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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode . Drucksache 12/6091\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 12/5868 — :\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Goldmann (FDP) — Drs 12/5868\n\nBetr.: Unterrichtsversorgung an der Theodor-Heuss-Realschule Uelzen\n\nDie Unterrichtsversorgung der Theodor-Heuss-Realschule in Uelzen liegt nach Darstel-\nlung des Elternratsvorstandes bei 96 %. Die inzwischen durch Erkrankungen, Abord-\nnungen usw. eingetretenen Unterrichtskürzungen werden dabeı nicht berücksichtigt.\n\nObwohl die Theodor-Heuss-Realschule selbst Kürzungen auf Grund von Krankheiten,\nWeiterbildung etc. hinnehmen mußte, muß sie Abordnungen — diesmal an die Orien-\ntierungsstufe Bad Bevensen — vornehmen.\n\nIch frage die Landesregierung:\n\n1. Aus welchen Gründen wurde die KGS Bad Bevensen, die eine bessere Unterrichts-\nversorgung vorweisen kann und mit der OS „unter einem Dach angesiedelt‘“ ist,\nnicht zur Abordnung herangezogen werden?\n\n2. Warum werden Anträge auf Beurlaubung ohne Bezüge positiv entschieden, ohne\nder jeweils betroffenen Schule direkt einen Ersatz zu stellen?\n\n3. Wie viele „Springer“ stehen dem Schulaufsichtsamt Uelzen zur Verfügung?\n\n4. Warum werden dem Schulaufsichtsamt Uelzen im Vergleich zu anderen Schulauf-\nsichtsämtern so wenig Planstellen zugewiesen?\n\n5. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung kurzfristig die dramatisch zuge-\nspitzte Unterrichtsversorgung im Schulaufsichtsamt Uelzen abbauen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 8. 2. 1994\n— 01 — Ol 420/5 — 12/5868 —\n\nDer vom Fragesteller in der Vorbemerkung wiedergegebene Sachverhalt zur Unter-\ntichtsversorgung der Theodor-Heuss-Realschule in Uelzen ist nicht zutreffend.\n\nDie rechnerische Unterrichtsversorgung der Schule ist zum 1. 9. 1993 mit 100,6% um\n4,7 Prozentpunkte oder umgerechnet 27 Lehrerstunden über der durchschnittlichen\nUnterrichtsversorgung der Schulen (ohne Sonderschulen) im Schulaufsichtsamt Uelzen\nfestgestellt worden.",
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"content": "Niedersächsischer Landrag — Zwölfte Wahlperiode : Drucksache 12/6091\n\nAb September bzw. Oktober 1993 verringerten sich die Lehrerstunden der Schule um\n19,5 auf 552 Lehrerstunden, was eine Unterrichtsversorgung von 97,2% bedeutet. Dies\nwar Folge der befristeten Herabsetzung der Regelstundenzahl einer Lehrkraft wegen\nvorübergehend herabgeminderter Dienstfähigkeit gemäß $ 7 ArbZVO und einer Teil-\nabordnung. Damit war die Schule um rund 7 Lehrerstunden bessergestellt als der\nDurchschnitt der Schulen ım Schulaufsichtsamt Uelzen.\n\nDer Fragesteller unterstellt, daß eine Abordnung von der Theodor-Heuss-Realschule\nvorgenommen wurde. Nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg brauchte diese\nMöglichkeit auf Grund der personellen Entwicklung im Bereich des Schulaufsichtsamts\nUelzen nicht weiter verfolgt zu werden.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu l:\n\nIm Schuljahr 1993/94 sind 9 Lehrkräfte mit insgesamt 50 Lehrerstunden von der KGS$\nBad Bevensen an die benachbarte Orientierungsstufe abgeordnet. Zum Ausgleich uner-\nwarteter Ausfälle wurden zeitweilig weitere drei Lehrerstunden an die Orientierungs-\nstufe abgegeben.\n\nZu 2:\n\nBeamte, damit auch beamtete Lehrkräfte, haben nach Vorlage bestimmter Vorausset-\nzungen einen Rechtsanspruch auf Beurlaubung oder Ermäßigung der Arbeitszeit aus\nfamiliären Gründen nach 8 87 a NBG.\n\nSeit 1990 werden sämtliche Stellenreste, die durch Beurlaubungen oder Teilzeitbeschäf-\ntigungen anfallen, für die Einstellung zusätzlicher beamteter Lehrkräfte verwandt. Frei-\nwerdende Stellen bzw. Stellenreste werden jedoch nicht in jedem Fall für die jeweilige\nSchule, an der die beurlaubte oder teilzeitbeschäftigte Lehrkraft beschäftigt ist, vorge-\nsehen. Maßgabe für die Zuweisung von Lehrkräften ist der Ausgleich der Unterrichtsver-\nsorgung innerhalb des Regierungsbezirks bzw. im jeweiligen Schulaufsichtsamt.\n\nErgeben sich durch Beurlaubungen oder Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit von Lehr-\nkräften kurzfristig Abweichungen in den Planungsdaten, die die Schulbehörden zum\nAusgleich der Unterrichtsversorgung verwenden, so können zur vorübergehenden Über-\nbrückung Abordnungen erfolgen oder bei besonders schwerwiegenden Ausfällen Ver-\ntretungslehrkräfte eingesetzt werden.\n\nDas Schulaufsichtsamt Uelzen hat Anträgen auf Beurlaubung bzw. Ermäßigung der\nArbeitszeit von Lehrkräften der Theodor-Heuss-Realschule bereits vor Beginn des Schul-\njahres 1993/94 zugestimmt, weil abzusehen war, daß die Unterrichtsversorgung der\nSchule nach Abzug der Lehrersiunden zum Stichtag der Erhebung am 1. 9. 1993 über\nder durchschnittlichen Unterrichtsversorgung im Schulaufsichtsamt liegen würde.\n\nAn der Theodor-Heuss-Realschule nehmen Lehrkräfte die Möglichkeit, nach 8 87 a\nNBG beurlaubt zu werden oder Teilzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen, im Um-\nfang von 140,5 Lehrerstunden wahr. Diese Stellen bzw. Stellenreste sind mit Neuein-\nstellungen wiederbesetzt worden, jedoch an anderen Schulen mit einem entsprechen-\nden Bedarf in der Unterrichtsversorgung. Wären hierfür an der Theodor-Heuss-Real-\nschule Ersatzeinstellungen erfolgt, wäre die rechnerische Unterrichtsversorgung der\nSchule zum 1. 9. 1993 mit 125,4% festgestellt worden. Andere Schulen hätten auf\nGrund einer derart krassen Besserstellung zum selben Zeitpunkt entsprechende Defizite\nausgewiesen,",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Zwölfte Wahlperiode Drucksache 12/6091\n\n \n\nZu 3: ”\n\nZu Beginn eines Schuljahres ist grundsätzlich der gesamte Unterrichtsbedarf mit den\nvorhandenen, auf Dauer beschäftigten Lehrkräften abzudecken. Damit sollen die insge-\nsamt 400 „Springer-Lehrkräfte‘ und die in begrenztem Umfang für „Feuerwehr-Lehr-\nkräfte‘“ zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wieder frei werden für neue im Laufe\ndes Schuljahres zu erwartende Ausfälle von Lehrkräften. Über die Dringlichkeit des Ein-\nsatzes von Vertretungslehrkräften entscheidet die jeweilige Bezirksregierung.\n\nBei den Schulaufsichtsämtern stehen landesweit insgesamt 372 „Springer-Lehrkräfte“\nbereit, in unvorhergesehenen Fällen Vertretungsunterricht zu erteilen; bei der Bezirks-\nregierung Lüneburg sind dies 80 „Springer-Lehrkräfte“. Das Schulaufsichtsamt Uelzen\nverfügt im Schuljahr 1993/94 über 4 „‚Springer-Lehrkäfte‘, was in etwa seinem Anteil\nam Lehrerbedarf im Regierungsbezirk Lüneburg entspricht.\n\nZu 4:\n\nEs ist Aufgabe der Bezirksregierungen, die ihnen unterstellten Schulaufsichtsämter so\nmit Lehrerstunden zu versorgen, daß diese untereinander eine möglichst gleichmäßige\nUnterrichtsversorgung aufweisen. Dies geschieht unter Berücksichtigung aller bekann-\nten Personalmaßnahmen wie Pensionierungen, Beurlaubungen, Versetzungen oder\nNeueinstellungen.\n\nZu 5:\n\nDie der Frage zugrundeliegende Einschätzung zur Unterrichtsversorgung der Schulen\nim Schulaufsichtsamt Uelzen ist nicht zutreffend.\n\nFür das Schulaufsichtsamt war zum 1. 9. 1993 eine durchschnittliche rechnerische\nUnterrichtsversorgung festgestellt worden, die um 0,3 Prozentpunkte über der durch-\nschnittlichen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen im Regierungsbe-\nzirk Lüneburg lag. Um die durchschnittliche Unterrichtsversorgung der Schulen im\nSchulaufsichtsamt Uelzen weiter an den durchschnittlichen Versorgungsstand im Regie-\nrungsbezirk anzugleichen, wurden dem Schulaufsichtsamt zum 1. 2. 1994 sechs von\ninsgesamt 163 im Regierungsbezirk Lüneburg neu eingestellten Lehrkräften zugewie-\nsen.\n\nWernstedt\n\n(Ausgegeben am 21. 2. 1994) 3",
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