus den Ausschreibungs- und\nVergabebedingungen ergeben. Dabei ist besonders der Einfluß der Witterung auf das\nBaugeschehen zu berücksichtigen. Die Verwendung von tonigen/schluffigen Materia-\nlien erfordert trockene Wetterphasen. Frostperioden stoppen jegliche Bautätigkeit auf\nder Deponie.\n\nDie Erfahrungen von anderen Deponiestandorten zeigen, daß sich für die Ausführung\nder Sanierungs- und Sicherungsarbeiten nur ein sehr grober Zeitrahmen festlegen läßt,\nder sich u. U. um mehr als ein halbes Jahr verschieben kann. Dabei ist zu berücksichti-\ngen, daß eine Deponie sehr hohen technischen Anforderungen unterliegt und eine\nVielzahl von Einzelgewerken in ihrer Bauausführung genau aufeinander abgestimmt\nwerden müssen. \\\n\nZu 5:\n\nDie Endgestaltung der Deponie richtet sich nach den Erfordernissen des Standes der\nTechnik. Dazu gehört u. a. eine Oberflächenneigung, die einen schnellen Abfluß des\nNiederschlagswassers gewährleistet. Die restliche Beschickung der Deponie ist von der\nOberflächen-Endgestaltung abhängig, weil diese ein technisch erforderliches Siche-\nrungsziel darstellt. Nach Abschluß aller Deponierungs- und Sicherungsmaßnahmen\nverbleiben noch Nachsorgemaßnahmen wie Pflege des Bewuchses, Kontrolle der\nEntgasungs- und Sickerwasseranlagenteile. Das Deponiegelände bleibt, u.a. zum\nSchutz der genannten Anlagen vor unbefugten Eingriffen, dem öffentlichen Zugang\nverschlossen. Diese Maßgaben sind allgemein üblich und nicht nur auf den Standort\nGroßefehn bezogen.\n\nWann die Nachsorgemaßnahmen eingestellt werden können, ist nach dem gegenwätti-\ngen Kenntnisstand nicht absehbar. Wahrscheinlich wird es mehrere Jahre dauern, bis\nendgültig über den Abschluß der Deponie befunden werden kann.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2419\n\n \n\nZu 6:\n\nDas in der Beantwortung der Großen Anfrage vom 30.1.1991 (Drs 12/1144) genannte\nVerfüllungsdatum gibt den Stand der zu diesem Zeitpunkt bekannten Planungen wie-\nder. Die Laufzeit der Deponie Großefehn ist beendet, wenn die planfestgestellten Abla-\ngerungskapazitäten erschöpft sind. Wie aus den vorstehenden Erläuterungen ersicht-\nlich, ist ein genauer Zeitpunkt gegenwärtig nicht bestimmbar.\n\nZu 7:\n\nDie Landesregierung hält einen Schadstoffeintrag in das Grundwasser nicht für vertret-\nbar. Der Landkreis Aurich hat auf Anfrage mitgeteilt, daß er dies ebenfalls für nicht\nvertretbar hält.\n\nNach den Ergebnissen der Gefährdungsabschätzung wird durch die Errichtung einer\nDichtwand im Zustrombereich der Deponie und der Oberflächenabdichtung zur Ver-\nminderung des Niederschlagseintrages in den Deponiekörper ein Schadstoffeintrag ins\nGrundwasser erheblich reduziert.\n\nDas für die Erarbeitung des Sicherungs- und Sanierungskonzeptes erstellte Brunnennetz\nwird aufzeigen, welche Erfolge die genannten Maßnahmen bringen werden.\n\nZu 8:\n\nAufgrund der sich abzeichnenden Entsorgungssituation im Landkreis Aurich hat die\nBez.-Regierung Weser-Ems eine Abfallentsorgungskonzeption entwickelt, die u.a. eine\nübergangsweise Entsorgung Auricher Abfälle auf der Deponie Breinermoor des Land-\nkreises Leer vorsicht.\n\nDie Landesregierung geht davon aus, daß für die Übergangszeit eine einvernehmliche\nRegelung mit den benachbarten Körperschaften vereinbart werden kann. Vorkehrun-\ngen der Landesregierung würden sich in diesem Fall erübrigen.\n\nZu 9:\n\nJa. Die Ausweisung von Deponiestandorten ist Aufgabe der abfallbeseitigungspflichti-\ngen Körperschaften im Rahmen der Aufgabenerledigung des eigenen Wirkungskreises.\nDie Landesregierung hat angekündigt, daß sie den Körperschaften Grundlagen für die\nEntscheidungsfindung liefert. In diesem Zusammenhang wird sie in Kürze einen ersten\nZwischenbericht über hydrogeologisch potentiell geeignete Flächen in Niedersachsen\nvorlegen. Es ist beabsichtigt, entsprechende Arbeiten zu vertiefen und den Körperschaf-\nten als Serviceleistung des Landes zur Verfügung zu stellen.\n\nIn diesem Kontext werden dem Landkreis Aurich die erforderlichen Daten zur Verfü-\ngung gestellt.\n\nZu 10 und 11:\n\nBei der Standortsuche für Siediungsabfalldeponien sollen nur Flächen berücksichtigt\nwerden, die die geologischen Mindestanforderungen an den Untergrund erfüllen und\nnicht bestimmten anderen Nutzungen (u. a. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete)\nunterliegen.\n\nDie im Rahmen der Standortsuche erforderliche geologische Beurteilung ist noch nicht\nabgeschlossen. Es können deshalb auch noch keine Hinweise auf zur Verfügung stehen-\nde Deponiestandorte im Landkreis Aurich gegeben werden.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/2419\n\n \n\nZu 12:\n\nWie zu Frage 8 ausgeführt, macht die Entsorgungssituation im Landkreis Aurich eine\nübergangsweise Entsorgung der Auricher Abfälle in Entsorgungsanlagen benachbarter\nKörperschaften erforderlich.\n\nDie Landesregierung ist nicht der Auffassung, daß das verbleibende Siedlungsabfallauf-\nkommen des Landkreises Aurich über den Entsorgungsvertrag der Stadt Emden in die\nMüllverbrennungsanlage Bremerhaven verbracht werden soll.\n\nZu 13:\n\nDie bestehenden gesetzlichen Grundlagen lassen eine vorübergehende gebietsübergrei-\nfende Entsorgung auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen den beteiligten\nKörperschaften oder auch nach & 3 Abs. 5 des Abfallgesetzes zu, um Entsorgungsnot-\nständen zu begegnen.\n\nEs wird im übrigen auf das NAbfG (Drs 12/1210) verwiesen.\n\nZu 14:\nEnrfällt.\n\nGriefahn\n\n(Ausgegeben am 17. 12. 1991) 5",
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