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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4948\n\n \n\nAntwort auf eine Kleine Anfrage\n— Drucksache 11/4757 —\n\nBetr.: Fehlende finanzielle Unterstützung für Öffentlichen Personennahverkehr\n(ÖPNV) in Niedersachsen aus Strukturhilfemitteln\n\nWortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Aller, Biel, Mientus, Schurreit, Frau Tewes\n(SPD) vom 13. 12. 1989\n\nWeder im Landeshaushalt 1989 noch im Landeshaushalt 1990 sind unter den Maßnah-\nmen nach dem Strukturhilfegesetz Mittel zur Förderung des ÖPNV eingesetzt worden.\nAuch ein Antrag der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, den Titel Förde-\nrung des Öffentlichen Personennahverkehrs zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse‘‘\nim Einzelplan 08 um 10 Millionen DM auf dann 10,2 Millionen DM aufzustocken,\nwurde nicht in den Haushalt übernommen. Von den 652 Millionen DM, die das Land\nNiedersachsen jährlich vom Bund zur Verbesserung der Strukturen z.B. in Wirtschaft,\nUmwelt und Verkehr erhält, fließt damit dem umwelt- und verkehrspolitisch wichtigen\nBereich ÖPNV aus dem Landeshaushalt nichts zu. Da die Kommunen an den Struktur-\nhilfemitteln nicht hälftig, sondern mit einem geringen Anteil beteiligt werden, stehen\nauch ihnen aus diesem Topf wenig Mittel zur Förderung des ÖPNV zur Verfügung.\nZudem hat das Niedersächsische Innenministerium in einem Schreiben an den Ver-\nkehrsclub der Bundesrepublik Deutschland/VCD-Landesverband Niedersachsen vom\n25. Mai 1989 mitgeteilt, daß auch seiner Ansicht nach sich eine „Einflußnahme des\nStrukturprogramms auf die Entwicklung des ÖPNV ... mit Hilfe des kommunalen An-\nteils nicht verwirklichen‘ lasse.\n\nNach der Maßgabe des Strukturhilfegesetzes gehört der Bereich ÖPNV zu den förde-\nrungsfähigen und förderungswürdigen Bereichen.\n\nWir fragen die Landesregierung:\n\n1. Welche Möglichkeiten der Förderung des ÖPNV und zur Einbeziehung des Ver-\nkehrswesens in ein Konzept zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft\ngibt es nach dem Strukturhilfegesetz des Bundes?\n\n2. Warum hat die Landesregierung die Förderung des ÖPNV in Niedersachsen, insbe-\nsondere auch in der Fläche, nicht zu einem Schwerpunkt der Verwendung der Struk-\nturhilfemittel gemacht?\n\n3. Wie verhalten sich monatelange und ergebnislose Bemühungen wie z. B. die der Re-\ngionalverkehr Hannover GmbH (RVH) um Aufklärung über Fördermöglichkeiten\nnach dem Strukturhilfegesetz mit Zusicherungen wie der des Ministerpräsidenten,\n„jeden Vorschlag von Bürgern und Gruppen“ zur Verwendung der Strukturhilfe-\nmittel „sorgfältig auf seine Verwirklichungschance zu prüfen‘‘ (Pressemitteilung der\nLandesregierung vorm 9. März 1989)?\n\n4. Hält es die Landesregierung angesichts der zum Teil unzumutbaren Verhältnisse im\nÖPNV in der Fläche für vertretbar, daß Anträge wie der der Verkehrsgemeinschaft",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4948\n\n \n\nLandkreis Nienburg (VLN) zur Bezuschussung von ÖPNV-Anschaffungen zunächst\nbei der Aufstellung des Landeshaushalts nicht berücksichtigt worden sind und dann\nnach einer langen Bearbeitungszeit von fast einem halben Jahr abgelehnt werden\nmüssen, weil für solche Projekte keine Haushaltsmittel veranschlagt worden sind?\n\n5. Welche Berichte über die Entwicklung des ÖPNV in Niedersachsen gemäß Ziffer V.\ndes Beschlusses des Niedersächsischen Landtages vom 3. Oktober 1985\n(Drs 10/4942) hat die Landesregierung bisher dem Landtag „regelmäßig“ erstattet,\nund welche Schlußfolgerungen für die Förderung des ÖPNV hat sie daraus gezogen?\n\nAntwort der Landesregierung\n\nNiedersächsisches Ministerium Hannover, den 1. 2. 1990\nfür Wirtschaft, Technologie und Verkehr\n— Z1.2 — 57.00 —\n\nNach dem Strukturhilfegesetz können Investitionen gefördert werden, wenn sie zu fol-\ngenden vier Maßnahmen zählen:\n\n— Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur,\n\n— Maßnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung im beruflichen Bereich,\n— Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Technologie,\n\n— städtebauliche Maßnahmen.\n\nMaßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur sind insbesondere in\nden Bereichen\n\n— Entsorgung und bedeutsame Umweltschutzmaßnahmen,\n— Verkehr,\n\n— Versorgung mit Energie und Wasser,\n\n— Erschließung von Industrie- und Gewerbeflächen,\n\n— Fremdenverkehr,\n\nmöglich.\n\nVoraussetzung für jede Förderung ist aber, daß es sich um Investitionen der Länder oder\nGemeinden (Gemeindeverbände) handelt.\n\nDies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:\n\nZu 1:\n\nIm Bereich des ÖPNV könnten folgende Investitionen gefördert werden, sofern sie von\neiner Gemeinde oder einem Landkreis durchgeführt werden:\n\nBau- und Ausbau von Verkehrswegen für Straßen- und Stadtbahnen, Errichtung\nvon zentralen Omnibusbahnhöfen, Umsteigeanlagen und Park- and Ride-Anla-\ngen, Ausbau behindertengerechter Haltestellen, Anschaffung von Stadıbahnwa-\ngen und Omnibussen.\n\nBetriebskostenzuschüsse können nach dem genannten Gesetz nicht geleistet werden.\nEbensowenig Zuschüsse zur Busbeschaffung durch private Verkehrsunternehmen.",
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"content": "Niedersächsischer Landtag — Elfte Wahlperiode Drucksache 11/4948\n\nZu 2:\n\nDa fast alle Maßnahmen, die mit Strukturhilfemitteln förderbar sind, auch nach dem\nGemeindeverkehrsfinanzieningsgesetz (GVFG) gefördert werden können und dafür\nbisher hinreichend Mittel vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellt wur-\nden, bestand für die Landesregierung kein Anlaß, gerade die Förderung des ÖPNV in\nder Fläche zu einem Schwerpunkt der Verwendung der Strukturhilfemittel zu machen.\n\nZu 3:\n\nMonatelange Bemühungen der Regionalverkehr Hannover GmbH (RVH) um Aufklä-\nrung über die Fördermöglichkeiten nach dem Strukturhilfegesetz sind der Landesregie-\nrung nicht bekannt.\n\nMit Schreiben vom 25. April 1989 beschwerte sich die RVH beim MW darüber, daß laut -\nAuskunft der Bezirksregierung die Anschaffung von Omnibussen durch die RVH nicht\nvom Land mit Strukturhilfemitteln gefördert wird. Im Mai 1989 wurde der RVH vom\nMW telefonisch erläutert, warum dies nach dem Strukturhilfegesetz nicht möglich ist.\nDie RVH wurde dann darauf hingewiesen, daß der Bund selbst Busbeschaffungen sei-\nner regionalen Verkehrsunternehmen mit GVFG-Mitteln direkt fördert, und es wurde\ndeshalb empfohlen, daß die RVH sich an den Bundesverkehrsminister wenden möge.\n\nDer Vorschlag der RVH wurde somit sorgfältig geprüft, wie es der Herr Ministerpräsi-\ndent zugesagt harte.\n\nZu 4:\n\nIn den Jahren 1988 und 1989 standen Mittel zur Förderung der Anschaffung von Fahr-\nscheindruckern nur zur Verfügung, soweit die Haushaltsmittel für die Erstellung von\nÖPNV-Konzepten nicht ausgeschöpft wurden. Daher wurden alle Antragsteller darauf\nhingewiesen, daß über ihren Antrag erst nach dem Oktober des laufenden Jahres ent-\nschieden werden könne, wenn feststellbar sei, ob die Mittel für ÖPNV-Konzepte ver-\nbraucht werden. So wurde auch die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Nienburg (VLN)\nbehandelt, deren Antrag Ende 1988 und 1989 mangels Haushaltsmittel nicht entspro-\nchen werden konnte.\n\nDiese unbefriedigende Haushaltssituation hat der Landtag dadurch geändert, daß er für\ndas Jahr 1990 Haushaltsmittel bewilligte, die nicht primär für ÖPNV-Konzepte zu ver-\nwenden sind.\n\nZu 5:\n\nIn Anbetracht der Tatsache, daß sich die Situation des ÖPNV in Niedersachsen von Jahr\nzu Jahr nur wenig ändert, wird die Landesregierung ihren ÖPNV-Bericht in der Regel\nalle vier Jahre erstatten. Der letzte Bericht wurde 1987 dem Landtag zugeleitet; der\nnächste Bericht soll demnach 1991 erstattet werden.\n\nHirche\n\n(Ausgegeben am 15. 2. 1990)",
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